Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/128 28.06.2016 (Ausgegeben am 28.06.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Stefan Gebhardt (DIE LINKE) Sanierungsstau bei den Museen in Zusammenhang mit der Überarbeitung der Richtlinie Kunst und Kultur Kleine Anfrage - KA 7/5 Vorbemerkung/Begründung des Fragestellenden: Am 12. Dezember 2014 behandelte der Landtag den Antrag der Fraktion DIE LINKE die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur, RdErl. des MK vom 22. Dezember 2008, zu überarbeiten und dem Ausschuss für Bildung und Kultur vorzulegen. Laut Aussage des Kultusministers im Rahmen dieser Landtagssitzung befand sich die Richtlinie zu diesem Zeitpunkt bereits in Überarbeitung . Bis heute liegt die Richtlinie nicht vor. Hinzu meldet der Museumsverband Sachsen-Anhalt e. V. in einer aktuellen Pressemitteilung akuten Sanierungsstau sowie die desolate Depotsituation in den Museen Sachsen-Anhalts und bringt diese Umstände mit fehlenden Eigenfinanzierungsmöglichkeiten der Träger in Verbindung. Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei/dem Ministerium für Kultur Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung die Situation der sachsen-anhaltischen Museen bezüglich ihres Sanierungsbedarfs? Es ist der Landesregierung bekannt, dass ein erheblicher Sanierungsbedarf der Museen in Sachsen-Anhalt besteht, insbesondere da sich viele Museen in denkmalgeschützten Gebäuden befinden. Die Sanierung der Gebäude obliegt dem Eigentümer und/oder dem Träger der Museen . Hierfür können grundsätzlich Fördermittel bei verschiedenen Programmen des 2 Landes (z. B. Kap. 07 85 Denkmalpflege, Kap. 07 86 Förderung der Museen, Sammlungen , Schutz von Kunst- und Kulturgut; GRW; städtebaulicher Denkmalschutz, Stadtsanierung), des Bundes und der EU beantragt werden. Erfahrungsgemäß ist den Eigentümern/Trägern ein proaktives Angehen des Problems nicht möglich, da zum einen die Eigenanteile in erforderlicher Höhe fehlen, zum anderen manche Förderprogramme selbst - insbesondere Kap. 07 85 und 07 86 - finanziell nicht ausreichend ausgestattet sind, um die meist sehr kostenintensiven Maßnahmen unterstützen zu können. Daraus folgt, dass nur eine den Realitäten angepasste , schrittweise Umsetzung erfolgen kann. Frage 2: Wie bewertet die Landesregierung die Situation der Depots in den Museen, insbesondere im Kunstmuseum Moritzburg und im Landesmuseum für Vorgeschichte in Halle? Der Zustand der Depots in den Museen in Sachsen-Anhalt ist sehr unterschiedlich. In einigen Museen ist eine mangelhafte Depotsituation hinsichtlich der konservatorischen , sicherheitstechnischen und räumlichen Rahmenbedingungen zu konstatieren. Auch hier sind in erster Linie die Museumsträger bzw. Eigentümer der Sammlungen in der Pflicht, für eine adäquate Unterbringung der Objekte in ihrer Obhut zu sorgen. Für Maßnahmen zur Verbesserung der Depotsituation können grundsätzlich Fördermittel beim Land (Kap. 07 86 Förderung der Museen, Sammlungen, Schutz von Kunst- und Kulturgut) beantragt werden. Wie bei der Gebäudesanierung besteht jedoch das Problem der zu erbringenden Eigenanteile und der für umfangreiche Maßnahmen zu geringen Ausstattung des Förderprogramms, der auch für andere museale Projekte zur Qualifizierung der Museen in den Bereichen Dauer- und Sonderausstellung , Vernetzung, Restaurierung und Museumspädagogik/Vermittlung zur Verfügung steht. Die Depot- und Archivsituationen der Stiftung Dome und Schlösser in Sachsen- Anhalt/Kunstmuseums Moritzburg und des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt/Landesmuseum für Vorgeschichte sind qualitativ und quantitativ zweifelsfrei unbefriedigend und bedürfen mittelfristig einer zeitgemäßen