Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1267 18.04.2017 (Ausgegeben am 19.04.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Detlef Gürth (CDU) Wolf in Deutschland – Konflikte, Aufwand und Nutzen III Kleine Anfrage - KA 7/607 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Landesregierung führte in der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage vom November 2016 Drs. 7/549 aus, dass sie nicht vorhersagen kann, wann es einen langfristig stabilen Bestand an Wölfen gebe. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Wie definiert die Landesregierung einen „stabilen Bestand“ an Wölfen? Ein stabiler Bestand an Wölfen ist ein Bestand, der über einen längeren Zeitraum eine mehr oder weniger konstante Zahl von Wölfen umfasst. Zur Beurteilung sind hierfür in erster Linie territoriale Vorkommen (territoriale Einzelwölfe, Paare, Rudel) beziehungsweise adulte (potenziell reproduzierende) Tiere heranzuziehen. 2. Trifft die Landesregierung Vorsorge für den Fall des Eintretens eines stabilen Bestandes in Bezug auf die Regulierung darüber hinausgehender Bestände ? Die Landesregierung hat am 28. Februar 2017 den neuen Entwurf der Leitlinie Wolf in ein umfassendes Anhörungsverfahren gegeben. Die darin getroffenen Regelungen und Ausführungen umfassen den Umgang mit dem Wolf vor dem Hintergrund sowohl der noch wachsenden Population als auch einer erreichten Stabilität der Population. Für den Fall, dass die Population weiter anwächst, sind die Vorsorgemaßnahmen neu zu bewerten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu treffen. 2 3. Wenn ja, wie sieht diese Vorsorge aus, was beinhaltet sie? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Wenn nein, weshalb nicht? Siehe Antwort zu Frage 2.