Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1272 18.04.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 20.04.2017) Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Sachsen-Anhalt Große Anfrage Fraktion DIE LINKE – Drs. 7/777 Vorbemerkung der Fragestellenden: Die WRRL ist die zentrale Herausforderung und Aufgabe für die Wasserressourcenbewirtschaftung in den Ländern der EG im ersten Viertel des 21. Jahrhunderts. Die Bewahrung oder Herstellung eines guten ökologischen, chemischen und mengenmäßigen Zustandes bis spätestens 2027 erfordert eine grundsätzlich andere Philosophie beim Umgang mit der Ressource Wasser und eine internationale sowie interdisziplinäre Herangehensweise bei der Erarbeitung und Umsetzung von WRRL- Maßnahmeprogrammen. Nach bisherigen Erkenntnissen sind die Erfolge der Maßnahmeprogramme in der ersten Umsetzungsperiode von 2009 bis 2015 in Sachsen-Anhalt überschaubar. In Fachkreisen besteht deshalb kein Zweifel daran, dass sich Tempo, Quantität und Qualität der WRRL-Implementierung in den nächsten Jahren deutlich erhöhen müssen . I. Zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und zur Finanzierung 1. Für welche der in Sachsen-Anhalt ausgewiesenen Wasserkörper wurden bisher Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) erarbeitet? Anlage 1 enthält eine Übersicht über die Wasserkörper in Sachsen-Anhalt mit Angaben dazu, ob für den jeweiligen Wasserkörper ein Gewässerentwicklungskonzept (GEK) erarbeitet wurde oder nicht. 2. Für welche der in Sachsen-Anhalt ausgewiesenen Wasserkörper wurden die erforderlichen Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) nicht erarbeitet? Warum nicht? Siehe Antwort zu Frage 1. 2 Die Gründe dafür, warum nicht für alle Wasserkörper GEK vorliegen, sind unterschiedlich . Zum einen sind in Wasserkörpern GEK zwar geplant, auf Grund der zeitlichen Staffelung der Aufstellung aber noch nicht begonnen bzw. abgeschlossen. Zum anderen gibt es aber auch Wasserkörper für die keine GEK erarbeitet werden. Dies sind: - Wasserkörper, für die keine eigendynamische Gewässerentwicklung möglich ist (beispielsweise die künstlichen Gewässersysteme der Niederungsgebiete Drömling oder Großes Bruch), - Wasserkörper, an denen die Maßnahmenumsetzung noch nicht geklärt ist (beispielsweise an Bundeswasserstraßen), - Wasserkörper, bei denen die benachbarten Bundesländer den größten Anteil an einem Oberflächenwasserkörper besitzen und somit für die Maßnahmenplanung verantwortlich sind (beispielsweise die Havel), - Wasserkörper mit Einzelmaßnahmen ohne Notwendigkeit einer weiteren konzeptionellen Untersetzung (beispielsweise entlang der Saale), - Wasserkörper der Börden mit morphologischen Sonderfällen, wie den tief eingeschnittenen Gewässern in Lößgebieten. 3. Welche Wasser- und Bodenverbände haben sich in ihrem Verantwortungsbereich an der GEK-Erarbeitung beteiligt und in welchem Umfang? Die Aufgaben zur Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung werden von den Unterhaltungsverbänden (UHV) wahrgenommen. An den Gewässerentwicklungskonzepten waren die folgenden Unterhaltungsverbände beteiligt: Die Unterhaltungsverbände sind in projektbegleitenden Arbeitsgruppen an der GEK- Erarbeitung beteiligt. 4. Für welche Wasserkörper wurden die GEK bereits umgesetzt und für welche befinden sie sich in der Umsetzung? Ein GEK wird nicht als Ganzes, sondern in Schritten über einen langen Zeitraum umgesetzt. Eine Auflistung der Wasserkörper ist als Anlage 1 beigefügt. 5. An welchen Wasserkörpern hat die bisherige GEK-Umsetzung zu einer Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustandes (bzw. Potenzials ) geführt und an welchen nicht? Gewässerentwicklungskonzept Beteiligter Unterhaltungsverband Rossel Nuthe/ Rossel Jeetze/ Dumme Jeetze Untere Bode Untere Bode Nuthe Nuthe/ Rossel Milde/ Biese Milde/ Biese Obere Bode Selke/ Obere Bode Aland Seege/ Aland Ehle/ Ihle Ehle/ Ihle Weiße Elster Weiße Elster/ Untere Saale 3 Der ökologische Zustand eines Gewässers wird anhand biologischer Parameter bestimmt . Hydromorphologische Maßnahmen entfalten ihre Wirkung erst nach einem längeren Zeitraum und im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen. Bisher sind daher noch keine Verbesserungen des ökologischen Zustandes festgestellt worden. 6. Was sind aus Sicht der Landesregierung Gründe dafür, dass trotz der Umsetzung von GEK keine Verbesserung des ökologischen oder chemischen Zustandes erreicht werden konnte? Hydromorphologische Maßnahmen haben eine sehr lange Wirkungsdauer, bis sich diese in einer verbesserten biologischen Besiedlung und damit einer besseren ökologischen Zustandsklasse niederschlagen. Teilweise sind positive Resultate erst nach Jahrzehnten erkennbar. Dies ist zum Beispiel vom Wiederbesiedlungspotenzial wie dem vorhandenen Artenbestand und möglichen Besiedlungswegen sowie von der Gesamtsituation im Einzugsgebiet abhängig. GEK beinhalten hydromorphologische Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit. Auswirkungen auf den chemischen Zustand sind daher nur bedingt zu erwarten. Maßnahmen zur Verbesserung des chemischen Zustandes werden mit anderen Planungsinstrumenten und Konzepten abgeleitet. 7. Bisher wurden über 70 % der Oberflächenwasserkörper als künstlich oder erheblich verändert eingestuft, was bundesweit weit über dem Durchschnitt liegt. Wird die Einstufung beibehalten oder ergeben sich Veränderungen? Wenn ja, für welche Gewässer? Es kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden, ob die Einstufung beibehalten wird oder sich Veränderungen ergeben. 8. Wie hoch ist das Gesamtbudget der in Sachsen-Anhalt für die Umsetzung der WRRL zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel (seit dem Jahr 2000)? Bitte in Jahresscheiben und nach EU, Bund, Land ausweisen. Die finanziellen Mittel sind in der Anlage 2 dargestellt. Die Umsetzung der Maßnahmen begann gemäß Fristsetzung der EG- Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahr 2010. Zwischen dem Jahr 2000 und dem Jahr 2010 wurden Mittel vor allem für Monitoringaufgaben und Pilotprojekte eingesetzt . 9. Wie hoch ist der Anteil der Mittel am Gesamtbudget, die für die Umsetzung bereits verwendet wurden (seit dem Jahr 2000)? Bitte in Jahresscheiben und nach EU, Bund, Land ausweisen. Siehe Antwort zu Frage 8. 10. Wie hoch ist der Anteil der Mittel am Gesamtbudget, die nicht verwendet und zurückgegeben werden mussten (seit dem Jahr 2000)? Bitte in Jahresscheiben und nach EU und Bund ausweisen. 4 Siehe Antwort zu Frage 8. 11. Inwiefern soll der ELER-Abfluss für die Umsetzung der EU-WRRL künftig verbessert werden? Künftig soll der ELER-Abfluss durch eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes weiter optimiert werden. II. Planung und Umsetzung von Maßnahmen an Oberflächenwasserkörpern Vorbemerkung der Fragestellenden: Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erfordert, dass an Fließgewässern Umgestaltungsmaßnahmen beauftragt und umgesetzt werden. Hierzu ist es erforderlich, Planungen zu beauftragen, die üblicherweise gemäß Honorarordnung für Architekten - und Ingenieurleistungen (HOAI) an Ingenieurbüros vergeben werden. Einige Ingenieurbüros klagen darüber, dass sie für genau diese Planungen nicht beauftragt werden, wenngleich oftmals Machbarkeitsstudien beauftragt werden, die zwar die fachliche Machbarkeit eines Projektes überprüfen, jedoch keinerlei weiterführende Planung beinhalten. Das Ergebnis dieser Vorgehensweise ist, dass der Planungsprozess nicht beginnt und somit eine bauliche Umsetzung nicht stattfinden kann. 1. Wie hoch ist die Summe der Mittel und der Anteil derer am Gesamtbudget, die für Machbarkeitsstudien ausgegeben wurden? Für Machbarkeitsstudien wurden insgesamt rund 1,56 Millionen Euro ausgegeben. Dies entspricht einem Anteil von 4,6 v. H. des Gesamtbudgets. 2. Wie viele Machtbarkeitsstudien wurden in Auftrag gegeben? Es wurden 25 Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben. 3. Wie viele dieser Machbarkeitsstudien wurden in einen Planungsprozess nach HOAI überführt? 17 der unter Frage 2 aufgeführten Machbarkeitsstudien wurden in einen Planungsprozess nach HOAI überführt. 4. Wie viele dieser Machbarkeitsstudien haben keine planerische Umsetzung /Beauftragung nach HOAI erfahren? 8 der unter Frage 2 aufgeführten Machbarkeitsstudien haben keine planerische Umsetzung /Beauftragung nach HOAI erfahren. 5. Wie viele Projekte wurden insgesamt zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen eines HOAI-Planungsprozesses beauftragt? 211 Projekte wurden im Rahmen von HOAI-Planungsprozessen beauftragt. 5 6. Wie viele Projekte zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wurden baulich umgesetzt? 150 Projekte zur Umsetzung der WRRL wurden baulich umgesetzt. 7. Wie groß ist der finanzielle Anteil der tatsächlich baulich umgesetzten Maßnahmen am Gesamtbudget der für die Wasserrahmenrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel? Der finanzielle Anteil der tatsächlich baulich umgesetzten Maßnahmen beläuft sich auf rund 26,2 Millionen Euro. Dieses entspricht rund 76,5 v. H. der im ELER- Förderprogramm 3232 zur Verfügung gestellten Mittel. Dazu kamen im EFF- Förderprogramm Mittel in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro. 8. Welche Planungen wurden für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Sachsen-Anhalt bereits durchgeführt und welche Planungen wurden abschließend baulich umgesetzt (seit dem Jahr 2000)? Bitte nach Jahresscheiben ausweisen. Die Planungen zur Umsetzung der WRRL und ihrer baulichen Umsetzung sind in Anlage 3 dargestellt. Andere Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes (beispielsweise Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Um- und Neubau von Querbauwerken, Naturschutzmaßnahmen) sind dort nicht enthalten. 9. Im 1. Bewirtschaftungsplan wurden einige hundert Maßnahmen für die Umsetzung benannt. Wie viele der Maßnahmen sind tatsächlich umgesetzt worden? Wie viele haben zur Zustandsverbesserung geführt? Im 1. Bewirtschaftungsplan waren zur Umsetzung 1.240 ergänzende Maßnahmen vorgesehen. Nach den Vorgaben der WRRL erfolgt die Berichterstattung an die EU alle 6 Jahre. Mit Stand der letzten Berichterstattung (2012) wurden 663 Maßnahmen mit dem Status „zur Umsetzung begonnen“ gemeldet. Die Aufstellung des 2. Bewirtschaftungsplanes erfolgte im Jahr 2014, 91 Maßnahmen wurden dabei zur Umsetzung vom 1. in den 2. Bewirtschaftungszeitraum überführt. Die nächste Berichterstattung zur Maßnahmenumsetzung wird im Jahr 2018 erfolgen. Eine Aussage zur Zustandsverbesserung kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse des nächsten Monitoringprogramms getroffen werden. 10. Wie wird kontrolliert, ob die Mittel der WRRL effektiv eingesetzt werden bzw. wie wird gewährleistet, dass die eingesetzten Mittel möglichst optimal zur Zustandsverbesserung der Gewässer beitragen? Alle Maßnahmenvorschläge werden nach fachlicher Einschätzung einer Priorisierung durch Anwendung von Auswahlkriterien unterzogen. Neben den projektbezogenen Funktionskontrollen nach der baulichen Umsetzung der Vorhaben wird durch das landesweite Erfolgsmonitoring nach Ablauf einer Wirkungsfrist eine Veränderung des Zustandes dokumentiert. Für einige besondere Maßnahmen – (beispielsweise Pilotprojekte) wird ein anschließendes maßnahmenbezogenes Monitoring durchgeführt . 6 11. Werden die umgesetzten Maßnahmen mit Monitoringprogrammen begleitet ? