Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1131 13.03.2017 (Ausgegeben am 14.03.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Folgen des Organisationsgesetzes Sachsen-Anhalt (OrgG LSA) Kleine Anfrage - KA 7/550 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Gesetz über die Organisation der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt vom 27. Oktober 2015 regelt u. a. die Dienstaufsicht über oberste Landesbehörden. Durch § 14 ergeben sich Änderungen in der Führung der Dienstaufsicht. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Referate und welche Aufgaben betrifft die mit dem Haushalt 2017/2018 vorgesehene Auflösung der Fachkapitelstellen im Landesverwaltungsamt ? Mit dem Haushaltsplanentwurf 2017/2018 ist die Überführung der Fachkapitelstellen des Landesverwaltungsamtes in das Kapitel 03 10 vorgesehen. Die hiervon betroffenen Referate und Aufgaben sind in der nachstehenden Übersicht dargestellt. Referat Aufgaben 4- KCC Koordinierungsstelle Cross Compliance, Zentraler Prüfdienst ELER Koordinierung und Überwachung der Maßnahmen des Cross Compliance, Risikoanalysen, Überwachung des Kontroll- und Sanktionssystems, Überwachung und Kontrolle des technischen Prüfdienstes , Zentraler Prüfdienst ELER 2 Referat Aufgaben 401 Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz obere Abfall- und Bodenschutzbehörde, Zuwendungen für Maßnahmen des Bodenschutzes, Deponien, Abfallwirtschaftsplanung, Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen und Abfalltransporten 402 Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit , Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung obere Immissionsschutz- und Chemikaliensicherheitsbehörde , Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung , Anlagensicherheit und Störfallvorsorge 404 Wasser obere Wasserbehörde, Gewässerschutz, Gewässerbewirtschaftung , Wasserrechtsvollzug, Wasserbau, Hochwasserschutz, Gewässerunterhaltung, Unterhaltungsverbände 405 Abwasser obere Wasserbehörde, Abwasserabgabe, wasserwirtschaftliche Verfahren - Abwasserbeseitigung Kommunal-, Industrie- und gewerbliches Wasser 407 Naturschutz, Landschaftspflege , Bildung für nachhaltige Entwicklung obere Naturschutzbehörde, artenschutzrechtliche Genehmigungen, Naturschutzfördermaßnahmen, Erklärung von Naturschutzgebieten und nationalen Naturmonumenten 409 Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit Fachaufsicht über die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, obere Flurbereinigungs-, Siedlungs-, Fischerei-, Forst- und Jagdbehörde, Grundstücks- und Landpachtverkehr 501 Kultur, Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken Referatsleitung, Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken , Dokumentationsstelle für bildende Kunst 502 Denkmalschutz, UNESCO-Weltkulturerbe Referatsleitung 503 Bauwesen obere Bauaufsicht, Marktüberwachung, Bauleitplanung 505 Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten obere Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde , Verbraucherschutz, Fleischhygiene, Veterinärangelegenheiten , Kontrolleinheit Lebensmittelund Futtermittelüberwachung 605 Versorgungsärztlicher Dienst versorgungsmedizinische Begutachtung, Durchführung in Ausgangs-, Widerspruchs- und Rechtsmittelverfahren in Angelegenheiten der Kriegsopferfürsorge und der Hauptfürsorgestelle, sozialmedizinische Begutachtung im Auftrag des Integrationsamtes 3 Referat Aufgaben 609 Landesversorgungsamt allgemeine, übergreifende Angelegenheiten nach dem Anti-D-Hilfe-Gesetz, der Kapitalentschädigung und Opferpension nach dem strafrechtlichen Rehabilitationsgesetz sowie dem Gesetz über das Blindenund Gehörlosengeld 610 Versorgungsamt - Hauptfürsorgestelle, Soziales Entschädigungsrecht Durchführung des sozialen Entschädigungsrechts - Gewährung von Rentenleistungen, Entschädigungen einschließlich Heil- und Krankenbehandlung, orthopädische Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Annexgesetzen, Angelegenheiten der Kriegsopferfürsorge - Hauptfürsorgestelle 611 Versorgungsamt - Schwerbehindertenrecht Durchführung des SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Durchführung des Gesetzes über das Blinden- und Gehörlosengeld des Landes Sachsen-Anhalt 2. Welche Ministerien verlieren dadurch nach § 14 Absatz 3 Satz 2 des Organisationsgesetzes Sachsen-Anhalt die personalrechtlichen Befugnisse für jeweils wie viel Beschäftigte? Im Zuge der mit dem Haushaltsplanentwurf 2017/2018 vorgesehenen Überführung der Fachkapitelstellen des Landesverwaltungsamtes in das Kapitel 03 10 geht die personelle Dienstaufsicht, die bislang für die jeweiligen Fachkapitelstellen des Landesverwaltungsamtes bei dem jeweils zuständigen Fachressort lag, auf das Ministerium für Inneres und Sport über bzw. wird sie beim Ministerium für Inneres und Sport zusammengeführt. Dies stellt sich wie folgt dar: Ministerium Anzahl der Fachkapitelstellen des Landesverwaltungsamtes , die mit dem Haushaltsplanentwurf 2017/2018 in das Kapitel 03 10 überführt werden sollen Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt 236 Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt 6 Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt 315 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt 23 3. Für welche Referate und Aufgaben des Landesverwaltungsamtes hat nach § 14 Absatz 3 Satz 1 des Organisationsgesetzes nicht das Ministerium des Innern, sondern ein anderes Ministerium die Dienstaufsicht? Bitte jeweils auch das andere Ministerium nennen und die gesetzliche Regelung, die die abweichende Dienstaufsicht begründet. Gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 Organisationsgesetz Sachsen-Anhalt führt die Dienstaufsicht über das Landesverwaltungsamt das für die Kommunalaufsicht 4 zuständige Ministerium (derzeit das Ministerium für Inneres und Sport), soweit nicht nach Maßgabe eines Gesetzes eine besondere Zuständigkeit einer anderen obersten Landesbehörde besteht. Gesetze im Sinne des § 14 Abs. 3 Satz 1 OrgG LSA sind das Gesetz über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung (KOVVwG) und das Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KJHG-LSA). Gemäß § 3 KOVVwG unterstehen die Versorgungsämter und die nach § 2 KOVVwG zu errichtenden Stellen den Landesversorgungsämtern und diese den für die Kriegsopferversorgung zuständigen obersten Landesbehörden. Die Ressortzuständigkeit für Aufgaben auf dem Gebiet der Kriegsopferversorgung liegt derzeit aufgrund des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche beim Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration. Aufgaben , die damit im Zusammenhang stehen, sind im Landesverwaltungsamt derzeit den Referaten 609 (Landesversorgungsamt) und 610 (Versorgungsamt - Hauptfürsorgestelle, Soziales Entschädigungsrecht) zugewiesen. Gemäß § 8 Abs. 2 KJHG-LSA übt die oberste Landesjugendbehörde die Dienst- und Fachaufsicht über das Landesjugendamt aus. Oberste Landesjugendbehörde im Sinne des KJHG-LSA ist gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 KJHG-LSA das für die Fragen der Kinder- und Jugendhilfe zuständige Ministerium. Ausweislich des Geschäftsabgrenzungsbeschlusses ist dies derzeit das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration. Aufgaben des Landesjugendamtes sind im Landesverwaltungsamt derzeit den Referaten 601 (Landesjugendamt - Kinder und Jugend) und 602 (Landesjugendamt - Familien und Frauen) zugewiesen.