Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1217 05.04.2017 (Ausgegeben am 05.04.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter André Poggenburg (AfD) Provisionen für IHK-Präsidenten und -Vizepräsidenten für Vermarktung von Gewerbeimmobilien in Barleben Kleine Anfrage - KA 7/646 Vorbemerkung des Fragestellenden: Gemäß einer uns vorliegenden Liste der Gemeinde Barleben vom Februar 2015 ist der im Dezember 2016 zum Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung ernannte frühere Vizepräsident der IHK Magdeburg, Herr Dr. Jürgen Ude, ebenso wie der Präsident der IHK Magdeburg, Herr Klaus Olbricht, Nutznießer von als „Botschafterverträge“ bezeichneten Erfolgsprovisionen für die Vermarktung von Gewerbeimmobilien in Barleben. Beide erhalten danach für Kauf oder Vermietung von Gewerbeimmobilien im Erfolgsfall im darauffolgenden Haushaltsjahr eine Vergütung von 3,5 % des Kaufpreises oder der Jahreskaltmiete. Auch die Vermarktung des Technologieparks Ostfalen in Barleben wird von diesen „Botschafterverträgen“ erfasst. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Vorbemerkung: Die Gemeinde Barleben hat ab dem Jahr 2008 eine Vereinbarung mit „Botschaftern der Gemeinde Barleben“ abgeschlossen. Die Gemeinde verfolgte damit das Ziel, die Attraktivität und den Bekanntheitsgrad zu fördern und potentielle Investoren, Unternehmer und Existenzgründer auf den Standort aufmerksam zu machen. Dazu sollten Botschafter eingesetzt werden, die im Rahmen ihrer beruflichen Möglichkeiten national und international mit ihrem guten Namen für den attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort Barleben im Herzen Deutschlands werben. In der Vereinbarung wird auch geregelt, dass der „Botschafter“ eine Provision in Höhe von 3,5 % des Grundund Bodenpreises des zu veräußernden Grundstückes, maximal 50.000,- Euro, er- 2 hält, wenn der nachweislich geworbene Investor einen Vertrag über den Kauf eines Gewerbegrundstückes mit der Gemeinde abschließt. Frage 1: Haben Herr Dr. Ude und Herr Olbricht jemals Vergütungen im Rahmen sog. Botschafterverträge erhalten? Wenn ja, in welcher Höhe? Antwort zur Frage 1: Nein, weder Herr Dr. Ude noch Herr Olbricht haben jemals Vergütungen im Rahmen der Botschafterverträge erhalten. Frage 2: Hat das Land Sachsen-Anhalt den Technologiepark Ostfalen in Barleben aus Landesmitteln gefördert? Wenn ja. in welcher Höhe? Antwort zu Frage 2: Der Zweckverband Technologiepark Ostfalen wurde in den Jahren 1993, 1999, 2001, 2004 und 2014 insgesamt 6 Mal gefördert mit einem Investitionsvolumen von 57.616.529,40 €. Das bewilligte Zuschussvolumen betrug insgesamt 42.507.817,14 €, davon 20.883.069,70 € reine Landesmittel. Frage 3: Beabsichtigt Herr Dr. Ude in seiner Stellung als Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, zu dessen Amtspflicht u. a. die Wirtschaftsförderung zählt, weiterhin Provisionen für die Vermittlung von Gewerbe-immobilien zu beziehen? Antwort zu Frage 3: Herr Dr. Ude hat zu keinem Zeitpunkt Provisionen bezogen und darüber hinaus den Botschaftervertrag mit der Gemeinde Barleben am 14. Dezember 2016 mit sofortiger Wirkung gekündigt. Damit ist auch die Rechtsgrundlage für etwaige Provisionszahlungen entfallen. Frage 4: Sieht die Landesregierung hinsichtlich der Aufgabe der IHK Magdeburg, Wirtschaftsförderung als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu betreiben, eine Interessen und Pflichtenkollision, wenn deren Präsident, Herr Olbricht und der frühere Vizepräsident Dr. Ude ebenfalls Vermittlungsprovisionen für eine Dienstleistung erhalten, die ohnehin nach § 1 IHK-Gesetz Aufgabe ihrer Körperschaft ist? Antwort zu Frage 4: Herr Dr. Ude und Herr Olbricht haben als Botschafter ihrer in Barleben ansässigen Unternehmen gehandelt; Herr Dr. Ude als Geschäftsführer des Innovations- und Gründerzentrums Magdeburg GmbH und Herr Olbricht als Geschäftsführer der Elektromotoren und Gerätebau Barleben GmbH. Eine Interessen- oder Pflichtenkollision ist daher nicht ersichtlich.