Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1150 21.03.2017 (Ausgegeben am 21.03.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ulrich Thomas (CDU) Ausbaustand von frei zugänglichem WLAN in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/577 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Landtag hat im September 2015 in der Drs. 6/4366 einen Antrag zum Thema „Freifunk im Land Sachsen-Anhalt - Ausbau digitaler Infrastrukturen und Unterstützung für digitales bürgerschaftliches Engagement“ beschlossen (Drs. 6/4493). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Vorbemerkung: Die Landesregierung fühlt sich der Unterstützung der Freifunk-Initiativen gemäß dem vom Fragesteller zitierten Landtagsbeschluss vom September 2015 weiterhin verpflichtet . Frage 1: Wie gestaltet sich die rechtliche Situation in Sachsen-Anhalt für freies WLAN nach der Änderung des Telemediengesetzes vom Juli 2016? Mit der Änderung des Telemediengesetzes vom Juli 2016 hat der Bundestag rechtlich klargestellt, dass Diensteanbieter, die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen, haftungsprivilegiert im Sinne des § 8 Abs. 1 und 2 des Telemediengesetzes sind. In Anwendung dieses Gesetzes gestaltet sich auch die Rechtslage in Sachsen-Anhalt entsprechend. WLAN-Betreiber erhalten Rechtssicherheit, dass sie für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer, Kunden etc. weder zum Schadensersatz verpflichtet noch strafrechtlich verantwortlich sind. 2 Die Freistellung von der sogenannten Störerhaftung, also die mögliche auf Unterlassung gerichtete Haftung des WLAN-Betreibers zum Beispiel in Folge von Urheberrechtsverletzungen , wurde im Zuge der Gesetzesänderung nicht im eigentlichen Gesetzestext geregelt, lediglich in der Gesetzesbegründung hat der Gesetzgeber die Absicht geäußert. Diese mögliche Rechtsunsicherheit wird vielfach kritisiert. So scheint wiederum aktuelle Rechtsprechung maßgeblich zu sein. In seinem Urteil C-484/14 („McFadden“) bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September 2016 grundsätzlich die Nichtverantwortlichkeit eines WLAN- Betreibers in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers, schränkte dies jedoch auf den Aspekt des Schadenersatzes ein. Gleichzeitig entschied der EuGH, dass der WLAN-Betreiber wegen Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Dies bedeutet in der Praxis, dass WLAN-Betreibern nach wie vor diesbezügliche Abmahn- und Gerichtskosten auferlegt werden können. Der EuGH hat zudem klargestellt, dass ein Passwortschutz, bei dem die Nutzer ihre Identität offenbaren müssen, zulässig sein kann. Letztendlich ist der nationale Gesetzgeber an dieser Stelle gefragt. Daher begrüßt die Landesregierung die Erarbeitung von Eckpunkten sowie eines Referentenentwurfs zur erneuten Änderung des Telemediengesetzes durch das Bundeswirtschaftsministerium , um den rechtssicheren Betrieb auch von offenen WLAN- Hotspots sicherstellen zu können. Frage 2: Gibt es durch Landesinitiative initiierte Projekte und Kooperationen mit Telekommunikationsanbietern ? Im Jahr 2016 hat die Landesregierung das Projekt: „Erstellung eines öffentlichen WLAN-Netzes für die Innenstadt Sangerhausen“ im Rahmen des Sachsen-Anhalt- Tages 2016 mit 47.032,74 € gefördert. Aktuell hat das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung zudem im Zuge einer Ausschreibung die Errichtung von kostenlosen und öffentlich zugänglichen WLANs anlässlich des Reformationsjubiläums in der Lutherstadt Wittenberg und an ausgewählten Orten im Landkreis Mansfeld-Südharz in Auftrag gegeben. Diese WLAN-Netze werden zum Beginn des Reformationsjubiläums zur Verfügung stehen. Darüber hinaus hat das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung eine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs in Sachsen-Anhalt erarbeitet. Diese soll nach der notwendigen Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen, dem Landesrechnungshof und den kommunalen Spitzenverbänden Ende April 2017 veröffentlicht werden. Bei der Erstellung des Richtlinienentwurfs wurde intensiv auch mit Telekommunikationsanbietern und Freifunk-Initiativen zusammengearbeitet. 