Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1163 23.03.2017 (Ausgegeben am 23.03.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Roi (AfD) Förderung Museum Synagoge Gröbzig Kleine Anfrage - KA 7/633 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut einem Artikel der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) vom 20. Januar 2017 hat die Stadt Südliches Anhalt als einer der Zuwendungsgeber für das Museum Synagoge Gröbzig (MSG) „ein Problem“ mit den aktuell neu verhandelten Zuwendungen für den betreibenden „Verein der Freunde und Förderer des Museums Synagoge Gröbzig e. V.“. Laut Ortsbürgermeister Herr Honsa haben die Gröbziger des Weiteren ein Problem „mit der Art und Weise der Führung des Museums“. Es würden „Defizite in der Verortung und in der öffentlichen Wahrnehmung des Museums“ gesehen. Es wurde zudem Kritik an der vom Land veranlassten Evaluierung des Museums geübt. Die anderen Zuwendungsgeber seien dazu nicht befragt worden. In einem Artikel der MZ vom 9. Januar 2017 heißt es von einer Stadträtin der Stadt Südliches Anhalt: „die jetzige Museumsleiterin habe jedoch kein Interesse, mit den Gröbzigern zu sprechen“. Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei/dem Ministerium für Kultur Vorbemerkung: Die im Artikel der MZ vom 9. Januar 2017 wiedergegebene Meinung einer Stadträtin der Stadt Südliches Anhalt, die jetzige Museumsleiterin habe kein Interesse, mit den Gröbzigern zu sprechen, kann durch die Landesregierung nicht bestätigt werden. Das Land hat Kenntnis darüber, dass es Informationsveranstaltungen und Gespräche des Vereins mit Ortschaftsvertretern in Gröbzig gibt. Darüber hinaus finden regelmäßige Informationsgespräche zwischen Land, Landkreis, Stadt und Verein zu der Arbeit des Vereins der Freunde und Förderer MSG e. V. statt. Hieran nehmen neben dem Bürgermeister der Stadt Südliches Anhalt immer auch Ortschaftsvertreter 2 von Gröbzig teil. In den neuen Vertragsentwurf wurde ausdrücklich auf Wunsch der Stadt und zur Erhöhung der Akzeptanz des Museums vor Ort die Einrichtung eines Programmbeirates aufgenommen. Frage 1 In welcher Höhe wird das MSG jährlich durch das Land Sachsen-Anhalt gefördert ? Bitte für den Zeitraum 2004 bis 2018 aufschlüsseln, inklusive der Projektförderungen . Antwort zu Frage 1 Die nachfolgende tabellarische Übersicht stellt die Förderung des Museums Synagoge Gröbzig durch das Land dar. Für die Jahre 2017 und 2018 sind Mittel in Höhe von jeweils 79.300 EUR im Haushaltsplan des Landes eingestellt. Der Vertrag für 2017 befindet sich gegenwärtig im Unterzeichnungsverfahren. vertraglich gebunden Projektförderung - EUR - - EUR - - EUR - 2004 65.300 0 65.300 2005 65.300 58.310 123.610 2006 65.300 0 65.300 2007 65.300 44.000 109.300 2008 65.300 4.730 70.030 2009 65.300 3.500 68.800 2010 85.300* 11.050 96.350 2011 65.300 10.000 75.300 2012 65.300 5.000 70.300 2013 65.300 7.250 72.550 2014 70.300** 0 70.300 2015 65.300 8.407 73.707 2016 65.300 0 65.300 * einmalige Übernahme des Anteils der Stadt Gröbzig durch das Land ** 65.300 EUR Landesförderung per Zuwendungsvertrag / einmalige zusätzliche Landesförderung des unvorhersehbaren Mehrbedarfes i. H. v. 5.000 EUR per Zuwendungsbescheid Landesförderung Gesamt LandesförderungJahr 3 Frage 2 In welcher Höhe wird das MSG jährlich durch die Stadt Südliches Anhalt und den Landkreis Anhalt-Bitterfeld gefördert? Bitte für den Zeitraum 2004 bis 2018 aufschlüsseln, inklusive der Projektförderungen. Antwort zu Frage 2 Das Museum Synagoge Gröbzig wird seit 2004 von der Stadt Südliches Anhalt sowie vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld jährlich mit einer Summe von jeweils von 20.450 EUR gefördert. Die Stadt Gröbzig beteiligte sich im Jahr 2005 finanziell an der Durchführung des EU-Projektes „Jump up“ in Höhe von 1.128 EUR. Frage 3 Gab es für das MSG und seine Projekte seit 2004 Fördermittel