Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1160 22.03.2017 (Ausgegeben am 22.03.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Stefan Gebhardt (DIE LINKE) Kulturpalast Bitterfeld in Bitterfeld-Wolfen Kleine Anfrage - KA 7/625 Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei/dem Ministerium für Kultur Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist der Kulturpalast Bitterfeld oder sind Teile des Kulturpalastes ein Kulturdenkmal bzw. Kulturdenkmale im Sinne von § 2 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt? Der Kulturpalast Bitterfeld ist ein Kulturdenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA). Er ist im Denkmalverzeichnis als Baudenkmal gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 DenkmSchG LSA eingetragen. 2. Sollte das zutreffen, welche Begründungen im Einzelnen führten zu der Unter-Schutz-Stellung des Kulturpalastes oder Teilen des Kulturpalastes? Die Eigenschaft als Kulturdenkmal ist im Denkmalverzeichnis wie folgt begründet : Ausweisungsart: Baudenkmal Ausweisungsmerkmal: geschichtlich, städtebaulich Denkmalbegründung: KULTURPALAST; errichtet 1952 bis 1954 als „Kulturpalast Wilhelm Pieck“ durch den VEB Elektrochemisches Kombinat Bitterfeld (EBK), Entwurf: Theodor Simon und Alfred Dienst, örtliche Projektleitung: Rudolf Pilz; multifunktionaler Theaterbau großstädtischer Dimension, geplant als großes Mehrspartenhaus unter Einbeziehung darüber hinausgehender Funktionen kultureller, gesellschaftlicher und gastronomischer Art in zeittypischen Architekturformen einer mit neoklassizistischen Elementen zurückhaltend durchsetzten gemäßigten Moderne; weithin sichtbar und städtebaulich prägend in beherrschender Freilage im Westen der Stadt Bitterfeld gelegen, innerhalb des ehemaligen Chemiekombinats am Kreuzungspunkt zweier Haupterschließungsachsen situiert, langgestreckter Komplex aus flach gedeckten kubischen 2 Putzbauten auf einer Grundfläche von 50 x 100 m, der ca. 50 m hohe Bühnenturm als Landmarke von orientierender Wirkung im Stadtbild; großzügig konzipierte Vierflügelanlage mit zentralem Theatersaal, im Süden und Norden Foyertrakt und Werkstattflügel als Querriegel vorgelagert, an der westlichen und östlichen Gebäudeflanke langgestreckte zweigeschossige Foyer- und Gastronomieflügel mit verschiedenen Veranstaltungs- und Funktionsräumen; der Foyertrakt als repräsentatives Eingangsbauwerk monumental betont durch Freitreppe, Pfeilervorhalle und Altan, im Obergeschoss der Kleine Saal (300 Plätze), innen weitläufige Eingangshalle mit Pfeilerstellung, aufwendig mit Marmor inkrustierte Wände, hier ursprünglich zentral aufgestellt eine monumentale Bildnisbüste von Wilhelm Pieck, dem Gründungspräsidenten der DDR, im Souterraingeschoß Gaststätte mit Pfeilerhalle und Kaminzimmer; der Große Saal mit ansteigendem Parkett und Rang für 1000 Besucher ausgelegt, ebenfalls weitgehend in bauzeitlicher Originalgestalt mit Wandvertäfelung und bauzeitlicher Beleuchtung erhalten, desgleichen Teile der historischen Bühnentechnik; im gesamten Gebäude neben dem baufesten Inventar der Entstehungszeit (Vertäfelungen in Holz- und Marmor, Türen, Wandverkleidungen) teils auch noch bewegliches Mobiliar der Erbauungszeit vorhanden; architekturhistorisch bedeutsam als Dokument neoklassizistischer Architekturtendenzen in der DDR der Nachkriegszeit , in der charakteristischen Verbindung von Elementen sachlich-moderner Funktionalität und punktuell eingesetzten neoklassizistischen Monumentalformen jedoch bruchlos die Tradition der Architekturtendenzen der Weimarer Republik und der NS-Zeit fortführend; unter den in der DDR in den frühen 1950er Jahren in vergleichbarer Größenordnung, multifunktionaler Ausrichtung und Stilprägung errichteten Kulturhäusern (Unterwellenborn, Böhlen, Espenhain, Rüdersdorf, Aue und Schkopau) eine der spektakulärsten Bauleistungen, im Denkmalbestand des Bundeslandes Sachsen-Anhalt neben den Bauten des Zentralen Platzes in Magdeburg größtes, eindrucksvollstes und am besten erhaltenes Dokument neoklassizistischer Monumentalarchitektur aus der DDR- Zeit überhaupt; außerdem kultur- und literaturgeschichtlich bedeutsam als Veranstaltungsort der sog. „Bitterfelder Konferenzen“ von 1959 und 1964 und für den dabei proklamierten „Bitterfelder Weg“, insofern auch zeitgeschichtlich von Bedeutung als Stätte nachstalinistischer Kulturpolitik in der DDR. 3. Liegen hinsichtlich des Kulturpalastes Bitterfeld Anträge zu Eingriffen im Sinne von § 10 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vor? Wenn ja, von wem wurden sie wann gestellt? Worauf sollen die Eingriffe zielen? Aktuell liegt weder der unteren Denkmalschutzbehörde (Landkreis Anhalt- Bitterfeld; Zuständigkeit im Regelfall gemäß § 8 Abs. 1 DenkmSchG LSA) noch der oberen Denkmalschutzbehörde (Landesverwaltungsamt; Zuständigkeit im Fall einer beabsichtigten Zerstörung oder Wegnahme gemäß § 14 Abs. 10 DenkmSchG LSA) ein Antrag auf eine denkmalrechtliche Genehmigung vor. 4. Wurden bisher die Anträge, sollten solche vorliegen, auf Eingriffe abschließend beschieden? Wenn ja, mit welchem Inhalt? Sollten vorliegende Anträge noch nicht abschließend beschieden sein, wann kann mit einem Abschluss gerechnet werden? Siehe Antwort zu Frage 3.