Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1271 18.04.2017 (Ausgegeben am 19.04.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Nachbetrachtung des Fußballspiels des 1. FC Magdeburg gegen Dynamo Dresden am 16. April 2016 Kleine Anfrage - KA 7/669 Vorbemerkung des Fragestellenden: In Auswertung des Drittliga-Spiels 1. FCM gegen Dynamo Dresden in der Saison 2015/2016 am 16. April 2016 kam es zu diversen polizeilichen Einsätzen vor und nach dem Spiel. Außerdem waren eine Vielzahl von Beamten in Zivil mit Mehrzweckeinsatzstöcken und Action Cams im Einsatz. Im Nachhinein ergeben sich einige Fragen zum Einsatz und den eingesetzten Kräften. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Wie stellen sich die polizeilichen Einsätze vor, während und nach dem Spiel aus Sicht der Landesregierung dar? Wie viele Personen waren wann an möglichen Gewalttätigkeiten beteiligt? Zu welchen Zeitpunkten erfolgte der Einsatz von polizeilicher Gewalt aus welchem Grund? Das Spiel der 3. Liga wurde insgesamt von 20.500 Zuschauern besucht. Die überwiegende Mehrzahl der Zuschauer verhielt sich friedlich. Die im Weiteren dargestellten Ereignisse, die polizeiliches Handeln erforderten, wurden durch gewaltbereite und gewalttätige Personen ausgelöst. Auf der Grundlage der Berichte der einsatzführenden Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord geht die Landesregierung davon aus, dass sich insgesamt ca. 950 gewaltbereite und bis zu 220 gewaltsuchende Personen im Stadion selbst bzw. im Stadtgebiet von Magdeburg aufgehalten haben. Ein wichtiges Ziel des Einsatzes der Polizei war der Schutz der zahlreichen friedlichen Fans. 2 Bei diesem Einsatz wurden im Zusammenhang mit den Handlungen gewaltbereiter bzw. gewaltsuchender Personen insgesamt 33 Polizeivollzugsbeamte verletzt . Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des polizeilichen Gesamteinsatzes erfolgt die Darstellung derart, dass zwischen Erkenntnissen im Zusammenhang mit den Gästefans (a) und den Heimfans (b) getrennt wurde, um die Nachvollziehbarkeit der Darstellung zu gewährleisten. a) Kenntnislage der Landesregierung im Zusammenhang mit den Fans der Mannschaft der SG Dynamo Dresden Insgesamt reisten mindestens 1.700 Fans der SG Dynamo Dresden nach Magdeburg zum Spiel der 3. Liga an. Neben der individuellen Anreise mit Kleintransportern , Pkw und einem Bus reisten ca. 900 Gästefans mit der Bahn über den Haltepunkt Herrenkrug an. Der überwiegende Teil der bahnreisenden Fans (ca. 850 Personen) nutzte hierfür einen Entlastungszug der Deutschen Bahn AG. Vom Haltepunkt Herrenkrug wurden ca. 900 Personen unter polizeilicher Begleitung fußläufig zum Stadion geführt. Im gesamten Verlauf des Marsches kam es zum massiven Abbrennen pyrotechnischer Erzeugnisse, zum vereinzelten Anlegen von Vermummungsgegenständen und auch zum Werfen von Pyrotechnik in Richtung der Einsatzkräfte der Polizei. Die überwiegende Anzahl der Personen im Fanmarsch der Gästefans trat schwarz gekleidet auf. Auf das polizeiliche Einschreiten wurden in dieser Einsatzphase verzichtet, um im Rahmen der Deeskalation die aus Sicht der Polizei vorhandene aggressive Grundhaltung nicht in Gewalt umschlagen zu lassen. Nach dem Eintreffen auf dem Gästeparkplatz der MDCC-Arena begaben sich diese Personen zu einer dort vom Veranstalter eingerichteten vorgezogenen Einlass - und Kontrollstelle des Veranstalters. Unmittelbar vor dieser Einlass- und Kontrollstelle wuchs die Gruppe durch bereits individuell angereiste Gästefans auf ca. 1.200 Personen an. Teile dieser Personengruppe begannen