Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1282 21.04.2017 (Ausgegeben am 24.04.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen (SPD) Umsetzung und Begleitung des Landesprogramms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/698 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Landesregierung hat am 11. November 2014 ein „Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt“, beschlossen. Ein umfangreicher Maßnahmenkatalog soll sicherstellen, dass Benachteiligungen und Diskriminierungen von Frauen bzw. Männern beseitigt werden. Im Koalitionsvertrag für die aktuelle Legislaturperiode bekennen sich die Partner zur vollständigen Gleichstellung von Männern und Frauen und bezeichnen das Landesprogramm als ein hierfür geeignetes Instrument . Zur Begleitung des Landesprogramms wurde am 4. Mai 2015 ein Beirat gebildet . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Hat der in der letzten Legislaturperiode eingesetzte Beirat im letzten Jahr getagt? Wenn ja, zu welchen Themen haben an welchen Tagen Sitzungen des Beirates stattgefunden? Der Beirat für das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen- Anhalt tagte letztmalig am 25. Februar 2016 und erörterte folgende Themen: Berichterstattung zur Umsetzung des Landesprogramms und des Gender- Mainstreaming-Konzepts sowie Vorstellung des LSBTTI-Aktionsprogramms und dessen Umsetzungsstands. 2 2. Für den Fall, dass der alte Beirat seine Arbeit nicht fortgesetzt hat: Wie ist die derzeitige Zusammensetzung dieses Gremiums? 3. Wann und zu welchem Zeitpunkt erfolgte die Neubesetzung des Beirats? Die Fragen 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet: Für die gegenwärtige Legislaturperiode ist der Landesregierung an einer intensiveren Begleitung ihrer Gleichstellungspolitik durch einen Beirat für das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt gelegen. Deshalb soll beispielsweise nicht mehr wie bisher der Staatssekretär des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung den Vorsitz im Beirat innehaben, sondern nach einem Entwurf einer Geschäftsordnung für den Beirat soll die/der Vorsitzende aus dem Kreis der Mitglieder des Beirats gewählt werden. Mit Schreiben aus Februar 2017 sind verschiedene Organisationen, wie etwa der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt e. V., Interessenverbände, der Lesbenund Schwulenpolitische Runde Tisch und die Kirchen, gebeten worden, Mitglieder für den Beirat zu benennen. Die Antwortschreiben liegen gegenwärtig noch nicht vollständig vor. 4. Gab es eine Neuausrichtung der Aufgaben und der Arbeitsweise des Beirats ? Der Beirat soll die Aufgabe haben, das für Gleichstellung in Sachsen-Anhalt zuständige Ministerium in wissenschaftlichen und fachlichen Sachverhalten zu beraten und zu unterstützen. Er wirkt in diesem Sinne aufklärend in der Öffentlichkeit . Der Beirat soll jederzeit von sich aus Maßnahmen anregen können. Andererseits ist der Beirat über alle wesentlichen Vorgänge im Ministerium im Zusammenhang mit dem Landesprogramm zu unterrichten.