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Die umgesetzten Maßnahmen werden grundsätzlich mit Monitoringprogrammen begleitet . Beispielweise wird die Funktionsfähigkeit öffentlicher und privater Fischwechselanlagen nach dem Bau mittels Fangkontrollen während der Hauptwanderzeiten überprüft. 12. Wie hoch ist die Summe der Mittel und der Anteil derer am Gesamtbudget, die für Monitoringprogramme bereitgestellt werden und wurden (seit dem Jahr 2000)? Bitte in Jahresscheiben angeben. Die Monitoringprogramme im Bereich Oberflächenwasserkörper bereitgestellten Mittel sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Jahr Gesamtbudget (Ist-Landesmittel WRRL) (Euro) Ist-Anteil Monitoring- Programme Oberflächenwasserkörper (Euro) Anteil (v. H.) 2000 2.500.000 2.300.000 92 2001 2.500.000 2.300.000 92 2002 2.500.000 2.300.000 92 2003 3.067.098 2.300.000 75 2004 3.342.795 2.338.523 70 2005 3.202.307 2.331.762 73 2006 3.213.999 2.254.130 70 2007 3.808.435 2.422.039 64 2008 4.518.864 3.192.370 71 2009 5.407.106 2.664.953 49 2010 4.674.473 2.812.407 60 2011 5.334.357 2.782.480 52 2012 6.369.643 2.586.498 41 2013 7.644.397 3.043.230 40 2014 6.380.030 2.654.776 42 2015 8.518.064 2.681.577 31 2016 7.031.901 3.246.026 46 7 13. Welche Erfolgskontrollen wurden durchgeführt und was sind die wesentlichen Ergebnisse? Wurden die Ergebnisse für die Umsetzung und Optimierung ähnlicher Maßnahmen verwendet? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Die Ergebnisse der Erfolgskontrollen durch die Monitoringprogramme des Gewässerkundlichen Landesdienstes (GLD) spiegeln sich in der Regel in der jeweiligen ökologischen Zustandsbestimmung wider. Aufgrund der langen Dauer der Maßnahmenwirkung werden Ergebnisse erst langfristig sichtbar. Weitere Schwerpunkte sind projektbezogene Erfolgskontrollen hydromorphologischer Maßnahmen und punktueller Maßnahmen zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit. Dazu gehören Funktionskontrollen nach der baulichen Umsetzung von Vorhaben, sowie Kontrollen an Fischwechselanlagen. Für öffentliche und private Fischwechselanlagen an Vorranggewässern I. Ordnung erfolgt die Begleitung von Planung, Genehmigung, Abnahme-Messung und Optimierung durch den zuständigen Sachbereich des LHW und durch externe Sachverständige. Die gewonnen Erkenntnisse werden durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft in deutsche Fachstandards, unter anderem sind das BWK Methodenstandard Funktionskontrolle und DWA Merkblatt 509 sowie international anerkannte Lösungen zu umweltverträglicher Wasserkraftnutzung, wie beispielsweise das Leitrechen- Bypass-System überführt. 14. Warum ist vorgesehen, dass Unterhaltungsverbände für die Umsetzung der WRRL planerisch tätig werden sollen, obwohl diese zumeist nicht über die personellen Ressourcen für eine Erstellung und Umsetzung der Planung verfügen und zudem die Aufgabenstellung der Unterhaltungsverbände grundsätzlich anders gelagert ist? Die Unterhaltungsverbände (UHV) sind nach § 54 Abs. 1 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) unterhaltungspflichtig an den Gewässern 2. Ordnung. Die Unterhaltungspflicht umfasst nach § 39 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auch die Einhaltung der Maßgaben der WRRL. Über die personelle Ausstattung entscheiden die UHV in funktionaler Selbstverwaltung eigenständig. Soweit die UHV auf freiwilliger Basis Gewässerausbauvorhaben nach §§ 67, 68 WHG oder Umbaumaßnahmen an wasserwirtschaftlichen Anlagen übernehmen, trägt das Land die dafür notwendigen Personal- und Sachkosten. 15. Gibt es seitens der Landesregierung Bemühungen, den Unterhaltungsverbänden weitere personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht? Nein. Aufgrund der in funktionaler Selbstverwaltung organisierten Verwaltungsstruktur der UHV ist das Land nicht berechtigt den UHV personelle Ressourcen zur Verfügung zustellen. 16. Wie schätzt die Landesregierung die Herausforderung ein, dass Unterhaltungsverbände rückzahlungspflichtig sind, insofern Projekte nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden? 8 Den Maßgaben der WRRL sind die UHV aufgrund der bundesrechtlichen Vorgabe des § 39 Abs. 2 WHG unmittelbar verpflichtet. Die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit der UHV bei der Durchführung von Maßnahmen besteht daher auch ohne die finanzielle Unterstützung durch das Land. 17. Wurden in der Vergangenheit (seit dem Jahr 2000) Rückforderungen den Unterhaltungsverbänden gegenüber geltend gemacht? Wenn ja, welche und was waren die Gründe hierfür? In der Förderperiode 2007 bis 2013 wurden keine Rückforderungen gegenüber den Unterhaltungsverbänden geltend gemacht. 18. Geht die mangelhafte personelle Ausstattung der Unterhaltungsverbände mit Zeit- und Qualitätsverlusten bei der Planung einher? Wenn ja, gibt es Beispiele (seit dem Jahr 2000)? Zur Frage der personellen Ausstattung siehe Antwort zu Frage 14. Eine negative Wechselwirkung zwischen Personalausstattung und Qualität von Planungsleistungsleistung kann nicht festgestellt werden. 19. Werden künftig zur Unterstützung der Unterhaltungsverbände Maßnahmen ergriffen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die investiven Kosten, die den UHV für Vorhaben der WRRL entstehen, erstattet das Land zu 100 %. Zusätzlich erstattet das Land den UHV die Sach- und Personalkosten , die den UHV für nicht gewässerunterhaltungsbezogene Maßnahmen entstehen. Weiterhin werden die UHV sowie die Gemeinden, die nach § 56 WG LSA die Gewässerunterhaltungsverbandsbeiträge auf die Grundstückeigentümer umzulegen haben , laufend in rechtlicher und fachlicher Hinsicht geschult. 20. Wird das wissenschaftliche Potential des Landes Sachsen-Anhalt bei der Umsetzung der WRRL einbezogen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Das Helmholtz-Institut für Umweltforschung Leipzig-Halle (UFZ), die Hochschule Magdeburg-Stendal und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg arbeiten im Gewässerbeirat des Landes mit und sind an Forschungsprojekten im Bereich der WRRL beteiligt. 21. Welche Drittprojekte/Aufträge wurden ausgelobt (seit dem Jahr 2000)? Wie hoch waren die hierfür ausgegebenen Fördermittel (seit dem Jahr 2000)? Bitte in Jahresscheiben ausweisen. Das Land hat im Bereich der WRRL keine Drittprojekte/Aufträge ausgelobt oder Fördermittel hierfür ausgereicht. 22. Wie viele Projekte und Mittel wurden an Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Land vergeben (seit dem Jahr 2000)? Wie viele und welche Projekte wurden außerhalb vergeben (seit dem Jahr 2000)? Bitte in Jahresscheiben ausweisen. 9 Im Rahmen des Förderprogramms „Forschung und Innovation im Umweltbereich“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie wird 2016/2017 ein Forschungsprojekt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zum wassererosionsbedingten und sedimentgebundenen Phosphor-Austrag in die Fließgewässer Sachsen -Anhalts mit 167.000 Euro unterstützt. 23. Wird das wissenschaftliche Potential des Landes von anderen Bundesländern stärker einbezogen? Wenn ja, wie? Das UFZ ist länderübergreifend in Sachsen und Sachsen-Anhalt tätig. Es arbeitet auch auf Bundesebene an der Umsetzung der WRRL mit. 24. Wird die Landesregierung künftig Maßnahmen ergreifen, um das wissenschaftliche Potenzial des Landes zur Umsetzung der WRRL stärker zu nutzen ? Die beteiligten Institutionen werden ihre Mitarbeit an der Umsetzung der WRRL fortsetzen . III. Priorisierung von Maßnahmen Vorbemerkung der Fragestellenden: Die Herstellung des guten ökologischen Zustandes kann nur gelingen, wenn die komplexen Ursachen der Gewässerdegradation angegangen werden. Es entsteht aber zunehmend der Eindruck, dass im Land vor allem Maßnahmen vorangetrieben werden, deren Umsetzung verhältnismäßig einfach ist. So werden beispielsweise mit Mitteln der WRRL vorrangig Wehre saniert, während einzugsgebietsbezogene Maßnahmen bisher weitgehend ausgeblieben sind. 1. Warum werden in Sachsen-Anhalt die Mittel zur Umsetzung der WRRL überwiegend für die Wiederherstellung der Längsdurchgängigkeit verwendet , nicht aber für strukturverbessernde Maßnahmen wie das Belassen und der Einbau von Holz? Neben Maßnahmen zur Verbesserung der Längsdurchgängigkeit wurden auch strukturverbessernde Maßnahmen durchgeführt. Allerdings haben Maßnahmen zur Wiederherstellung der Längsdurchgängigkeit einen geringen Flächenbedarf und besitzen daher bei den Beteiligten Vor-Ort eine höhere Akzeptanz. Für strukturverbessernde Maßnahmen ist der Flächenbedarf größer, außerdem gibt es häufig Vorbehalte bei den Anwohnern sowie den Flächennutzern. So hat es nach dem Abschluss des Gewässerentwicklungskonzeptes für die Rossel rund 7 Jahre gedauert, um die Plangenehmigungsbeschlüsse für vier strukturverbessernde Maßnahmen (beispielsweise Einbau von Totholz, Laufverlegung von Altläufen ) zu erhalten. 2. Wie soll die Strukturverbesserung der Fließgewässer im Land erfolgen? Wie sind in dem Zusammenhang die Mittel für die Umsetzung bestimmter Maßnahmen verteilt? 10 Maßnahmen, die zu einer Strukturverbesserung der Fließgewässer führen, werden im Zuge der GEK-Erarbeitung geplant. Darin werden in der Regel für 10 prioritäre strukturverbessernde Vorhaben entsprechende Maßnahmenskizzen erstellt. Nach Fertigstellung der GEK können die UHV für Gewässer II. Ordnung und der LHW für Gewässer I. Ordnung Finanzmittel für die Maßnahmenumsetzung aus dem ELER-Förderprogramm 6312 beantragen. Die Mittelverteilung für die Finanzierung von Maßnahmen zur Durchgängigkeit oder Verbesserung der Gewässerstruktur an diesen Gewässern ergibt sich aus einem Bepunktungsschema unter Zugrundelegung von Auswahlkriterien und der daraus resultierenden Reihenfolge. 3. Bestehen Kenntnisse darüber, wie häufig Ackernutzung bis an die Böschungsoberkante betrieben wird? Nein. Soweit es sich um landwirtschaftlich genutzte bzw. nutzbare Flächen handelt, ist die Bewirtschaftung eines Gewässerrandstreifens an sich nicht verboten. Insofern erfolgt die Nutzung entsprechender Flächen in der Regel auch im Gewässerrandstreifen . Wenn mit Ackernutzung auch das Ausbringen von Düngemitteln gemeint ist, gelten Gewässerabstandsauflagen entsprechend der Düngeverordnung, hier § 3 Absatz 6. Das Einhalten der Mindestabstände zur Böschungsoberkante eines oberirdischen Gewässers beim Aufbringen von stickstoff- oder phosphorhaltigen Düngemitteln wird im Rahmen von Fachrechtskontrollen stichprobenartig überprüft. 4. Erfolgt umgehend Vollzug insofern nicht, wie rechtlich vorgeschrieben, ein Gewässerrandstreifen belassen wird? Wird ein Verstoß gegen die Mindestabstände zur Böschungsoberkante von oberirdischen Gewässern beim Aufbringen von stickstoff- oder phosphorhaltigen Düngemitteln festgestellt, wird dies entsprechend als Ordnungswidrigkeit nach § 10 der Düngeverordnung geahndet. Ähnliche Verbote bzw. Gebote gelten auch für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln. Darüber hinaus kann ein Verstoß Cross- Compliance-relevant sein, was mit einer entsprechenden Sanktionierung einhergeht. Verstöße werden dann mit einem prozentualen Abzug von den EU-Zahlungen geahndet . 5. Insofern Defizite im Vollzug bestehen, wie sollen diese künftig ausgeglichen werden? Defizite im Vollzug sind der Landesregierung nicht bekannt. 