Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1221 05.04.2017 (Ausgegeben am 06.04.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Datenübermittlung beim Fußballspiel des 1. FCM gegen Sportfreunde Lotte Kleine Anfrage - KA 7/649 Vorbemerkung des Fragestellenden: Beim Spiel des 1. FCM gegen Sportfreunde Lotte am 17. Dezember 2016 waren laut Augenzeugen Polizeibeamte mit Porträtfotos von Fans des 1. FCM an den Einlassstellen zum Stadion positioniert. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung: Das Fußballspiel zwischen den Mannschaften Sportfreunde Lotte und 1. FC Magdeburg am 17. Dezember 2016 fand in Lotte statt. Für die Maßnahmen am Spielort ist daher die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig. 1. Stammen diese Porträtaufnahmen aus polizeilichen Quellen des Landes Sachsen-Anhalt? Durch die Landespolizei Sachsen-Anhalt wurden der Polizei des Landes Nordrhein -Westfalen keine Bildaufnahmen von Personen im Zusammenhang mit diesem Fußballspiel übermittelt. Gemäß Kenntnisstand der Landesregierung hat die Landespolizei Nordrhein-Westfalen Bildaufnahmen verwendet, die aus dem polizeilichen Informationssystem INPOL - dem Verbundsystem von Bund und Ländern - stammten. Die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt stellt nach Maßgabe einer Errichtungsanordnung personenbezogene Daten zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen in die Datei „Gewalttäter Sport“ ein (polizeiliches 2 Informationssystem nach § 11 Bundeskriminalamtgesetz). Hierzu gehören auch Lichtbilder. Diese personenbezogenen Daten können der Bundespolizei und den Länderpolizeien im Abrufverfahren übermittelt werden. Die Verantwortung für die Zulässigkeit des Abrufs im automatisierten Verfahren trägt der Empfänger (§ 12 Abs. 2 Bundeskriminalamtgesetz). Das Bundeskriminalamt hat bei jedem Zugriff für Zwecke der Datenschutzkontrolle den Zeitpunkt, die Angaben, die die Feststellung der aufgerufenen Datensätze ermöglichen, sowie die für den Zugriff verantwortliche Dienststelle zu protokollieren, wobei die protokollierten Daten nur für Zwecke der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs der Datenverarbeitungsanlage verwendet werden dürfen (§ 11 Abs. 6 Bundeskriminalamtgesetz). 2. Wenn ja, auf welcher Grundlage werden die Porträtaufnahmen angefertigt, gespeichert und übermittelt? Auf die Beantwortung der Frage 1 wird verwiesen. 3. Wie viele Porträtaufnahmen von Fußballfans befinden sich in Datensammlungen der Polizeibehörden des Landes Sachsen-Anhalt? In welchen Jahren wurden diese Aufnahmen in welchem Umfang angefertigt? Bitte nach Anzahl der betroffenen Personen, Anzahl der Aufnahmen pro Person und Fanszenen -Zugehörigkeit aufschlüsseln. Den Polizeibehörden des Landes Sachsen-Anhalt ist es nur über die bundesweite Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ möglich, datenbankgestützt eine Person einem Fußballverein zuzuordnen. Es wird darauf verwiesen, dass der Begriff „Fußballfan“ in der Datei „Gewalttäter Sport“ nicht gespeichert wird. In der Datei wird gespeichert , welchem Verein diese Person durch die Polizei zugeordnet wird. Dieser Umstand führt dazu, dass Personen mehreren Vereinen zugeordnet werden können , ohne dass sie nach eigenem Verständnis Fan dieser Vereine sein müssen. Eine Person kann auch, je nach Anzahl der Ausschreibungen, einem Verein mehrfach zugeordnet werden. Mit Stand vom 