Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1265 18.04.2017 (Ausgegeben am 19.04.2017) c Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Aussage des Abgeordneten Daniel Rausch (AfD) in der Landtagssitzung am 2. März 2017 Kleine Anfrage - KA 7/685 Vorbemerkung des Fragestellenden: In seinem Redebeitrag zu TOP 10 der Landtagssitzung am 2. März 2017 (Aufwandsentschädigungen nicht als Hinzuverdienst anrechnen) trifft der Abgeordnete Daniel Rausch (AfD-Fraktion) folgende Aussage: „Es gibt nicht wenige Gemeinden in Sachsen -Anhalt, die noch nicht einmal einen Bürgermeister oder Ortsvorsteher finden.“ Die Frage des Fragestellers, um welche Gemeinden es sich dabei handeln würde, wollte der Abgeordnete Rausch nicht beantworten. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. In welchen der 218 selbstständigen Gemeinden in Sachsen-Anhalt ist das Amt des Bürgermeisters unbesetzt, weil sich bei der Wahl zum Bürgermeister kein zuzulassender Bewerber fand? In keiner der 218 selbstständigen Gemeinden in Sachsen-Anhalt ist das Amt des Bürgermeisters unbesetzt. 2. In wie vielen Einheitsgemeinden in Sachsen-Anhalt wurden wie viele Ortschaften gebildet und die Ortschaftsverfassung eingeführt? In wie vielen dieser Ortschaften ist anstatt eines Ortschaftsrates lediglich ein Ortsvorsteher zu wählen? Von den 104 Einheitsgemeinden (einschließlich der kreisfreien Städte) haben 102 Einheitsgemeinden 992 Ortschaften gebildet und die Ortschaftsverfassung 2 eingeführt. In drei der 992 Ortschaften ist nach Maßgabe der Hauptsatzung ein Ortsvorsteher zu wählen. 3. In welchen der Ortschaften, in denen lediglich ein Ortsvorsteher zu wählen ist, ist das Amt des Ortsvorstehers unbesetzt, weil sich bei der Wahl zum Ortsvorsteher kein zuzulassender Bewerber fand? In allen Ortschaften, in denen die Hauptsatzung anstelle eines Ortschaftsrates einen Ortsvorsteher bestimmt, ist das Amt des Ortsvorstehers besetzt.