Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1261 18.04.2017 (Ausgegeben am 18.04.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dagmar Zoschke (DIE LINKE) Hilfe und Selbsthilfe in der Nachbetreuung von Schlaganfällen in Sachsen- Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/639 Vorbemerkung des Fragestellenden: Schlaganfälle sind die dritthäufigste Todesursache und zugleich die häufigste Ursache für Behinderungen. Die Schwere der Behinderungen bzw. der physischen wie psychischen Langzeitfolgen steht in Abhängigkeit der Zeit, die zwischen dem akuten Schlaganfall und seiner Behandlung steht, sowie der Qualität der Behandlung und der Nachbetreuung der betroffenen Menschen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Wie hat sich die Anzahl von Schlaganfällen in Sachsen-Anhalt innerhalb der letzten 10 Jahre entwickelt? Bitte in Jahresscheiben und getrennt nach Alter, Geschlecht sowie Landkreisen und kreisfreien Städten darstellen . Die Anzahl der Schlaganfälle hat im Verlauf der letzten zehn Jahre deutlich abgenommen und liegt nun geringfügig über dem Bundesdurchschnitt. Bei den Todesfällen gab es einen starken Rückgang zwischen 2009 und 2012. Die Diagnosedaten der Krankenhäuser infolge Schlaganfall (I64) zeigen sowohl für Deutschland als auch für Sachsen-Anhalt in den Jahren 2006 bis 2010 eine starke und von 2011 bis 2015 eine leichte Abnahme bei Frauen und Männern (jeweils altersstandardisierte Raten). Eine Zuordnung der Daten nach Landkreisen und kreisfreien Städten liegt nicht vor. Nähere Angaben enthält die nachfolgende Tabelle: 2 Alter Geschlecht Jahr Deutschland Sachsen-Anhalt Fälle Fälle je 100.000 Einwohner 1) Fälle je 100.000 Einwohner (altersstandardisiert ) 2) Fälle Fälle je 100.000 Einwohner 1) Fälle je 100.000 Einwohner (altersstandardisiert ) 2) Alle Alters - gruppen Beide Geschlechter 2006 25.824 31 18 1.253 51 28 2007 19.553 24 13 807 33 18 2008 14.872 18 10 695 29 15 2009 11.945 15 8 575 24 13 2010 10.832 13 7 379 16 8 2011 8.922 11 6 343 15 7 2012 7.850 10 5 294 13 6 2013 6.691 8 4 297 13 6 2014 5.444 7 3 256 11 5 2015 4.685 6 3 207 9 4 Männlich 2006 10.746 27 20 548 46 33 2007 8.212 20 15 342 29 20 2008 6.302 16 11 293 25 17 2009 5.079 13 9 240 21 14 2010 4.704 12 8 164 14 9 2011 3.857 10 7 163 15 9 2012 3.450 9 6 118 11 6 2013 2.927 7 5 128 12 7 2014 2.469 6 4 104 9 5 2015 2.149 5 3 88 8 5 Weiblich 2006 15.078 36 16 705 56 24 2007 11.341 27 12 465 37 15 2008 8.570 20 9 402 33 13 2009 6.866 16 7 335 28 11 2010 6.128 15 6 215 18 7 2011 5.065 12 5 180 15 6 2012 4.400 11 4 176 15 6 2013 3.764 9 4 169 15 5 2014 2.975 7 3 152 13 5 2015 2.536 6 3 119 10 4 Unter 65 Jahre Beide Geschlechter 2006 3.292 5 4 214 11 9 2007 2.543 4 3 145 8 6 2008 2.005 3 3 127 7 5 2009 1.665 3 2 114 6 5 2010 1.545 2 2 68 4 3 2011 1.365 2 2 81 5 3 2012 1.242 2 2 52 3 2 2013 1.070 2 1 56 3 2 2014 956 1 1 51 3 2 2015 882 1 1 54 3 2 Männlich 2006 2.191 7 6 137 14 11 2007 1.671 5 4 99 10 8 2008 1.299 4 3 88 9 7 2009 1.069 3 3 73 8 6 2010 1.013 3 3 43 5 4 2011 880 3 2 59 7 5 2012 770 2 2 29 3 2 2013 672 2 2 32 4 3 2014 587 2 1 33 4 3 2015 550 2 1 31 4 2 Weiblich 2006 1.101 3 3 77 8 6 2007 872 3 2 46 5 4 2008 706 2 2 39 4 3 2009 596 2 2 41 5 3 3 2010 532 2 1 25 3 2 2011 485 2 1 22 3 2 2012 472 1 1 23 3 2 2013 398 1 1 24 3 2 2014 369 1 1 18 2 1 2015 332 1 