Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1228 06.04.2017 (Ausgegeben am 06.04.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Doreen Hildebrandt (DIE LINKE) Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung Kleine Anfrage - KA 7/661 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) aus dem Jahr 2004 befindet sich derzeit in einer erneuten Abstimmung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit, mit dem Ziel einer zeitgemäßen Neufassung. In zwei Sitzungen einer Arbeitsgruppe, die aus Vertretern von acht Ländern (Baden- Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen , Thüringen), des Sekretariats der KMK, der Zentrale der BA und den Regionaldirektionen Nordrhein-Westfalen und Sachsen bestand, wurde in konsensualer Abstimmung ein Entwurf der Neufassung der Rahmenvereinbarung erarbeitet. Diese textliche Fassung wurde vom Sekretariat der KMK zur Zustimmung aller Länder in die Gremien der KMK gegeben. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie steht die Landesregierung zum aktuellen Entwurf? Antwort: Der Entwurf für die Neufassung einer Rahmenvereinbarung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit über die Zusammenarbeit von 2 Schule und Berufsberatung versteht sich als ein gemeinsamer Rahmen mit zentralen Eckpunkten und Empfehlungen für die Ausgestaltung von Ländervereinbarungen. Der Entwurf der Rahmenvereinbarung nimmt Bezug zur aktuellen Situation in der Berufs - und Studienorientierung und zeigt richtungsweisende Ansätze für eine abgestimmte Zusammenarbeit auf. Insbesondere die Ansätze zur vertieften Zusammenarbeit, wie die Verlagerung der Beratungsangebote in die Schulen sowie eine stärkere und frühe Präsenz der Agenturen an den Schulen, sind zu begrüßen. Damit können Angebote der Agenturen optimaler mit den jeweiligen schulischen Konzepten zur beruflichen Orientierung abgestimmt und individuell angepasst werden. Frage 2: Welche Konkretisierungen wird es für Sachsen-Anhalt unter Berücksichtigung bestehender Orientierungsmaßnahmen wie z. B: der Berufswahlunterricht durch die Berufsberater/-innen der örtlichen Arbeitsagenturen und auch BRAFO geben? Antwort: Eine Konkretisierung der Landesvereinbarung wird derzeit als nicht notwendig erachtet . Mit Bezug auf die „Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt und der Regionaldirektion Sachsen- Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit im Bereich von Schule und Berufsberatung “ vom März 2016 kann festgestellt werden, dass in den Kernpunkten eine weitreichende Übereinstimmung besteht. Das gemeinsame Ziel der Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung besteht darin, durch präventive und systematisch aufeinander abgestimmte Unterstützungsangebote bei den Schülerinnen und Schülern ein hohes Maß an individueller Berufswahlkompetenz zu erreichen. Hierzu gibt es mittlerweile eine große Bandbreite von Angeboten und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure. Diese gilt es zunehmend zu vernetzen und die Angebote für die Jugendlichen optimal aufeinander abzustimmen. Es geht vordergründig um eine wirtschaftsnahe und flächendeckende Ausrichtung der Maßnahmen, die regionale Besonderheiten berücksichtigt und alle Jugendlichen erreicht. Dieser Leitgedanke bildete auch die Grundlage für die Ausgestaltung der Vereinbarung des Landes Sachsen-Anhalt. Frage 3: Wird eine Neufassung der Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen dem Kultusministerium des Landes Sachsen- Anhalt und der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen vom 8. März 2016 für notwendig erachtet? Antwort: Eine Neufassung wird als nicht notwendig erachtet. Beim Abgleich der Vereinbarung des Landes Sachsen-Anhalt mit den im Entwurf der Rahmenvereinbarung ausgewiesenen Grundlagen und Eckpunkten ist eine weitreichende Konformität festzustellen.