6. Wie ist die Resonanz auf das Grünstreifenprogramm des Landes und wie ist dessen Effektivität einzuschätzen? Was ist ggf. als Alternative dazu vorgesehen ? Im Bereich der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) gibt es in Sachsen- Anhalt kein Grünstreifenprogramm. Es besteht aber die Möglichkeit zur Förderung über das Blühstreifenprogramm, als ökologische Vorrangfläche über das sogenannte Greening und grundsätzlich auch als naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme . Aus Gewässerschutzsicht können diese Vorrangflächen einen beson- 11 ders hohen Schutz für die Oberflächengewässer gewährleisten, wenn sie als Pufferstreifen entlang von Gewässern angelegt werden. 7. Wird bei der Priorisierung von Maßnahmen auch das Wiederbesiedlungspotential bzw. Besiedlungsquellen berücksichtigt? Ja. Bereits in der ersten Priorisierungsphase im Jahre 2008 hat sich die Wasserwirtschaftsverwaltung auf das Gewässernetz mit den erfolgversprechendsten ökologischen Potenzialen konzentriert. Dies wurde bei der Auswahl der überregionalen und regionalen Vorranggewässer für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit im gleichen Jahre sowie für die zu bearbeitenden Gewässerentwicklungskonzepte im Jahre 2009 konsequent fortgesetzt. Für alle diese Schritte wurden entsprechende Grundlagenstudien und Handlungsempfehlungen erarbeitet. Die dabei ausgewählten Gewässernetze und Gewässereinzugsgebiete berücksichtigten insbesondere das entsprechende Wiederbesiedlungspotenzial und die räumlich vorhandenen Wiederbesiedlungsquellen (beispielsweise mögliche Wiederbesiedlung aus noch vorhandenen naturnahen Gewässeroberläufen, Einzugsgebietsqualitäten , positive Ausgangssituationen bezüglich der Wassergüte, vorhandene ökologisch durchgängige Abschnitte). 8. Wie geht die Landesregierung damit um, dass die Elbe einerseits Bundeswasserstraße ist, andererseits aber auch als natürliches Gewässer eingestuft wurde? Die Einstufung der Elbe als natürliches Gewässer beziehungsweise als natürlichen Oberflächenwasserkörper erfolgte nach dem entsprechenden Methodenpapier der Europäischen Kommission und in der Gesamtabstimmung zwischen den Bundesländern in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe. Die Ausweisung einer Bundeswasserstraße als natürliches Gewässer stellt dabei keinen Widerspruch dar, da die WRRL keinen nutzungsbezogenen Unterschied zwischen den verschiedenen Fließgewässern macht. Das heißt für alle Gewässer und Oberflächenwasserkörper besteht unabhängig von der jeweiligen Gewässernutzung bzw. Unterhaltungszuständigkeit die gesetzliche Pflicht zur Zielerreichung der WRRL. Weiterhin ist es für die umzusetzenden Maßnahmen gleichgültig, ob es sich um einen natürlichen oder erheblich veränderten Oberflächenwasserkörper handelt, insofern die Zielerreichung der Richtlinie durch die hierfür erforderlichen Maßnahmen so erfolgt, dass die entsprechende Nutzung, hier die der Schifffahrt, nicht signifikant negativ beeinträchtigt wird. Um sowohl die verkehrlichen Aspekte der Elbe als Bundeswasserstraße als auch die ökologischen Aspekte der Elbe als ein natürliches Gewässer miteinander zu vereinbaren , ist die Landesregierung an dem Gesamtkonzept Elbe beteiligt, das am 17.01.2017 von Bund und Ländern beschlossen wurde. Aus Sicht der Landesregierung ist mit dem Gesamtkonzept Elbe ein tragfähiger Kompromiss zwischen den Interessen von Naturschutz, Wasserwirtschaft, Verkehr und Stromregelung erreicht worden , um eine umweltverträgliche verkehrliche Nutzung der Binnenelbe und die wasserwirtschaftlichen Notwendigkeiten mit der Erhaltung des Naturraums in Einklang zu bringen. Nähere Informationen zum Gesamtkonzept Elbe sind unter: 12 http://www.gesamtkonzept-elbe.bund.de/Webs/GkElbe/DE/Home/home_node.html verfügbar. 9. Welche Maßnahmen wurden und werden an der Elbe und ihren Altwässern ergriffen, um den guten ökologischen Zustand herzustellen? In den vergangenen Jahren wurden diverse Maßnahmen an der Elbe zur ökologischen Verbesserung des bestehenden Zustandes durchgeführt. Es handelt sich dabei vorrangig um Maßnahmen an wasserbaulichen Anlagen, wie Buhnen- und Leitwerkschlitzungen . Im Zusammenhang mit dem Gesamtkonzept Elbe ist eine Pilotmaßnahme im Bereich Klöden geplant. An diesem Abschnitt der Erosionsstrecke sollen die Altarmstrukturen wieder an die Elbe angebunden werden, um die Sohlerosion zu vermindern. Weitere Maßnahmen dieser Art sind an der Elbe auch im Bereich von Coswig und der Lutherstadt Wittenberg vorgesehen. In den Altwässern sind als bedeutende Maßnahmen in den Jahren 2012/2013 die Renaturierungsmaßnahmen der Alten Elbe in Lostau und 2015/2016 in Klieken zu nennen. Eine weitere Maßnahme ist in der Dornburger Alten Elbe geplant. Solche die Schifffahrt betreffenden Maßnahmen liegen grundsätzlich in der Zuständigkeit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. IV. Fragen zu speziellen Einzugsgebieten Vorbemerkung der Fragestellenden: Die Bode mit ihren Nebengewässern und die Nuthe gehören in Sachen-Anhalt zu den am besten untersuchten Gewässern: Sie weisen die höchsten ökologischen Entwicklungspotenziale auf, sind u. a. wertvolle Forellen-, Lachs- und Äschengewässer . Entsprechende Besatzmaßnahmen haben an den Gewässern stattgefunden. Für die Nuthe wird aber von den zuständigen Bearbeitern eingeschätzt, dass im gegenwärtigen morphologischen Gewässerzustand alle Laichhabitate ausgeschöpft sind. 1. Welche Projekte/Arbeiten wurden bis 2016 an der Bode, der Nuthe und ihren Nebengewässern zur Umsetzung der WRRL durchgeführt (seit dem Jahr 2000)? Bitte in Jahresscheiben angeben. In der Anlage 4 sind die im Bode- bzw. Nuthe-Einzugsgebiet seit dem Jahr 2000 umgesetzten Projekte/Arbeiten tabellarisch zusammengefasst. 2. Welche Maßnahmen sind künftig, bis 2027, geplant? Bitte in Jahresscheiben angeben (ab 2000). Die künftige Planung von Maßnahmen an Fließgewässern I. Ordnung ist für den Zeitraum von 2017 bis 2018 in der Anlage 5 dargestellt. Weitere Maßnahmen werden aus den fertiggestellten Gewässerentwicklungskonzepten abgeleitet und in den weiteren Planungsprozess einbezogen. 13 3. Wie hoch sind die eingeplanten finanziellen Mittel von 2017 bis 2027? Wie hoch ist der Anteil dieser Mittel am Gesamtbudget? Bitte in Jahresscheiben angeben. Die eingeplanten finanziellen Mittel sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Jahr Gesamtbudget MULE (Euro) Geplante Mittel WRRL (Euro) Anteil (v. H.) 2017 297.753.500 15.806.100 5,3 2018 280.782.600 9.806.100 3,5 2019 278.033.676 9.806.100 3,5 2020 258.783.000 9.806.100 3,8 2021 209.199.600 9.806.100 4,7 Die mittelfristige Haushaltsplanung endet derzeit im Jahr 2021. Darüber hinausgehende Mittelplanungen in Jahresscheiben werden zu einem späteren Zeitpunkt regelmäßig fortgeschrieben. 4. Wie ist der Zeitplan bei der Umsetzung der WRRL im Bode- und im Nuthegebiet ? Die Umsetzung der WRRL ist einheitlich bis spätestens 2027 zu erreichen. Für das Bode- und Nuthegebiet gibt es keinen gesonderten Zeitplan bei der Umsetzung der WRRL. 5. Wie werden Hochwasserschutz und Umsetzung der WRRL im Bodegebiet vereinbart? Welche konkreten Maßnahmen existieren dazu an der Bode? Welche konkreten Maßnahmen existieren dazu an der Selke? Alle Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL werden Hochwasserneutral geplant und realisiert. In Gatersleben an der Selke wurde im Rahmen der Hochwasserschutzmaßnahmen an zwei Wehren die ökologische Durchgängigkeit hergestellt (Fischpass und Sohlgleite ). Durch den geplanten Abriss des Bodewehres in Oschersleben wird die ökologische Durchgängigkeit hergestellt, wodurch sich ein Abfluss der Bode im freien Gefälle einstellt. Die jetzige hydraulische Leistungsfähigkeit der Bode am Wehrstandort wird dabei auch zukünftig beibehalten. 6. Entgegen der Aussagen und Warnungen des GEK „Untere Bode“ (S. 128) wurde ein Bauantrag für die Wehrrekonstruktion in Oschersleben zum Betrieb einer Turbine in Millionenhöhe vom Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz (LHW) gestellt. Was sind die Gründe dafür? 14 Die Pläne zur Sanierung der Wehrkonstruktion in Oschersleben in Verbindung mit der Errichtung einer Wasserkraftanlage wurden Anfang 2016 durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft aufgegeben. Planungsseitig vorbereitet wird derzeit der Rückbau des Wehres Oschersleben, siehe auch Frage 5. 7. Das Wehr Rothenförde wurde ebenfalls mit erheblichen Mitteln rekonstruiert . Alternativen z. B. durch Errichtung einer Sohlgleite hätte es gegeben. Sind durch die Realisierung dieser Variante Schäden im angrenzenden FFH-Gebiet entstanden? Wie ist die Durchgängigkeit dieses Wehres gewährleistet ? Die Rekonstruktion des Wehres Rothenförde ist Ergebnis eines rechtsstaatlichen Genehmigungsverfahrens mit Prüfung aller Umwelt- und FFH-Belange. Um Schäden im angrenzenden FFH-Gebiet zu vermeiden, durfte der Stau- und Grundwasserspiegel nicht weiter abgesenkt werden. Der Bau einer Sohlgleite war nicht möglich, da man die Sohlgleite bei Hochwasser nicht aus dem erforderlichen Abflussprofil herausnehmen kann. Die Durchgängigkeit ist durch eine Fischaufstiegsanlage gewährleistet. 8. Die Wasserkraftanlage Calbe (Saale) stellt die Saale und deren Einzugsgebiet vor große Probleme. Warum wird dem Betreiber nicht der Bau eines Umgehungsgerinnes oder anderen Aufstiegsanlage angeordnet? Für den Mühlgraben Calbe liegt die Zuständigkeit bei der unteren Wasserbehörde des Salzlandkreises. Zu verweisen ist auf erfolgte Abstimmungen mit dem Betreiber der Wasserkraftanlage Mühlgraben Calbe hinsichtlich der Anforderungen an die Anlagen zur Durchgängigkeit und zum Fischschutz. Aufgrund des Standortes und der bestehenden Eigentumsverhältnisse gestaltet sich die Umsetzung von Maßnahmen zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit jedoch schwierig. Es werden derzeit mögliche Lösungen, unter anderem der Bau eines Umgehungsgerinnes oder anderer Aufstiegsanlagen, geprüft. Erste Ergebnisse werden im ersten Quartal 2017 erwartet. 9. Warum wird noch immer extreme Salzeinleitung in die Bode bei Staßfurt zugelassen, bzw. wurde die Genehmigung im letzten Jahr verlängert, obwohl es längst Technologien gibt, die dies verhindern? Es gibt keine Technologie nach dem Stand der Technik, nach der sich Salz aus Abwasser entfernen lässt. 10. Welche Auswirkungen hat die Soleeinleitung und gibt es seitens der Landesregierung Bemühungen, die Soleeinleitung künftig einzudämmen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die Soleeinleitung hat die Wirkung einer chemischen Barriere für zahlreiche Wasserorganismen . Für die weitere Einleitung von Abwasser aus der Sodaproduktion hat die zuständige obere Wasserbehörde noch keine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt, 15 aber dem vorzeitigen Beginn der Benutzung zugestimmt. Das Sodawerk Staßfurt hat mit dem Antrag auf Einleitung von Abwasser aus der Sodaproduktion eine Selbstverpflichtung abgegeben, die Einleitung von salzhaltigem Abwasser aus der Sodaproduktion in die Bode bis zum 31.12.2021 einzustellen und das Abwasser in die Elbe überzuleiten. Die Zulassung des vorzeitigen Beginns enthält dazu die Nebenbestimmung , dass der zuständigen Wasserbehörde regelmäßig zu berichten ist. V. Fragen zum Schutz der Grundwasserkörper Vorbemerkung der Fragestellenden: Nur ein geringer Anteil des Grundwassers in Sachsen-Anhalt ist offensichtlich noch als Trinkwasser geeignet. Wenige Grundwasserkörper, so z. B. in der Colbitz- Letzlinger Heide und im Fläming sowie die Harztalsperren, liefern den überwiegenden Beitrag zur Wasserversorgung. In weiten Teilen des Landes werden Nitratwerte gemessen, die zulässige Grenzwerte um ein Vielfaches übersteigen. Aufgrund der hohen Nitratbelastung des Grundwassers der Bundesrepublik insgesamt hat die Europäische Kommission Klage wegen der Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingereicht . Zu den bisherigen Problemverursachern - Gülle, Klärschlamm - kommt nun noch die verstärkte Ausbringung von Gärresten aus der Biogasproduktion. 