Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1143 16.03.2017 (Ausgegeben am 16.03.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Sarah Sauermann (AfD) Geflügelzucht unter dem Aspekt der Vogelgrippe Kleine Anfrage - KA 7/596 Vorbemerkung des Fragestellenden: Vielen Geflügelhaltern, -züchtern und -vereinen in Sachsen-Anhalt bereitet der Ausbruch der Vogelgrippe und die damit verbundene Stallpflicht Probleme. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. In Leipzig wurde 2016 die Großschau von über 90 Tausend Tieren abgesagt . Durch die Vogelgrippe blieben die Veranstalter auf Kosten von mehreren tausend Euro sitzen. Mussten oder müssen auch Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt aufgrund der Vogelgrippe abgesagt werden? Wenn ja, wer trägt die Kosten, die entstehen, weil die gesundheitliche Genehmigung durch das Veterinäramt nicht gegeben werden kann, beziehungsweise wie kann Veranstaltern unter die Arme gegriffen werden, wenn es zu Absagen deswegen kommt? Auch in Sachsen-Anhalt mussten Veranstaltungen aufgrund der Geflügelpest abgesagt werden. Die Kosten trägt der Veranstalter. Unterstützungen wurden soweit zulässig im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung zur Förderung der Kleintierzucht wirksam. 2. Wie viele Geflügelhalter, -züchter und -vereine gibt es in Sachsen-Anhalt, wie viele waren und sind davon betroffen und welche Unterstützung erhielten bzw. erhalten diese während des Ausbruchs der Vogelgrippe in Sachsen-Anhalt? Bitte nach Landkreisen aufschlüsseln. 2 In Sachsen-Anhalt gibt es 39 253 Geflügelhalter und -züchter (siehe nachstehende nach Landkreisen aufgeschlüsselte Tabelle). Die Rassegeflügelzüchter sind in 350 Vereinen (Stand 2016) organisiert. Bei einem Ausbruch der Geflügelpest wird gemäß § 15 ff. Tiergesundheitsgesetz das wegen der Geflügelpest verendete und getötete Geflügel entschädigt. 3. Die mit der Vogelgrippe verbundene Stallpflicht für sämtliches Geflügel macht den Züchtern zu schaffen. Wie viele Geflügelhalter, -züchter und -vereine in Sachsen-Anhalt verfügen über Ställe und wie viele nicht? Inwieweit wird von Sonderregelungen Gebrauch gemacht? Über die Ausstattung mit Ställen liegen keine Angaben vor. Zu den erteilten Ausnahmegenehmigungen siehe Antwort zu Frage 2. 4. Können die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen von Geflügelhaltern, -züchtern und -vereinen umgesetzt werden? Inwiefern gibt es hier Probleme ? Die Hygienemaßnahmen sind rechtlich verankert in der Geflügelpest-Verordnung . Durch den Erlass der „Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen“ wurden Biosicherheitsmaßnahmen auch für Geflügelbestände mit bis zu 1 000 Stück Geflügel angeordnet. Probleme traten in einzelnen Fällen im Rahmen der Aufstallpflicht auf, ohne dass dazu konkrete Angaben vorliegen. Landkreise/ kreisfreie Städte Anzahl Geflügelhalter / -züchter Anzahl der Ausnahmegenehmigungen von der Stallpflicht Anhalt-Bitterfeld 4.698 1 Börde 3.915 - Burgenlandkreis 3.712 10 Dessau-Roßlau 569 1 Halle/Saale 259 1 Harz 3.343 4 Jerichower Land 2.291 1 Magdeburg 642 - Mansfeld-Südharz 2.758 5 Altmarkkreis Salzwedel 2.033 3 Stendal 3.220 7 Saalekreis 3.909 4 Salzlandkreis 3.845 10 Wittenberg 4.059 7 Gesamt 39.253 54 3 5. Welche Hilfen bot das Friedrich-Löffler-Institut Sachsen-Anhalt an bzw. wurde Hilfe von diesem erbeten? Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) wurde in drei Geflügelpest-Fällen um Hilfe im Rahmen der epidemiologischen Ermittlungen und um Hilfe bei der Risikobewertung gebeten. 6. Wurden in Sachsen-Anhalt Proben vor Ort genommen, um die Ursache für den Epidemie-Ausbruch zu erkunden? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen ? In allen Fällen des Ausbruchs der Geflügelpest wurden Umgebungsuntersuchungen durchgeführt. Es erfolgten in 133 Betrieben Probennahmen in den Restriktionszonen um den jeweiligen Ausbruch der Geflügelpest. Hiervon war ein Befund nicht negativ - im Tierpark Köthen eine verendete Emuhenne. 7. Konnten Anhaltspunkte für eine Veränderung des Virus hier in Sachsen- Anhalt festgestellt werden und gibt es bereits verlässliche Aussagen zur Virulenz des Erregers für den Menschen? Konkrete Hinweise für die Veränderung des Virus in Sachsen-Anhalt konnten nicht festgestellt werden. Bisher wird von den Fachleuten des FLI und des Robert -Koch-Instituts keine Virulenz des Erregers für den Menschen gesehen. 8. Wie sollen Rassegeflügel-Schauen unter dem Aspekt der sporadisch auftretenden Vogelgrippe hinsichtlich der Genehmigung in Zukunft durchgeführt werden? Es ist anzuraten die Verträge derart zu gestalten, dass im Tierseuchenfall eine kostenlose Stornierung im Sinne höherer Gewalt möglich ist. 9. Wie viele Züchter geben oder gaben nach oder während der Vogelgrippe ihre Zucht oder Tierhaltung auf? Welche Möglichkeit sieht die Landesregierung , Züchtern Hilfen anzubieten, um dieses zu vermeiden? Dazu liegen keine Angaben vor. Teilweise reduzieren die Züchter ihre Bestände , um den verbleibenden Tieren bessere Haltungsbedingungen zu gewähren.