um 13:35 Uhr erheblichen Druck auszuüben, indem große Teile dieser Menschenmenge bewusst in Richtung der Einlassstelle drängten. Zudem wurden aus der Gruppe heraus Steine und Flaschen in Richtung Polizeikräfte geworfen sowie mehrere Rauchkörper abgebrannt. Eine Feststellung der handelnden Personen war in dieser Einsatzphase nicht möglich. In der weiteren Folge gelang es gegen 13:40 Uhr ca. 300 größtenteils vermummten Personen, durch den aufgebauten Druck diesen Punkt ohne Kontrolle zu passieren. Hierbei beseitigten sie gewaltsam unter anderem aufgebaute Gitter des Kontrollpunktes, rissen eine unbekannte Vielzahl von Zaunfeldern (auf ca. 60 Meter Länge) ein und stießen ein Fußballtor um. Dieses Fußballtor wurde von mehreren Personen gezielt in Richtung der Einsatzkräfte geworfen. In der Folge versuchten Dresdner Störer den Gästeeingang zu überrennen, wobei das unkontrollierte Eindringen ins Stadion durch den Einsatz der Polizei verhindert werden konnte. Die Einsatzkräfte der Polizei setzten neben dem Zwangsmittel der körperlichen Gewalt auch Reizstoffsprühgeräte ein, um sicherzustellen, dass in der Folge keine Personen unkontrolliert in das Stadion gelangen. Dem Handeln der Polizei sowie des Sicherheitsdienstes des Veranstalters wurde mit einer außer- 3 ordentlich hohen Aggressivität und massiver Gewaltanwendung begegnet. In einem Fall rannte ein Störer auf einen Polizeibeamten zu, sprang kurz vor diesem ab und traf diesen mit beiden Füßen und voller Wucht auf Hüfthöhe. In diesem Zusammenhang kam es zu einer unbekannten Vielzahl verletzter Personen auf Seiten der Störer und der Polizei und zu mehreren Festnahmen. Ziel polizeilicher Maßnahmen war nunmehr die Trennung der gewaltbereiten und gewaltsuchenden Fans von den nicht gewaltbereiten Fußballfans und möglichst die Gewahrsamnahme der ca. 300 Personen. Zur Durchführung der Maßnahmen am Gästeeingang mussten Kräfte im Einsatz umgruppiert werden. Die Folge war, dass Polizeikräfte in anderen Einsatzabschnitten reduziert werden mussten. Zeitgleich wurden die benachbarten Bundesländer um weitere Unterstützung ersucht . Da in der weiteren Folge ab ca. 14:00 Uhr Gästefans auch die vom Veranstalter aufgebauten Zaunanlagen am Gästeeingang direkt am Stadion partiell einrissen, um vermutlich unkontrolliert in das Stadion zu gelangen, wurde zum Zeitpunkt des Spielbeginns gegen 14:05 Uhr ca. 700 vor dem Gästeeingang befindlichen Gästefans durch den Veranstalter ein Hausverbot ausgesprochen, welches durch die eingesetzten Kräfte der Polizei und des Veranstalters durchgesetzt wurde. Dabei kam es wiederholt zu Stein- und Flaschenwürfen auf Polizeibeamte . Nur durch den Einsatz der Polizei, auch unter Anwendung von unmittelbarem Zwang, konnte das unkontrollierte Eindringen in das Stadion verhindert werden. Nach Kenntnis der Polizei ließ der Veranstalter am Veranstaltungstag ca. 1.000 Personen in den Gästefanblock. Durch die mit Hausverbot belegten auswärtigen Dresdner Fans wurden im Eingangsbereich des Gästeeingangs Zaunanlagen beseitigt und teilweise zerstört. Dabei wurde ab 14:15 Uhr durch eine Vielzahl dieser Personen immer wieder versucht, gewaltsam ins Stadion zu gelangen. Dies konnte nur durch Einschreiten der Polizeikräfte verhindert werden. Darüber hinaus versuchten die im Stadion befindlichen Gästefans, aus ihrem Block heraus in Richtung Heimfans zu gelangen. Hierbei beschädigten sie gegen 14:40 Uhr ein Zaunfeld der Sektorentrennung im Umlauf des Stadions und griffen die dort eingesetzten Polizeikräfte an. Zum Ende der ersten Halbzeit wurde im