Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1281 21.04.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 24.04.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dr. Andreas Schmidt (SPD) Lärmschutz an der B 100 Goldberg Halle bis zur Dessauer Brücke Kleine Anfrage - KA 7/690 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Wohngebiet Frohe Zukunft in Halle grenzt im Osten direkt an die Bundesstraße 100. Daraus und aus der dahinter gelegenen Bahnstrecke ergeben sich für die Bewohner des Wohngebietes Lärmbelästigungen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Das Wohngebiet Frohe Zukunft (Bereich zwischen Mühlrain und Goldbergstraße) befindet sich in einem Abstand von 180 m zur Fahrbahn der B 100. Direkt an der Fahrbahn befinden sich die Gebäude am Äußeren Birkhahnweg und Birkhahnweg sowie die Gebäude der Einrichtung Goldberg des PARITÄTISCHEN Sozialwerkes Behindertenhilfe , die nicht unmittelbar zum Wohngebiet Frohe Zukunft zählen. Diese nächstliegenden Gebäude haben in beiden Bereichen einen Abstand von ca. 20 m. 1. Welche Lärmkartierungen (Straße und Schienenwege) liegen für den genannten Bereich der B 100 vor? Bitte der Antwort beifügen! Die Straßenbauverwaltung (SBV) plant den richtliniengerechten Um- und Ausbau der B 100. Die Planung eines Vorhabens ist ein gestuftes Verfahren. Begonnen wird mit einer Variantenuntersuchung (Vorplanung), die in einem kleinen Maßstab erfolgt . Dabei werden Varianten grob trassiert. In dieser Phase erfolgt für jede einzelne Variante eine überschlägliche Lärmberechnung. 2 Nach Festlegung der weiter zu bearbeitenden Variante beginnt die Entwurfsaufstellung . Diese erfolgt parzellenscharf in einem großen Maßstab. In dieser Phase erfolgt die Lärmberechnung bezogen auf den ausgearbeiteten Entwurfsplan . Die Entwurfsplanung wird noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Die Lärmberechnungen liegen derzeit noch nicht vor. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist für die Lärmkartierung für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes zuständig (§ 47e Abs.3 BImSchG). Die hier für den Ballungsraum Halle verfügbare Karte ist über den Link http://laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de des EBA abrufbar. Ein entsprechender Auszug ist als Anlage beigefügt. 2. Wurden im benannten Bereich der Bundesstraße 100 in der Vergangenheit Lärmschutzmaßnahmen aktiver oder auch passiver Art ergriffen? Nein. 3. Welche Lärmgrenzwerte gelten für das Wohngebiet an der B 100? Die Lärmsanierungsgrenzwerte liegen für Wohngebiete bei 67 dB(A) tags und 57 dB(A) nachts, die Lärmvorsorgegrenzwerte bei 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts. 4. Wie viele Messungen wurden in welchem Zeitraum in besagtem Wohngebiet durchgeführt? Bitte einzeln auflisten. Keine. Lärmmessungen stellen immer nur Momentaufnahmen dar, deren Reproduktion kaum möglich ist. Für neu zu bauende und umzubauende Straßen können derartige Messungen nicht herangezogen werden. Im Interesse einer einheitlichen Vorgehensweise ist deshalb im für den Straßenbau verbindlichen Regelwerk festgeschrieben worden, dass grundsätzlich Lärmbeeinträchtigungen durch Berechnung festzustellen sind. 5. Welche Werte wurden bei oben genannten Lärmmessungen festgestellt? Bitte einzeln auflisten. Siehe Antwort zu Frage Nr. 4. 