1. Welche Grundwasserkörper befinden sich jeweils im guten bzw. nicht guten chemischen und mengenmäßigen Zustand und welchen Anteilen an der Gesamtheit des Grundwassers entspricht das? Wie haben sich diese Werte seit 1990 verändert? Bitte in Jahresscheiben angeben. Derzeit befinden sich 39 von insgesamt 80 Grundwasserkörpern in einem schlechten chemischen Zustand, siehe Anlage 6. Das entspricht einem Anteil an der Landesfläche in Sachsen-Anhalt von 53,2 %. In einem schlechten mengenmäßigen Zustand sind nur zwei Grundwasserkörper, die einem flächenmäßigen Anteil von 0,91 % in Sachsen-Anhalt entsprechen, siehe Anlage 7. Aussagen zum Zustand der Grundwasserkörper liegen erst durch die Bewirtschaftungspläne der Jahre 2009 und 2015 vor. Somit können Veränderungen erst für diese Bewertungsjahre dokumentiert werden, siehe nachfolgende Tabelle: Jahr 2009 Jahr 2015 Anzahl Grundwasserkörper Flächenanteil des Landes Anzahl Grundwasserkörper Flächenanteil des Landes schlechter chemischer Zustand 38 (von 77) 46,9 39 (von 80) 53,2 schlechter mengenmäßiger Zustand 2 1,04 2 0,91 2. Wie hat sich die Qualität der Trinkwasserreservoirs in Sachsen-Anhalt seit 1990 entwickelt? Bitte den Zustand nach Indikatoren, Landkreisen, kreisfreien Städten sowie Jahresscheiben aufschlüsseln. 16 Der Gewässerkundliche Landesdienst erstellt jährlich ein Gewässerüberwachungsprogramm und veröffentlicht die Ergebnisse des Monitorings. Eine darüber hinausgehende staatliche Überwachung des Grundwassers in Einzugsgebieten von Trinkwasserfassungen gibt es nicht. 3. Gibt es Aktivitäten, um den Eintritt von Spurenstoffen (Arzneimittel, Mikroplastik ) in Oberflächengewässer und in das Grundwasser zu verringern? Wenn ja, welche? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) entwickelt zurzeit in Zusammenarbeit mit den Ländern eine Spurenstoffstrategie. In einem ergebnisoffenen, moderierten Dialogprozess sollen bis Frühjahr 2017 unterschiedliche Interessen von unterschiedlichen Akteuren im Umgang mit Spurenstoffen zusammengeführt werden. Die Ergebnisse des Dialogs dienen als Grundlage für eine gemeinsam getragene Strategie zum Schutz der Gewässer vor Spurenstoffen. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie die Landes Sachsen-Anhalt hat zur Information der Bevölkerung ein Informationsfaltblatt „Medikamente richtig entsorgen – gemeinsam unsere Gewässer schützen“ herausgegeben. 4. Welche Hauptursachen sieht die Landesregierung für den Eintritt von Spurenstoffen in Oberflächengewässern und das Grundwasser? Haupteintragspfade für Human- und Tierarzneimittel sowie Haushalts- und Industriechemikalien sind Einträge über Abwasseranlagen. Darüber hinaus werden Tierarzneimittel auch diffus über die Ausbringung von Gülle, Jauche und Gärresten auf landwirtschaftliche Nutzflächen in die Gewässer eingetragen. Biozide und Pflanzenschutzmittel werden ebenfalls vorrangig über die Nutzung auf der Fläche in die Gewässer eingetragen. 5. Wie werden die Landwirte bei der Einhaltung der Düngemittelverordnung kontrolliert? Was wird unternommen, um diffuse Stoffeinträge aus dem Grundwasser in die Oberflächengewässer zu verringern? Das Einhalten der Vorgaben der Düngeverordnung sowie der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger wird im Rahmen von Fachrechtskontrollen durch die örtlich zuständigen Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte überprüft. Für Inverkehrbringer von Düngemitteln gelten darüber hinaus die Anforderungen an die Unbedenklichkeit und die Kennzeichnung entsprechend der Düngemittelverordnung. Zuständig für die Düngemittelverkehrskontrolle und somit für die Überwachung der Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften der Düngemittelverordnung ist in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt. Zur Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung von diffusen Stoffeinträgen in Oberflächengewässer dient das Nährstoffkonzept Sachsen-Anhalt 2015 bis 2021 als fachlicher und zeitlicher Handlungsrahmen. Das Konzept erfasst Nährstoffeinträge in ihrer Gesamtheit (Stickstoff, Phosphor) und schließt sowohl diffuse Stoffeinträge aus der Fläche als auch Punktquellen ein. Ergebnisse des Konzeptes finden sich im Maßnahmenprogramm zum zweiten Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheiten Elbe sowie Weser und somit im Umsetzungsprozess von Maßnahmen entsprechend der WRRL wieder. 17 6. Werden bei der Ausbildung von Landwirten in Sachsen-Anhalt Anstrengungen unternommen, um für den Gewässerschutz zu sensibilisieren? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? In der dualen Berufsausbildung Landwirt/in wird der Gewässerschutz sowohl in der beruflichen Grundbildung im ersten Ausbildungsjahr als auch vertiefend in der beruflichen Fachbildung im zweiten und dritten Ausbildungsjahr an beiden Lernorten, Ausbildungsbetrieb und berufsbildende Schule, vernetzt vermittelt. Die entsprechenden Fertigkeiten und Kenntnisse sind in der Verordnung über die Berufsausbildung Landwirt/in und im Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Landwirt/in verbindlich festgelegt. 7. Wie viele Tonnen Gülle werden jährlich importiert und in Sachsen-Anhalt verbracht? Bitte in Jahresscheiben angeben (seit 1990). Seit Juli 2010 ist die Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger in Kraft. Danach sind Wirtschaftsdünger aufnehmende Betriebe verpflichtet , den Empfang aus anderen Bundesländern bzw. Mitgliedstaaten bis zum 31.3. des folgenden Jahres an die zuständige Behörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu melden. Dementsprechend liegen folgende Daten über den Import von Wirtschaftsdünger, einschließlich Gülle, für die Jahre 2010 bis 2015 vor: Importmenge an Wirtschaftsdünger (Angaben in Tonnen Frischmasse) im Zeitraum von 2010 bis 2015 Jahr Geflügelmist Gülle Gärrest Sonstiges Gesamt 2010 26.074 0 4.299 4.345 34.718 2011 53.934 89 4.070 512 58.604 2012 52.987 0 11.911 2.912 67.810 2013 85.653 188 47.457 13.053 146.351 2014 120.388 8.811 58.311 15.796 203.306 2015 126.634 3.721 47.561 12.906 190.822 8. Gibt es Aktivitäten, um die Phosphorrückgewinnung voran zu bringen? Wenn ja, welche? Wesentliche Aktivitäten konzentrieren sich auf die Schaffung eines geeigneten Rechtsrahmens für die Phosphorrückgewinnung, insbesondere in Bezug auf die künftige Entsorgung kommunaler Klärschlämme. Bereits im Vorfeld gibt es Aktivitäten der Kläranlagenbetreiber als Hauptbetroffene der Aufgabe für die gemeinschaftliche Entwicklung von regional integrierten technisch-wirtschaftlichen Entsorgungskonzepten und von Organisationskonzepten. Es gibt verschiedene technische Verfahren, mit denen Phosphor aus Abwasser, Prozesswasser der Schlammbehandlung, Klärschlamm oder Klärschlammaschen zurückgewonnen werden kann. Allerdings ist die Frage der Wirtschaftlichkeit häufig noch nicht gelöst. In Sachsen-Anhalt wurde bereits eine Anlage zur Herstellung von Phosphatdünger aus Aschen, die aus der Monoverbrennung von kommunalen Klärschlämmen stammen , betrieben. Der Betrieb dieser Anlage wurde eingestellt. Darüber hinaus gibt es 18 Absichtsbekundungen und Planungen für die Errichtung von Klärschlammtrocknungs -, Monoverbrennungs- und anderen Behandlungsanlagen. 9. Gibt es Aktivitäten, bestehende Müllverbrennungsanlagen aufzurüsten, um diese zur Phosphorrückgewinnung zu nutzen? Entsprechende Aktivitäten sind der Landesregierung nicht bekannt. 10. Gibt es im Zusammenhang mit der Nutzung uranhaltiger Phosphordüngemittel Hinweise darauf, dass sich der Urangehalt im Grundwasser erhöht? Der Landesregierung liegen keine gesicherten Hinweise vor, dass der Einsatz von uranhaltigen Phosphordüngemitteln zu einer Erhöhung des Urangehaltes im Grundwasser führt. 11. Wie viel Gülle wird auf den landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht und wie wird gewährleistet bzw. kontrolliert, dass diese Ausbringung nicht zu einer weiteren Verschlechterung der Grundwasserqualität führt? Es wird nicht behördlich erfasst, wie viel Gülle auf den landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht wird. Beim Einsatz von Wirtschaftsdünger, einschließlich Gülle, ist entsprechend der aktuell gültigen Düngeverordnung Folgendes zu beachten: - die Aufnahmefähigkeit/Tragfähigkeit der Böden sind gegeben, - Nährstoffgehalte müssen bekannt sein, - max. 170 kg N/ha jährlich aus der Aufbringung von tierischen Wirtschaftsdüngern , - unverzügliches Einarbeiten von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Geflügelkot, - Einhaltung von Sperrfristen über Winter und keine Ausbringung, wenn der Boden gefroren, schneebedeckt, wassergesättigt ist, - Einschränkung der Düngung im Herbst (einschließlich Geflügelkot) auf max. 40 kg Ammonium-N bzw. 80 kg Gesamt-N. Das Einhalten der Vorgaben der Düngeverordnung wird im Rahmen von Fachrechtskontrollen durch die örtlich zuständigen Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte überprüft. 12. Warum ist im Land Sachsen-Anhalt die Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Nutzflächen erlaubt, obwohl diese Praxis zur Erhöhung der Konzentration von Schwermetallen und Mikroschadstoffen im Boden und im Grundwasser führt? Soll an dieser Praxis auch zukünftig festgehalten werden? Wenn ja, warum? Gibt es Alternativen, die dazu geprüft werden? Wenn ja, welche? Die Ausbringung von Klärschlamm richtet sich nach den Vorgaben der bundeseinheitlich gültigen Klärschlammverordnung sowie der Düngemittelverordnung. Klärschlämme , die die Schadstoffgrenzwerte der Düngemittelverordnung überschreiten, dürfen als Düngemittel nicht in den Verkehr gebracht werden. Die Düngemittelverordnung enthält u. a. Grenzwerte für organische Schadstoffe, beispielsweise Dioxine oder Perfluorierte Tenside. Vor diesem Hintergrund wird die Klärschlammaufbringung zunehmend eingeschränkt. Eine Alternative ist die Klärschlammverbrennung zum Zweck der Phosphorrückgewinnung , siehe Antwort zu Frage 8. 19 13. Wie viele Tonnen Gärsubstrate fallen in den Biogasanlagen im Land an? Bitte in Jahresscheiben angeben (seit 2006). Daten zum Anfall an Gärresten in den Biogasanlagen im Land liegen der Landesregierung nicht vor. 14. Sind für die Ausbringung von Gärsubstraten generell Genehmigungen erforderlich ? Für die Ausbringung von Gärresten ist zunächst keine generelle Genehmigung erforderlich . Beim Inverkehrbringen von Gärresten gelten die Kennzeichnungsvorschriften der Düngemittelverordnung. Gärreste, die ausschließlich aus der Vergärung von pflanzlichen Stoffen, die im Rahmen der pflanzlichen Erzeugung oder in der Landwirtschaft anfallen und/oder tierische Ausscheidungen, die bei der Haltung von Nutztieren anfallen, hergestellt werden, sind Wirtschaftsdünger im Sinne des Düngegesetzes und unterliegen damit auch den Vorgaben der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger. In Biogasanlagen, in denen ausschließlich oder zusätzlich andere Substrate wie Bioabfälle , Schlachtabfälle et cetera vergoren werden, handelt es sich bei den anfallenden Gärresten nach der Definition im Düngemittelrecht um Organische Stickstoff- Phosphor-Kalium-Dünger (NPK-Dünger). Für den Düngemitteltyp Organischer NPK- Dünger bestehen weitergehende Kennzeichnungsanforderungen. Diese Gärreste unterliegen zusätzlichen Bedingungen aus anderen Rechtsgebieten, beispielsweise der Bioabfallverordnung. In Wasserschutzgebieten sind unter Umständen weitergehende Vorschriften zu beachten , siehe Antwort zu Frage 17. 