und zukunftsfähigen Lösung. Um hierbei Synergien bzgl. der zwischen den beiden Einrichtungen vergleichbaren Anforderungen und Bedarfe zu realisieren, wurde im Jahr 2015 eine Machbarkeitsstudie erstellt, die eine Zusammenführung verschiedener Bereiche auf der landeseigenen Liegenschaft Kleine Steinstraße 7 in Halle beinhaltet (Umbauten im ehemaligen Gefängnisgebäude und Neubauten auf dem Hof). Die Regierungskoalition hat sich der vorstehenden Einschätzung angeschlossen und im Koalitionsvertag für die 7. Legislaturperiode des Landtages daher folgendes vereinbart : „Das Land Sachsen-Anhalt steht in der besonderen Verpflichtung der nachhaltigen Sicherung seiner eigenen Kunst- und Kulturgüter, die von Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (LDA), der Stiftung Moritzburg Halle (Saale) und der Stiftung Dome und Schlösser bewahrt werden. Die Koalitionspartner werden daher das zur Sicherung der Kulturschätze dringend erforderliche Depot vorantreiben und die Finanzmittel zusätzlich zum Kulturetat im Einzelplan 07 für Kultur bereitstellen. Zur Erzielung von Synergieeffekten wird das Depot gemeinsam betrieben.“ 3 Frage 3: An welchen Stellen sieht die Landesregierung einen Überarbeitungsbedarf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur des MK vom 22. Dezember 2008? Der Überarbeitungsbedarf der Richtlinie ergab sich im Hinblick auf die Einbeziehung beihilferechtlicher Aspekte im Kontext der Einführung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) im Juli 2014. Um alle beihilferelevanten Sachverhalte in einer Richtlinie regeln zu können, wurden auch zusätzliche Förderbereiche wie z. B. die institutionelle Förderung von kulturellen Vereinen, Verbänden und Einrichtungen in die Richtlinie aufgenommen. Frage 4: Aus welchem Grund konnte bisher noch kein Entwurf für die Überarbeitung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur dem zuständigen Fachausschuss vorgelegt werden? Die Verzögerungen resultieren zum einen aus dem notwendigen Abwarten der konkreten Regelungen der AGVO und zum anderen aus Detailfragen, die im Mitzeichnungsverfahren der Ressorts zu klären waren. Frage 5: Was ist bisher bezüglich der Beihilferechtsproblematik im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Förderrichtlinie passiert? Die Beihilferechtsproblematik wurde bei der Überarbeitung der Richtlinie berücksichtigt . Der Richtlinienentwurf wurde bereits durch das Beihilfereferat des MWW mitgezeichnet . Frage 6: Gibt es Lösungen anderer Bundesländer, die für Sachsen-Anhalt vorbildhaft sein könnten? Der Landesregierung, als auch dem Museumsverband Sachsen-Anhalt e. V. ist aus den anderen Ländern kein Programm zur Behebung des Sanierungsstaus in den Museen bekannt. Für die Sanierung der Museen wird - wie auch Sachsen-Anhalt - immer eine individuelle Förderstrategie angesetzt, da oft unterschiedliche Förderinstrumente greifen. Hinsichtlich der Unterbringung der Sammlungen könnten möglicherweise interkommunale Museumsdepots ein Lösungsansatz sein, der mit den verantwortlichen Akteuren im Land zu diskutieren ist. Die Regierungskoalition hat daher im Koalitionsvertrag für die 7. Legislaturperiode des Landtages folgendes vereinbart: „Die Koalitionspartner werden die dichte und vielfältige Museumslandschaft weiter entwickeln und ihre Attraktivität erhöhen. Im Museumsbereich wird auch verstärkt auf Kooperationen und Zweckverbände orientiert . (…) Angesichts der großen Herausforderungen in der Museumslandschaft wird die Landesregierung gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Museumsverband Sachsen-Anhalt e. V. und Vertretern der Stiftungen eine Strategie zur Entwicklung der Museumslandschaft bis zum Jahr 2030 erstellen.“