Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1229 06.04.2017 (Ausgegeben am 06.04.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Demonstrationen im Zusammenhang mit Fußballspielen Kleine Anfrage - KA 7/648 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Zusammenhang mit Fußballspielen kommt es immer wieder zu Demonstrationen, um zum Beispiel gegen Stadien- oder Betretungsverbote zu protestieren. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Demonstrationen im Zusammenhang mit Fußball wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 in Sachsen-Anhalt angemeldet? In den Jahren 2014 und 2015 wurden keine Versammlungen im Sinne der Fragestellung angemeldet. Im Jahr 2016 wurden drei Versammlungen in Magdeburg bei der zuständigen Versammlungsbehörde angemeldet. Davon fanden letztlich nur zwei Versammlungen (am 5. März 2016 und am 5. November 2016) statt. Die dritte ebenfalls für den 5. März 2016 angemeldete Versammlung war im Vorfeld abgemeldet worden. 2. Was waren die Gründe für die Demonstrationen und wie viele Personen haben an diesen teilgenommen? Anlass für die am 5. März 2016 durchgeführte Versammlung war die beabsichtigte Kontingentierung von Gästefankarten für das Fußballspiel des 1. FC Magdeburg gegen den FC Hansa Rostock am 5. März 2016 in Magdeburg. An dieser Versammlung nahmen etwa 1.750 Personen teil. Anlass für die Versammlung am 5. November 2016 waren vorausgegangene sportgerichtliche Sanktio- 2 nen gegen den FC Hansa Rostock. An dieser Versammlung nahmen ca. 1.200 Personen teil. 3. Mit welchen Fußballvereinen stehen die Anmelder im Zusammenhang? Die Anmelder standen in zwei Fällen mit dem FC Hansa Rostock und in einem Fall mit der SG Dynamo Dresden in Zusammenhang. 4. Welche Daten der Anmelder werden über welchen Zeitraum gespeichert? Die in den Akten der Versammlungsbehörde enthaltenen Daten der Anmelder werden gemäß der Aktenordnung des Landes Sachsen-Anhalt zehn Jahre aufbewahrt .