Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1194 30.03.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 31.03.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Roi (AfD) Feuerwehrrente in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/636 Vorbemerkung des Fragestellenden: Seit 2009 gibt es in Sachsen-Anhalt die ÖSA FeuerwehrRente (FR). Kommunen können selbst bestimmen, welche Kameraden die Rente erhalten, in welcher Höhe Mittel bereitgestellt werden und wann die Auszahlung erfolgt. Ziel bei der Einführung war die Anerkennung von ehrenamtlichem Engagement sowie eine Mitgliedergewinnung durch mehr Attraktivität des Ehrenamtes Feuerwehr. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kommunen in Sachsen-Anhalt nutzen die FR und haben diese eingeführt? Bitte die Kommunen, inklusive Modalitäten und Jahr der Einführung aufschlüsseln. Mit Abfrage vom 16. März 2017 an die Träger des Brandschutzes haben 48 Einheits- und Verbandsgemeinden die Feuerwehrrente weitergeführt oder neu eingeführt. Die Öffentliche Versicherung Sachsen-Anhalt (ÖSA) führt zum 1. Oktober 2016 zur Feuerwehrrente 75 Rahmenverträge mit Gemeinden mit insgesamt 7.267 Anträgen. Die größere Anzahl von Rahmenverträgen ergibt sich aus dem im Jahr 2009 bestehenden Gebietsstand der Gemeinden vor der Gemeindegebietsreform. 2 Name der Kommune Jahr der Unterschrift des Rahmenvertrages Höhe des Zuschusses der Kommune für die aktiven Feuerwehrmitglieder gemäß Rahmenvertrag Dessau-Roßlau 2011 FW = 10 € (zzgl. ggf. Atemschutz 3 €), KatS = 8 € Querfurt 2010 120 € jährlich je Mitglied Merseburg 2009 10 € monatlich je Mitglied Schkopau 2013 10 € monatlich je Mitglied Landsberg 2011 10 € monatlich je Mitglied Salzatal 2011 10 € monatlich je Mitglied Verbandsgemeinde Vorharz 2010 8 € je Mitglied/Monat (ca. 18.500 €/Jahr) Stadt Osterwieck 2014 60 € je Mitglied/Jahr + 25 € je Atemschutzgeräteträger /Jahr + 50 € einmalig für Absolvierung Führungslehrgänge Stadt Ilsenburg 2010 5 € monatlich je Mitglied Welterbestadt Quedlinburg 2010 10 € monatlich je Mitglied Gemeinde Nordharz 2012 2,50 € je Mitglied/Stunde (Einsatz + Ausbildung), max. 100 € je Mitglied/Jahr + 50 € je Atemschutzgeräteträger /Jahr + 50 € je Lehrgang nach FwDV 2 Stadt Thale 2010 10 € monatlich je Mitglied Stadt Harzgerode 2011 150 € für Atemschutzgeräteträger/Jahr 120 € für übrige Mitglieder/Jahr Gemeinde Huy 2010 96 € je Mitglied und Jahr Stadt Wernigerode 2010 60 € jährlich je Mitglied Stadt Ballenstedt 2011 12 € monatlich je Mitglied Stadt Halberstadt 2010 ca. insgesamt 18.500 €/Jahr Stadt Blankenburg 2010 10 € monatlich je Mitglied Magdeburg 2014 20 € monatlich je Mitglied Burg 2007 96 € je Mitglied und Jahr Genthin 2010 96 € je Mitglied und Jahr 3 Name der Kommune Jahr der Unterschrift des Rahmenvertrages Höhe des Zuschusses der Kommune für die aktiven Feuerwehrmitglieder gemäß Rahmenvertrag Gommern 2010 120 € je Mitglied und Jahr Stadt Halle (Saale) 2010 10 € monatlich je Mitglied Hansestadt Stendal 2010 96 € jährlich je Mitglied Tangermünde 2011 120 € jährlich je Mitglied Gemeinde Wendemark 2009 995 € jährlich je Mitglied Gemeinde Neukirchen 2009 0,00 € Teuchern 2010 variabel, mindestens 10 € monatlich je Mitglied Stadt Seeland 2012 10 € monatlich je Mitglied Verbandsgemeinde Egelner Mulde 2011 120 € jährlich je Mitglied Einheitsgemeinde Bördeland 2015 10 € monatlich je Mitglied Nienburg (Saale) 2012 6 € monatlich je Mitglied, Atemschutzgeräteträger zusätzlich 20 € jährlich Barby 2011 60 € jährlich je Mitglied Stadt Hecklingen 2010 5 € monatlich je Mitglied Schönebeck (Elbe) 2010 10 € monatlich je Mitglied Calbe (Saale) 2014 6 € monatlich je Mitglied Südharz 2010 100 € jährlich je Mitglied Hettstedt 2012 120 € jährlich je Mitglied, 156 € je Atemschutzgeräteträger Stadt Aken (Elbe) 2010 96 € je Jahr + 50 € Atemschutzgeräteträger Stadt Köthen (Anhalt) 2010 96 € je Jahr + 50 € Atemschutzgeräteträger 4 Name der Kommune Jahr der Unterschrift des Rahmenvertrages Höhe des Zuschusses der Kommune für die aktiven Feuerwehrmitglieder gemäß Rahmenvertrag Verbandsgemeinde Flechtingen 2009 insgesamt 17.640 € Stadt Haldensleben 2011 150 €/Jahr Sockelbeitrag, wenn an mind. 40 Ausbildungsstunden nach FwDV 2 im Kalenderjahr teilgenommen; zzgl. 100 €/Jahr, wenn an mind. 75 % der Einsätzen im Kalenderjahr teilgenommen oder 75 €/Jahr, wenn an mind. 50 % der Einsätze im Kalenderjahr teilgenommen ; zzgl. 50 €/Jahr, wenn Teilnahme an jährl. vorgeschriebenen Fortbildungen für AGT nach FwDV 7 Einheitsgemeinde Barleben 2013 20 € monatlich + 50 € Einmalzahlung /Jahr, wenn das Feuerwehrmitglied selbst auch einen Betrag einzahlt Stadt Wolmirstedt 2011 150 € jährlich für jedes Mitglied Einheitsgemeinde Hohe Börde 2010 20 € monatlich je Mitglied Stadt Kemberg 2010 7,50 € monatlich je Mitglied Stadt Oranienbaum-Wörlitz 2015 jährlich 120 € bei regelmäßiger Teilnahme am Ausbildungsdienst; zzgl. 50 € bei der Tauglichkeit zum Atemschutzgeräteträger Stadt Zahna-Elster 2011 insgesamt 10.000 € 2. Haben auch die Kommunen, die sich in der Konsolidierung ihrer Haushalte befinden, die Möglichkeit die FR einzuführen oder fällt die FR ggf. als Auflage (Konsolidierungsmaßnahme) für Haushaltsgenehmigungen durch die Aufsichtsbehörden zum Opfer? Im Rahmen der den Kommunen garantierten kommunalen Selbstverwaltung wurde die Einführung der Feuerwehrrente akzeptiert. Seitdem wurde die Feuerwehrrente in Haushaltsverfügungen der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden als Konsolidierungsmaßnahme nicht thematisiert. Auch zukünftig ist nicht 5 vorgesehen, die Kommunen zu beauflagen, die Feuerwehrrente als Konsolidierungsmaßnahme im Rahmen von Haushaltsgenehmigungen einzusparen. Kommunalaufsichtliche Maßnahmen, die eine Einschränkung dieser Leistungen zur Folge gehabt hätten, sind demnach nicht erfolgt und auch künftig nicht geplant . 3. Welchen Anteil zahlt das Land bei der FR bzw. welche Kosten entstehen dem Land? Ein Beitrag des Landes ist nicht vorgesehen; dem Land entstehen keine Kosten. 4. Haben sich die Mitgliederzahlen in den Kommunen, die die FR eingeführt haben, positiver entwickelt als in Kommunen, die keine FR eingeführt haben? Ja. Die Mitgliederzahlen in den Kommunen, die die Feuerwehrrente eingeführt haben, haben sich von 2011 bis 2016 um 6,54 % verringert, die Mitgliederzahlen in den Kommunen, die die Feuerwehrrente nicht eingeführt haben, haben sich demgegenüber um 11,33 % verringert. 5. Sieht die Landesregierung die FR als einen Erfolg? Ja. Die Feuerwehrrente ist insbesondere für die teilnehmenden Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren als Anerkennung ihrer persönlichen Leistungen im Ehrenamt durch den Träger der Feuerwehr anzusehen. 