Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1196 30.03.2017 (Ausgegeben am 31.03.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Mario Lehmann (AfD) Betriebsbereitschaft der Raumzellenschießanlagen (RZSA) der Landespolizei Kleine Anfrage - KA 7/652 Vorbemerkung des Fragestellenden: Für die Durchführung der Schießausbildung der Vollzugsbeamten der Landespolizei werden regelmäßig die in den Behörden, Einrichtungen und Revieren beschafften RZSA genutzt. Zu der im Polizeirevier Halberstadt befindlichen RZSA ist bekannt, dass diese seit September 2016 aufgrund technischer Mängel für die Schießausbildung gesperrt worden ist. Als Grund wurde angegeben, dass die Staubschutzfilter der RZSA-Abzugsanlage verschlissen sind. Eine Neubeschaffung von Originalteilen wäre zu teuer. Eine preiswertere Ersatzteilbeschaffung über einen Fremdhersteller wäre nicht zielführend , da diese Produkte keine entsprechend lange Lebensdauer aufweisen würden. Aus diesen Gründen bleibe die RZSA auf Dauer gesperrt. Deshalb würde die Schießausbildung provisorisch gegenwärtig nur mit Farbmarkierungsübungsschießen realisiert werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Gibt es ähnliche Sperrungen von RZSA aufgrund solcher oder ähnlicher Gründe auch in anderen Dienststellen, Einrichtungen und Behörden? 2 Nein, vergleichbare Sperrungen von RZSA der Landespolizei sind nicht bekannt . 2. Wie werden daraus entstandene Defizite in der Schießausbildung der Vollzugsbeamten wirksam ausgeglichen, wie z. B. durch Verträge mit geeigneten Schießplätzen? Die Grundlagen für die Schießaus- und -fortbildung bilden die Polizeidienstvorschrift „PDV 211 - Schießtraining in der Aus- und Fortbildung“ und die Konzeption „Schießtraining in der Aus- und Fortbildung der Polizei des Landes Sachsen -Anhalt“. Die Inhalte werden nicht nur in Form des sogenannten realen Schusses vermittelt. Vielmehr wird das eigenverantwortliche, entscheidungsund handhabungssichere Anwenden der Dienstwaffe in Theorie, durch interaktive Rollenspiele (ohne und mit der Waffe) sowie Trainings mit Markierungssystemen (Farbmarkierungswaffen-System mit Blaueinfärbung) geschult. Aufgrund der Flexibilität und Vielseitigkeit bei der Schießausbildung sind durch die vorübergehende Sperrung der RZSA in Halberstadt bei den betroffenen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten keine Defizite in der Schießausbildung entstanden. Darüber hinaus besteht grundsätzlich bei Bedarf die Möglichkeit, für Polizeitrainings zugelassene polizeifremde Schießstätten zu nutzen. 3. Was für Maßnahmen werden kurzfristig ergriffen, um die gesperrten RZSA wieder einsatzbereit zu machen? Durch den Betreiber der RZSA wurde ein entsprechender Service-Vertrag mit einem Fachbetrieb geschlossen, der zum einen die derzeitigen Mängel, die zur Sperrung der Anlage führten, beseitigt und zum anderen für einen nachhaltigen störungsfreien Betrieb der Anlage sorgt. Die RZSA in Halberstadt ist ab der 13. KW wieder einsatzbereit. 4. Sind solche Wartungs- und Instandsetzungskosten für RZSA entsprechend im Haushaltsplan 2017/2018 berücksichtigt worden? Haushaltsmittel, speziell für Wartungs- und Instandsetzungskosten für RZSA, werden im Haushaltsplan nicht eingeplant. Aufgrund ihrer Höhe werden diese aus dem Haushalt, Hauptgruppe 5 bereitgestellt. Die tatsächliche Höhe der benötigten Haushaltsmittel ist stets unterschiedlich und abhängig von der Belastung der Anlage.