Gästefanbereich durch die dortigen Fans gegenseitig zum Verlassen des Blockes aufgefordert. Dieser Aufforderung kamen nur einige Personen nach. Durch die verbliebenen Personen im Gästefanblock wurde mit Beginn der 2. Halbzeit ein schwarzer Rauchtopf auf das Spielfeld geworfen sowie eine Rakete in Richtung Heimfans abgeschossen, was zu einer Spielunterbrechung führte. Anschließend wurde aus dem Gästefanblock auch ein gelber Rauchtopf auf das Spielfeld geworfen, was in der weiteren Folge dazu führte, dass Heimfans versuchten, den Überlaufschutz im Block 12 zu beseitigen, um zu den Gästen zu gelangen. Dies konnte durch Ordner unterbunden werden. Während der gesamten Spielphase (14:05 bis 15:50 Uhr) wurden im Bereich zwischen Vorcheck und Eingang Gästefans durch starke Polizeikräfte sukzessive 300 Störer in polizeilichen Gewahrsam genommen. 4 Am Ende des Fußballspiels wurde im Gästefanbereich sowie im Ultrablock der Heimfans Pyrotechnik jeweils in die gegnerische Richtung abgeschossen, beziehungsweise abgebrannt. Die verbliebenen Gästefans verließen nach dem Spiel das Stadion und begaben sich zurück in Richtung der zusätzlichen Kontrollstelle. Dort wurden die Gästefans aus dem Stadion mit denen, welche Hausverbot erhalten und sich während des Spiels vor dem Gästeeingang aufgehalten hatten, wieder zusammengeführt. Gemeinsam feierten die Gästefans dort mit ihrer Mannschaft den Aufstieg der 1. Mannschaft der SG Dynamo Dresden in die 2. Bundesliga auf einem Nebenplatz . Auch hier wurde mehrfach Pyrotechnik (sogenannte Nebeltöpfe) gezündet. Im Anschluss wurden alle bahnreisenden Gästefans geschlossen vom Stadion analog des Hinweges zum Bahnhaltepunkt Herrenkrug begleitet, wo sie um 18:14 Uhr mit dem Entlastungszug nach Dresden fuhren. Die übrigen Gästefans fuhren entsprechend der Anreise mit Bussen bzw. Pkw ab. b) Kenntnislage der Landesregierung im Zusammenhang mit den Fans der Mannschaft des 1. FC Magdeburg Bereits im Vorfeld brachten Magdeburger Fans Schriftzüge „Dresden. Boxen. Töten , Fuck SGD" mittels Graffiti im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Herrenkrug sowie ein Transparent mit der Aufschrift „Schnauze voll SGD Fans" an. Dieser Haltepunkt befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Bahnhaltepunkt Herrenkrug. Durch die Polizei wurde das Transparent noch vor dem Eintreffen der Gästefans entfernt. Weiterhin wurde in den frühen Morgenstunden eine größere Personengruppe (mit ca. 70 Pkw) im Bereich Herrenkrugparkhotel festgestellt, in dem die Gastmannschaft über Nacht untergebracht war. Bei Erscheinen von Polizeikräften ergriff diese Personengruppe mit ihren Fahrzeugen sofort die Flucht. Die Fahrzeuge stammten gemäß der Kennzeichen überwiegend aus Magdeburg. In Magdeburg im Bereich Karl-Schmidt-Straße wurden gegen 10:00 Uhr ca. 70 vermummte Personen, mit Schutzhandschuhen bekleidet, festgestellt. Aufgrund des Erscheinungsbilds wird davon ausgegangen, dass es sich um Fans des 1. FC Magdeburg handelte. Zur gleichen Zeit wurden dort mehrere besetzte Kleintransporter mit Kennzeichen aus dem Raum Dresden festgestellt. Unmittelbar beim Eintreffen ziviler Polizeikräfte flüchteten diese Kleintransporter mit den sächsischen Kennzeichen. Unvermittelt kam es aus der ca. 70-köpfigen Personengruppe heraus zu einem Angriff mittels Steinen und Sperrpollern auf die zivilen Kräfte der Polizei, in deren Folge ein Dienstkraftfahrzeug beschädigt wurde. Die zuvor genannte Personengruppe floh nach diesem Angriff auf die Polizeibeamten . Zahlreiche Anhänger des 1. FC Magdeburg sammelten sich in der