1 23 3 2 65 Jahre und älter Beide Geschlechter 2006 22.532 140 128 1.039 192 187 2007 17.010 104 94 662 119 115 2008 12.867 77 70 568 101 97 2009 10.280 61 54 461 81 77 2010 9.287 55 48 311 55 51 2011 7.557 46 39 262 47 41 2012 6.608 40 34 242 44 38 2013 5.621 33 28 241 43 38 2014 4.488 26 22 205 37 30 2015 3.803 22 18 153 27 23 Männlich 2006 8.555 128 136 411 190 210 2007 6.541 95 99 243 109 118 2008 5.003 71 73 205 90 98 2009 4.010 56 57 167 72 76 2010 3.691 51 51 121 52 54 2011 2.977 42 41 104 45 44 2012 2.680 38 36 89 39 39 2013 2.255 31 30 96 42 41 2014 1.882 26 24 71 31 28 2015 1.599 21 20 57 24 23 Weiblich 2006 13.977 149 120 628 193 167 2007 10.469 110 88 419 127 108 2008 7.864 82 65 363 109 93 2009 6.270 65 51 294 88 76 2010 5.596 58 45 190 57 49 2011 4.580 48 37 158 48 38 2012 3.928 41 31 153 47 37 2013 3.366 35 27 145 45 34 2014 2.606 27 20 134 41 32 2015 2.204 23 17 96 29 22 Quelle(n): Krankenhausstatistik - Diagnosedaten der Patienten und Patientinnen in Krankenhäusern, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, Statistisches Bundesamt 1) Bei der Angabe „Fälle je 100.000 Einwohner“ werden die registrierten Fälle in einer bestimmten Region einheitlich auf 100.000 Einwohner berechnet. Die Angabe besagt, wie viele Fälle es wären, wenn in der Region genau 100.000 Einwohner leben würden. Damit ist ein Vergleich zwischen unterschiedlich bevölkerungsstarken Regionen möglich. Die jeweilige Altersstruktur der Bevölkerung ist dabei allerdings noch nicht berücksichtigt. In der Regel ist daher auch eine Altersstandardisierung notwendig , da das Alter bei fast allen Gesundheits-problemen eine Rolle spielt. 2) Bei der Altersstandardisierung werden die erfassten Erkrankungs- oder Sterberaten auf eine (fiktive) Vergleichsbevölkerung mit definierter Altersstruktur umgerechnet. Nach einer Altersstandardisierung können Daten unterschiedlicher Jahre oder Regionen miteinander verglichen werden, ohne dass es zu Verzerrungen aufgrund differierender Altersstrukturen kommt. Es ist zu beachten, dass altersstandardisierte Zahlen keine realen im Sinne von tatsächlich beobachtbaren Fällen darstellen. Sie beschreiben vielmehr, wie die Mortalitäts- oder Morbiditätsraten in der betrachteten Bevölkerung wären, wenn die Bezugsbevölkerung der Standardbevölkerung entspräche und somit altersstrukturbedingte Effekte keine Rolle spielten. 4 2. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich der Zeiträume vor, die zwischen einem akuten Schlaganfall und seiner Behandlung liegen ? Wie haben sich die entsprechenden Rettungseinsätze innerhalb der letzten 10 Jahre entwickelt? Bitte in Jahresscheiben und getrennt nach Landkreisen und kreisfreien Städten darstellen. Mit den Trägern des Rettungsdienstes ist übereinstimmend festzustellen, dass es seitens der Leitstellen in Sachsen-Anhalt keine Datenbänke gibt, aus denen sich gesicherte Erkenntnisse hinsichtlich der Häufigkeitsverteilung bzw. des Zeitfensters bis zur klinischen Behandlung ergeben. Die tatsächliche Anzahl bestätigter Schlaganfallpatienten kann nicht benannt werden, da im Rahmen der Leitstellenerfassung lediglich eine Verdachtsdiagnose erfolgt. Es geschieht keine Rückkoppelung durch die behandelnden Krankenhäuser/Kliniken. Des Weiteren besteht die Problematik, dass ein Schlaganfall vom Patienten (Anrufer) oftmals