15. Wie viele Genehmigungen für welche Mengen wurden ggf. bereits erteilt? Bitte in Jahresscheiben angeben (seit 2006). Da für die Ausbringung von Gärresten keine generelle Genehmigung erforderlich ist, liegen der Landesregierung hierzu keine Angaben vor. 16. Wird die genehmigte Ausbringung überwacht? Wenn ja, wie und wer ist für die Kontrolle zuständig? Das Inverkehrbringen von Gärresten unterliegt grundsätzlich den Anforderungen der Düngemittelverordnung, siehe Antwort zu Frage 14. Das Einhalten der Vorgaben der Düngeverordnung wird im Rahmen von Fachrechtskontrollen durch die örtlich zuständigen Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte überprüft. 17. Sind für die Ausbringung von Gärsubstraten in Wasserschutzgebieten gesonderte Genehmigungen erforderlich? Wenn ja, welche? Ob eine Genehmigung zur Ausbringung von Gärsubstraten in einem Wasserschutzgebiet erforderlich ist, richtet sich nach den Festlegungen in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung . 20 Nach der den Wasserbehörden empfohlenen Musterverordnung zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten (Muster-WSG VO) ist die Ausbringung von Gärsubstraten in den Schutzzonen I und II verboten. In den Zonen IIIA und IIIB ist die Ausbringung von Gärsubstraten beschränkt zulässig. Beschränkt zulässige Handlungen bedürfen nach § 3 Abs. 2 Muster-WSG VO der vorherigen Zustimmung der unteren Wasserbehörde . Die Muster-WSG VO ist auf der Homepage des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) unter Trinkwasser/Wasserversorgung eingestellt. 18. Wie viele Anträge zur Ausbringung von Gärsubstraten in Wasserschutzgebieten wurden bereits gestellt und wie viele genehmigt? Bitte in Jahresscheiben angeben (seit 2006). Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. 19. Wie muss die Unbedenklichkeit der Gärsubstrate für den Fall der Ausbringung in Wasserschutzgebieten nachgewiesen werden? Ist in der Wasserschutzgebietsverordnung kein Verbot enthalten, gelten die allgemeinen Anforderungen, siehe Antwort zu Frage 14. 20. Wer überprüft, ob die ausgebrachten Gärsubstrate wirklich unbedenklich für den Grundwasserkörper sind? Eine gesonderte Überprüfung der Auswirkung von ausgebrachten Gärsubstraten auf den Grundwasserkörpern erfolgt nicht. Die Grundwasserkörper in Sachsen-Anhalt werden durch die Zustandsbewertung entsprechend der WRRL überprüft. Die Einstufung des chemischen Grundwasserzustands wird gemäß § 7 der Grundwasserverordnung umgesetzt. 21. Wer kontrolliert, ob die geltenden Ausbringungsverbote von Gärsubstraten in Wasserschutzgebieten eingehalten werden? Die Kontrolle obliegt den örtlich zuständigen Wasserbehörden. Anlage 1 Bearbeitungsstand und Maßnahmenumsetzung von Gewässerentwicklungskonzepten an den Oberflächenwasserkörpern in Sachsen-Anhalt Gewässerentwicklungskonzept (GEK) Oberflächenwasserkörper (OWK) bearbeitet noch nicht bearbeitet GEK-Bearbeitung nicht vorgesehen Maßnahmen aus GEK umgesetzt Maßnahmen aus GEK beantragt Aland MEL05OW28-00 x Aland MEL05OW01-00 x x Aland MEL05OW26-00 x Aland MEL05OW24-00 x Aland MEL05OW29-00 x Aland MEL05OW25-00 x Aland MEL05OW27-00 x Aller WESOW09-00 x Aller WESOW12-00 x Aller WESOW08-00 x Aller WESOW13-00 x Aller WESOW06-00 x Aller WESOW03-00 x Aller WESOW11-00 x Aller WESOW07-00 x Aller WESOW01-02 x Aller WESOW01-00 x Aller WESOW05-00 x Aller WESOW04-00 x Aller WESOW02-00 x Beber MEL03OW14-00 x Beber MEL03OW15-00 x Beber MEL03OW13-00 x Ehle/Ihle MEL02OW03-00 x x Ehle/Ihle MEL07OW01-00 x Ehle/Ihle HAVOW06-00 x Ehle/Ihle MEL02OW01-00 x Ehle/Ihle HAVOW09-00 x 1 von 15 Gewässerentwicklungskonzept (GEK) Oberflächenwasserkörper (OWK) bearbeitet noch nicht bearbeitet GEK-Bearbeitung nicht vorgesehen Maßnahmen aus GEK umgesetzt Maßnahmen aus GEK beantragt Ehle/Ihle MEL02OW04-11 x Ehle/Ihle MEL02OW06-00 x Ehle/Ihle MEL02OW08-00 x Ehle/Ihle HAVOW05-00 x Ehle/Ihle HAVOW08-00 x Ehle/Ihle HAVOW03-00 x Ehle/Ihle MEL02OW07-00 x Ehle/Ihle MEL02OW02-00 x x Ehle/Ihle HAVOW07-00 x x Fließgraben EL03OW05-00 x Fließgraben EL03OW06-00 x Fließgraben EL03OW07-00 x Fuhne SAL08OW12-00 x Fuhne SAL08OW10-00 x Fuhne SAL08OW09-00 x Fuhne SAL08OW13-02 x Fuhne SAL08OW13-00 x Fuhne SAL08OW08-00 x Fuhne SAL08OW07-00 x Fuhne SAL08OW11-00 x Holtemme SAL17OW36-00 x Holtemme SAL17OW30-00 x Holtemme SAL17OW34-00 x Holtemme SAL17OW31-00 x Holtemme SAL17OW35-00 x Holtemme SAL17OW32-11 x Holtemme SAL17OW37-00 x Ilse/Ecker WESOW19-02 x Ilse/Ecker WESOW19-03 x Ilse/Ecker WESOW19-00 x 2 von 15 Gewässerentwicklungskonzept (GEK) Oberflächenwasserkörper (OWK) bearbeitet noch nicht bearbeitet GEK-Bearbeitung nicht vorgesehen Maßnahmen aus GEK umgesetzt Maßnahmen aus GEK beantragt Ilse/Ecker WESOW19-01 x Ilse/Ecker WESOW20-00 x Ilse/Ecker WESOW22-00 x Ilse/Ecker WESOW16-00 x Ilse/Ecker WESOW26-00 x Ilse/Ecker WESOW18-01 x Ilse/Ecker WESOW18-00 x Ilse/Ecker WESOW17-00 x Ilse/Ecker WESOW21-00 x Ilse/Ecker WESOW24-00 x Ilse/Ecker WESOW25-00 x Ilse/Ecker WESOW23-00 x Jeetze/Dumme MEL06OW06-00 x Jeetze/Dumme MEL06OW16-00 x Jeetze/Dumme MEL06OW10-00 x Jeetze/Dumme MEL06OW21-00 x Jeetze/Dumme MEL06OW24-00 x Jeetze/Dumme MEL06OW07-00 x Jeetze/Dumme MEL06OW17-00 x Jeetze/Dumme MEL06OW05-00 x Jeetze/Dumme MEL06OW13-00 x Jeetze/Dumme MEL06OW22-00 x Jeetze/Dumme MEL06OW24-01 x Jeetze/Dumme MEL06OW19-00 x Jeetze/Dumme MEL06OW15-00 x Jeetze/Dumme MEL06OW23-00 x Jeetze/Dumme MEL06OW11-00 x Jeetze/Dumme MEL06OW08-00 x Jeetze/Dumme MEL06OW04-00 x Jeetze/Dumme MEL06OW12-00 x x 3 von 15 Gewässerentwicklungskonzept (GEK) Oberflächenwasserkörper (OWK) bearbeitet noch nicht bearbeitet GEK-Bearbeitung nicht vorgesehen Maßnahmen aus GEK umgesetzt Maßnahmen aus GEK beantragt Jeetze/Dumme MEL06OW02-00 x Jeetze/Dumme MEL06OW14-00 x Jeetze/Dumme MEL06OW18-00 x Jeetze/Dumme MEL06OW20-00 x Jeetze/Dumme MEL06OW03-00 x Jeetze/Dumme MEL06OW01-00 x x Jeetze/Dumme MEL06OW09-00 x Kleine Flämingbäche EL03OW09-00 x Kleine Flämingbäche EL03OW13-00 x Kleine Flämingbäche EL03OW10-00 x Kleine Flämingbäche EL03OW08-00 x Kleine Flämingbäche EL03OW04-00 x Kleine Flämingbäche EL03OW12-00 x Kleine Flämingbäche EL03OW11-00 x Luppe SAL05OW16-00 x Luppe SAL05OW04-00 x Luppe SAL05OW15-00 x Luppe SAL05OW05-01 x Luppe SAL05OW05-00 x Milde/Biese MEL05OW06-00 x Milde/Biese MEL05OW02-00 x x Milde/Biese MEL05OW10-00 x Milde/Biese MEL05OW09-00 x Milde/Biese MEL05OW07-00 x Milde/Biese MEL05OW14-00 x Milde/Biese MEL05OW12-00 x Milde/Biese MEL05OW08-00 x Milde/Biese MEL05OW13-00 x Milde/Biese MEL05OW03-00 x Milde/Biese MEL05OW16-00 x 4 von 15 Gewässerentwicklungskonzept (GEK) Oberflächenwasserkörper (OWK) bearbeitet noch nicht bearbeitet GEK-Bearbeitung nicht vorgesehen Maßnahmen aus GEK umgesetzt Maßnahmen aus GEK beantragt Milde/Biese MEL05OW05-00 x Milde/Biese MEL05OW11-00 x Milde/Biese MEL05OW04-00 x Milde/Biese MEL05OW15-00 x Mulde VM02OW12-00 x Mulde VM02OW16-00 x Mulde VM01OW01-01 x Mulde VM01OW01-00 x Mulde VM02OW02-00 x Mulde VM01OW03-00 x Mulde VM02OW07-00 x Mulde VM02OW10-00 x Mulde VM02OW04-00 x Mulde VM02OW06-00 x Mulde VM02OW09-12 x Mulde VM02OW09-11 x Mulde VM02OW11-00 x Mulde VM01OW04-00 x Mulde VM02OW01-00 x Mulde VM01OW02-00 x Mulde VM02OW08-00 x Mulde VM02OW17-00 x Mulde VM02OW15-00 x Mulde VM01OW05-00 x Mulde VM02OW05-00 x Mulde VM02OW03-00 x Nuthe MEL01OW02-13 x Nuthe MEL01OW02-12 x Nuthe MEL01OW02-11 x x x Nuthe MEL01OW01-11 x x 5 von 15 Gewässerentwicklungskonzept (GEK) Oberflächenwasserkörper (OWK) bearbeitet noch nicht bearbeitet GEK-Bearbeitung nicht vorgesehen Maßnahmen aus GEK umgesetzt Maßnahmen aus GEK beantragt Obere Bode SAL17OW14-00 x Obere Bode SAL17OW26-00 x Obere Bode SAL17OW20-00 x Obere Bode SAL17OW07-00 x x Obere Bode SAL17OW08-00 x Obere Bode SAL17OW17-11 x Obere Bode SAL17OW02-00 x x Obere Bode SAL17OW21-00 x Obere Bode SAL17OW24-00 x Obere Bode SAL17OW03-00 x Obere Bode SAL17OW25-00 x Obere Bode SAL17OW11-00 x Obere Bode SAL17OW23-00 x Obere Bode SAL17OW04-00 x Obere Bode SAL17OW27-00 x Obere Bode SAL17OW05-11 x Obere Bode SAL17OW10-11 x Obere Bode SAL17OW28-00 x Obere Bode SAL17OW22-00 x Obere Bode SAL17OW19-00 x Obere Bode SAL17OW12-00 x Obere Bode SAL17OW29-00 x Obere Helme SAL10OW01-01 x Obere Helme SAL10OW01-00 x Obere Helme SAL11OW05-00 x Obere Helme SAL10OW02-00 x Obere Helme SAL11OW01-00 x Obere Helme SAL11OW01-04 x Obere Helme SAL11OW01-05 x Obere Helme SAL11OW03-00 x 6 von 15 Gewässerentwicklungskonzept (GEK) Oberflächenwasserkörper (OWK) bearbeitet noch nicht bearbeitet GEK-Bearbeitung nicht vorgesehen Maßnahmen aus GEK umgesetzt Maßnahmen aus GEK beantragt Obere Helme SAL11OW06-00 x Obere Helme SAL11OW02-00 x Obere Helme SAL11OW04-00 x Obere Ohre MEL03OW03-00 x Obere Ohre MEL03OW04-00 x Rossel EL03OW03-00 x x x Salza SAL06OW05-00 x Salza SAL06OW09-00 x Salza SAL06OW14-00 x Salza SAL06OW11-00 x Salza SAL06OW06-00 x Salza SAL06OW13-00 x Salza SAL06OW07-00 x Salza SAL06OW12-00 x Salza SAL06OW08-00 x Salza SAL06OW10-00 x Schnauder SAL15OW09-02 x Schnauder SAL15OW09-03 x Schnauder SAL15OW09-00 x Schnauder SAL15OW09-01 x Selke SAL20OW05-00 x Selke SAL20OW03-00 x Selke SAL20OW07-00 x Selke SAL20OW08-00 x Selke SAL20OW02-00 x Selke SAL20OW09-00 x Selke SAL20OW06-00 x Selke SAL20OW10-00 x Selke SAL20OW01-00 x Tanger MEL04OW02-00 x 7 von 15 Gewässerentwicklungskonzept (GEK) Oberflächenwasserkörper (OWK) bearbeitet noch nicht bearbeitet GEK-Bearbeitung nicht vorgesehen Maßnahmen aus GEK umgesetzt Maßnahmen aus GEK beantragt Tanger MEL04OW03-00 x Tanger MEL04OW04-00 x Tanger MEL04OW01-00 x Tanger MEL04OW05-00 x Tuchheim-Parchener Bach HAVOW14-00 x Tuchheim-Parchener Bach HAVOW13-01 x Tuchheim-Parchener Bach HAVOW15-00 x Tuchheim-Parchener Bach HAVOW12-00 x Tuchheim-Parchener Bach HAVOW16-00 x Uchte MEL05OW23-00 x Uchte MEL05OW22-00 x Uchte MEL05OW20-00 x Uchte MEL05OW19-00 x Uchte MEL05OW18-00 x Uchte MEL05OW21-00 x Uchte MEL05OW17-00 x Unstrut SAL12OW07-00 x Unstrut SAL12OW04-00 x Unstrut SAL12OW06-00 x Unstrut SAL12OW01-00 x x Unstrut SAL12OW03-00 x Unstrut SAL12OW05-00 x Unstrut SAL12OW02-00 x Untere Bode SAL19OW02-00 x x Untere Bode SAL19OW07-00 x Untere Bode SAL19OW03-00 x Untere Bode SAL19OW17-00 x Untere Bode SAL19OW13-00 x Untere Bode SAL17OW01-00 x Untere Bode SAL19OW16-00 x 8 von 15 Gewässerentwicklungskonzept (GEK) Oberflächenwasserkörper (OWK) bearbeitet noch nicht bearbeitet GEK-Bearbeitung nicht vorgesehen Maßnahmen aus GEK umgesetzt Maßnahmen aus GEK beantragt Untere Bode SAL19OW12-00 x Untere Bode SAL19OW06-00 x Untere Bode SAL19OW14-00 x Untere Bode SAL19OW04-00 x Untere Bode SAL19OW10-00 x Untere Bode SAL17OW38-00 x Untere Bode SAL19OW09-00 x Untere Bode SAL19OW01-00 x Untere Bode SAL19OW15-00 x Untere Bode SAL19OW11-00 x Untere Bode SAL19OW05-00 x Untere Ohre MEL03OW23-00 x Untere Ohre MEL03OW05-00 x Untere Ohre MEL03OW06-00 x Untere Ohre MEL03OW12-00 x Untere Ohre MEL03OW02-00 x Untere Ohre MEL03OW21-00 x Untere Ohre MEL03OW17-00 x Untere Ohre MEL03OW16-00 x Untere Ohre MEL03OW10-00 x Untere Ohre MEL03OW18-00 x Untere Ohre MEL03OW08-00 x Untere Ohre MEL03OW11-00 x Untere Ohre MEL03OW19-00 x Untere Ohre MEL03OW01-00 x Untere Ohre MEL03OW22-00 x Untere Ohre MEL03OW09-00 x Untere Ohre MEL03OW07-00 x Weiße Elster SAL15OW13-00 x Weiße Elster SAL15OW07-00 x x 9 von 15 Gewässerentwicklungskonzept (GEK) Oberflächenwasserkörper (OWK) bearbeitet noch nicht bearbeitet GEK-Bearbeitung