Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1135 14.03.2017 Hinweis: Eine Einsichtnahme des vertraulichen Teils o. g. Antwort ist für Mitglieder des Landtages in der Landtagsverwaltung - Geheimschutzstelle - nach Terminabsprache möglich. (Ausgegeben am 15.03.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Mario Lehmann (AfD) Bearbeitetes Fallaufkommen beim polizeilichen Staatsschutz des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt (LKA-SA) Kleine Anfrage - KA 7/592 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung: Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Bei der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage sind teilweise schutzwürdige Daten betroffen, welche nicht ohne weiteres veröffentlicht werden können. Die öffentliche Preisgabe dieser Informationen würde Rückschlüsse auf Arbeitsmethoden und Verfahrensweisen des Polizeilichen Staatsschutzes im Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt ermöglichen. Insbesondere das Aufschlüsseln der Dienstposten würde Schlussfolgerungen auf den Personaleinsatz und somit auf das Ermittlungspotenzial in den jeweiligen Phänomenbereichen zulassen . Das Bekanntwerden dieser Informationen ließe somit befürchten, dass die wirksame Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität beeinträchtigt und hierdurch dem Wohl des Landes Sachsen-Anhalt Nachteile zugefügt würden. Die Antwort der Landesregierung muss insoweit teilweise als Verschlusssache eingestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. September 2013, Az.: LVG 14/12; Urteil vom 25. Januar 2016, Az.: LVG 6/15). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages. Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf die schutzwürdigen Interessen geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter staatlichen Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (vgl. Artikel 53 Absatz 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). 2 1. Wie hat sich das vom Staatsschutz des LKA-SA bearbeitete Fallaufkommen von linksextremistischen, rechtsextremistischen und islamistisch motivierten Straftaten im Zeitraum von 2014 über 2015 bis 2016 entwickelt? Die Abteilung 5 - Polizeilicher Staatsschutz des LKA Sachsen-Anhalt ist unter anderem zuständig für die Bearbeitung Politisch motivierter Kriminalität (PMK). Die hierbei bearbeiteten Straftaten sind nicht ausschließlich als extremistisch eingestuft. Das Fallaufkommen und die Verfahrensbearbeitung in der Abteilung 5 - Polizeilicher Staatsschutz umfassen neben Straftaten der PMK in den Phänomenbereichen Links, Rechts und Islamismus auch politisch motivierte Ausländerkriminalität (PMAK), Straftaten ohne explizit politische Motivation (STOEPM), sonstige PMK sowie Gefahrenabwehrvorgänge (GAV) und Ermittlungsersuchen. In der nachfolgenden Übersicht wird das bearbeitete Fallaufkommen in der Abteilung 5 - Polizeilicher Staatsschutz des LKA Sachsen-Anhalt im Sinne der Fragestellung dargestellt. Phänomenbereich Jahr 2014 2015 2016 PMK-rechts 7 69 100 PMK-links 11 13 32 PMAK/Islamismus 13 23 49 Gesamt 31 105 181 Zu beachten ist, dass die hier genannte Anzahl der bearbeiteten Verfahren sich von denen unterscheidet, die nach definierten Erfassungsregeln dem regelmäßig erstellten Lagebild PMK zu entnehmen sind. In dieser Übersicht sind auch Vorgänge enthalten, in denen nach staatsanwaltschaftlicher Prüfung keine Straftat vorlag oder sich der Anfangsverdacht einer politischen Motivation nicht bestätigte . 2. Wie viele Dienstposten gab es beim polizeilichen Staatsschutz des LKA- LSA im o. g. Betrachtungszeitraum, aufgeschlüsselt nach den Bearbeitungsbereichen der linksextremistischen, rechtsextremistischen und islamistisch motivierten Straftaten und inwieweit wurden die bisher vorhandenen Dienstposten des polizeilichen Staatsschutzes im LKA-SA personell entsprechend an das Fallaufkommen angepasst? Die Mitteilung der der Landesregierung zu dieser Frage vorliegenden Informationen ist in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen . Der als Verschlusssache eingestufte Teil der Antwort der Landesregierung steht den Abgeordneten des Landtages deshalb in der Geheimschutzstelle des Landtages von Sachsen-Anhalt zur Einsichtnahme zur Verfügung.