nicht immer als ein solches Krankheitsbild wahrge-nommen und dargestellt wird (z. B. atypische Symptomatik). Darüber hinaus wird u. a. ein Einsatz nicht digital, sondern als DIVI-Protokoll (Bundeseinheitliches Notarztprotokoll der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin) in Papierform dokumentiert. Damit ist es nicht möglich , IT-gestützte Aussagen zu spezifischen Fallzahlen in Bezug auf Krankheitsbilder sowie die Zeiträume zwischen den Notfällen und der klinischen Behandlung zu treffen . Die empirische Erfassung der Leitstellen basiert lediglich auf Verdachtsdiagnosen ; eine gesicherte Diagnose ist aber erst aufgrund einer speziellen Diagnostik in den Notaufnahmen der Krankenhäuser/ Kliniken möglich. 3. Welche krankheitsspezifischen Behandlungsangebote, Angebote der Primär - und Sekundärprävention sowie der poststationären Nachsorge stehen den Patient/inn/en in Sachsen-Anhalt nach ihrem Schlaganfall zur Verfügung? Bitte getrennt nach Landkreisen und kreisfreien Städten darstellen . Die vertragsärztliche Versorgung, Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit der Diagnose Schlaganfall erfolgt in Sachsen-Anhalt durch Hausärzte, Fachärzte und psychologische Psychotherapeuten - je nach medizinischer Behandlungsnotwendigkeit . Darüber hinaus werden - soweit notwendig - über ärztliche Verordnungen Heil- bzw. Hilfsmittel erbracht (z. B. Physio- und Ergotherapie, Logopädie sowie z. B. Rollstühle, Inkontinenzartikel über die Sanitätshäuser). Außerdem erhalten Patientinnen und Patienten aufgrund entsprechender Verordnungen Arzneimittel sowie notwendige Krankenhausbehandlungen bzw. Rehabilitationsmaßnahmen. In Sachsen-Anhalt verfügen verschiedene Krankenhäuser über eine spezialisierte Behandlungseinheit bei Schlaganfällen, eine sogenannte Stroke Unit. Ziel der Behandlung in einer Stroke Unit ist es, einen Schlaganfall frühestmöglich zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, um Folgeschäden für die Betroffenen zu verhindern oder zu mindern. 5 An folgenden Krankenhäusern ist eine Stroke Unit zu finden: Landkreis / Kreisfreie Stadt Einrichtung Dessau-Roßlau Städtisches Klinikum Dessau Halle Universitätsklinikum Halle Krankenhaus Martha Maria Halle Berufsgenossenschaftliches Klinikum Bergmannstrost Halle Magdeburg Universitätsklinikum Magdeburg Salzlandkreis AMEOS Klinikum Bernburg Harz Harz Klinikum „Dorothea Christiane Erxleben“, Standort Wernigerode Mansfeld-Südharz HELIOS Klinik Mansfeld-Südharz, Standorte Sangerhausen und Hettstedt Anhalt-Bitterfeld Gesundheitszentrum Bitterfeld-Wolfen Saalekreis Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis Burgenlandkreis Klinikum Burgenlandkreis, Standort Naumburg Wittenberg Evangelisches Krankenhaus Paul-Gerhardt-Stift Wittenberg in Zusammenarbeit mit der Klinik Bosse Wittenberg Die Krankenhäuser der Landkreise Stendal, Altmarkkreis Salzwedel, Börde und Jerichower Land halten keine Stroke Unit vor. Als weiteres Behandlungsangebot verfügen zwei Krankenhäuser - das Neurologische Rehabilitationszentrum Magdeburg sowie das Berufsgenossenschaftliche Klinikum Bergmannstrost Halle - über ein Zentrum für Neurologische Frührehabilitation. Die neurologische Frührehabilitation umfasst nicht nur die akutstationäre Behandlung eines Schlaganfalls als neurologische Erkrankung, sondern setzt sich fort bis hin zur Wiedereingliederung des Patienten in das Berufsleben. Sie orientiert sich an den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR). 