Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/119 20.06.2016 (Ausgegeben am 21.06.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Rückstände von Glyphosat in Lebens- und Futtermitteln Kleine Anfrage - KA 7/15 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie unter Beteiligung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration 1. Im Rahmen welcher Untersuchungen wird die Verbreitung von Glyphosat und AMPA in Lebens- und Futtermitteln erfasst und überwacht und in welcher Form werden die Ergebnisse veröffentlicht? Lebensmittel: Die Untersuchung von Lebensmitteln, u. a. auch auf Pflanzenschutzmittelrückstände , erfolgt im Rahmen der amtlichen Überwachung gemäß Artikel 3 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 882/2004 in Verbindung mit der AVV-Rahmenüberwachung vom 21. Dezember 2004 und Artikel 26 der VO (EG) Nr. 396/2005. Dabei werden die Lebensmittel stichprobenweise, risikoorientiert und in angemessener Häufigkeit auf Rückstände von zugelassenen und nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln untersucht und gemäß Artikel 18 der VO (EG) Nr. 396/2005 beurteilt. Im Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt werden Lebensmittelproben auf bis zu 405 Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe geprüft. Das Untersuchungsspektrum richtet sich u. a. nach der Anwendungsrelevanz, der potenziellen Rückstandsbildungsgefahr und der Analysierbarkeit der Wirkstoffe. In der Regel kommen sogenannte Multimethoden zum Einsatz. Auf Glyphosat und auf das Hauptabbauprodukt Aminomethyl-Phosphonsäure (AMPA) wird in Lebensmitteln aufgrund der geringen Relevanz der Rückstandsbildung und der außerordentlich schwierigen analytischen Erfassbarkeit in Sachsen-Anhalt nicht geprüft. Im Rahmen der Mitteldeutschen Kooperation zwischen den amtlichen Untersuchungsbehörden Sachsens, Thüringens und Sachsen-Anhalts erfolgt die Untersuchung mittels einer allein dafür einzusetzenden Einzelmethode nur in Sachsen. 2 Die Veröffentlichung relevanter Rückstandsbefunde (Überschreitung von Rückstandshöchstgehalten /Mehrfachrückstände u. a.) bei Lebensmitteln erfolgt in den Jahresberichten der Untersuchungsämter, die jeder Zeit auf den Internetseiten der Untersuchungsämter und des BVL einsehbar sind. Futtermittel: Die Untersuchung von Futtermitteln auf Glyphosat erfolgt in den Ländern einheitlich nach den Vorgaben zur Erstellung der Futtermitteljahresstatistik durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Rahmen der Untersuchung von Futtermitteln auf das Vorkommen von Schädlingsbekämpfungsmitteln . Die Vorgaben zur Probennahme richten sich nach dem Mehrjährigen Nationalen Kontrollplan (MNKP). Die Jahresberichte des MNKP werden durch das BVL in ein Fachinformationssystem eingestellt, das durch die Europäische Kommission einzusehen ist, jedoch nicht veröffentlicht wird. 2. Wie viele Proben auf Glyphosat- bzw. AMPA-Rückstände in Lebens- und Futtermitteln wurden in den Jahren 2011 bis 2015 von wem untersucht? Lebensmittel: Im Jahr 2011 wurden in Sachsen-Anhalt keine Lebensmittelproben auf Glyphosat untersucht. In den Jahren 2012 bis 2015 wurden im Rahmen der Mitteldeutschen Kooperation von der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen für Sachsen- Anhalt 69 Lebensmittelproben, davon 51 Weizenproben und 18 Roggenproben, auf Glyphosat-Rückstände untersucht. Futtermittel: In den Jahren 2011 und 2012 wurden keine Futtermittel auf Glyphosat und AM- PA untersucht. Im Rahmen der amtlichen Untersuchungen der Futtermittelproben an der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) erfolgte im Jahr 2013 die Untersuchung von 15 Futtermittelproben auf Glyphosat und AM- PA, im Jahr 2014 wurden 31 und im Jahr 2015 wurden 32 Proben an Futtermitteln mit gleichem Bezug analysiert. 