Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1152 21.03.2017 (Ausgegeben am 21.03.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Rausch (AfD) Illegale Müllentsorgung im Salzlandkreis Kleine Anfrage - KA 7/611 Vorbemerkung des Fragestellenden: Illegale Müllkippen, die sich aus privatem Hausmüll und gewerblichem Abfall zusammensetzen , werden immer mehr zum Problem für Umwelt und Kommunen. Der zumeist im Wald oder der übrigen freien Landschaft abgeladene Müll belastet das ökologische Gleichgewicht und die Kassen der Gemeinden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Wie viele Fälle illegaler Müllentsorgung wurden in den vergangenen fünf Jahren im Salzlandkreis registriert? In den vergangenen fünf Jahren wurden im Salzlandkreis 612 Sachverhalte zur illegalen Ablagerung von Abfällen registriert. Dabei handelt es sich zum größten Teil um Abfälle aus privaten Haushaltungen (Hausmüll, Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Renovierungsabfälle , Gartenabfälle). Es waren aber auch einzelne größere Verkippungen mineralischer Abfälle festzustellen (LKW- bzw. Kleintransporterladungen mit Bauabfällen ). Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 registrierte illegale Abfallablagerungen 90 126 134 142 120 2. Welche Kosten sind im Salzlandkreis durch die Entsorgung illegalen Mülls in den vergangen fünf Jahren entstanden? Wie viele Tonnen Müll wurden dabei entsorgt? Die Zuständigkeit für verbotswidrig abgelagerte Abfälle auf Grundstücken im Wald oder der übrigen freien Landschaft bzw. auf anderen Grundstücken befindet sich im Aufgabenbereich des Landkreises. 2 Die Entsorgungskosten und Mengen der vergangenen fünf Jahre sind in der folgenden Tabelle aufgelistet. Jahr Entsorgungskosten illegale Abfallablagerungen in € Entsorgungskosten Autowrackentsorgung in € Entsorgungskosten gesamt in € Entsorgung in Tonnen gesamt Autowracks Anzahl 2012 96.601,36 2.775,90 99.377,26 455,88 16 2013 80.786,83 1.082,92 81.869,75 520,54 7 2014 146.461,97 1.512,84 147.974,81 618,14 6 2015 120.532,57 4.173,13 124705,70 664,18 23 2016 91.021,59 5.094,12 96.115,71 570,38 30 3. Wie viele Verursacher konnten ermittelt werden? Im Zeitraum von 2012 bis 2016 wurden insgesamt 120 Verursacher ermittelt und ebenso viele Bußgeldverfahren aufgrund illegal entsorgter Abfälle in freier Natur und Landschaft im Salzlandkreis eröffnet. 4. Welche örtlichen Schwerpunkte der illegalen Müllentsorgung konnten dabei identifiziert werden? Bei einer illegalen Müllentsorgung handelt es sich um verbotswidrig abgelagerte Abfälle auf Grundstücken im Wald oder der übrigen freien Landschaft bzw. auf anderen Grundstücken (§ 11 bzw. § 11a AbfG LSA). Örtliche Schwerpunkte sind nicht mehr festzustellen. In der Vergangenheit waren die ehemaligen Bürgermeisterdeponien Schwerpunkte der illegalen Entsorgung. Durch die Überwachung der Altdeponien und deren Rekultivierung können diese als Ablagerungsstandorte weitestgehend ausgeschlossen werden. In den letzten fünf Jahren wurden wahllos Standorte in der freien Natur und Landschaft zur illegalen Entsorgung angefahren. Dabei werden Ablagerungsorte bevorzugt , die problemlos mit dem eigenen Pkw oder anderem Fahrzeug erreicht werden können. 5. Kam es in den letzten fünf Jahren im Salzlandkreis zu nachhaltigen Umweltbelastungen durch illegal entsorgten Müll? Bitte Art und Ort angeben. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand gab es in den letzten fünf Jahren keine Ablagerungen von Abfällen, die zu einer nachhaltigen Umweltbelastung hinsichtlich der Schutzgüter Boden, Wasser und Luft geführt haben. Zum einen werden nur geringe Mengen gefährlicher Abfälle illegal entsorgt, zum anderen wird insbesondere bei aufgefundenen gefährlichen Abfällen (Flüssigkeiten, Öle, Lacke, Farben u. a.) eine zeitnahe Beräumung der abgelagerten Abfälle realisiert.