Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1263 18.04.2017 (Ausgegeben am 18.04.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) EXTRAPOL-Anwendung „Infoaustausch Sport“ und Datei „Gewalttäter Sport“ Kleine Anfrage - KA 7/660 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut den öffentlichen Dokumenten der IMK soll eine EXTRAPOL-Anwendung „Infoaustausch Sport“ eingerichtet werden. Zudem ist die Datei „Gewalttäter Sport“ in letzter Zeit wieder in die Diskussion geraten. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung: Die EXTRAPOL-Anwendung „Informationsaustausch Sport“ befindet sich nach Kenntnis der Landesregierung gegenwärtig in der technischen Entwicklungsphase. Das Land Sachsen-Anhalt hat gegenwärtig keinen Zugriff auf diese Anwendung und ist nicht an der technischen Entwicklung beteiligt. Die Leitung des Gesamtprojektes erfolgt durch die Zentrale Informationsstelle für Sporteinsätze. Bisher erfolgt der standardisierte Informationsaustausch „Fußball“ auf der Grundlage der Abstimmungen der Bundesländer im Jahr 1992. Derzeit wird der Informationsaustausch über das System EPOST810 zwischen den Polizeibehörden abgewickelt. Dieser Informationsaustausch wird bisher auf den üblichen, zumeist textbasierten Kommunikationswegen wahrgenommen. Auch wenn sich diese Form des Nachrichtenaustauschs grundsätzlich bewährt hat, bieten sich doch vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung und der zunehmenden Möglichkeiten im IT-Bereich Verbesserungspotentiale . 2 1. Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage wird die EXTRAPOL- Anwendung „Infoaustausch Sport“ eingerichtet? Die Informationssteuerung und das Berichtswesen sollen in einer polizeilichen Online-Anwendung standardisiert und vereinheitlicht werden. Insbesondere Medienbrüche sollen verhindert werden, und den Bedarfsträgern sollen strategische und taktische Informationen zur Lagebewältigung zeitgerecht, zeitgleich und umfassend zur Verfügung gestellt werden. Zugleich soll auch die strategische Auswertung der Daten verbessert werden. Die EXTRAPOL-Anwendung wird auf der Grundlage der gemeinsamen Gremienbeschlüsse der Bundesländer eingerichtet werden. 2. Welche Informationen werden mit der Anwendung gesammelt oder verwaltet ? Mit Verweis auf die gegenwärtige technische Entwicklung der Anwendung können von der Landesregierung noch keine endgültigen Angaben gemacht werden. Gemäß Kenntnisstand der Landesregierung soll die Anwendung durch Erfassung folgender Informationen die Arbeit der Polizei unterstützen: - Terminpläne (z. B. Spielplanroh- und -feinentwürfe, Rahmenterminplan, Spieltagsplanung ), - Spielbegegnungen, - Vorausinformationen, - Vorauslagen, - Verlaufsinformationen und - Verlaufslagen. 3. Gibt es neben dem Fußball weitere Sportarten, die in der EXTRAPOL- Anwendung erfasst werden? Da die EXTRAPOL-Anwendung bisher dem Land Sachsen-Anhalt nicht zur Verfügung steht, ist eine Beantwortung der Frage nicht vollumfänglich möglich. Aus Sicht der Landesregierung besteht für das Land Sachsen-Anhalt gegenwärtig kein Bedarf, neben ausgewählten Fußballspielen weitere Sportarten in einer EXTRAPOL-Anwendung zu erfassen. 4. Wo ist bzw. wird die Anwendung angesiedelt, bzw. gibt es eine Federführung ? Die Leitung des Gesamtprojektes ist bei der Zentralen Informationsstelle für Sporteinsätze im Land Nordrhein-Westfalen angesiedelt. 5. Wer hat Zugang zu der Anwendung? Mit Verweis auf die Vorbemerkung ist der Landesregierung derzeit keine Beantwortung möglich, da diese Anwendung bisher noch in der technischen Entwicklungsphase ist. Die Anwendung soll browsergestützt prinzipiell in allen Polizeidienststellen der Länder und des Bundes Verwendung finden können, wobei ein 3 bedarfsorientiertes Rollen- und Berechtigungskonzept der konkreten Nutzung vorgeschalten sein wird. 6. Wann wurde oder wird die Anwendung eingerichtet? Der Zeitplan ist abhängig von dem Fortschritt der technischen Entwicklung; gemäß der bisherigen Planung soll die Anwendung möglichst zur Saison 2018/2019 verfügbar sein. 7. Welche Kosten fallen für das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen der EXTRA- POL-Anwendung (einmalig und laufend, für welche Polizeidienststellen) an? Gemäß derzeitigem Sachstand wird sich das Land Sachsen-Anhalt einmalig mit Kosten in Höhe von 34.220 Euro an der Entwicklung beteiligen. Für die jährlichen Wartungs- und Pflegekosten werden Kosten in Höhe von 4.970 Euro eingeplant. 