nicht vorgesehen Maßnahmen aus GEK umgesetzt Maßnahmen aus GEK beantragt Weiße Elster SAL15OW02-00 x Weiße Elster SAL15OW04-00 x Weiße Elster SAL15OW12-00 x Weiße Elster SAL15OW08-00 x Weiße Elster SAL15OW10-00 x Weiße Elster SAL15OW01-00 x x Weiße Elster SAL15OW11-00 x x Weiße Elster SAL15OW03-00 x Weiße Elster SAL15OW06-00 x Wethau SAL05OW13-00 x Wipper SAL07OW01-00 x Wipper SAL07OW04-00 x Wipper SAL07OW08-00 x Wipper SAL07OW02-00 x Wipper SAL07OW07-00 x Wipper SAL07OW09-00 x Wipper SAL07OW06-00 x Wipper SAL07OW03-00 x entfällt SE04OW05-11 x entfällt SE04OW05-12 x entfällt SE04OW05-13 x entfällt SE04OW05-14 x entfällt EL02OW02-00 x entfällt SE04OW04-00 x entfällt SE04OW04-01 x entfällt SE04OW04-02 x entfällt MEL07OW14-00 x entfällt SE04OW06-00 x entfällt MEL06OW29-00 x entfällt HAVOW19-00 x 10 von 15 Gewässerentwicklungskonzept (GEK) Oberflächenwasserkörper (OWK) bearbeitet noch nicht bearbeitet GEK-Bearbeitung nicht vorgesehen Maßnahmen aus GEK umgesetzt Maßnahmen aus GEK beantragt entfällt HAVOW27-11 x entfällt SE04OW01-00 x entfällt SE04OW11-00 x entfällt SAL05OW07-00 x entfällt MEL06OW31-00 x entfällt MEL07OW04-00 x entfällt HAVOW26-00 x entfällt SAL18OW21-00 x entfällt MEL07OW13-00 x entfällt SAL18OW13-00 x entfällt HAVOW10-00 x entfällt SAL06OW01-00 x entfällt TELOW01-00 x entfällt EL03OW15-00 x entfällt SAL05OW02-00 x entfällt SAL18OW01-00 x entfällt MEL01OW02-01 x entfällt SAL05OW10-00 x entfällt HAVOW33-00 x entfällt MEL07OW15-00 x entfällt SAL16OW01-00 x entfällt HAVOW01-00 x entfällt SAL08OW02-00 x entfällt SE04OW10-00 x entfällt SAL05OW06-00 x entfällt HAVOW23-00 x entfällt EL03OW01-00 x entfällt HAVOW04-00 x entfällt MEL07OW05-00 x entfällt SAL06OW03-00 x 11 von 15 Gewässerentwicklungskonzept (GEK) Oberflächenwasserkörper (OWK) bearbeitet noch nicht bearbeitet GEK-Bearbeitung nicht vorgesehen Maßnahmen aus GEK umgesetzt Maßnahmen aus GEK beantragt entfällt MEL06OW27-00 x entfällt HAVOW25-11 x entfällt HAVOW13-02 x entfällt HAVOW19-01 x entfällt HAVOW11-00 x entfällt WESOW15-00 x entfällt MEL08OW01-00 x entfällt SAL11OW01-01 x entfällt EL03OW18-00 x entfällt SAL03OW01-00 x entfällt EL03OW14-00 x entfällt SAL18OW23-00 x entfällt DENI_38009 x entfällt EL02OW01-00 x entfällt HAVOW17-01 x entfällt MEL07OW08-00 x entfällt SAL05OW14-00 x entfällt DEBB58724_451 x entfällt SAL18OW15-00 x entfällt MEL07OW03-00 x entfällt HAVOW31-00 x entfällt MEL03OW24-00 x entfällt SAL05OW01-00 x entfällt SAL04OW01-00 x entfällt SAL05OW08-00 x entfällt SAL08OW03-00 x entfällt SAL08OW13-01 x entfällt EL03OW02-00 x entfällt TELOW02-00 x entfällt SAL08OW06-00 x 12 von 15 Gewässerentwicklungskonzept (GEK) Oberflächenwasserkörper (OWK) bearbeitet noch nicht bearbeitet GEK-Bearbeitung nicht vorgesehen Maßnahmen aus GEK umgesetzt Maßnahmen aus GEK beantragt entfällt SE04OW02-00 x entfällt HAVOW21-00 x entfällt SAL15OW01-01 x entfällt MEL07OW07-00 x entfällt SAL05OW11-00 x entfällt SAL06OW02-00 x entfällt HAVOW25-03 x entfällt HAVOW25-02 x entfällt HAVOW25-01 x entfällt HAVOW25-00 x entfällt SAL18OW10-11 x entfällt SAL18OW22-00 x entfällt MEL07OW10-00 x entfällt SAL06OW04-00 x entfällt SE04OW09-01 x entfällt SE04OW09-00 x entfällt SAL15OW11-02 x entfällt SAL15OW11-01 x entfällt SE04OW05-03 x entfällt SE04OW05-02 x entfällt SE04OW05-01 x entfällt WESOW01-01 x entfällt DENI_14047 x entfällt HAVOW17-00 x entfällt SAL18OW14-00 x entfällt MEL07OW02-00 x entfällt HAVOW03-03 x entfällt HAVOW03-02 x entfällt HAVOW03-01 x entfällt EL03OW16-11 x 13 von 15 Gewässerentwicklungskonzept (GEK) Oberflächenwasserkörper (OWK) bearbeitet noch nicht bearbeitet GEK-Bearbeitung nicht vorgesehen Maßnahmen aus GEK umgesetzt Maßnahmen aus GEK beantragt entfällt EL03OW16-12 x entfällt MEL06OW26-00 x entfällt SAL10OW03-00 x entfällt SAL15OW01-02 x entfällt MEL06OW25-00 x entfällt WESOW14-00 x entfällt HAVOW20-00 x entfällt HAVOW18-00 x entfällt SAL05OW03-00 x entfällt HAVOW24-00 x entfällt HAVOW24-01 x entfällt HAVOW24-02 x entfällt MEL06OW28-00 x entfällt SAL18OW08-00 x entfällt SAL08OW01-00 x entfällt EL03OW17-00 x entfällt SAL08OW05-00 x entfällt HAVOW22-00 x entfällt HAVOW22-01 x entfällt SAL05OW17-00 x entfällt MEL07OW09-00 x entfällt SAL18OW12-00 x entfällt SAL18OW03-00 x entfällt SAL18OW11-00 x entfällt SAL05OW12-00 x entfällt SAL16OW02-00 x entfällt WESOW27-00 x entfällt HAVOW02-08 x entfällt HAVOW02-00 x entfällt HAVOW02-02 x 14 von 15 Gewässerentwicklungskonzept (GEK) Oberflächenwasserkörper (OWK) bearbeitet noch nicht bearbeitet GEK-Bearbeitung nicht vorgesehen Maßnahmen aus GEK umgesetzt Maßnahmen aus GEK beantragt entfällt HAVOW02-03 x entfällt HAVOW02-04 x entfällt HAVOW02-05 x entfällt HAVOW02-06 x entfällt HAVOW02-07 x entfällt MEL07OW11-00 x entfällt SE04OW03-00 x entfällt SAL06OW15-00 x entfällt HAVOW02-01 x entfällt MEL06OW30-00 x 15 von 15 Anlage 2 Gesamtbudget Ausgegeben Mittelreste Gesamtbudget Ausgegeben Mittelreste Gesamtbudget Ausgegeben 2000 0 0 0 0 0 2.500.000 2.500.000 2001 0 0 0 0 0 2.500.000 2.500.000 2002 0 0 0 0 0 2.500.000 2.500.000 2003 0 0 0 0 0 3.205.200 3.067.098 2004 0 0 0 0 0 3.686.400 3.342.795 2005 0 0 0 0 0 3.317.300 3.202.307 2006 0 0 0 0 0 3.316.300 3.215.999 2007 0 0 4.220.300 3.808.435 2008 17.200 0 4.949.900 4.518.864 2009 185.853 0 8.451.700 5.407.106 2010 25.090 340 8.731.733 4.674.473 2011 24.200.000 685.750 1.273.813 3.550.000 138.233 33.990 9.706.200 5.334.357 2012 4.530.264 840.076 8.087.240 6.369.643 2013 6.247.478 1.188.816 8.333.370 7.644.397 2014 2.283.760 1.348.545 7.405.495 6.380.030 2015 8.950.792 1.114.833 1.192.627 0 9.449.278 8.518.064 2016 0 0 0 5.350.885 5.521.717 0 8.811.756 7.031.901 Gesamt: 24.200.000 22.926.187 1.273.813 10.015.718 10.230.354 33.990 99.172.172 80.015.469 Gesamtbudget: Ausgegeben: Gesamte zugewiesene Mittel pro Haushaltsjahr in der jeweiligen Mittelart für den Zweck Umsetzung der WRRL Ist - Mittelabfluss pro Haushaltsjahr in der jeweiligen Mittelart für den Zweck Umsetzung der WRRL Gesamtbudget Ausgaben für Maßnahmen der WRRL ab dem Jahr 2000 Jahr EU-Mittel (Euro) Bundesmittel (Euro) Landesmittel (Euro) Förderperiode 2007-2013 n+2 (2015) Kofinanzierung Förderperiode 2007-2013 n+2 (2014) Anlage 3 Durchgeführte und abschließend baulich umgesetzte Planungen für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Sachsen-Anhalt Vorhaben baulicher Abschluss (Finanzabschluss) der Planungsvorhaben bauliche Fortführung geplant Rückbau von Verrohrungen und Umbau eines Durchlasses im Haselbach bei Schwenda 2011 Wiederherstellung natürlicher Uferrandstreifen an der Untermilde - Versuchsstrecke bei Wustrewe 2012 Grundriehe Nr. 1: Umbau Durchlass bei Süplingen 2012 Grundriehe Nr. 2: Rückbau Stau bei Süplingen 2012 Grundriehe Nr. 3: Umbau Stau zur Sohlgleite bei Süplingen 2012 Grundriehe Nr. 4: Rückbau Stau bei Süplingen 2012 Grundriehe Nr. 5: Umbau Durchlass bei Süplingen 2012 Grundriehe Nr. 6: Umbau Durchlass bei Süplingen 2012 Umbau Gloinedurchlass bei Magdeburgerforth nördlich A2 2012 vollständiger Rückbau der deklaratorisch außer Betrieb gesetzten Stauanlage Stau Nr. 259 in der Purnitz nördlich Klötze und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit 2012 Entschlammung Alte Elbe Lostau 2012 Entschlammung Alte Sorge Pretzien 2012 Entschlammung Niegripper Altkanal 2012 Renaturierung Ehle Loburg 2012 Herstellung öD in der Holtemme Wehr H 8 Seigerhüttenweg, Wehr H 12 Rote Mühle, Wehr H 16 Neue Mühle alle Wernigerode, Wehr H 17 Nähe Kläranlage Silstedt (Stadt Wernigerode) 2012 Rückbau Rudiment Untermilde bei Vahrholz 2013 Rückbau Untermildestau Bühne 2013 Rückbau Brücke Untermilde bei Mehrin 2013 Rückbau Brücke Untermilde bei Vienau 2013 Rückbau bewegliche Teile Augrabenstau Gladigau 2013 Rückbau Secantsgrabenstau Wollenhagen 2013 Rückbau Augrabenstau Lohne 2013 Rückbau einer Altstauanlage in der Krummbeek (IK 43) in Bregenstedt 2013 Umbau Durchlass in der Rieh (IK 16) bei Emden 2013 Umbau Sohlabsturz Gloine bei Wassermühle Domröse und Einbindung eines Altarmes 2013 Umbau Gloinedurchlass bei Magdeburgerforth südlich A2 2013 Umbau Stauanlage Gloine bei Magdeburgerforth zur Sohlgleite 2013 Umbau Sohlgleite in der Gloine bei Dörnitz 2013 Rückbau der Stauanlage Ummendorf (ehem. Belsdorf) 2013 Rückbau der Stauanlage Wefensleben 2013 Ersatz eines Straßendurchlasses DN 600 durch ein Rahmenprofil B/H = 1,5/1,0 m. im Molmker Bach bei Diesdorf 2013 Rückbau Stauanlage Nr. 164 im Molmker Bach, südlich von Abbendorf 2013 vollständiger Rückbau der deklaratorisch außer Betrieb gesetzten Stauanlage Stau Nr. 403 im Ziegeleigraben Henningen und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit 2013 vollständiger Rückbau der deklaratorisch außer Betrieb gesetzten Stauanlage Stau Nr. 183 im Röthenbach östlich Peckensen und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit 2013 vollständiger Rückbau der deklaratorisch außer Betrieb gesetzten Stauanlage Stau Nr. 151 in der Beeke nördlich Wallstawe und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit einschließlich an angrenzender Wegbrücke 2013 vollständiger Rückbau der deklaratorisch außer Betrieb gesetzen Stauanlage Stau Nr. 258 in der Purnitz nördlich Klötze und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit 2013 vollständiger Rückbau der deklaratorisch außer Betrieb gesetzten Stauanlage Stau Nr. 260 in der Purnitz nördlich Klötze und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit 2013 Rückbau eines Absturzbauwerkes im Marienbach bei Dedeleben 2013 Seite 1 von 6 Vorhaben baulicher Abschluss (Finanzabschluss) der Planungsvorhaben bauliche Fortführung geplant Rückbau Stauanlage 56 Rotta (Kemberger Flieth) 2013 Rückbau Stauanlage 46 Lubast und Umbau zur Sohlgleite (Kemberger Flieth) 2013 Rückbau Stauanlagen 28 und 29 Köpnick (Zahnabach) 2013 Rückbau Stauanlage 15 Jahmo (Zahnabach) 2013 Rückbau Stauanlage 2 Schnellin (Landwehr) 2013 Rückbau Stauanlage Eutzsch (Landwehr) 2013 Renaturierung des Schlackenbachs in Alsleben 2013 Renaturierung Bach aus Schackstedt 2013 Renaturierung Könnernscher Flutgraben 2013 Renaturierung Bebitzer Graben 2013 Naturnahe Gewässerentwicklung Laweke, Saalekreis/ Mansfeld-Südharz 1. Bauabschnitt Zappendorf 2013 Umbau einer Stauanlage und Bau einer Sohlgleite in der Grunau bei Wuschlaub 2013 Rückbau von Sohlabstürzen und Verbesserung des Wasserrückhaltes in der Grunau bei Muschwitz 2013 Rückbau von Querungsbauwerken und Herstellung natürlicher Ufer im Gostauer Graben sowie Mäandrierung des Gostauer Grabens bei Gostau 2013 Umbau eines Absturzbauwerkes im Gutschbach bei Steinbach und Errichtung einer Sohlgleite (LP 1 - 9, Bau und örtliche Bauüberwachung) 2013 Wiederanschluss eines Altarmes der Sarre bei Bottmersdorf 2013 Wiederanschluss des langen und kurzen Peißtengrabens an den Allerkanal bei Breitenrode 2013 vollständiger Rückbau der deklaratorisch außer Betrieb gesetzten Stauanlage Stau Nr. 182 im Röthenbach östliche Peckensen und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit 2013 Rückbau von Verrohrungen im Jessen-Graboer-Grenzgraben bei Grabo 2013 Umbau des Verteilerbauwerkes in der Jeetze bei Beetzendorf (Stau Nr. 214) mit Funktionserhalt. Wasserverteilung und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit in der Jeetze, mit Prüfung der Wasserbilanz für den Park und der FFH-Verträglichkeit 2013 Vollständiger Rückbau der Stauanlage nördlich von Hestedt an der Alten Dumme 2013 Umbau Sohlgleite Meinsdorf an der Rossel in Meinsdorf 2013 Herstellung öD in der Jeetze Stauanlage Zuckerfabrikstau Salzwedel (LHW) 2013 Herstellung öD in der Hauptnuthe Stauanlage Beregnungsstation (LHW) 2013 Herstellung öD in der Hauptnuthe Sohlbauwerk Magdeburg Straße Zerbst (LHW) 2013 Rückbau einer Altstauanlage in der Rieh (IK 16) in Emden 2014 Rückbau der Stauanlage Erxleben 2014 vollständiger Rückbau der deklaratorisch außer Betrieb gesetzten Stauanlage Stau Nr. 156 im Fleetgraben Henningen und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit 2014 Umgestaltung des Absturzbauwerkes in eine Sohlgleite in den Großen Graben Kalbke-Bach Rohrsheim 2014 Rückbau einer Sohlschwelle und Wiederherstellung natürlicher Uferrandstreifen der Plötze bei Hohenedlau 2014 Renaturierung Angergraben Bernburg / OT Peißen 2014 Umbau eines vorhandenen Absturzes im "Siedebach" vor der OL Pretitz (OT der Stadt Querfurt) zur Sohlgleite 2014 Umbau Untermilde - Stau Zethlingen 2014 Rückbau von Verrohrungen im Rehainer Graben bei Rehain - Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerbettführung 2014 Rückbau von Verrohrungen im Siebgraben - Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerbettführung (2. BA) 2014 Naturnahe Gewässerentwicklung Laweke, Saalekreis/ Mansfeld-Südharz 3. Bauabschnitt Schochwitz Lupp- und Koltermühle 2014 Umbau eines vorhandenen Absturzbauwerkes im Gewässer "Steinbach" am Auslauf einer Brücke vor der Ortslage von Bad Bibra zur Sohlgleite 2014 Umbau Augraben - Stau Jeetze 2014 Umbau Augraben - Stau Plathe 2014 vollständiger Rückbau der deklaratorisch außer Betrieb gesetzten Stauanlage Stau Nr. 283 in der Hartau östlich Rohrberg und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit 2014 Rückbau der Stauanlage Nr. 111 in der Purnitz südlich von Hagen 2014 Seite 2 von 6 Vorhaben baulicher Abschluss (Finanzabschluss) der Planungsvorhaben bauliche Fortführung geplant Herstellung öD in der Wipper Bleihüttenwehr Altdorf (LHW) 2014 Herstellung öD in der Rossel Sohlabsturz Ölmühle Roßlau (LHW) 2014 Herstellung Teichverbund in Halle-Planena, gleichzeitig Verbesserung öD Saale Staustufe Planena (Stadt Halle) 2014 Rückbau der Verrohrung Johannesteichgraben Morsleben 2015 vollständiger Rückbau der deklaratorisch außer Betrieb gesetzten Stauanlage Stau Nr. 155 im Fleetgraben Henningen und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit einschließlich an angrenzender Verrohrung/Überfahrt. Einbau eines Rahmenprofiles 2015 vollständiger Rückbau der deklaratorisch außer Betrieb gesetzten Stauanlage Stau Nr. 157 im Fleetgraben Henningen und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit einschließlich an angrenzender Verrohrung/Überfahrt. Einbau eines Rahmenprofiles 2015 Umgestaltung eines Absturzbauwerkes in eine Sohlgleite in der Aue (Deersheimer Aue) bei Hessen 2015 Rückbau Stauanlage Rotta und Umbau zur Sohlgleite (Kemberger Flieth) 2015 Umbau Sohlabsturz und Sicherung der Niedrigwasserführung durch Erneuerung der Überlaufschwelle am Beiläuferabschlag im Goldbach bei Langenstein/Goldbachwanderweg, 1. BA (LP 1 - 8, öBü und Bau) 2015 Wiederherstellung natürlicher Ufer im Augraben bei Jeetze 2015 Umbau Wehr Uchtdorfer Mühlengraben 2015 Rückbau von Wehranlagen und Gewässergestaltung im Bereich Lüderitzer Tanger- Schernebecker Mühlengraben unterhalb und oberhalb der Landstraße L 53 2015 Ersatzneubau DL 0+20, Verbesserung Mündungssituation und Ersatz von 4 Stauen im Karrenbach/Lüderitzer Tanger 2015 Rückbau von Betonelementen und Verrohrungen sowie Öffnung des alten Dammes der Kohlebahn Wirbke Harbke 2015 Naturnahe Gewässerentwicklung Laweke, Saalekreis/ Mansfeld-Südharz 2. Bauabschnitt Schochwitz Bereich Schlossteich 2015 Naturnahe Gewässerentwicklung Gutenberger Bach, Saalekreis / Gemeinde Petersberg, OT Gutenberg 2015 Rückbau von Verrohrungen und Umbau eines Durchlasses im Haselbach bei Dietersdorf 2015 Vollständiger Rückbau eines Wehres im Goldbach und Bau einer Fischaufstiegsanlage an der Pfeffermühle in Halberstadt 2015 Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit in der Stimmecke am Abschlag von der Ecker, durch Rückbau eines verrohrten Gewässerabschnittes und Umbau eines Schützentafelwehres in der Stimmecke bei Stapelburg 2015 Rückbau von Verrohrungen im Rehainer Graben bei Rehain - Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerbettführung 2015 Rückbau von Verrohrungen im Siebgraben - Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerbettführung (1. BA) 2015 Beseitigung der offenen Wasserführung in Betonelementen in U-Format im Mauergraben Annaburg 2015 Beseitigung der Verrohrung im Kreuzstückengraben 2015 Beseitigung der Verrohrung im Graben 16 Axien 2015 Rückbau von drei Stauanlagen im Sollnitzbach 2015 Rückbau von Anlagen im Gewässer, Umbau von Rohrdurchlässen, Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerbettführung am Breitunger Bach bei Breitungen 2015 Umbau eines vorhandenen Wehres im Gewässer "Saubach" vor der Ortslage von Bad Bibra zur Sohlgleite 2015 Umbau Wehr im Saubach nahe Auenmühle vor Bad Bibra 2015 Renaturierung Beek im Bereich von Hecklingen 2015 Rückbau der Stauanlage Nr. 291 im Tangelschen Bach und Einbau einer Sohlgleite unter Erhalt der Fachbaumhöhe 2015 Rückbau der deklaratorisch außer Betrieb gesetzten Stauanlage Stau Nr. 298 in der Hartau südlich Lüdelsen und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit einschließlich der angrenzenden Brücke 2015 vollständiger Rückbau der deklaratorisch außer Betrieb gesetzten Stauanlage Stau Nr. 299 in der Hartau südlich Lüdelsen und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit 2015 Umbau Stauanlage Rockenthin an der Alten Dumme südlich von Rockenthin 2015 Umbau Wehr Rothenförde, westlich Rothenförde an der Bode 2015 Wiederanbindung der Alten Bode Egeln an die Mühlenbode nördlich von Egeln 2015 Herstellung von Gewässerentwicklungsflächen an der Unstrut zwischen Laucha und Wennungen (LP 4, anteilig LP 3) 2015 Umbau Wirtschaftsbrücke Bräsen an der Rossel nördlich von Bräsen 2015 Planung Umbau eines Wehres, Fischaufstieg Ellerwiesenwehr Mansfeld 2015 Herstellung öD in der Lindauer Nuthe nähe Buschmühle und Einbringen von Substraten als Laichbett (LHW) 2015 Seite 3 von 6 Vorhaben baulicher Abschluss (Finanzabschluss) der Planungsvorhaben bauliche Fortführung geplant Herstellung öD in der Salzwedler Dumme Stauanlage am Tierpark Salzwedel (LHW 2015 Planung zum Umbau bzw. Rückbau zweier Stauanlagen (S1 und S2) im Rehainer Graben bei Rehain 3. BA ja Herstellung des Gewässerprofils/Rückbau von Verrohrungen im Lausebach bei Plodda ja Naturnahe Gewässerentwicklung Laweke, Saalekreis/ Mansfeld-Südharz 4. Bauabschnitt Elbitz ja Machbarkeitsstudie zur Wiederanbindung von abgetrennten Helmealtarmen ja Anbindung zweier Altwässer an die Helme westlich von Bennungen ja Machbarkeitsstudie zur Wiederanbindung eines Altwassers der Helme südöstlich von Bennungen ja Umbau von 4 Sohlabstürzen im Saubach im Bereich ICE-Saubachtalbrücke zwischen Saubach und Bad Bibra ja Ersatzloser Rückbau einer Stauanlage an der Untermühle und Beseitigung zweier Gewässerabstürze sowie Herstellung dreier Sohlgleiten im Hasselbach ja Renaturierung des Geesgrabens bei Klein Wanzleben ja Wiederherstellung eines natürlichen Gewässerlaufes der Ehle von der Quelle (km 18 + 200) bei Hadmersleben bis zur Mündung (km 0 + 000) in die Bode ja Umbau Secantsgrabenstau Neuendorf ja Studie zur Verbesserung der Durchgängigkeit und des Wasserhaushaltes des Tangers ja Umbau des Verteilerbauwerkes Beeke / Kalter Graben mit Funktionserhalt Wasserverteilung und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit ja Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit in der Jeetze bei Kuhfelde/Neue Mühle unter Berücksichtigung des Neuen Grabens / Hainholzgrabens und Einbau einer Fischtreppe ja Studie zur Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerbettführung und von Uferrandstreifen im Steinbach-Nord von Weickelsdorf bis Großgestewitz ja Umbau Wehr im Goldbach bei Wegeleben ja Studie zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit am Hellbach ja Machbarkeitsstudie zum Umbau des Speicher und der Stauanlage Schliecksdorf an der Biese ja Umbau der Stauanlage Mühle Amt Dambeck an der Jeetze ja Gewässerentwicklungskonzept Jeetze-Dumme, zwischen Immekath und Schrampe ja Umbau Stauanlage östlich von Morsleben an der Aller ja Gewässerentwicklungskonzept Untere Bode, zwischen Dreileben und Güsten ja Umbau Sohlabsturz nördlich von Großörner (Hettstedt) ja Rückbau von zwei Sohlabstürzen an der Alten Saale südlich von Trebnitz ja Wiederherstellen der ökologischen Durchgängigkeit an der Holtemme südlich von Klein Quenstedt (LP 1 - 4) ja Konzeptionelle Vorarbeiten am Wehrstandort Ruschemühle an der Wipper südlich von Güsten ja Umbau Wehranlage Buchholzmühle an der Rossel südlich von Thießen ja Umbau Wehranlage Hundeluft an der Rossel südlich von Hundeluft ja Umbau Wehranlage Mühle Mühlstedt an der Rossel in Mühlstedt ja Laufverlegung der Rossel durch die ehemalige Mühlenanlage südlich von Weiden ja Umbau Sohlabsturz und Herstellung einer Sohlgleite südlich von Großörner ja Umbau Sohlabsturz und Herstellung eines Umgehungsgerinnes nordöstlich von Friesdorf (Herrenmühle) ja Umbau Sohlabsturz und Herstellung eines Umgehungsgerinnes westlich von Friesdorf (Holzwerk) ja Umbau Stauanlage und Herstellung einer Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlage in Großörner (Pfeiffermühlenwehr) ja Umbau Wehr Staßfurt an der Bode nördlich von Hecklingen ja Rückbau Wehr Bergmühle zwischen Hedersleben und Hausneindorf ja Neubau Rauhgerinne Reinstedt ja Umbau Bodewehr Weddersleben ja GEK Obere Bode zwischen Oschersleben und Benneckenstein ja GEK Nuthe zwischen Reuden/Anhalt und Barby(Elbe) ja Rossel Abschnitt 19 Wiederherstellung natürlicher Gewässerbettführung-Laufverlegung, Totholzeinbau und standortgerechte Bepflanzung innerhalb Entwicklungskorridor östlich Thießen ja Rossel Abschnitt 12 Wiederherstellung natürlicher Gewässerbettführung-Laufverlegung, Totholzeinbau und Bepflanzung innerhalb Gewässerentwicklungskorridor nördlich von Bräsen ja Seite 4 von 6 Vorhaben baulicher Abschluss (Finanzabschluss) der Planungsvorhaben bauliche Fortführung geplant Rossel Abschnitt 10 Wiederherstellung Gewässerbettführung östlich von Bräsen ja Rossel Abschnitt 7 u. 8 Wiederherstellung Gewässerbettführung westlich Grochewitz ja Gewässerentwicklungskonzept (GEK) Ehle/Ihle ja Gewässerentwicklungskonzept (GEK) Weiße Elster ja Rückbau Staustufe Naumburg - Almrich ja GEK Milde/Biese zwischen Osterburg und Gardelegen ja Gewässerentwicklungskonzept (GEK) Aland ja Vollständige Beseitigung des Schöpfwerkes Kleindröben einschließlich aller Bauwerke außerhalb der durch die Agrargenossenschaft Kleindröben genutzten Trafostation, sowie ober- und unterirdischer Anlagen nein Vollständige Beseitigung des Schöpfwerk Mauken einschließlich aller Bauwerke sowie ober- und unterirdischer Anlagen nein Beseitigung der Verrohrung im Lachengraben Mönchenhöfe nein Planung von Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit und der morphologischen Bedingungen unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes im Siebgraben von Anfang 1. BA bis zur Mündung (3. BA) nein Renaturierung Strengbach OL Roitzsch Rückbau Verrohrung nein Grundlagenermittlung zur Renaturierung Fuhne bei Schortewitz nein Wiederherstellung natürlicher Uferrandstreifen der Ziethe bei Plömnitz nein Naturnahe Gewässerentwicklung Schlenze und Nebengräben 3. Bauabschnitt Schlenze von Ortsausgang Adendorf bis Zabenstedt Einmündung Lohbach nein