Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1151 21.03.2017 (Ausgegeben am 21.03.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Illegale Altreifenlager in Sachsen-Anhalt (II) Kleine Anfrage - KA 7/616 Vorbemerkung des Fragestellenden: Es wird Bezug genommen auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Illegale Altreifenlager in Sachsen-Anhalt“ vom 13. Februar 2017 (Drs. 7/1000). In dieser trägt die Landesregierung vor, dass „an keinem Standort in Sachsen-Anhalt eine Anlage zur Lagerung von Altreifen ohne die dementsprechend erforderliche Genehmigung betrieben“ wird. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Ist der Landesregierung das Altreifenlager in der Stadt Weißenfels, Ortsteil Borau, Tiefweiden bekannt? Ja. 2. Liegt für das in Frage 1 genannte Altreifenlager eine behördliche Genehmigung vor? Nein. Das Altreifenlager in der Stadt Weißenfels, Ortsteil Borau, Tiefweiden ist von der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Illegale Altreifenlager in Sachsen-Anhalt“ vom 13. Februar 2017 (Drs. 7/1000) nicht erfasst, da es nicht mehr betrieben wird. Die Unterscheidung zwischen Errichtung und Betrieb ist wichtig, da der Betrieb einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage ohne die erforderliche Genehmigung nach § 327 StGB strafbar 2 ist, während die Errichtung einer solchen Anlage nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt. 3. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die Genehmigung für das Altreifenlager erteilt? Entfällt.