20. März 2017 haben Polizeibehörden der Landespolizei 121 Personen in der Datei „Gewalttäter Sport“ ausgeschrieben, bei denen auch die Durchführung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen im System INPOL hinterlegt ist. Die Eintragung in der Datei „Gewalttäter Sport“ ist dabei für die Polizei jedoch nicht die Rechtsgrundlage bzw. der Anlass, erkennungsdienstliche Maßnahmen durchzuführen. Die Durchführung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen erfolgt jeweils gemäß der im Einzelfall einschlägigen Rechtsgrundlagen. Aufgrund der Erfassung in einem Gesamtsystem werden den in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeicherten Personen auch die erkennungsdienstdienstlichen Maßnahmen zugeordnet . Die Gesamtzahl der Porträtaufnahmen kann über eine Datenbankrecherche nicht wiedergegeben werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Bildausschnitte mit dem Gesicht einer Person zu vergrößern. In der Datenbank werden die von der Polizei durchgeführten erkennungsdienstlichen Maßnahmen mit dem jeweiligen Datum gespeichert. Grundsätzlich gehört zu jeder erkennungsdienstlichen Maßnahme auch das Anfertigen von Porträtaufnahmen. 3 Die von Sachsen-Anhalt in der Datei „Gewalttäter Sport“ ausgeschriebenen Personen werden folgenden Vereinen zugeordnet: - Hallescher FC, - 1. FC Magdeburg, - Chemnitzer FC, - VfB Germania Halberstadt, - SG Dynamo Dresden, - F.C. Hansa Rostock und - FC Rot Weiß Erfurt. Die zu diesen Personen gespeicherten erkennungsdienstlichen Maßnahmen wurden in folgenden Jahren angefertigt: - 1993 – eine erkennungsdienstliche Maßnahme, - 1994 – zwei erkennungsdienstliche Maßnahmen, - 1997 – eine erkennungsdienstliche Maßnahme, - 1999 – drei erkennungsdienstliche Maßnahmen, - 2000 – zwei erkennungsdienstliche Maßnahmen, - 2002 – eine erkennungsdienstliche Maßnahme, - 2003 – zwei erkennungsdienstliche Maßnahmen, - 2004 – zwei erkennungsdienstliche Maßnahmen, - 2005 – drei erkennungsdienstliche Maßnahmen, - 2006 – fünf erkennungsdienstliche Maßnahmen, - 2007 – vier erkennungsdienstliche Maßnahmen, - 2008 – vier erkennungsdienstliche Maßnahmen, - 2009 – acht erkennungsdienstliche Maßnahmen, - 2010 – acht erkennungsdienstliche Maßnahmen, - 2011 – neun erkennungsdienstliche Maßnahmen, - 2012 – zehn erkennungsdienstliche Maßnahmen, - 2013 – fünfzehn erkennungsdienstliche Maßnahmen, - 2014 – vierzehn erkennungsdienstliche Maßnahmen, - 2015 – acht erkennungsdienstliche Maßnahmen, - 2016 – drei erkennungsdienstliche Maßnahmen, - 2017 – zwei erkennungsdienstliche Maßnahmen. Bei 14 Personen konnte über die Datenbankrecherche das Datum der erkennungsdienstlichen Maßnahmen nicht ermittelt werden. 4. Welche weiteren Daten von wie vielen Personen aus Sachsen-Anhalt wurden im Vorfeld des Spieles 1. FCM gegen Sportfreunde Lotte an Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen übermittelt? Im Vorfeld dieses Fußballspiels der 3. Liga wurden an die zuständige Polizeibehörde des Landes Nordrhein-Westfalen Daten von 16 Personen der FCM-Fanszene übermittelt. Bei diesen Daten handelte es sich jeweils um Name, Vorname (n), Geburtsdatum/-ort, Wohnort und Angaben zu Straftaten in Zusammenhang mit Fußballspielen (Tatbestand, Ort, Zeit, Kurzsachverhalt, Aktenzeichen), bei denen die Person zum Zeitpunkt der Übermittlung als Beschuldigte geführt wird. Es wurde erwartet, dass diese Personen zum Spielort reisen werden.