Naturnahe Gewässerentwicklung Schlenze und Nebengräben 1. Bauabschnitt Thaldorfer Bach von Einmündung Schlenze/Friedeburgerhütte bis Ortsmitte Thaldorf nein Naturnahe Gewässerentwicklung Schlenze und Nebengräben Lohbach - Studie zur naturnahen Entwicklung von Einmündung Schlenze bis Ortsausgang Gerbstedt nein Rückbau von Stauanlagen und Umbau von Rohrdurchlässen im Flutgraben/ Graben 23 bei Edersleben nein Renaturierung begradigter Gewässerabschnitte am Flutgrabens/Graben 23 bei Edersleben nein Rückbau einer Stauanlage mit Abschlagsbauwerk und Herstellung einer Sohlgleite einschl. Errichtung eines Teichabschlages zur Schaffung der ökologischen Durchlässigkeit im Walpernhainer Bach oh der OL Pötwitz nein Renaturierung Bach von Schackenthal nein Umbau Augraben - Stau Güssefeld nein Studie zur Verbesserung der Ökohydraulik im Unterlauf des Augrabens nein Studie zur Untersuchung zur Verlandung des Hauptgrabens, südlich der Ortslage Klietz nein Studie zur Revitalisierung und Anbindung des Landgraben an die Aller nein Studie "Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Alten Elbe/Kreuzhorst" nein Studie zur Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerbettführung und von Uferrandstreifen in der Nautschke bei Wethau nein Umbau Einlasssiel Molkenberg und Herstellung einer Fischaufstiegsanlage nördlich von Molkenberg - Überarbeitung Planungsunterlagen nein Umbau der Stauanlage östlich Amt Dambeck an der Jeetze nein Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebung im Zusammenhang mit Vorhaben an der Spetze nein Wiederherstellen einer naturnahen Gewässerführung der Aller im Bereich Groß Bartensleben nein Umgehungsgerinne in der Ilse nörlich von Ilsenburg nein Machbarkeitsstudie zum Umbau der Wehranlage Möllendorf an der Uchte nein Schlitzung eines Deiches an der Bode nördlich von Hohenerxleben nein Altarmanbindungen an der Bode zwischen Ditfurt und Rodersdorf nein Umbau Wehr Egeln-Nord an der Bode nördlich von Egeln nein Umbau Wehr Rodersdorf an der Bode östlich von Rodersdorf nein Planung Verbesserung Wasserrückhalt ausgewählter Bodedeiche nein Studie Wiederanbindung Altarme Saale nein Sanierung Wehr Hagen einschließlich Fischaufstieg nein Sanierung Wehr Parchen einschließlich Fischaufstieg nein Sanierung Wehr Bergzow einschließlich Fischaufstieg nein Planung Umbau einer Stauanlage Schweinitz - Bad zur Sohlgleite nein Seite 5 von 6 Vorhaben baulicher Abschluss (Finanzabschluss) der Planungsvorhaben bauliche Fortführung geplant Rossel Abschnitt 25 Wiederherstellung natürlicher Gewässerbettführung-Laufverlegung und standortgerechte Bepflanzung innerhalb Entwicklungskorridor südlich Meinsdorf nein Rossel Abschnitt 23 Wiederherstellung natürlicher Gewässerbettführung-Laufverlegung, Rückbau von Bauwerken, Totholzeinbau und standortgerechte Bepflanzung im Entwicklungskorridor nördlich Meinsdorf ) nein Rossel Abschnitt 17 Wiederherstellung Gewässerbettführung-Neutrassierung Gewässerlauf südlich von Hundeluft Rossel Abschnitt 17 nein Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Wehr Kupferhammer Thießen/Rossel nein Seite 6 von 6 Anlage 4 Projekte und Arbeiten zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an der Bode, der Nuthe und ihren Nebengewässern in Jahresscheiben. 2000 Holtemme ökologische Durchgängigkeit Wehr H 4 Wernigerode Hauptnuthe ökologische Durchgängigkeit Poleymühle 2001 Haupnuthe ökologische Durchgängigkeit Sohlabsturz Niederlepte ökologische Durchgängigkeit Sohlabsturz Amtsmühle Zerbst 2006 Holtemme ökologische Durchgängigkeit Sohlabsturz „Kahmannsmühle“ 2007 Holtemme ökologische Durchgängigkeit Wehr H 7 Wernigerode 2009 Holtemme ökologische Durchgängigkeit Wehr "Veltensmühle" Selke ökologische Durchgängigkeit Wehr Gatersleben 2010 Holtemme ökologische Durchgängigkeit Sohlabsturz oberhalb Rabahne ökologische Durchgängigkeit Wehr „Rabahne“ Lindauer Nuthe ökologische Durchgängigkeit Ankuhnsche Mühle 2011 Bode ökologische Durchgängigkeit Wehr Hadmersleben Selke Sohlgleite Altes Wehr Gatersleben 2012 Holtemme ökologische Durchgängigkeit Wehr H 8 Wernigerode ökologische Durchgängigkeit Wehr H 12 Wernigerode ökologische Durchgängigkeit Wehr H 16 Wernigerode ökologische Durchgängigkeit Wehr H 17 Wernigerode Bode Gewässerentwicklungskonzept Untere Bode 2013 Holtemme ökologische Durchgängigkeit Wehr H 10 Wernigerode 2014 Bode Gewässerentwicklungskonzept Obere Bode Gewässerentwicklungskonzept Nuthe Nuthe ökologische Durchgängigkeit Wehr Beregnungsstation Zerbst 2015 Bode ökologische Durchgängigkeit Wehr Rothenförde Lindauer Nuthe ökologische Durchgängigkeit Wehr Mühle Schreck Zerbst Aktuell Bode Wiederanbindung Alte Bode Egeln/Mühlenbode Ökologische Durchgängigkeit Umbau Anlagen Alte Holtemme Anschluss eines Bodealtarms bei Ditfurt Umbau Wehr Egeln-Nord Ökologische Durchgängigkeit Wehr Staßfurt Umbau Wehr Rodersdorf Umbau Bodewehr Weddersleben Rückbau Wehr Oschersleben Selke Neubau Raugerinne Reinstedt Rückbau Wehr Bergmühle Hedersleben Lindauer Nuthe Modelllaichbett Buchholzmühle Zerbst Rückbau Stauanlage Lindau Rückbau Stauanlage Kuhberge Grimmer Nuthe Rückbau Stauanlage Pegelstation Grimmer Nuthe Rückbau Stauanlage Straße Lindau-Zerbst Anlage 5 Planung von Maßnahmen an Fließgewässern I. Ordnung für den Zeitraum von 2017 bis 2018 Vorhaben Gewässer Oberflächenwasserkörper Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und Errichtung von Laichhabitaten für Großsalmoniden an der Buschmühle in der Lindauer Nuthe nördlich von Zerbst: Leistung: LP 5 - 9: Bau und Grundrwerb Lindauer Nuthe MEL01OW02-11 Umbau Wehranlage Buchholzmühle an der Rossel südlich von Thießen; Leistung: LP 5-9 (HOAI), Bau und Grunderwerb Rossel EL03OW03-00 Umbau Wehranlage Mühle Mühlstedt an der Rossel in Mühlstedt, Leistung: LP 5-9 (HOAI), Bau und Grunderwerb Rossel EL03OW03-00 Gewässerentwicklungskonzept Selke zwischen Günthersberge und Hedersleben, Leistung: Gewässerentwicklungskonzept Selke mehrere in ST Umbau Wehr Staßfurt an der Bode nördlich von Hecklingen; Leistung: LP 5-9 nach HOAI, Bau und Grunderwerb Bode SAL19OW02-00 Umbau Sohlabsturz und Herstellung einer Sohlgleite südlich von Großörner: Leistung: LP 5 - 9 (HOAI), Bau und Grunderwerb, Funktionskontrolle. öBü Wipper SAL07OW03-00 Umbau Sohlabsturz nördlich von Großörner (Hetlstedt): Leistung: LP 5-9 (HOAI), Bau und Grunderwerb, Funktionskontrolle.öBü Wipper SAL07OW03-00 Umbau Stauanlage und Herstellung einer Fischaufstiegsanlage in Großörner (Pfeiffermühlenwehr); Leistung: LP 5 - 9 (HOAI), Bau und Grunderwerb Wipper SAL07OW03-00 1 von 5 Vorhaben Gewässer Oberflächenwasserkörper Umbau Sohlabsturz und Herstellung einer Sohlgleite westlich von Friesdorf (Holzwerk) Leistung: LP 5 - 9 (HOAI), Bau und Grunderwerb Wipper SAL07OW04-00 Umbau Sohlabsturz und Herstellung einer Sohlgleite nordöstlich von Friesdorf (Herrenmühle), Leistung: LP 5 - 9 (HOAI), Bau und Grunderwerb Wipper SAL07OW04-00 Umbau Wehrstandort Ruschemühle an der Wipper südlich von Güsten Leistung: LP 5-9 (HOAI), Bau und Grunderwerb Wipper SAL07OW01-00 Umbau einer festen Wehranlage in der Selke in Reinstedt; LP 5-9 (HOAI), Bau und Grunderwerb Selke SAL20OW01-00 WRRL Umbau Bodewehr Weddersleben - Stadt Thale, Ortsteil Weddersleben Leistung: LP 5-9 (HOAI), Bau und Grunderwerb Bode SAL17OW02-00 Gewässerentwicklungskonzept Aller zwischen Belsdorf bis Oebisfelde-Weferlingen, Leistung: Gewässerentwicklungskonzept Aller mehrere in ST Gewässerentwicklungskonzept Gloine/ Tucheim-Parcher Bach zwischen Holzhaus bis Genthin, Leistung: Gewässerentwicklungskonzept Tucheim- Parchener Bach mehrere in ST Revitalisierung eines Bodealtarms zwischen Ditfurt und Rodersdorf; Leistung: LP 4 (HOAI) Bode SAL17OW02-00 Errichtung eines ökologischen Umgehungsgerinnes am Wehr Egeln-Nord; Leistung: LP 2-4 (HOAI) Bode SAL19OW02-00 Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Wehr Kupferhammer Thießen an der Rossel; Leistung: LP 3-4 (HOAI) Rossel EL03OW03-00 2 von 5 Vorhaben Gewässer Oberflächenwasserkörper Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit in der Rossel am Forellenhof Thießen nordwestlich von Thießen; Leistung: LP 1-4 (HOAI) Rossel EL03OW03-00 Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Wehr Meinsdorf an der Rossel in Meinsdorf Leistung: LP 1-4 (HOAI) Rossel EL03OW03-00 Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Wehr Döllnitz in der Weißen Elster bei Döllnitz; Leistung: LP 1-4 (HOAI) Weiße Elster SAL15OW11-00 Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Sohlbauwerk in der Weißen Elster östlich von Profen; Leistung: LP 1-4 (HOAI) Weiße Elster SAL15OW01-00 Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit an der Sohlgleite im Aland in Seehausen; Leistung: LP 1-4 (HOAI) Aland MEL05OW01-00 Wiederherstellen einer naturnahen Gewässerbettführung im Aland westlich von Geestgottberg; Leistung: LP 1-4 (HOAI) Aland MEL05OW01-00 Wiederherstellen naturnaher Strukturen im Aland westlich von Geestgottberg; Leistung: LP 1-4 (HOAI) Aland MEL05OW01-00 Wiederherstellen naturnaher Strukturen im Aland südlich von Geestgottberg; Leistung: LP 1-4 (HOAI) Aland MEL05OW01-00 Revitalisierung eines Alandaltames nördlich von Pollitz; Leistung: LP 1-4 (HOAI) Aland MEL05OW01-00 3 von 5 Vorhaben Gewässer Oberflächenwasserkörper Abflussdynamisierung im Aland östlich von Wanzer; Leistung: LP 1-4 (HOAI) Aland MEL05OW01-00 Herstellung der ökolgischen Durchgängigkeit einer Stauanlage in der Biese nördlich von Beese; Leistung: LP 1-4 (HOAI) Biese MEL05OW02-00 Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit einer Stauanlage in der Biese östlich von Gladigau; Leistung: LP 1-4 (HOAI) Biese MEL05OW02-00 Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit einer Stauanlage in der Biese nordöstlich von Hagenau; Leistung: LP 1-4 (HOAI) Biese MEL05OW02-00 Wiederherstellen naturnaher Strukturen in der Biese nordöstlich von Osterburg; Leistung: LP 1-4 (HOAI) Biese MEL05OW01-00 Wiederherstellen einer naturnahen Gewässerbettführung und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit in der Ehle zwischen Gommern und Dannigkow; Leistung: LP 1-4 (HOAI) Ehle MEL02OW02-00 Wiederherstellung von naturnahen Gewässerstrukturen in der Ihle zwischen Gütter und Grabow; Leistung: LP 1-4 (HOAI) Ihle HAVOW07-00 Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Sohlschwelle Mühle Gütter in der Ihle südlich von Gütter; Leistung: LP 1-4 (HOAI) Ihle HAVOW07-00 Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Wehr Mühle Kilmey in der Ihle in Burg; Leistung: LP 1-4 (HOAI) Ihle HAVOW07-00 4 von 5 Vorhaben Gewässer Oberflächenwasserkörper Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Sohlabsturz in der Thyra an der Straßenbrücke L 237 in Rottleberode; Leistung: LP 1-4 (HOAI) Thyra SAL11OW05-00 Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit von Sohlabstürzen in der Thyra am Bahnhof in Rottleberode; Leistung: LP 1-4 (HOAI) Thyra SAL11OW05-00 Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit von Sohlabstürzen in der Thyra an der Schule in Rottleberode; Leistung: LP 1-4 (HOAI) Thyra SAL11OW05-00 Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Pegel Königshütte in der Wamen Bode südlich von Königshütte; Leistung: LP 1-4 (HOAI) Warme Bode SAL17OW07-00 5 von 5 Anlage 6 Chemischer Zustand der Grundwasserkörper in Sachsen-Anhalt Anlage 7 Mengenmäßiger Zustand der Grundwasserkörper in Sachsen-Anhalt d1272_Anlage.pdf 7-777- Anlage 1 7-777- Anlage 2 7-777- Anlage 3 7-777-Anlage 4 7-777- Anlage 5 7-777-Anlage 6 7-777-Anlage 7