Innenstadt von Magdeburg. Ab 11:10 Uhr führten einige hundert Personen einen sogenannten Fanmarsch vom Bahnhofsvorplatz (Willy-Brandt-Platz) in Richtung Stadion durch. Dieser wuchs auf Höhe der Ernst-Reuter-Allee auf zirka 400 Personen an. Während des gesamten Marsches kam es zu massivem Abbrennen von Pyrotechnik (zwischen 80 bis 100 bengalische Fackeln, Nebeltöpfe, Knallkörper, Ra- 5 keten). Der Marsch wuchs bis zum Eintreffen am Stadion auf mindestens 500 Personen an. Es wurde vor dem Spiel bekannt, dass in der Friedrich-Ebert-Straße auf der Höhe des Einkaufsmarktes REWE durch eine Personengruppe von ca. zehn Heimfans jeweils der Fanschal zweier Gästefans mittels körperlicher Gewalt geraubt wurde. Die Heimfans brannten in der Anfangsphase des Spiels im Stadion erhebliche Mengen Pyrotechnik (ca. 70 Stück sogenannte Bengalfackeln) ab. Weiterhin gab es zu Beginn des Spiels gegen 14:10 Uhr aus den Blöcken 6, 7 und 11 heraus massive Versuche von Heimfans, über den Stadionumlauf in Richtung der Gästeblöcke 14 und 15 durchzubrechen. In dem Zusammenhang fanden mehrfach Angriffe auf Polizeibeamte statt. Durch eine Vielzahl von Polizeikräften konnten mittels einfacher körperlicher Gewalt (Abdrängen) die Versuche unterbunden werden. Im weiteren Verlauf der ersten Halbzeit legten im Bereich der Nordtribüne ca. 50 Personen Vermummung an und formierten sich in Richtung eingesetzter Polizeikräfte. Zu einem Angriff auf die Einsatzkräfte kam es jedoch nicht. Auch zu Beginn der 2. Halbzeit versuchten gegen 14:54 Uhr ca. 300 bis 400 Fans des 1. FCM zum Gästebereich (Block 14) vorzudringen, was durch starke Polizeikräfte mittels einfacher körperlicher Gewalt, den Einsatz von Pfefferspray und den Einsatz des Einsatzmehrzweckstocks als Abdrängstock verhindert werden konnte. Im weiteren Verlauf der 2. Halbzeit kam es erneut zu Vermummungen im Bereich der Nordtribüne. Durch diese vermummten Personen wurden die Sicherheitsnetze der Blöcke 3 bis 5 entfernt. In diesem Zusammenhang wurde polizeilich bekannt, dass ein Platzsturm seitens der Heimfans vorbereitet wird. Aufgrund dieser Informationen wurden Einsatzkräfte der Polizei und Sicherheitspersonal des Veranstalters in den relevanten Bereich verlegt. Ein Platzsturm konnte in der Folge nicht festgestellt werden. Nach dem Spielende verließen die Fans des 1. FC Magdeburg sukzessive das Stadion. Im Bereich der Absperrung zwischen den Parkplätzen der Heim- und Gästefans sammelten sich ca. 300 teils vermummte Heimfans. Personen dieser Gruppe liefen zwischen 16:40 Uhr und 16:45 Uhr mehrfach in Richtung der polizeilichen Absperrungen und zu den vor Ort befindlichen Einsatzkräften. Nach Einschätzung der Polizei wollte diese Personengruppe die Absperrung durchbrechen und in den Bereich der Gästefans bzw. zum Gästeparkplatz gelangen. Es wurden zudem zahlreiche Steine in Richtung der eingesetzten Polizeikräfte geworfen . Zur Gefahrenabwehr musste die Polizei Zwangsmittel einsetzen. Hierbei kam es zum Einsatz von Pfefferspray und zum Einsatz von Wasserwerfern gegen diese Personen. In der weiteren Folge wurde auch der Wasserwerfer mit Steinen beworfen. Durch Steinwürfe wurden ein Polizeifahrzeug und ein Wasserwerfer beschädigt. Beim Einschreiten der Polizeikräfte, insbesondere beim Abdrängen der Personengruppe , wich diese in die entgegengesetzte Richtung aus und griff dort gegen 16:50 Uhr weitere Polizeikräfte unvermittelt mit Steinwürfen an, wobei mehrere Polizeifahrzeuge beschädigt wurden. Durch das Einschreiten der Polizei konnten weitere Handlungen aus der Personengruppe unterbunden werden. Nachdem eine Lageberuhigung herbeigeführt wurde, erfolgte die individuelle Abreise der Heimfans ohne weitere besondere Vorkommnisse. 