Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1259 18.04.2017 (Ausgegeben am 18.04.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von der Polizei registrierte Gewaltstraftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ im Monat Januar 2017 Kleine Anfrage - KA 7/674 Vorbemerkung der Fragestellenden: Laut polizeilichem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) gilt eine Tat als politisch motiviert, „wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet“ (vgl. u .a. BMI/BMJ (Hrsg.): Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2006, S. 135; VS-Bericht LSA 2012). Sachsen-Anhalt hat mit einer zunehmenden rechtsextremistischen Belastung zu kämpfen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung: Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem vom Landeskriminalamt Sachsen- Anhalt (LKA) erstellten „Lagebild Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK). Im Lagebild PMK werden ausschließlich Fälle erfasst, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis auf Grund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte den Verdacht für eine mit Strafe bedrohte Handlung begründen, der eine - zumindest zu vermutende - politische Motivation (hierunter fallen auch rechtsextremistische, fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten) zu Grunde liegt. Die aufgeführten Zahlen für den Monat Januar 2017 stellen keine abschließende Statistik dar, sondern können sich auf 2 Grund von Nachmeldungen noch (teilweise sehr deutlich) verändern und haben daher nur vorläufigen Charakter. Die Erhebung erfolgte mit Stand vom 31. Januar 2017. 1. Wie viele Gewaltstraftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ wurden von der Polizei in Sachsen-Anhalt im Jahr 2017 für den Monat Januar registriert? Wie viele Gewaltdelikte im Themenfeld „Hasskriminalität “, Unterthema „Sexuelle Orientierung“ wurden von der Polizei in Sachsen-Anhalt imJahr 2017 für den Monat Januar registriert? Im Monat Januar 2017 wurde in Sachsen-Anhalt eine politisch motivierte Gewaltstraftat , die dem Phänomenbereich -rechts- zugeordnet werden konnte, registriert. 2. Wie viele Nachmeldungen wurden für die Vormonate seit Jahresbeginn registriert ? Bezogen auf den Monat Januar 2017 können keine Nachmeldungen registriert werden, da in diesem Monat die Zählung von Straftaten für das Jahr 2017 begonnen hat. 3. Um welche Art von Delikten handelte es sich bei den unter 1. und 2. erfragten Taten? An welchen Tatorten (in welcher Straße, auf welchem Platz, in welchem Bahnhof bzw. öffentlichen Verkehrsmittel etc.) wurden diese Straftaten wann (Datum und Uhrzeit) verübt? Bitte konkrete Auflistung in jeweils einer Zeile pro Delikt nach Polizeidirektionen und Polizeirevieren, entsprechend der verletzten Rechtsnorm, Angaben zum Sachverhalt (Tathergang /Art und Weise; ggf. Aufführung der Nationalität bzw. des Herkunftslandes der Opfer und Grad der Verletzungen), Themenfeldern im Phänomenbereich PMK-rechts (Rassismus, Antisemitismus, gegen links, Konfrontation /politische Einstellung, sexuelle Orientierung, etc.), Geschädigten nach Alter und Geschlecht, Festnahmen, Untersuchungshaft. Welche dieser Gewaltstraftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welcher materielle Schaden entstand jeweils? Zu welchen der genannten Gewaltdelikte erschien eine Pressemitteilung der Polizei? Im LKA werden keine Statistiken mit Angaben zum Tathergang geführt. Es kam in diesem einen registrierten Fall zu keiner vorläufigen Festnahme bzw. es wurde keine Untersuchungshaft angeordnet. Die erfragten Angaben zu den Tatorten, Tatzeiten, Polizeidirektionen und Polizeirevieren , verletzten Rechtsnormen, Themenfeldern, vorläufigen Festnahmen, Untersuchungshaft , Extremismus, materiellen Schäden, Presseveröffentlichungen und Tatverdächtigen/Geschädigten sind in der beigefügten Übersicht dargestellt. Die Angaben zu polizeilichen Vorerkenntnissen zu den Tatverdächtigen beziehen sich auf PMK im Allgemeinen. Phänomenspezifische Vorerkenntnisse, wie „rechts“ etc., werden nicht erhoben. 3 4. Wie viele Tatverdächtige hat die Polizei im Zusammenhang mit den in Frage 1 und 2 genannten Straftaten jeweils ermittelt? Bitte aufschlüsseln nach Alter und Geschlecht. Über wie viele Tatverdächtige lagen polizeiliche Vorerkenntnisse aus dem Bereich PMK-rechts vor? Es wird auf die Antworten auf die Fragen 2 und 3 verwiesen. 4