4. Welche Rolle nehmen Schlaganfälle in der gesundheitspolitischen Prävention in Sachsen-Anhalt ein? Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zum Ausbau der Primär- und Sekundärprävention? Mit der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) auf Landesebene wird die Zusammenarbeit aller Akteure von Prävention und Gesundheitsförderung deutlich verfestigt. So bieten sich durch Kooperationen der beteiligten Partner - also Vertreter der Gesetzlichen Kranken - und Pflegeversicherungen sowie Unfall- und Rentenversicherungen und des Landes mit den beigetretenen Partnern Bundesagentur für Arbeit, Städte- und Gemeindebund sowie Landkreistag Sachsen-Anhalt - neue Möglichkeiten, die bereits existierenden Gesundheitsaktivitäten im Land zu bündeln und die Förderung der Gesundheit in allen Lebenswelten gezielt weiterzuentwickeln. Für die Schlaganfallprävention wirken bereits die drei Landesgesundheitsziele „gesundes Bewegungsverhalten “, „gesundes Ernährungsverhalten“ und „Senkung des Anteils an Rauchern in der Bevölkerung und der alkoholbedingten Gesundheitsschäden auf Bundesdurchschnitt “. Landesweite, auf die Gesundheitsziele ausgerichtete Arbeitskreise und aktuell 55 Modellprojekte tragen dazu bei, das Gesundheitsbewusstsein weiter zu stärken . 6 5. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich der Situation und Rahmenbedingungen für die Arbeit der Schlaganfall-Selbsthilfegruppen in Sachsen-Anhalt vor? Die Landesregierung verfügt über keine detaillierten Kenntnisse zu Selbsthilfegruppen bezüglich einzelner Krankheitsbilder und damit auch nicht hinsichtlich der Situation und Rahmenbedingungen für die Arbeit der Schlaganfall-Selbsthilfegruppen in Sachsen-Anhalt. In der Regel bestimmen Selbsthilfegruppen ihre Struktur, Arbeitsweise und Angebote für die Mitglieder eigenverantwortlich. Unterstützung hinsichtlich Austausch und Zusammenarbeit mit anderen Selbsthilfegruppen, vorhandener Fördermöglichkeiten inklusive Hilfe bei der Fördermittelantragstellung, Beratung bei der Öffentlichkeitsarbeit und Durchführung von Veranstaltungen erhalten Selbsthilfegruppen bei den im Land Sachsen-Anhalt vorhandenen 14 Selbsthilfekontaktstellen. Übersichten und Kontaktdaten von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen sind unter www.nakos.de (Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen) und www.selbsthilfekontaktstellen-lsa.de/ (Arbeitskreis Selbsthilfekontaktstellen Land Sachsen-Anhalt) verfügbar. Schlaganfall- Selbsthilfegruppen werden in Sachsen-Anhalt durch einen landesweit tätigen Verband (Schlaganfall Landesverband Sachsen-Anhalt e. V.) unterstützt. Nach Einschätzung der Landesregierung sind in Sachsen-Anhalt die Rahmenbedingungen für die gesundheitliche Selbsthilfe (14 Selbsthilfekontaktstellen, 30 Selbsthilfelandesverbände und ca. 850 Selbsthilfegruppen) grundsätzlich gut. Die Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V ist eine gesetzliche Aufgabe der Krankenkassen und ihrer Verbände. Mit Inkrafttreten des Präventionsgesetzes wurde die Arbeit von Selbsthilfegruppen, -landesverbänden und -kontaktstellen nochmals gestärkt. Seit dem Jahr 2016 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, je