6 2. Wie hat sich die Polizei auf eventuelle Gewalttätigkeiten vorbereitet? Welche polizeilichen Strategien wurden aufgrund welcher Gefahrenprognose verfolgt und umgesetzt und welche sonstigen Maßnahmen wurden getroffen , um eine Eskalation von Gewalt zu verhindern? Unmittelbar nach der Terminierung des Spiels durch den Deutschen Fußballbund fanden erste Rücksprachen zwischen der Polizei und dem Veranstalter des Fußballspiels statt. Zielrichtung der Polizei war, durch einen abgestimmten Einsatz von Polizei und Veranstalter sowohl innerhalb der MDCC-Arena als auch außerhalb Gewalttätigkeiten zu verhindern. Die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord hatte sich intensiv auf eventuelle Gewalttätigkeiten im Zusammenhang mit diesem Spiel vorbereitet, in dem bereits ca. sechs Wochen vor dem Spiel eine Vorbereitungsgruppe eingerichtet und mittels intensiver Aufklärung alle Lageerkenntnisse gesammelt und kontinuierlich bewertet wurden. Dabei wurde auch frühzeitig Kontakt mit der Polizeidirektion Dresden aufgenommen und ein Informationsaustausch durchgeführt. Durch die Erlangung von spezifischen Informationen sollte, abhängig vom möglichen Fanverhalten, die Einsatztaktik der Polizei ausgerichtet werden, damit durch präventive, kommunikative aber auch repressive Maßnahmen möglichst verhindert werden kann, dass es zu Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten kommt. Auf der Grundlage der erlangten Erkenntnisse wurden im Vorfeld des Spiels gegen fünf Personen der Fanszene der SG Dynamo Dresden Bereichsbetretungsverbote durch die Polizeibehörde verfügt. Auf Grund der Einschätzung, dass am Einsatztag über 1.000 gewaltbereite bzw. gewaltsuchende Fußballfans aus den verfeindeten Fanszenen zu erwarten waren , wurde festgestellt, dass die in Sachsen-Anhalt verfügbaren Einsatzeinheiten für dieses Fußballspiel nicht ausreichen. Für den 16. April 2016 setzte die einsatzführende Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord neben den landeseigenen Kräften zusätzliche Einsatzeinheiten, Wasserwerfer und einen Lautsprecherwagen (zur Kommunikation mit den Fanszenen) aus anderen Bundesländern ein. Weiterhin wurde in mehreren Vorbesprechungen auf das hohe Gefahren- und Risikopotential auf Grund der zu erwartenden hohen Anzahl von gewaltbereiten Fußballfans ausdrücklich hingewiesen. Trotz der zu erwartenden Gewalttätigkeiten durch Fußballanhänger hatte die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord neben dem Einsatz von Einsatzeinheiten auch eine deeskalierende Einsatzstrategie kommuniziert. Diese kommt in den Einsatzleitlinien zum Ausdruck. Durch die einsatzführende Polizeibehörde wurde in die Leitlinie formuliert, dass ein hohes Maß an Transparenz und Gelassenheit gegenüber provozierenden Verhaltensweisen zu zeigen war. Bei einer grundsätzlich hohen Einschreitschwelle sollte in allen Einsatzphasen Kooperations- und Gesprächsbereitschaft signalisiert werden . Konfliktsituationen sollten im Vorfeld von Zwangsmaßnahmen deeskalierend unter Zuhilfenahme der taktischen Kommunikation beeinflusst werden. 