6. Plant die Landesregierung weitere Maßnahmen, um die Attraktivität des Ehrenamtes Feuerwehr zu erhöhen, mit dem Ziel Mitgliederzahlen stabil zu halten? Welche sind das? Das Land führt auf freiwilliger Basis bereits umfassende Maßnahmen zur Förderung der Attraktivität des Ehrenamtes durch. Hierzu gehören insbesondere: die Überarbeitung und kostenlose Bereitstellung eines Leitfadens zur Mitgliedergewinnung für die Feuerwehren und ihre Träger in Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband Sachsen-Anhalt e. V. in den Jahren 2014/2015, die jährliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 280.000 € zur Sicherstellung einer attraktiven Kinder- und Jugendarbeit in den Jugendfeuerwehren , die jährliche Förderung des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen-Anhalt e. V. durch die finanzielle Förderung von Projekten und der Büroleiterstelle , die unentgeltliche Bereitstellung von Verwaltungs-, Unterrichts- und Veranstaltungsräumen sowie unentgeltliche Übernachtungsmöglichkeiten für Veranstaltungen des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen-Anhalt e. V. am Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge durch das Ministerium für Inneres und Sport, 6 die jährliche Förderung von Personal- und Sachkosten der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt im Landesfeuerwehrverband Sachsen-Anhalt e. V. durch das Landesjugendamt zur Aus- und Fortbildung von Betreuern der Kinderund Jugendfeuerwehren nach SGB VIII, die Förderung des Erwerbs von Fahrerlaubnissen der Klasse C 1 für Feuerwehrangehörige in den Haushaltsjahren 2012 und 2013. Für die Sicherstellung des Ausbildungsbetriebes in den Feuerwehren wurden bereits mehrere Ausbildungsmaterialien bereitgestellt. Dies führt in der Vorbereitung und Durchführung von Lehrgängen zu einer Entlastung der ehrenamtlich tätigen Ausbilder der Landkreise und Gemeinden. Das Land unterstützt bereits seit Jahren die Einheits- und Verbandsgemeinden. Die Unterstützung soll durch die beabsichtigte Erhöhung der Zuweisungen aus der Feuerschutzsteuer von bislang 1,5 Millionen € auf 3,0 Millionen € im Jahr 2017 und 4,0 Millionen € im Jahr 2018 sowie das 100 Millionen € starke Sonderprogramm für die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen für die Feuerwehren und den Neubau von bzw. notwendige Erweiterungsmaßnahmen an Feuerwehrhäusern deutlich verbessert werden. Die Mittel dienen dem Zweck, dass den Angehörigen der Feuerwehren durch die Einheits- und Verbandsgemeinden moderne Einsatzfahrzeuge mit leistungsfähiger Ausstattung bereitgestellt werden können sowie unfallschutzgerechte und moderne Arbeitsbedingungen in zeitgemäßen Feuerwehrhäusern zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sind für eine Image- und Personalgewinnungskampagne 150.000 € in diesem Haushaltsjahr und die gleiche Summe für das nächste Haushaltsjahr vorgesehen. Die Kampagne wird gegenwärtig konzeptionell vorbereitet , um weitere Kameradinnen und Kameraden für die Feuerwehr zu gewinnen . Für das Haushaltsjahr 2018 sind 250.000 € als Unterstützung des Erwerbs von Fahrerlaubnissen vorgesehen. Diese Unterstützung ist nicht an eine Fahrerlaubnisklasse gebunden. So können auch bewährte Jugendfeuerwehrangehörige beim Wechsel in die aktive Wehr gefördert werden. Alle diese Maßnahmen dienen dem Ziel, die Attraktivität der Feuerwehrarbeit zu fördern.