Versicherten 1,05 € für die gesundheitliche Selbsthilfe zur Verfügung zu stellen. Dabei werden die Fördermittel zum einen krankenkassenübergreifend als pauschale Gemeinschaftsförderung ausgereicht; zum anderen erfolgt eine kassenindividuelle Fördermittelvergabe , die vorrangig für die Durchführung von Projekten bestimmt ist. In Sachsen- Anhalt werden Fördermittel krankenkassenübergreifend durch die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV zugeteilt (Federführung der Arbeitsgemeinschaft im Jahr 2017 liegt bei der Knappschaft Bahn See). Die kassenindividuelle Förderung erfolgt in eigener Verantwortung der einzelnen Krankenkassen und mit eigener Schwerpunktsetzung. Grundlage hinsichtlich der Umsetzung der gesetzlich geregelten Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V stellt der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung der GKV-Spitzenverbände dar, in dem die Grundsätze für die Vergabe der Fördermittel beschrieben werden. Die Anwendung des Leitfadens dient der einheitlichen Rechtsanwendung und trägt zur Erhöhung der Transparenz des Förderverfahrens bei. 6. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung bezüglich Behandlungsund Unterstützungsangeboten sowie der Präventionsarbeit aus anderen Bundesländern vor? Existieren Kooperationen mit anderen Bundesländern oder sind diese ggf. in Planung? Die Landesregierung hat keine Kenntnisse zu Behandlungs- und Unterstützungsangeboten in anderen Bundesländern; auch existieren keine Kooperationen noch sind sie geplant. Die Präventionsarbeit nimmt in den übrigen Bundesländern einen ähnlichen Stellenwert ein wie in Sachsen-Anhalt. 7 7. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Aktivitäten der Versorgungseinrichtungen zur Schlaganfallnachsorge in Sachsen-Anhalt? Zu den Aktivitäten der Versorgungseinrichtungen können keine Aussagen getroffen werden. Schlaganfälle sind keine Arbeitsunfälle im Unfallversicherungsrecht. Rentenversicherungsträger , die ggf. Behandlungsangebote bereithalten, unterstehen nicht der Aufsicht des Landes Sachsen-Anhalt. Deshalb besteht kein aufsichtsrechtliches Auskunftsrecht der Landesregierung. Für die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund liegt die Aufsicht beim Bundesverwaltungsamt (BVA), für die DRV Mitteldeutschland beim Land Sachsen. 8. Wie steht die Landesregierung der Idee gegenüber, die Arbeit der ehrenamtlichen Schlaganfallhelfer/inn/en (finanziert im Rahmen eines Modellprojektes durch die AOK Sachsen-Anhalt) durch hauptamtliche Schlaganfalllotsen zu unterstützen? Welche Kenntnisse liegen ihr hierzu aus anderen Bundesländern vor? 9. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit und den Erfolg der „Schlaganfalllotsen “ der Stiftung Deutsche Schlaganfallhilfe? Gibt es aus Sicht der Landesregierung einen Bedarf an strukturierten Nachsorgekonzepten für Schlaganfallbetroffene in Sachsen-Anhalt? Falls ja, plant die Landesregierung entsprechende Konzepte und wie sollen diese finanziert werden ? Das Projekt „ehrenamtliche Schlaganfallhelfer“ ist ein Projekt des Landesverbandes Schlaganfall Sachsen-Anhalt e. V. Die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse hat die Förderung dieses Projektes im Dezember 2016 im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V übernommen. Der hauptamtliche