7 Für die Kommunikation mit den Fans der SG Dynamo Dresden wurde ein Taktischer Lautsprechertrupp der sächsischen Polizei eingesetzt, um deeskalierend einwirken zu können. Es fanden mehrere Besprechungen mit dem Veranstalter und Vertretern des Gastvereins statt, damit durch Einbindung des Gastvereins das Verhalten der Fans der SG Dynamo Dresden im Sinne der Gewaltvermeidung beeinflusst werden kann. Neben der Öffentlichkeitsarbeit über die Pressesprecher nutzte die Polizeibehörde auch das soziale Netzwerk „Twitter“, um über den Einsatz zu informieren. Auch mit der Bundespolizei fanden Besprechungen statt, um die Einsätze der Landes- und der Bundespolizei abzustimmen. Durch die Abstimmung der Einsatzmaßnahmen sollte sichergestellt werden, dass die Eskalation vermieden werden kann bzw. dass bei Gewaltvorkommnissen entsprechend reagiert wird. 3. Inwieweit erfolgten Abstimmungen hinsichtlich möglicher Ausschreitungen mit der sächsischen Polizei? Wurden Personendaten ausgetauscht? Wenn ja, wie viel Datensätze? Durch die sächsische Polizei wurde auf die möglichen Verhaltensweisen der Fans hingewiesen. Zur Unterstützung des Polizeieinsatzes in Sachsen-Anhalt wurden auch szenekundige Beamte der sächsischen Polizei eingesetzt. In diesem Zusammenhang wurden Daten von fünf Personen übermittelt. Nach Prüfung der übermittelten Informationen wurden gegen diese Personen Bereichsbetretungsverbote verhängt. 4. Wie viele Ermittlungsverfahren mit welchen Vorwürfen wurden gegen Fußballfans im Zusammenhang mit diesem Spiel eingeleitet? Bitte nach dem jeweiligen Verein aufschlüsseln. Nach Kenntnis der Landesregierung wurden 51 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Gegen bekannte als auch noch unbekannte Tatverdächtige, die zumindest augenscheinlich Fans des 1. FC Magdeburg waren oder sind, werden folgende Ermittlungsverfahren geführt: - acht Ermittlungsverfahren gem. § 125 StGB, - drei Ermittlungsverfahren gem. § 125a StGB, - zwei Ermittlungsverfahren gem. § 185 StGB, - ein Ermittlungsverfahren gem. § 223 StGB, - neun Ermittlungsverfahren gem. § 224 StGB, - ein Ermittlungsverfahren gem. §§ 224 und 303 StGB, - ein Ermittlungsverfahren gem. § 249 StGB, - ein Ermittlungsverfahren gem. § 303 StGB. Gegen bekannte als auch noch unbekannte Tatverdächtige, die zumindest augenscheinlich Fans der SG Dynamo Dresden waren oder sind, werden folgende Ermittlungsverfahren geführt: 8 - ein Ermittlungsverfahren gem. § 111 StGB, - vier Ermittlungsverfahren gem. § 125 StGB, - zwei Ermittlungsverfahren gem. § 125a StGB, - sechs Ermittlungsverfahren gem. § 185 StGB, - fünf Ermittlungsverfahren gem. § 223 StGB, - drei Ermittlungsverfahren gem. § 224 StGB, - ein Ermittlungsverfahren gem. § 225 StGB, - ein Ermittlungsverfahren gem. § 242 StGB, - ein Ermittlungsverfahren gem. § 246 StGB, - ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das BtmG. 5. Wie viele Ermittlungsverfahren mit welchen Vorwürfen wurden gegen Polizeibeamte an diesem Spieltag eingeleitet? Im Zusammenhang mit dem Fußballspiel wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt eingeleitet. Dieses Ermittlungsverfahren resultierte aus einer Dienstaufsichtsbeschwerde des Fanprojektes der SG Dynamo Dresden. 6. Wie ist der aktuelle Stand der unter 4. und 5. genannten Verfahren? Mit Stand vom 30. März 2017 wurde folgender Stand zu den Verfahren mitgeteilt: - Zum Ermittlungsverfahren gem. § 111 StGB konnten keine Täter ermittelt werden. Der Sachverhalt wurde an die Staatsanwaltschaft abgegeben. - Zu sechs Ermittlungsverfahren gem. § 125 StGB konnten keine Täter ermittelt werden. Die Sachverhalte wurden an die Staatsanwaltschaft abgegeben. - In einem Ermittlungsverfahren gem. § 125 StGB wurde Anklage erhoben. Es erfolgte die Einstellung gem. § 170 II StPO. - In einem Ermittlungsverfahren gem. § 125 StGB wurde Anklage erhoben. Das Ergebnis der Verhandlung steht noch aus. - In drei Ermittlungsverfahren