Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/121 20.06.2016 (Ausgegeben am 21.06.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Ring politischer Jugend Kleine Anfrage - KA 7/36 Vorbemerkung/Begründung des Fragestellenden: Der durch die Landesverbände der CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossene Koalitionsvertrag sieht die Stärkung politischer Bildung junger Menschen und damit einhergehend die zukünftige Unterstützung des Rings politischer Jugend (RpJ) vor. Eine der zentralen Aufgaben des RpJ stellt die Verteilung von staatlichen Fördermitteln an die Jugendverbände der politischen Parteien dar. In der Vergangenheit war dieses Vorgehen Kritikpunkt verschiedener Landesrechnungshöfe. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Existiert ein RpJ in Sachsen-Anhalt oder ist der Landesregierung eine Gründungsabsicht bekannt? Es existiert kein Ring politischer Jugend (RpJ) in Sachsen-Anhalt. Der Landesregierung ist keine wahrnehmbar aktiv betriebene Gründungsabsicht bekannt. Frage 2: Wenn existent: Welche Organisationen sind Mitglied? Siehe Antwort zu 1. 2 Frage 3: Wenn Gründung beabsichtigt: Welche Organisationen beabsichtigen die Gründung ? Siehe Antwort zu 1. Frage 4: Welche konkrete Unterstützung soll für den RpJ geleistet werden? Da sich bisher keine den politischen Parteien nahestehenden Jugendverbände in einem RpJ auf Landesebene organisiert haben (siehe Antwort zu 1.), gibt es hierzu keine Daten. Frage 5: Auf welcher rechtlichen Grundlage wird diese Unterstützung gewährt? Es wird keine Unterstützung gewährt (siehe Antwort zu 1.). Frage 6: Ist sich die Landesregierung der Problematik einer möglicherweise illegalen Parteienfinanzierung über den RpJ bewusst? Die Landesregierung prüft ihr Handeln grundsätzlich sorgfältig auf seine Rechtmäßigkeit . Aufgrund des in der Antwort zu 1. geschilderten Sachverhalts gibt es in Sachsen-Anhalt keinerlei Tatsachen, die die Vermutung einer solchen Problematik rechtfertigen.