vom Bund oder der EU? Bitte nach Jahren und Projekten aufschlüsseln. Antwort zu Frage 3 Das Museum Synagoge Gröbzig hat Fördermittel sowohl vom Bund und als auch von der EU erhalten. Die Angaben sind nachfolgend dargestellt. Jahr Projekt Bundesmittel EU-Mittel - EUR - - EUR - 2005 Jugendprojekt „Jump up“ 7.725 2006 Jugendprojekt „Jump up“ 2.125 2013 Bundesprogramm „Kultur macht stark“ 20.328 2014 Bundesprogramm „Kultur macht stark“ 16.828 2016 Bundesprogramm „Kultur macht stark“ 17.940 Frage 4 Seit wann, in welcher Höhe und wofür genau erhält das MSG Zuweisungen von der Bundesanstalt für Arbeit? Antwort zu Frage 4 Das Museum Synagoge Gröbzig hat Zuweisungen von der Bundesanstalt für Arbeit für den Aufbau und die Betreuung des Archivs sowie zur Unterstützung der museumspädagogischen Arbeit erhalten. Die Zuweisungen in den einzelnen Jahren stellen sich wie folgt dar. Zuweisungen der BA 2004 2005 2006 2007 2009 2010 2011 2012 - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - 29.367 16.169 1.200 14.960 3.500 8.846 10.880 5.062 Jahr 4 Frage 5 Welche Erkenntnisse über die Entwicklung der genauen Anzahl der reinen Museumsbesucher vor Ort in Gröbzig liegen der Landesregierung vor? Die Entwicklung dieser Zahlen bitte aufschlüsseln nach Jahren von 2004 bis 2016. Antwort zu Frage 5 Die Zahlen der Museumsbesucher liegen erst ab dem Jahr 2011 konkret vor und stellen sich wie folgt dar. Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Besucher 2.950 3.305 3.109 3.115 3.175 3.368 Frage 6 Wie haben sich die Einnahmen aus Eintrittsgeldern von Besuchern für das MSG seit 2004 bis 2016 entwickelt? Antwort zu Frage 6 Die Einnahmen aus den Eintrittsgeldern von Besuchern für das Museum Synagoge Gröbzig haben sich wie folgt entwickelt. Jahr Einnahmen - EUR - 2004 2.868,10 2005 3.312,50 2006 2.461,00 2007 2.703,30 2008 3.087,10 2009 2.297,50 2010 3.715,60 2011 2.668,80 2012 2.071,60 2013 2.703,70 2014 3.091,60 2015 2.526,60 2016 3.001,10 Frage 7 Warum wurde vom Land eine Evaluierung des Museums veranlasst bzw. was war der konkrete Anlass? Antwort zu Frage 7 Die Koalitionsvereinbarung 2011 bis 2016 der Landesregierung enthielt den Auftrag, die im Kulturbereich institutionell geförderten Vereine und Verbände einschließlich 5 des Vereins der Freunde und Förderer des Museums Synagoge Gröbzig e. V. zu evaluieren. Frage 8 In welchem Gremium und wann wurde der Auftrag zur Evaluierung des MSG vergeben? Antwort zu Frage 8 Das ehemalige Kultusministerium hat im Mai 2015 den Auftrag zur Fremdevaluation der institutionell geförderten kulturellen Vereine und Verbände an die Firma Culture Concepts vergeben. Die Staatssekretärskonferenz ist am 30. März 2015 und der Ausschuss für Finanzen des Landtages von Sachsen-Anhalt am 8. April 2015 beteiligt worden. Frage 9 Welche Kosten sind für die Evaluierung des MSG entstanden und wer hat diese getragen? Antwort zu Frage 9 Für die Fremdevaluation der institutionell geförderten kulturellen Vereine und Verbände - insgesamt elf - sind incl. MwSt 35.700 EUR aus Kapitel 07 87 Titel 533 61 verausgabt worden. Frage 10 Was war konkretes Ziel der vom Land veranlassten Evaluierung des MSG? Antwort zu Frage 10 Ziel der Evaluation war es, die Erfüllung von bestehenden kulturpolitischen Schwerpunktaufgaben des Landes im Rahmen der institutionellen Förderung sowie die personelle und sächliche Ausstattung der institutionell geförderten Einrichtungen zu überprüfen. Frage 11 Warum handelt es sich bei der vom Land veranlassten Evaluierung des MSG im Wesentlichen um eine Selbstevaluierung und nicht um eine reine externe Evaluierung? Antwort zu Frage 11 Bei der vom Land veranlassten Evaluierung handelt es sich nicht im Wesentlichen um eine Selbstevaluierung. Die Evaluation erfolgte vielmehr entsprechend der Empfehlungen der Gesellschaft für Evaluation in einem mehrstufigen Verfahren und beinhaltete eine Selbstevaluation, eine Fremdevaluation und eine Bewertung der aus Selbstevaluation und Fremdevaluation gewonnenen Resultate durch das für Kultur zuständige Ministerium. Frage 12 Warum hat die Landesregierung nicht dafür gesorgt, dass die Zuwendungsgeber Landkreis Anhalt-Bitterfeld und Stadt Südliches Anhalt im Rahmen der vom Land veranlassten Evaluierung zwecks Stellungnahme befragt wurden? 