Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1132 13.03.2017 (Ausgegeben am 14.03.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Höse (AfD) Verteilung sog. Flüchtlinge im Jahr 2017 Kleine Anfrage - KA 7/610 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 23. Dezember 2016 tauchte auf verschiedenen Internetseiten ein Artikel auf, der sich mit den Verteilungsquoten sog. Flüchtlinge ab dem Jahr 2017 beschäftigt. Der Text wurde durch verschiedene Nachrichten-Portale aufgegriffen und redaktionell verarbeitet, so zum Beispiel durch BildPlus und das Hamburger Wochenblatt. Mittlerweile sind diese Berichte jedoch wieder verschwunden. Der ursprüngliche Artikel bezog sich auf eine vertrauliche Quelle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), nach deren Aussage die Bundesregierung sich ab 2017 bei der Verteilung sog. Flüchtlinge auf die Bundesländer, nicht mehr nach dem Königsteiner Schlüssel richten wolle. Dieser sei nicht mehr aktuell, weshalb sich die Verteilung fortan nach der Bevölkerungsdichte, der Zahl gemeldeter offener Stellen und dem freien Wohnraum in den einzelnen Bundesländern richten solle. Allein auf die drei mitteldeutschen Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen entfielen nach einer anhängenden Grafik nach diesen Kriterien 18,39 Prozent der 2017 zu verteilenden sog. Flüchtlinge. Auf Sachsen-Anhalt entfielen davon 4,57 Prozent. Alle neuen Bundesländer würden nach den Plänen der Bundesregierung angeblich mit 33,08 Prozent aller zu verteilenden sog. Flüchtlinge bedacht werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Landesregierung geht davon aus, dass es sich bei den vom Anfragesteller als sog. Flüchtlinge bezeichneten Personen um Asylbegehrende handelt, also Ausländerinnen und Ausländer, die in der Bundesrepublik Deutschland um Asyl im Sinne des Asylgesetzes (AsylG) nachsuchen. 1. Ist der Landesregierung bekannt, ob die Bundesregierung 2017 von der Anwendung des Königsteiner Schlüssels absieht? 2 Derartige Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. Die Anwendung des Königsteiner Schlüssels für die Aufnahmequote der Länder ist im Übrigen gemäß § 45 Satz 2 AsylG gesetzlich festgelegt. 2. Falls Frage 1 mit „Ja“ beantwortet wurde: Nach welchen Kriterien richtet sich die Verteilung der sog. Flüchtlinge auf die Bundesländer ab dem Jahr 2017? Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. 3. Wie viel Prozent der zu verteilenden sog. Flüchtlinge entfallen nach den unter Frage 2 genannten Kriterien im Jahr 2017 auf Sachsen-Anhalt? Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. 4. Falls Frage 1 mit „Nein“ beantwortet wurde: Wie viel Prozent der im Jahr 2017 zu verteilenden sog. Flüchtlinge entfallen auf Sachsen-Anhalt? Nach dem Königsteiner Schlüssel beträgt die anteilige Aufnahmequote für Sachsen-Anhalt derzeit 2,79941 Prozent der bundesweiten Zugänge an Asylbegehrenden . 5. Gibt es absolute Schätzungen wie viele sog. Flüchtlinge im Jahr 2017 auf Sachsen-Anhalt verteilt werden könnten? Aus Sicht des Bundes sind zuverlässige Prognosen aufgrund der vielen Variablen im Weltgeschehen derzeit nicht möglich. Die Landesregierung hat mit Blick auf die stark rückläufigen Zugänge von Schutzsuchenden in 2016 für die notwendigen Planungen im Doppelhaushalt 2017/2018 einen Zugang von deutschlandweit rund 200.000 Schutzsuchenden für die Jahre 2017 und 2018 angenommen , also rund 5.600 Schutzsuchende pro Jahr für Sachsen-Anhalt. 6. Wie viele sog. Flüchtlinge wurden in den Jahren 2013/2014/2015/2016 auf Sachsen-Anhalt verteilt? Bitte Prozentsatz und absolute Zahlen angeben. Die Verteilung auf Sachsen-Anhalt erfolgte nach dem jährlich neu ermittelten Königsteiner Schlüssel. Die Aufnahmequote richtet sich nach dem Schlüssel des jeweils vorangegangenen Kalenderjahres. Die Anzahl der tatsächlich aufgenommenen Personen kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden . Jahr Aufnahmen (Personen) Aufnahmen (Anteil in %) 2013 3.405 2,90793 2014 6.618 2,88678 2015 34.340 2,85771 2016 9.116 2,83068