Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1188 30.03.2017 (Ausgegeben am 30.03.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Lippmann (DIE LINKE) Abgeordnete Dagmar Zoschke (DIE LINKE) Berufsausbildungen von minderjährigen unbegleiteten Ausländer/innen (umA) in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/629 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Wie hat sich die Anzahl der umA innerhalb der letzten 10 Jahre in Sachsen- Anhalt entwickelt? Bitte in Jahresscheiben sowie getrennt nach Alter und Geschlecht darstellen. In Sachsen-Anhalt werden mit Stand 02.03.2017 insgesamt 1.456 unbegleitete minderjährige Ausländer/innen betreut. Die Anzahl der in Sachsen-Anhalt aufgenommenen unbegleiteten minderjährigen Ausländer/innen nach Jahren ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Jahr Anzahl der in Sachsen-Anhalt aufgenommenen umA1 2007 8 2008 4 2009 10 2010 6 2011 19 2012 18 2013 10 2014 22 2015 374 2016 k.A. 1 Vgl. Statistisches Bundesamt, LT 3,2_1 Statistik der Kinder und Jugendhilfe, Vorläufige Schutzmaßnahmen, Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2007 bis 2015 nach Art der Maßnahme, Anlass und Anregendem, Zeitpunkt ihres Beginns und ihrer Dauer, Art der Beendigung sowie nach Ländern. 2 Eine Verknüpfung der Erhebungssachverhalte „Anlass der Maßnahme (unbegleitete Einreise aus dem Ausland)“ mit den, in der o. g. Anfrage geforderten Merkmalen Alter, Geschlecht und Bundesland wird in der Bundesstatistik der Kinderund Jugendhilfe2 allerdings nicht vorgenommen, so dass entsprechende statistische Daten nicht vorliegen (vgl. hierzu auch die Antwort der Landesregierung vom 11.01.2017 auf die Kleine Anfrage KA 7/399 des Landtagsabgeordneten, Herrn Oliver Kirchner (AfD), LT-Drs. 7/820). Diese Erhebung ist ebenso, wie auch andere Statistiken im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, eine reine Leistungsstatistik und keine Personenstatistik. Die hierdurch erhobenen Daten dienen vordringlich zur Beurteilung der Auswirkungen der Bestimmungen des SGB VIII sowie zur bedarfsgerechten Fortentwicklung desselben. Die erforderlichen Angaben sind nach § 101 Abs. 2 Nr. 6 SGB VIII außerdem erst zum Zeitpunkt der Beendigung einer vorläufigen Maßnahme zu erteilen, so dass die daraus zu entnehmenden Daten in Bezug zu rein zahlenmäßigen Angaben zudem Abweichungen nach unten aufweisen (können). 2. Wie viele umA haben innerhalb der letzten 10 Jahre einen Ausbildungsvertrag in Sachsen-Anhalt abgeschlossen? Bitte in Jahresscheiben sowie getrennt nach Ausbildungsberuf, Alter und Geschlecht darstellen. Weder die Ausbildungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit noch die Ausbildungsvertragsstatistik der zuständigen Stellen oder die Schulstatistik weisen gesonderte Angaben zu Ausbildungsverhältnissen unbegleiteter minderjähriger Ausländer/innen aus. Daher liegen der Landesregierung zu dieser Frage keine Informationen vor. 3. Wie viele der in Frage 2 genannten Berufsausbildungen waren bzw. sind duale Ausbildungen; wie viele wurden bzw. werden als Vollzeitschule absolviert ? 4. Bei wie vielen der in Frage 2 genannten Berufsausbildungen ist der Erwerb des Hauptschulabschlusses als Angebot integriert? 5. In welchem Verhältnis steht die Ausbildungsabbruchquote bei den umA zur allgemeinen Ausbildungsabbruchquote? Welche spezifischen Abbruchsgründe lassen sich bei den umA benennen? Der Landesregierung liegen zu diesen Fragen keine Informationen vor. 2 Vgl. Statistisches Bundesamt, LT 3,2_1 Statistik der Kinder und Jugendhilfe, Vorläufige Schutzmaßnahmen, Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2007 bis 2015 nach Art der Maßnahme, Anlass und Anregendem, Zeitpunkt ihres Beginns und ihrer Dauer, Art der Beendigung sowie nach Ländern.