6 Antwort zu Frage 12 Die Stellungnahme weiterer Zuwendungsgeber war in der Evaluation der institutionell geförderten kulturellen Vereine und Verbände nicht vorgesehen. Frage 13 Welche konkreten Ergebnisse aus der vom Land veranlassten Evaluierung liegen der Landesregierung vor und welche Konsequenzen zieht die Landesregierung daraus? Antwort zu Frage 13 Die Evaluatoren haben eingeschätzt, dass für die Tätigkeit des Vereins im Sinne einer integrationsorientierten Bildungsarbeit der Bedarf zunimmt. Diese Einschätzung wird von der Landesregierung geteilt. Aus diesem Grund ist im Haushaltsplan 2017/2018 die Landesförderung für das MSG um 14.000 EUR auf 79.300 EUR erhöht worden. Die Landesregierung betrachtet darüber hinaus den „Jour fixe“ mit allen Beteiligten als ein wichtiges Instrument, um die Akzeptanz für die Arbeit der Einrichtung vor Ort zu erhöhen, und spricht sich für eine Intensivierung der Zusammenarbeit aller Beteiligten aus. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Nutzung des Jugendbildungszentrums in Gröbzig zu richten sein. Frage 14 Welche Konsequenzen für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld und die Stadt Südliches Anhalt ergeben sich aus der Sicht der Landesregierung infolge der Evaluierung ? Antwort zu Frage 14 Die Nutzung und Auslastung des Jugendbildungszentrums muss neu konzipiert werden . Frage 15 Gab oder gibt es Anregungen seitens des Landes für ein erforderliches Handeln der anderen Zuwendungsgeber im Bereich ÖPNV und Vernetzung mit Bildungseinrichtungen ? Antwort zu Frage 15 Seitens der Landesregierung gab es keine Anregungen für ein erforderliches Handeln der anderen Zuwendungsgeber im Bereich ÖPNV und der Vernetzung mit Bildungseinrichtungen . Frage 16 Wie begründet die Landesregierung die Anhebung der Stelle der Museumsleiterin auf Vollzeit? Antwort zu Frage 16 Die Landesregierung hat sich der Einschätzung der Evaluatoren angeschlossen. Eine Überprüfung aller Stellen der Institutionell geförderten Einrichtungen im Kulturbereich ist in Umsetzung der Koalitionsvereinbarung in die Wege geleitet. 7 Frage 17 Teilt die Landesregierung die Aussage aus der Evaluierung durch die Berliner Firma Culture Concepts, dass der Ort Gröbzig ein „trostloser Ort“ sei? Antwort zu Frage 17 Die Landesregierung teilt diese Meinung nicht. Frage 18 Hat die Landesregierung Informationen darüber, dass der o. g. Verein des MSG Schulden bei der Stadt Südliches Anhalt hat? Falls ja, wie hoch sind diese und wie und in welchem Zeitraum beabsichtigt der Verein diese zu tilgen? Antwort zu Frage 18 Die Landesregierung ist am 21. November 2016 per Mail durch die Stadt Südliches Anhalt über die Schulden des Vereins erstmals in Kenntnis gesetzt worden. Laut Auflistung der zuständigen Fachbereichsleiterin der Stadt belaufen sich die Schulden per 24. Oktober 2016 auf eine Summe von 25.327,31 EUR. Zur Schuldentilgung hat die Stadt eine Vereinbarung mit dem Verein MSG abgeschlossen. Einzelheiten dieser Vereinbarung sind dem Land nicht bekannt, da die Nutzung des Jugendbildungszentrums nicht Bestandteil des Zuwendungsvertrages ist. Frage 19 Wie steht die Landesregierung zu dem in der Stadt Südliches Anhalt geäußerten Vorschlag einer möglichen Übernahme des Museumskomplexes durch das Land, verbunden mit einer institutionellen Förderung durch das Land? Antwort zu Frage 19 Wegen der herausgehobenen Bedeutung des Museumskomplexes Synagoge Gröbzig gewährt das Land Sachsen-Anhalt dem Museum bereits eine institutionelle Förderung .