Schlaganfalllotse ist in Sachsen-Anhalt am Krankenhaus Bergmannstrost in Halle/Saale angesiedelt. Dieser Lotse koordiniert die medizinischen Fragen hinsichtlich Rehabilitation und medizinischer Nachsorge und ist somit im medizinischen Bereich der Betreuung (Case-Management) verortet, während der ehrenamtliche Schlaganfallhelfer im nichtmedizinischen Bereich anzusiedeln ist. Die Schlaganfallhelfer sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Schlaganfallbetroffenen und deren Angehörigen Unterstützung bieten - jeweils nach individuellem Bedarf. Das können alltagspraktische Hilfen sein wie Einkaufen oder gemeinsame Freizeitgestaltung (z. B. Spiele, Gespräche, Ausflüge). Pflegende Angehörige werden so entlastet und können diese Zeiten zur Erholung und für eigene Aktivitäten nutzen. Es wird sichergestellt, dass durch die ehrenamtlichen Helfer keine therapeutischen, pflegerischen oder vergleichbaren Leistungen erbracht werden. Vor diesem Hintergrund bilden Lotse und Helfer eine Einheit, die sich ergänzen und deren Tätigkeit aufeinander abgestimmt sein muss. Die Stiftung Deutsche Schlaganfallhilfe e. V. ist Partner des Projektes „Ehrenamtliche Schlaganfallhelfer“. Die Stiftung hat die Aufgabe der Schulung von Personen zum Schlaganfallhelfer übernommen. Die Schulungen sind Grundvoraussetzung für die ehrenamtliche Tätigkeit der Helfer in diesem Projekt. Die Teilnahme schließt mit einem Zertifikat der Stiftung ab. Aussagen zum 8 Bedarf an strukturierten Nachsorgekonzepten können erst dann überzeugend getroffen werden, wenn erste Ergebnisse des Projektes vorliegen. Lediglich aus Gesprächen mit der Stiftung Schlaganfallhelfer ist bekannt, dass Schlaganfallhelfer bisher in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Schleswig-Holstein etabliert wurden. 10. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zum Arbeitsstand der im Koalitionsvertrag genannten Kooperation der Uniklinik Halle und dem Klinikum Bergmannstrost bezüglich der „Neurologischen Frührehabilitation “? Der Aufsichtsrat des Universitätsklinikums Halle hat sich im vergangenen Jahr zweimal mit der Problematik befasst und dabei verdeutlicht »…, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates das Projekt zur Etablierung einer neurologischen Frührehabilitation Phase B am Standort Ernst-Grube-Straße an sich befürworten und als wichtigen Schritt für die Entwicklung der Universitätsmedizin Halle (Saale) anerkennen. « Zur Realisierung müssen aber neben Fragen der Organisation (Verteilung der Zuständigkeiten zwischen BG-Klinik und Universität) auch noch solche der Finanzierung (sowohl der Betriebs- als auch der Investitionskosten) geklärt werden. 11. Plant die Landesregierung Maßnahmen zur besseren Unterstützung von Selbsthilfegruppen? In welcher Form würde dies die Schlaganfall- Selbsthilfegruppen betreffen? Nach Auffassung der Landesregierung sind die bestehenden Rahmenbedingungen für die Arbeit von Selbsthilfegruppen ausgewogen und ausreichend. Die gesetzlichen Regelungen gemäß § 20h SGB V dienen einer angemessenen finanziellen Unterstützung der einzelnen Selbsthilfegruppen. In Sachsen-Anhalt existiert ein Netz von 14 Selbsthilfekontaktstellen, die den Selbsthilfegruppen Hilfestellung bei strukturellen , organisatorischen und fördertechnischen Fragen bieten (s. auch Antwort zu Frage 5).