6. Sind den Anwohnern des Wohngebietes Informationsveranstaltungen zu Lärmbelastungen durch die Bundesstraße und Schienenwege angeboten worden? Es hat zu diesem Thema bereits sehr umfangreichen Schriftverkehr mit Anwohnern gegeben. 3 Eine Informationsveranstaltung für das PARITÄTISCHE Sozialwerk Behindertenhilfe und die Anwohner des Äußeren Birkhahnweges fand am 09.12.2016 vor Ort unter Mitwirkung von Herrn Stäglin, Beigeordneter für Stadtentwicklung und Umwelt in der Stadt Halle (Saale), statt. Nach Auskunft von DB Netz hat die Bahn im Vorfeld der Baumaßnahmen zum Knoten Halle einschließlich Zugbildungsanlage zahlreiche Informationsveranstaltungen durchgeführt, die auch für das Wohngebiet Frohe Zukunft offen waren . Diese wurden von vielen Bürgern besucht. Welche Bürger teilgenommen haben, ist jedoch nicht bekannt. 7. Welche Gutachten und Gegengutachten zur Lärmbelästigung liegen für diesen Abschnitt der B 100 vor? Es liegt ein Lärmschutzgutachten, erstellt im Rahmen der Vorplanung, zum Umund Ausbau der B 100 vor. Darüber hinaus befindet sich das Lärmschutzgutachten im Rahmen der Entwurfsplanung in Bearbeitung. Gegengutachten sind hier nicht bekannt. 8. Welche Um- und Ausbaupläne bestehen für diesen Abschnitt der B 100? Wann werden diese vorgenommen? Wie ist der Stand des Planungsverfahrens durch den Landesstraßenbaubetrieb? Siehe Antwort zu Frage 1. 9. Wurden bereits die Träger öffentlicher Belange in die Planungen mit einbezogen ? Ja. Sowohl bei der Vor- als auch bei der Entwurfsplanung sind die Träger öffentlicher Belange wie üblich in die Planung einbezogen worden. 10. Wurden oder werden die Anwohner über die geplanten Baumaßnahmen im Bereich der Bundesstraße 100 informiert und welche Möglichkeiten der Partizipation bestehen? Siehe Antwort zu Frage 6. Darüber hinaus ist beabsichtigt, Baurecht mittels eines Planfeststellungsverfahrens herzustellen. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die gesamten Planungsergebnisse , auch das Lärmschutzgutachten, zur freien Einsichtnahme aller Interessierten und Betroffenen in der Stadt Halle (Saale) ausgelegt werden. Jeder Betroffene kann seine Bedenken und Anregungen in Form einer Einwendung im Verfahren vortragen. Über diese Einwendungen wird dann im Verfahren von der Planfeststellungsbehörde im Landesverwaltungsamt als verfahrensführende Behörde entschieden werden. 11. Wie ist der Stand der gegenwärtigen Baumaßnahmen an den Schienenwegen in diesem Bereich? Welche Baumaßnahmen sind demnächst noch zu erwarten? Welche Lärmauswirkung hat der Bau der Zugbildungsanlage im Nordosten von Halle auf das Wohngebiet? 4 Welche Lärmbelastungen werden künftig von der Zugbildungsanlage ausgehen? Nach Angaben von DB Netz sind auf der Strecke 6344 (Halle - Halberstadt) keine Baumaßnahmen vorgesehen. Die Infrastrukturmaßnahmen an der Strecke 6345 (Halle - Delitzsch - Guben) und der in diesem Bereich parallelen Strecke 6132 sind abgeschlossen. Dies betrifft den Umbau der Weichenverbindungen im ehemaligen Stellwerksbezirk Hno (Halle Nordost) südwestlich des Kreuzungsbauwerkes der Strecke 6344 und den Umbau des Bahnübergangs km 4,7 (Strecke 6345) Zöberitzer Weg. Noch im Bau befindet sich die Bahnübergangsbeseitigung km 158,5 (Strecke 6132) Birkhahnweg. Hier erfolgt der Ersatz des Bahnübergangs durch eine Fuß- und Radwegunterführung, begleitet durch die Straßenüberführung über die B 100 zur Verbindung des Birkhahnweges mit der Goldbergstraße. Die Fertigstellung