8. Welche Daten werden gegenwärtig in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert ? Es werden folgende Arten von Daten in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert: - Personendaten, - Personengebundene Hinweise, - Personenbeschreibung, - Zusätzliche Personeninformationen, - Maßnahmedaten, - Fallgrunddaten. Arten der personenbezogenen Daten, die der Erschließung der Datei dienen: - Familienname/Ehename, - Geburtsname, - Vorname(n), - Sonstige Namen (z. B. Geschiedenen-/Verwitweten-/Alias-/Ordens-/Deck-/ Spitz-/Künstler-/Genannt- oder früherer Name), - Akademischer Grad, - Geburtsdatum, - Geburtsort/-kreis, - Geburtsland, - Geschlecht, - Staatsangehörigkeit, - Ergänzung zu Staatsangehörigkeit/Geburtsland/Volkszugehörigkeit, - Sterbedatum, - Sondervermerk (die Personalien betreffende Besonderheiten in freier Form), - Sondervermerk (ergänzende Angaben in freier Form zu den anderen Personalien ), - bewaffnet, - gewalttätig, 4 - Ausbrecher, - Ansteckungsgefahr (Die Vergabe des Hinweises „Ansteckungsgefahr“ ist nur zulässig, soweit folgende Krankheiten vorliegen: Hepatitis B, Hepatitis C, HIV), - psychische und Verhaltensstörungen, - Konsument von Betäubungsmitteln, - Freitodgefahr, - Explosivstoffgefahr, - Gestalt, - Größe/Art der Feststellung, - Gewicht, - scheinbares Alter, - äußere Erscheinung, - körperliche Merkmale, - Tätowierungen, - Schuhgröße, - Stimme/Sprachmerkmale, - Mundart, - Fremdsprachen, - andere personenbezogene Merkmale, - Lichtbild, - aktenführende Dienststelle, - Sondervermerk (ergänzende Angaben in freier Form zur Personenbeschreibung ), - erlernter Beruf, - ausgeübte Tätigkeit, - spezielle Kenntnisse/Fertigkeiten, - kriminologische Kurzbeschreibung, - letzte(r) Aufenthaltsort(e), - Ausschreibung im Bundeskriminalblatt, - Angaben zur Gruppenzugehörigkeit (Name der Gruppe, Funktion in der Gruppe, Sitz der Gruppe), - Sondervermerk (ergänzende Angaben in freier Form zum Beruf und zur Gruppe ), - Ausschreibungsbehörde, - Aktenzeichen der Ausschreibungsbehörde, - sachbearbeitende Polizeidienststelle, - Aktenzeichen der sachbearbeitenden Polizeidienststelle, - Anlass der Maßnahme: Gewalttäter Sport, - Zweck der Maßnahme: Kontrolle soweit nach Polizeirecht zulässig, - Eingabedatum, - Sondervermerk (freitextliche Ergänzung zu anderen Datenfeldinhalten), - Löschungstermin bei Fristablauf, - Vereinszuordnung. 9. Wie viele Personen aus Sachsen-Anhalt mit welcher Vereinspräferenz werden gegenwärtig in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert? Da es sich bei der Datei „Gewalttäter Sport“ um eine Verbunddatei handelt und diese im INPOL-Verfahren „Fahndung“ implementiert ist, erscheint der Wohnort bzw. der letzte Aufenthaltsort im Rahmen einer Fahndungsabfrage nicht und ist grundsätzlich im Rahmen der Einsatzbewältigung von untergeordneter Bedeu- 5 tung. Zudem hat für die Bekämpfung der Kriminalität und der Gefahrenabwehr bei Fußballspielen die Vereinszugehörigkeit der Person eine wesentlich höhere Bedeutung als der „Wohnort“. Des Weiteren kann anhand der in der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ eingetragenen letzten Aufenthaltsorte keine verlässliche Aussage darüber getroffen werden, welche Person aus der bundesweiten Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ aktuell ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt hat. Mit Stand vom 27. März 2017 wurden durch Polizeibehörden aus dem gesamten Bundesgebiet bei Eintragungen in der Datei „Gewalttäter Sport“ 216 Personen dem Verein 1. FC Magdeburg, 301 Personen dem Verein Hallescher FC und vier Personen dem Verein VfB Germania Halberstadt zugeordnet. In der Datei „Gewalttäter Sport“ sind mit Stand 27. März 2017 insgesamt 14.372 Ausschreibungen zu Personen enthalten. 10. Gegen wie viele in der EXTRAPOL-Anwendung bzw. in der Datei „Gewalttäter Sport“ erfassten Personen liegen rechtskräftige Urteile vor? 11. Gegen wie viele in der EXTRAPOL-Anwendung bzw. in der Datei „Gewalttäter Sport“ erfassten Personen laufen Ermittlungsverfahren? Die Fragen 10. und 11. werden zusammen beantwortet. Hinsichtlich der EXTRAPOL-Anwendung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. In der geplanten neuen Anwendung „Informationsaustausch Sport“ ist nach Kenntnis der Landesregierung eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten von außerhalb des Polizeibereiches nicht vorgesehen. Die Gesamtanzahl der in der Datei „Gewalttäter Sport“ erfassten Personen kann durch die Behörden des Landes nicht überprüft werden, da es sich um eine Verbunddatei des BKA handelt. In dieser Datei werden die Daten aller Bundesländer und der Bundespolizei gespeichert. Die entsprechenden Ermittlungsverfahren werden grundsätzlich gemäß dem Tatortprinzip geführt. Das Land Sachsen-Anhalt beschränkt sich bei der Beantwortung auf die Personen , die durch die Landespolizei ausgeschrieben wurden. Mit Stand vom 22. März 2017 wurden 243 Personen durch die Landespolizei in der Datei „Gewalttäter Sport“ ausgeschrieben. In den Jahren 2015 und 2016 sind gegen 150 der durch Sachsen-Anhalt ausgeschriebenen Personen insgesamt 169 Ermittlungsverfahren wegen einer oder mehrerer der Katalogtaten der in der Errichtungsanordnung für die Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ des BKA aufgeführten Straftaten eingeleitet worden. Ob und in welcher Anzahl diese Verfahren tatsächlich im Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung stehen, wird statistisch landesweit nicht einheitlich erfasst. In 30 der vorgenannten Verfahren hat es rechtskräftige Verurteilungen und in zwei Verfahren rechtskräftige Freisprüche gegeben.