Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/126 23.06.2016 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 24.06.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD) Förderung des Vereins Miteinander e. V. Kleine Anfrage - KA 7/25 Vorbemerkung/Begründung des Fragestellenden: Laut Netzseite des Miteinander e. V. zählt sowohl die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt als auch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt zu den Förderern des Vereins. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Seit wann und auf welcher Grundlage erfolgt die Förderung des Vereins? Die Förderung des Vereins Miteinander e. V. durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt (MS) bzw. das Landesverwaltungsamt /Landesjugendamt (LVwA/LJA) erfolgt seit der Vereinsgründung im Jahr 1999. Rechtsgrundlagen der Förderung sind die §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO), im Bereich der Jugendbildungsarbeit in Verbindung mit § 11 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII). Werden Landesmittel zur Kofinanzierung von Bundesprogrammen eingesetzt, sind die §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung weitere Rechtgrundlage sowie die Vorgaben aus dem jeweiligen Bundesprogramm. Seitens der Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt (LpB) werden durch den Verein beantragte Projekte auf der Grundlage der §§ 23, 44 LHO in 2 Verbindung mit der jeweils geltenden Förderrichtlinie bzw. den Förderkriterien der LpB gefördert. 2. Wie hoch ist seitdem jeweils das jährliche Fördervolumen? Das jährliche Fördervolumen ist der als Anlage 1 beigefügten tabellarischen Übersicht zu entnehmen. Für die Haushaltsjahre 1999 bis 2007 können die Daten nicht mehr oder nur in Teilen erbracht werden, weil die fünfjährige Aufbewahrungsfrist nach § 18 Absatz 1 Buchst. b) Aktenordnung für die Landesverwaltung von Sachsen-Anhalt abgelaufen ist und das als Einzel- bzw. Nebenakten geführte Schriftgut nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht länger archiviert wurde. 3. Für welche Zwecke wurden die Mittel seit 2012 jeweils verwendet? Bitte eine entsprechende Übersicht anfügen. Mittel, die die LpB auf Grundlage ihrer Förderkriterien für Projekte bewilligt, sind gemäß der Förderkriterien der LpB in Verbindung mit Maßnahmen zum Zweck der politischen Bildung zu verwenden. Eine Übersicht zur Verwendung der in den Haushaltsjahren 2012 bis 2015 bewilligten Mittel ist als Anlage 2 beigefügt. Aus dieser Übersicht sind im Einzelnen die Verwendungszwecke der vom MS bzw. LVwA/LJA bewilligten Mittel aus dem Landeshaushalt zu entnehmen. 4. Wie hoch ist jeweils die geplante Förderung für das laufende Jahr? Die für das laufende Jahr geplanten bzw. bereits bewilligten Fördermittel sind in der als Anlage 3 beigefügten Übersicht aufgeführt. KA 7/25 Anlage 1 - Übersicht zum jährlichen Fördervolumen - EUR - - EUR - - EUR - 1999 0,00 0,00 0,00 2000 0,00 869.196,00 869.196,00 2001 0,00 1.022.584,00 1.022.584,00 2002 0,00 1.022.584,00 1.022.584,00 2003 108.626,11 299.815,00 408.441,11 2004 84.560,07 149.199,13 233.759,20 2005 47.633,81 173.400,00 221.033,81 2006 61.523,62 205.582,00 267.105,62 2007 54.935,71 298.121,58 353.057,29 2008 22.952,21 410.904,00 433.856,21 2009 20.900,02 495.403,41 516.303,43 2010 14.636,52 527.199,95 541.836,47 2011 7.928,98 483.820,60 491.749,58 2012 6.201,36 520.708,15 526.909,51 2013 3.117,30 518.928,66 522.045,96 2014 2.491,97 573.774,15 576.266,12 2015 2.862,00 540.633,33 543.495,33 Fördervolumen jährlich gesamt Haushaltsjahr Projektförderungen der LpB Förderungen vom MS bzw. LVwA/LJA KA 7/25 Anlage 2 - Übersicht zur Verwendung der Mittel seit 2012 - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - 2012 6.201,36 150.000,00 54.704,21 157.324,48 118.679,46 2013 3.117,30 150.000,00 54.474,39 155.946,58 118.507,69 2014 2.491,97 178.300,00 60.433,16 180.705,56 140.835,43 13.500,00 2015 2.862,00 180.900,00 47.907,66 155.832,42 126.437,06 26.996,43 40.000,00 2.559,76 Modellprojekt "Frei(T)Räume erleben" Kofinanzierung für Bundesprogramm "Demokratie leben" Haushaltsjahr institutionelle Förderung Projekt "Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt" Kofinanzierung für Bundesprogramme „Toleranz fördern - Kompetenz stärken", „Demokratie leben!“ Projekt "Regionale Beratungsteams Nord, Süd und Mitte" Kofinanzierung für Bundesprogramme „Toleranz fördern - Kompetenz stärken", „Demokratie leben!“ Projekt "Kompetenzstelle Eltern und Rechtsextremismus" Kofinanzierung für Bundesprogramm „Demokratie leben!“ Projektförderungen der LpB Projekt "Arbeitsstelle Rechtsextremismus" Kofinanzierung für Bundesprogramme „Toleranz fördern - Kompetenz stärken", „Demokratie leben!“ Modellprojekt "Rollenwechsel" Kofinanzierung für Bundesprogramm "Toleranz fördern - Kompetenzen stärken" KA 7/25 Anlage 3 - Übersicht zur geplanten Förderung für das laufende Jahr - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - 2016 (geplant) 2.862,00 183.500,00 47.510,59 150.666,68 119.310,02 26.995,98 3.000,00 533.845,27 Förderung gesamt Modellprojekt "Frei(T)Räume erleben" Kofinanzierung für Bundesprogramm "Demokratie leben" Projekt "Kompetenzstelle Eltern und Rechtsextremismus" Kofinanzierung für Bundesprogramm „Demokratie leben!“ Haushaltsjahr institutionelle Förderung Projekt "Arbeitsstelle Rechtsextremismus" Kofinanzierung für Bundesprogramme „Toleranz fördern - Kompetenz stärken", „Demokratie leben!“ Projekt "Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt" Kofinanzierung für Bundesprogramme „Toleranz fördern - Kompetenz stärken", „Demokratie leben!“ Projekt "Regionale Beratungs-teams Nord, Süd und Mitte" Kofinanzierung für Bundesprogramme „Toleranz fördern - Kompetenz stärken", „Demokratie leben!“ Projektförderungen der LpB d0126_Anlage.pdf 1KA 7-25-Verein-Miteinander-Anlagen.pdf 2KA 7-25-Verein-Miteinander-Anlagen 3KA 7-25-Verein-Miteinander-Anlagen