3. Welche Produkte bzw. Pflanzen wurden getestet? Bitte die Analyseergebnisse angeben. Bitte auch angeben, ob es sich bei den Proben um gentechnisch veränderte Pflanzen, wie z. B. gentechnisch verändertes Soja, handelt. Kam es zur Überschreitung des jeweiligen Grenzwerts? Wenn ja, in welchen Fällen und in welcher Höhe? Lebensmittel: Es handelte sich bei den in der Antwort zu Frage 2 genannten 69 Getreideproben für Sachsen-Anhalt ausschließlich um in Sachsen-Anhalt erzeugtes Getreide , das zu Lebensmitteln weiterverarbeitet wurde. 2012 war in einer Roggenprobe ein Glyphosat-Gehalt von 3,4 mg/kg ermittelt worden. 2015 wurde in einer Weizenprobe ein Glyphosat-Gehalt von 1,9 mg/kg festgestellt. Alle übrigen Proben enthielten keine Rückstände. Die Bestimmungsgrenze der angewandten Methode liegt bei 0,14 mg/kg Getreide. Der zulässige Rückstandshöchstgehalt gemäß VO (EG) Nr. 396/2005 ist mit 10 mg/kg bei Roggen und Weizen festgesetzt. 3 Futtermittel: Untersucht wurde jeweils ausschließlich Getreide (Gerste, Hafer und Weizen), das direkt als Futtermittel oder für die Futtermittelherstellung eingesetzt wird. In den Jahren 2013 bis 2015 wurde in jeweils zwei der Proben Glyphosat nachgewiesen . Der Gehalt lag für alle Futtermittelproben, für die ein Nachweis von Glyphosat erfolgte, über der analytischen Bestimmungsgrenze, jedoch noch unter dem rechtlich fixierten Höchstgehalt von 20 mg/kg. Im Jahr 2013 wurden in einer Probe Hafer 5,94 mg/kg und in einer Probe Gerste 1,46 mg/kg Glyphosat , im Jahr 2014 je in einer Probe Gerste 2,31 und 5,05 mg/kg und im Jahr 2015 in einer Probe Weizen 0,1 mg/kg und in einer Probe Gerste 6,61 mg/kg nachgewiesen. Genetisch veränderte Pflanzen wurden dabei nicht untersucht. 4. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl für die Proben? Lebensmittel: Siehe Antwort zu Frage 1. Futtermittel: Die Proben für die Untersuchung von Futtermitteln auf Glyphosat und AMPA werden durch das Landesverwaltungsamt auf die Landkreise verteilt und durch die Landkreise entsprechend der praktisch möglichen Probenahme während der Ernte entnommen. 5. Von wem wird das im Jahr 2014 verhängte Teilverbot der Sikkation untersucht und überprüft? Wie werden diese Überprüfungen durchgeführt? Wie hoch waren die jeweils gemessenen Rückstände? Kam es zur Überschreitung des jeweiligen Grenzwerts? Wenn ja, in welchen Fällen und in welcher Höhe? Für die Kontrolle der sachgerechten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist der amtliche Pflanzenschutzdienst in Sachsen-Anhalt verantwortlich. Entsprechend des Pflanzenschutz-Kontrollprogrammes des Bundes und der Kontrollkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt wird die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen verschiedener Kontrollen überwacht. Im Jahr 2015 wurde für die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln eine neue Anwendungsbestimmung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit festgesetzt. Danach ist eine Anwendung nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist. Eine Überprüfung dieser Anwendungsbestimmung kann vor Ort direkt während einer Anwendung auf dem Feld (Anwendungskontrolle) oder im Rahmen einer Betriebskontrolle anhand der vorhandenen Aufzeichnungen überprüft werden. Im Fall der Betriebskontrolle kann jedoch nur überprüft werden, ob glyphosathaltige PSM vor der Ernte zum Einsatz kamen. 2015 wurden keine unsachgemäßen Sikkations-Anwendungen festgestellt. Eine Anwendungskontrolle konnte 2015 nicht erfolgen, da diese Kontrollsituation nicht vorgefunden wurde.