Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1159 22.03.2017 (Ausgegeben am 22.03.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Detlef Gürth (CDU) Wolf in Deutschland - Konflikte, Aufwand und Nutzen VI Kleine Anfrage - KA 7/619 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage vom November 2016 teilte die Landeregierung mit, dass ein Luchs einen Nahrungsbedarf von ca. 730 kg und der Wolf von ca. 1070 kg haben. Des Weiteren teilte die Landesregierung mit, dass bereits mehrere Hunderttausend Euro für Monitoring, Präventionsmaßnahmen und Entschädigungen aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt wurden. Gleichzeitig ist bekannt, dass der Wolf anders als der Luchs regelmäßig mehr Tiere tötet, als er frisst. In Rodenbeck wurden beispielsweise 2015 durch einen Wolfsangriff 52 Schafe gerissen, in Finnland und Schweden werden in der Regel 5 bis 20 getötete Tiere je Angriff gezählt und auch in Sachsen-Anhalt nimmt die Zahl der getöteten Tiere zu, wobei jeweils mehr Tiere getötet, als gefressen werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Mit welchen Verlusten und Schäden durch den Wolf wird in der Weidewirtschaft und bei Haustieren in den Jahren 2017 und 2018 gerechnet? Eine Antwort auf diese Frage wäre spekulativ und wird daher nicht gegeben. 2. Ist der Landesregierung bekannt, dass bei der Entschädigung für durch den Wolf getötete Tiere lediglich der Schlachtpreis erstattet wird, jedoch der Zuchtwert von Muttertieren und Böcken um ein Vielfaches höher ist und was gedenkt die Landeregierung hier zu tun? 2 Als Ausgleich werden regelmäßig anerkannt: Tierarztkosten und Abdeckerkosten Getötete oder verletzte Tiere bis zur Höhe des Marktwerts (auch Verlammungen und Notschlachtungen) u. U. Sachkosten wie zerstörte Zäune Der Ausgleich für Rinder richtet sich nach der „Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Rindern“ RdErl. des MLU vom 30.3.2016 - 65.1-42100/1 (MBl. LSA S. 335). Der Ausgleich für Schafe und Ziegen richtet sich nach der „Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Schafen und Ziegen“, RdErl. des MULE vom 21.9.2016 65.1-42100/1 (MBl. LSA S. 570). Danach erfolgt der Ausgleich in Abhängigkeit von Rasse, Alter, Gewicht, Trächtigkeit , Zuchteintrag und der aktuellen Marktnotierung nach differenzierenden Wertberechnungen. Häufig werden zwischen 60 € und 200 € für ein Lamm/Schaf gezahlt. Für wenige Tage alte Rinderkälber werden im Durchschnitt zwischen 200 und 300 € gezahlt. Beim Ausgleich für Damwild orientiert sich das Landesverwaltungsamt im Einzelfall an den Preisen in dem Heft „Landwirtschaftliche Wildhaltung“, Heft 4/2013. Die Landesregierung räumt eine solche Herleitung von Ausgleichssummen mit dem Erlass „Ausgleich für Sachschäden durch Großraubtiere “ RdErl. des MLU vom 6.5.2015 - 44.42/22482-15-02 (MBl. LSA S. 306) ausdrücklich ein. Die genannten Vorschriften berücksichtigen damit über den Schlachtwert des Tieres hinaus zusätzliche wertbestimmende Elemente, wie z. B. den Zuchttierstatus /Abstammung oder einen Trächtigkeitsstatus. Insofern geht die Landesregierung davon aus, dass ein Schadensausgleich bei Anwendung der einschlägigen Richtlinien in Bezug auf die bedeutenden landwirtschaftlichen Nutztiere gesichert ist. 3. Ist der Landesregierung bekannt, dass ein wirksamer Schutz von Weidetieren vor Wolfsangriffen nur gewährleistet werden könnte, wenn die Maßnahmen den gleichen Anforderungen an Gehegen zur Haltung von Wölfen entspräche und der finanzielle Aufwand, als auch Lebenswirklichkeit dagegen sprechen? Welche Schlussfolgerungen sind hieraus zu ziehen ? Eine solche Argumentation ist der Landesregierung bisher nicht bekannt. Sie wäre auch nicht einschlägig, weil, wie der Fragesteller richtig anmerkt, der finanzielle Aufwand und die Lebenswirklichkeit dagegen sprächen. Demzufolge ist eine Schlussfolgerung daraus nicht zu ziehen.