gem. § 125 StGB werden die Ermittlungen fortgesetzt oder diese Verfahren wurden aufgrund von Mehrfachanzeigen mit anderen Ermittlungen zusammengeführt. Innerhalb der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist konnte dieser Umstand nicht aufgeklärt werden. - In zwei Ermittlungsverfahren gem. § 125 a StGB wurden Anklagen erhoben. Zu einem Verfahren wurde die Einstellung gem. § 170 II StPO mitgeteilt. In dem anderen Verfahren steht das Ergebnis der Verhandlung noch aus. - In drei Ermittlungsverfahren gem. § 125 a StGB werden die Ermittlungen fortgesetzt oder diese Verfahren wurden aufgrund von Mehrfachanzeigen mit anderen Ermittlungen zusammengeführt. Innerhalb der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist konnte dieser Umstand nicht aufgeklärt werden. 9 - Zu einem Ermittlungsverfahren gem. § 185 StGB konnte kein Täter ermittelt werden. Der Sachverhalt wurde an die Staatsanwaltschaft abgegeben. - Zu einem Ermittlungsverfahren gem. § 185 StGB konnte ein Täter ermittelt werden. Der Sachverhalt wurde an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Zu diesem Verfahren wurde mitgeteilt, dass gem. § 153 a StPO keine Anklage erhoben wurde. - In sechs Ermittlungsverfahren gem. § 185 StGB werden die Ermittlungen fortgesetzt oder diese Verfahren wurden aufgrund von Mehrfachanzeigen mit anderen Ermittlungen zusammengeführt. Innerhalb der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist konnte dieser Umstand nicht aufgeklärt werden. - Zu einem Ermittlungsverfahren gem. § 223 StGB konnte ein Täter ermittelt werden. Der Sachverhalt wurde an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Zu diesem Verfahren wurde mitgeteilt, dass gem. § 153 I StPO keine Anklage erhoben wurde. - Zu zwei Ermittlungsverfahren gem. § 223 StGB konnten keine Täter ermittelt werden. Die Sachverhalte wurden an die Staatsanwaltschaft abgegeben. - In drei Ermittlungsverfahren gem. § 223 StGB werden die Ermittlungen fortgesetzt oder diese Verfahren wurden aufgrund von Mehrfachanzeigen mit anderen Ermittlungen zusammengeführt. Innerhalb der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist konnte dieser Umstand nicht weiter aufgeklärt werden. - In zwei Ermittlungsverfahren gem. § 224 StGB werden die Ermittlungen fortgesetzt oder diese Verfahren wurden aufgrund von Mehrfachanzeigen mit anderen Ermittlungen zusammengeführt. Innerhalb der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist konnte dieser Umstand nicht weiter aufgeklärt werden. - Zu zehn Ermittlungsverfahren gem. § 224 StGB konnten keine Täter ermittelt werden. Die Sachverhalte wurden an die Staatsanwaltschaft abgegeben. - Das Ermittlungsverfahren gem. § 225 StGB wurde gem. § 170 II StPO eingestellt . - Zu dem Ermittlungsverfahren gem. § 242 StGB konnten keine Täter ermittelt werden. Der Sachverhalt wurde an die Staatsanwaltschaft abgegeben. - Zu dem Ermittlungsverfahren gem. § 246 StGB konnten keine Täter ermittelt werden. Der Sachverhalt wurde an die Staatsanwaltschaft abgegeben. - Zu dem Ermittlungsverfahren gem. § 249 StGB konnten keine Täter ermittelt werden. Der Sachverhalt wurde an die Staatsanwaltschaft abgegeben. 10 - Zu dem Ermittlungsverfahren gem. § 303 StGB wurde mitgeteilt, dass gem. § 153 a StPO von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen abgesehen wird. - Zu dem Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das BtmG konnten keine Täter ermittelt werden. Der Sachverhalt wurde an die Staatsanwaltschaft abgegeben. - Zu dem Ermittlungsverfahren gem. § 224 und § 303 StGB konnten keine Täter ermittelt werden. Der Sachverhalt wurde an die Staatsanwaltschaft abgegeben . - Zu dem Ermittlungsverfahren mit dem Tatvorwurf Körperverletzung im Amt wurde der Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Das Verfahren wurde bei der Staatsanwaltschaft geführt und ist eingestellt worden. 