3 Frage 3: Wie hoch ist der aktuelle Ausbaustand mit frei zugänglichem WLAN in öffentlichen Bereichen und Landesliegenschaften Sachsen-Anhalts? Ein vollumfänglicher Ausbaustand mit frei zugänglichem WLAN in öffentlichen Bereichen ist nicht zu ermitteln. Es liegen keine Daten vor, mit denen eine zutreffende und vollständige Beschreibung der WLAN-Infrastruktur und -Abdeckung gegeben werden kann. Hinsichtlich der reinen Anzahl von Hotspots hat eine Abfrage über den Breitbandatlas des Bundes und bei den im Land tätigen Freifunk-Initiativen folgende quantitative Aussagen mit Stand Februar 2017 ergeben: Landkreise/kreisfreie Städte Anzahl WLAN- Standorte Daten TÜV Rheinland Anzahl WLAN- Standorte Daten Freifunk- Initiativen Altmarkkreis Salzwedel 22 5 Anhalt-Bitterfeld 35 12 Börde 39 25 Burgenlandkreis 61 0 Dessau-Roßlau 23 0 Halle (Saale) 56 109 Harz 858 778 Jerichower Land 28 20 Magdeburg 239 145 Mansfeld-Südharz 69 1 Saalekreis 25 0 Salzlandkreis 59 1 Stendal 50 0 Wittenberg 35 0 Gesamt 1599 1096 4 Gemeinden Anzahl WLAN- Standorte Daten TÜV Rheinland Anzahl WLAN- Standorte Daten Freifunk- Initiativen Ahlsdorf 1 0 Aken (Elbe) 1 0 Allstedt 3 1 Arendsee (Altmark) 1 0 Arnstein 1 0 Aschersleben 22 1 Bad Dürrenberg 1 0 Bad Schmiedeberg 7 0 Ballenstedt 87 65 Barby 1 0 Barleben 4 0 Beetzendorf 2 0 Bernburg (Saale) 12 0 Bitterfeld-Wolfen 13 0 Blankenburg (Harz) 27 14 Bördeland 5 0 Braunsbedra 1 0 Burg 17 9 Calbe (Saale) 1 0 Coswig (Anhalt) 5 0 Dessau-Roßlau 23 0 Diesdorf 1 0 Egeln 1 0 Eilsleben 1 0 Eisleben 7 0 Elbe-Parey 1 0 Falkenstein/Harz 9 0 Freyburg (Unstrut) 4 0 Gardelegen 5 0 Genthin 2 1 Gerbstedt 2 0 Goldbeck 25 0 Gommern 2 0 Gräfenhainichen 1 0 Groß Quenstedt 1 0 Halberstadt 72 57 Haldensleben 11 1 Halle (Saale) 56 109 Harzgerode 3 0 Hettstedt 6 0 Hohe Börde 3 0 5 Huy 1 0 Ilsenburg (Harz) 1 0 Ingersleben 2 0 Jessen (Elster) 2 0 Kalbe (Milde) 4 2 Kelbra (Kyffhäuser) 1 0 Kemberg 1 0 Könnern 2 0 Köthen (Anhalt) 13 11 Landsberg 4 0 Leuna 5 0 Loitsche-Heinrichsberg 4 0 Lützen 2 0 Magdeburg 239 145 Merseburg 8 0 Möckern 2 0 Molauer Land 4 0 Möser 4 2 Mücheln (Geiseltal) 2 0 Muldestausee 1 0 Naumburg (Saale) 10 0 Niedere Börde 1 2 Nordharz 3 0 Oberharz am Brocken 4 0 Oebisfelde-Weferlingen 2 0 Oranienbaum-Wörlitz 2 0 Osterburg (Altmark) 3 0 Osterfeld 1 0 Osterwieck 1 0 Quedlinburg 415 450 * Rogätz 3 1 Rohrberg 1 0 Salzwedel 8 0 Sandersdorf-Brehna 1 0 Sangerhausen 44 26 Schkopau 2 0 Schönebeck (Elbe) 9 0 Seegebiet Mansfelder Land 1 0 Seeland 1 0 Staßfurt 5 0 Stendal 18 0 Stößen 2 0 Südharz 3 0 6 Sülzetal 1 0 Tangermünde 3 0 Teuchern 1 0 Teutschenthal 1 0 Thale 182 135 ** Wanzleben-Börde 2 2 Weißenfels 19 0 Werben (Elbe) 1 0 Wernigerode 52 31 Wettin-Löbejün 1 0 Wittenberg 15 0 Wolmirstedt 4 3 Zahna-Elster 2 0 Zeitz 18 0 Zerbst/Anhalt 5 0 Zielitz 1 2 Zörbig 1 1 Gesamt  1599  1071 ***  * davon 10 Nähe Marktplatz und 60 in Bad Suderode und Gernrode ** davon 2 Nähe Marktplatz *** Differenz zu WLAN-Standorten in den Landkreisen/kreisfreien Städten beruht auf nicht möglicher Zuordnung Gemäß Auskunft des Landesbetriebes Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen -Anhalt ist in Landesliegenschaften des Ressortvermögens kein frei zugängliches WLAN eingerichtet. Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung verfügt über einen öffentlich zugänglichen WLAN-Hotspot im Eingangsbereich. Frage 4: Gibt es eine Unterstützung der Freifunk-Initiative in Sachsen-Anhalt? Mit Verweis auf die Antwort zu Frage 2 wird ergänzt, dass auch Freifunk-Initiativen von der Richtlinie profitieren sollen. Sollte dies nicht möglich sein, wird eine spezielle finanzielle Förderung erwogen. Dazu und zu weiteren Themen befindet sich das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung im steten Austausch mit den Freifunk-Initiativen.