Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1230 06.04.2017 (Ausgegeben am 06.04.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Stefan Gebhardt (DIE LINKE) Sanierung von Museen, Schlössern und Burgen Kleine Anfrage - KA 7/656 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Antwort der Landesregierung vom 28. Juni 2016 auf meine Kleine Anfrage Drs. 7/128 bestätigt Sie einen erheblichen Sanierungsbedarf der Museen in Sachsen -Anhalt, die sich vielfach in denkmalgeschützten Gebäuden befinden. Angesichts aller Umstände erkennt die Landesregierung an, dass den Eigentümern/Trägern ein proaktives Angehen des Problems nicht möglich ist. Sie folgert daraus, dass nur eine den Realitäten angepasste schrittweise Umsetzung erfolgen kann. Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei/dem Ministerium für Kultur Vorbemerkung: Die Kleine Anfrage nimmt Bezug auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage KA 7/5 vom 28. Juni 2016 „Sanierungsstau bei den Museen in Zusammenhang mit der Überarbeitung der Richtlinie Kunst und Kultur“. Damals ging es um einen erhöhten Sanierungsbedarf bei Museen. Frage 1: In welchen Formen hat seit Juli 2016 die Landesregierung die Eigentümer und Träger von Museen in denkmalgeschützten Gebäuden unterstützt, um eine schrittweise Realisierung des Sanierungsbedarfs einzuleiten? Wie hat sie insbesondere Kommunen als Träger beraten und unterstützt? Antwort zu Frage 1: Die Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden, in denen sich Museen befinden , oder von Gebäuden, die selbst Exponatcharakter haben und Sammlungen ent- 2 halten, erfordern komplexe Voruntersuchungen, Planungen, Finanzierungspläne und Unterhaltungskonzepte. Zumeist müssen mehrere verschiedene Planungsziele abgestimmt und verwirklicht werden: 1. Verbesserung von Sicherheit, Brandschutz und Klima für die Sammlungen und baulichen Anlagen; 2. Erhöhung der Attraktivität zur Steigerung der Besucherzahlen durch neue Ausstellungskonzepte , Möblierungen, Leitsysteme, Ausstellungstechnik, Beleuchtung und Barrierefreiheit; 3. Senkung der Betriebs- und Personalkosten für den Betrieb; 4. Schaffung angemessener Depot- und Archivflächen. Diese Modernisierungsanforderungen müssen meist mit den Belangen des Denkmalschutzes koordiniert sowie Finanzierungs- und Bauabschnitte miteinander in Einklang gebracht werden. Aus diesen und vielen weiteren Gründen sind Baumaßnahmen in denkmalgeschützten Museumsgebäuden in der Regel langwierige Maßnahmen . Die Kommunen werden in diesen Belangen seitens des Landes ressortübergreifend fortlaufend beraten, seit Juli 2016 u. a. der Burgenlandkreis, die Städte Weißenfels, Freyburg, Naumburg, Zeitz, Wernigerode, Salzwedel, Dessau und Annaburg . Da 157 Museen von 188 in denkmalgeschützten Gebäuden untergebracht sind, unterstützen das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie und die Unteren Denkmalschutzbehörden etwaige Baumaßnahmen. Museumsfachliche Beratung und Unterstützung erhalten die Museumsträger auch vom Museumsverband Sachsen-Anhalt e. V. Frage 2: Welche Sanierungsvorhaben wurden im genannten Bereich seit Juli 2016 eingeleitet ? Bitte gliedern Sie die Antwort nach Museen insgesamt, in Trägerschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, juristischen Personen privaten Rechts und natürlichen Personen. Weisen Sie außerdem aus, welche der Museen sich in Schlössern, in Burgen oder in sonstigen Gebäuden befinden. Nennen Sie darüber hinaus die jeweilige Investitionssumme und die Höhe der Landesförderung. Antwort zu Frage 2: Es gibt an keiner Stelle im Land einen Überblick über alle Baumaßnahmen an Museen. Dieser Überblick kann auch nicht mit angemessenem Verwaltungsaufwand hergestellt werden. Die in der Antwort zu Frage 1 oben genannten kommunalen Museumsträger arbeiten derzeit an den Voraussetzungen für eine Antragstellung auf GRW-Förderung zur barrierefreien und touristischen Erschließung ihrer Einrichtungen. Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur hat hierfür im Jahr 2016 die denkmalpflegerische Voruntersuchung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Museums Freyburg, das sich in Trägerschaft der Friedrich-Ludwig-Jahn-Gesellschaft e. V. befindet, mit Lan- 3 desmitteln in Höhe von 24.750 € aus Kap. 07 86 gefördert. Folgeanträge für die Sanierung und die barrierefreie Erschließung werden zurzeit vorbereitet (Kulturförderung , Städtebau, GRW). Darüber hinaus fördert die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur die Stiftung Kloster und Kaiserpfalz Memleben in diesem Jahr mit Landesmitteln in Höhe von 20.000 € aus Kap. 17 86 bei der Erstellung eines Konzeptes zur umfassenden barrierefreien Erschließung, das auch eine notwendige Voraussetzung für einen möglichen GRW-Antrag in den kommenden Jahren ist. Darüber hinaus unterstützt die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur jährlich verschiedene Antragsteller aktiv bei der Einwerbung von Bundesmitteln (z. B. InvestOst, National wertvolle Kulturdenkmäler). So ist neben mehreren bereits seit 2016 laufenden Maßnahmen (z. B. Schloss Mosigkau, Schloss Köthen) ab dem Jahr 2017 die Sanierung des südlichen Kavalierhauses des Schlosses Oranienbaum, Kulturstiftung DessauWörlitz, und die Klimatisierung des Depots der Stiftung Bauhaus Dessau aus Bundesmitteln (InvestOst) vorgesehen, das tatsächliche Fördervolumen ist noch nicht bekannt. Bei anderen Förderprogrammen des Bundes steht die Entscheidung noch aus. Die weitere Sanierung des Georgiums/Anhaltische Gemäldegalerie wird ebenfalls von der Beauftragten des Bundes für Kultur und Medien voraussichtlich mit 3 Mio. € über einen Zeitraum von drei Jahren gefördert. Von den 188 dem Museumsverband angehörenden Museen haben 157 ihr Domizil in einem denkmalgeschützten Gebäude. 35 von 188 Museen befinden sich in Burgen oder Schlössern. Frage 3: Welche Sanierungsvorhaben wurden in Schlössern und in Burgen seit Juli 2016 eingeleitet, die keine Museen beherbergen? Bitte gliedern Sie nach der Trägerschaft wie in Frage 2 und geben Sie die jeweilige Investitionssumme und die Höhe der Landesförderung an. Antwort zu Frage 3: Mit Denkmalpflegefördermitteln des Landes wurden in der zweiten Jahreshälfte folgende Burgen und Schlösser in Sachsen-Anhalt gefördert: Großes Schloss Blankenburg: Träger: „Rettung Großes Schloss Blankenburg“ e. V. Landesförderung: 170.000 € Gesamtinvestition: 740.000 € Burg Schlanstedt: Träger: Förderverein Schloss Schlanstedt e. V. Landesförderung: 50.000 € Gesamtinvestition: 145.000 € 4 Schloss Wernigerode: Träger: Stiftung Schloss Wernigerode Landesförderung: 100.000 € Gesamtinvestition: 200.000 € Schloss Hohenerxleben: Träger: Stiftung Theatrum Herberge Landesförderung: 23.000 € Gesamtinvestition: 83.000 € Frage 4: Sind der Landesregierung von der Stadt Sangerhausen oder dem Landkreis Mansfeld-Südharz in Sonderheit Sanierungsbedarfe am Spengler-Museum Sangerhausen bekannt? Wenn ja, wie schätzt die Landesregierung die Lage hier ein und welche Schritte zur Förderung der Vorhaben hält sie in der Zukunft für tragfähig? Antwort zu Frage 4: Entsprechende Anträge des Landkreises Mansfeld-Südharz oder der Stadt Sangerhausen sind nicht bekannt.