7. Wie viele und welche Einsatzkräfte wurden am Spieltag eingesetzt? Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Zugehörigkeit zu Einheiten, Herkunft. Am Spieltag wurden insgesamt 1.365 Einsatzkräfte durch die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord eingesetzt, davon 217 eigene Einsatzkräfte. Die Landespolizei Sachsen-Anhalt stellte der einsatzführenden Polizeibehörde, der PD Sachsen-Anhalt Nord, folgende weitere Einsatzkräfte zur Verfügung: Herkunft der Kräfte Anzahl der Polizeikräfte Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost, Zentraler Einsatzdienst 34 Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd, Zentraler Einsatzdienst 8 Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt, Abteilungsführungsgruppe 12 Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt, Technische Einsatzeinheit mit taktischem Lautsprechertrupp 23 Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt, Polizeiärztlicher Dienst 3 Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt, Polizeihubschrauberstaffel 2 Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt, 1. Einsatzhundertschaft 90 Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt, 2. Einsatzhundertschaft 95 Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt, 3. Einsatzhundertschaft 93 Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt, Team zur Entschärfung von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen 2 Technisches Polizeiamt Sachsen-Anhalt 1 11 Aus anderen Bundesländern und durch die Bundespolizei wurde der Einsatz mit insgesamt 785 Einsatzkräften unterstützt. Herkunft der Kräfte Anzahl der Polizeikräfte Sachsen, 13. Einsatzhundertschaft 95 Sachsen, 32. Einsatzhundertschaft 94 Sachsen, Taktischer Lautsprechertrupp 4 Sachsen, eine Wasserwerferstaffel 14 Sachsen, fußballszenekundige Beamte 6 Berlin, 22. Einsatzhundertschaft 116 Berlin, 24. Einsatzhundertschaft 63 Berlin, fußballszenekundige Beamte 3 Bundespolizei, eine Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft 77 Bundespolizei, eine Einsatzhundertschaft 83 Bundespolizei, eine Einsatzhundertschaft 80 Bundespolizei, ein Verbindungsbeamter 1 Thüringen, eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit 26 Thüringen, eine Wasserwerferstaffel 14 Niedersachsen, eine Einsatzhundertschaft 81 Niedersachsen, ein Beritt 13 Niedersachsen, fußballszenekundige Beamte 2 Mecklenburg-Vorpommern, eine Wasserwerferstaffel 13 8. Wie viele zivile Beamte waren beim Spiel eingesetzt? Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Zugehörigkeit zu Einheiten, Herkunft. Im dem Einsatz wurden insgesamt 90 zivile Beamte eingesetzt. Herkunft der Kräfte Anzahl Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord 79 Sachsen, fußballszenekundige Beamte 6 Berlin, fußballszenekundige Beamte 3 Niedersachsen, fußballszenekundige Beamte 2 9. Wurden an diesem Tag Kräfte des MEK oder SEK eingesetzt? Im Zusammenhang mit dem Einsatz anlässlich des Fußballspiels kamen nach Kenntnis der Landesregierung keine Kräfte des MEK oder SEK zum Einsatz. 10. Hospitierten während des Einsatzes Mitglieder ausländischer Polizeieinheiten ? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Mitglieder ausländischer Polizeieinheiten während des Einsatzes hospitiert haben.