ist für 2018 vorgesehen. Durch das Projekt Knoten Halle sind im genannten Bereich keine weiteren Streckenausbauten vorgesehen. Deshalb treten auch keine baubedingten Lärmbelastungen auf. Schalltechnische Untersuchungen wurden sowohl für die Zugbildungsanlage als auch für den Ausbau des Knotens Halle im Rahmen der jeweils abgeschlossenen Planfeststellungsverfahren erarbeitet und dem Verfahren unterzogen. Aufgrund der Entfernung der Immissionsorte (Wohngebiet) von den Emissionsorten (Strecke) sei eine Relevanz für Schallschutzmaßnahmen nicht gegeben. 12. Ist vonseiten der Deutschen Bahn geplant, aktive oder passive Lärmschutzmaßnahmen für das Wohngebiet zu ergreifen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum sind diese nicht geplant? Nach Auskunft von DB Netz werden keine Lärmschutzmaßnahmen geplant und ausgeführt, da keine Schallpegelüberschreitungen durch die Projekte Knoten und Zugbildungsanlage (ZBA) Halle gegeben seien. 13. Werden die Baumaßnahmen an Straßen sowie Schienenwegen wesentliche Änderungen im Sinne des § 1 Abs. 2 der 16. Bundesimmissionsschutzdurchführungsverordnung (Verkehrslärmschutzverordnung) darstellen ? Die Planungsunterlagen zum Straßenbauvorhaben werden den Sachverhalt darstellen und abhandeln. Nach Auskunft von DB Netz stellen die Baumaßnahmen im Knoten Halle und der Neubau der Zugbildungsanlage (ZBA) Halle eine wesentliche Änderung im Sinne der Verordnung dar. Insofern bestünde eine gesetzliche Verpflichtung zur Lärmvorsorge, wenn es zu Überschreitungen der in der Lärmschutzverordnung geregelten Grenzwerte käme. Dies sei aber im vorliegenden Fall nicht gegeben. 5 14. Sind die Landesregierung und ihre nachgeordneten Behörden in die Erarbeitung des Lärmaktionsplanes 2 der Stadt Halle eingebunden? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Eine Einbeziehung der Landesregierung ist nicht bekannt. Die Erarbeitung des Lärmaktionsplanes stellt eine kommunale Aufgabe dar. 15. Entlang der B 100 befindet sich im Abschnitt zwischen Goldbergstraße und Mühlrain nur eine sehr spärliche Bepflanzung mit straßenbegleitendem Grün. Wie viele Meter misst der zur Fahrbahn gehörende und im Eigentum des Bundes befindliche Grünstreifen? Wäre eine Bepflanzung dieses Grünstreifens möglich? Welche lärmreduzierende Wirkung für das Wohngebiet ist mit einer Bepflanzung dieses Streckenabschnittes mit lärmabsorbierenden Büschen, Hecken und Bäumen erreichbar? Welche Kosten würden dafür entstehen? Wie könnte eine entsprechende Bepflanzung erreicht werden? Der Streifen von Fahrbahnkante bis zur Grundstücksgrenze ist ca. 7 m breit und wird derzeit fast ausschließlich von Böschungen und Entwässerungsgräben eingenommen. Eine Baumbepflanzung dieses Streifens ist bei Berücksichtigung der gängigen Regelwerke hinsichtlich erforderlicher Sicherheitsabstände nicht möglich. Zur Wirksamkeit von Gehölzflächen zu Schallschutzzwecken gibt es bisher kaum wissenschaftlich begründete Untersuchungen. Gesichert scheint, dass ein Hecken- oder Baum/Strauchstreifen von z. B. 5 m Breite keine signifikante Lärmminderung zur Folge hat. ~ iII i/li A . . filse Ij t I I 11 11,1 f f ! 1ft fIlII. E I Ii 'I i ~ iliIDjl J .21 I 1 1 1111 1 i Hil jl J I dW J !ll I 'ir j Iml fJ ,llillill r 'r jr l.: J "i II!! i - - 110 i;, I ~.....c €I! I' ~~. I .~'.": Ii~. , !j \ .~ ~ .. . • . • t .. . : ("; . "~ .. 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