Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1284 21.04.2017 (Ausgegeben am 24.04.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Sarah Sauermann (AfD) Neues Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr Könnern Kleine Anfrage - KA 7/696 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut Mitteldeutscher Zeitung benötigt die Feuerwehr in Könnern ein neues Gerätehaus . Dieses soll schätzungsweise 3,1 Millionen Euro kosten. Unterstützung findet dieses Anliegen sowohl bei der Kommune als auch beim Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt. Das Innenministerium soll bereits signalisiert haben, dass der Bau eines neuen Gerätehauses in der Prioritätenliste weit oben steht, zuvor muss jedoch erst einmal der Landeshaushalt verabschiedet werden.1 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wo wird im Entwurf des Einzelplanes 03 für die Haushaltsjahre 2017/2018 der Bau des neuen Gerätehauses berücksichtigt? Bitte aufschlüsseln nach Titel, FZ, Zweckbestimmung und der geplanten Kosten für die Baumaßnahme . Im Entwurf des Einzelplanes 03 für die Haushaltsjahre 2017/2018 wurden in Kapitel 03 31 Titel 883 61 (FZ 044) Mittel für den dort angegebenen Zweck eingestellt . Ob der Bau eines neuen Gerätehauses in Könnern berücksichtigt werden kann, entscheidet die Bewilligungsbehörde (Landesverwaltungsamt) im Rahmen der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel und lässt sich nicht unmittelbar aus dem Entwurf des Einzelplanes 03 ableiten. 1 Siehe http://www.mz-web.de/salzlandkreis/feuerwehr-in-koennern-traum-vom-neuen-geraetehaus-bleibt- 26145014 (abgerufen am 6. März 2017) 2 2. Wie wahrscheinlich ist die Umsetzung des Projektes und ab wann könnte damit begonnen werden? Zur Wahrscheinlichkeit einer Förderung wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen . Im Fall der Inanspruchnahme von Fördermitteln kann mit der geförderten Maßnahme grundsätzlich erst mit Bekanntgabe eines Zuwendungsbescheides begonnen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns möglich. 3. Gibt es weitere Freiwillige Feuerwehren, die ebenfalls einen größeren Investitionsbedarf haben? Wenn ja, um welche handelt es sich, was benötigen diese, wie wahrscheinlich ist eine Förderung und mit welcher Priorisierung stuft die Landesregierung diese Bedarfe ein? Zum Investitionsbedarf weiterer Antragsteller verweise ich auf die in der Anlage beigefügte Übersicht des Landesverwaltungsamtes. In welchem Umfang eine Förderung dieser Maßnahmen möglich ist, hängt von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ab. Die Priorisierung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Landeshaushaltsordnung einschließlich ihrer Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO sowie unter Beachtung verschiedener fachspezifischer Kriterien zum kommunalen Brandschutzbedarf. Die Prüfung erfolgt zurzeit . 3 Förderung des Brandschutzes 2017 - Antragsübersicht erstellt durch: LVwA Feuerwehrhäuser allgemeine Angaben zum Antrag Lfd.-Nr./Az. Antragsteller Gemeinde/ Ofw Landkreis Maßnahme/Projektort Gesamtkosten in € beantragte Zuwendung in € 1 Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land, Ofw Wust SDL Umbau eines Gebäudes zum FH für die Ofw Wust - 2 Stellplätze Gesamtkosten: 684.560,59 € 125.000,00 2 Stadt Coswig (Anhalt), Ofw Coswig WB Neubau eines FH für die Ofw Coswig - 7 Stellplätze Gesamtkosten: 3.374.900,00 € beabsichtigt: Beantragung von FM über Stark V: 940.000,00 € 540.000,00 3 Gemeinde Elbe-Parey, Ofw Parey JL Neubau eines FH - 2 Stellplätze - für die Ofw Parey Gesamtkosten: 752.888,00 € 183.000,00 4 Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, Ofw Ahlsdorf/Ziegelroda MSH Neubau eines FH - 3 Stellplätze - für die Ofw Ahlsdorf und Ziegelroda Gesamtkosten: 1.150.000,00 € 240.000,00 5 Stadt Wernigerode, Ofw Schierke HZ Neubau eines FH für die Ofw Schierke - 3 Stellplätze Gesamtkosten: 1.575.000,00 € erhöht auf 2.569.813,83 € 240.000,00 6 Stadt Nienburg, Ofw Nienburg SLK Neubau eines FH für die Ofw Nienburg - 6 Stellplätze Gesamtkosten: 1.906.642,00 € 483.000,00 7 Stadt Bernburg, Ofw Biendorf/Wohlsdorf/ Crüchern SLK Neubau eines gemeinsamen FH für die Ofw Biendorf und Wohlsdorf/Crüchern - 2 Stellplätze - Gesamtkosten: 550.000,00 €, Änderungsantrag vom 21.09.2016 - jetzt 3 Stellplätze Gesamtkosten: 930.200,00 € 243.000,00 8 Stadt Schönebeck, Ofw Ranies SLK Erweiterung des Stadtortes um 2 Stellplätze, Instandsetzung Umkleide/Sanitärbereich für die Ofw Ranies Gesamtkosten: 310.000,00 € 108.500,00 4 Feuerwehrhäuser allgemeine Angaben zum Antrag Lfd.-Nr. Antragsteller Gemeinde/ Ofw Landkreis Maßnahme/Projektort Gesamtkosten in € beantragte Zuwendung in € 9 Stadt Könnern, Ofw Könnern SLK Neubau eines FH für die Ofw Könnern - 5 Stellplätze - Bauzeit: 2 Jahre 2017/2018 für die Ofw Könnern Gesamtkosten: 3.098.660,00 € 390.000,00 10 Gemeinde Petersberg, Ofw Wallwitz SK Neubau eines FH - 3 Stellplätze - für die Ofw Wallwitz Gesamtkosten: 713.437,00 € 225.000,00 11 Gemeinde Petersberg, Ofw Krosigk /Kaltenmark SK Umbau und Erweiterung des FH, mit 2 Stellplätzen für die Ofw Krosigk/Kaltenmark Gesamtkosten: 520.571,00 € 89.469,00 12 Gemeinde Salzatal, Ofw Fienstedt SK Neubau eines FH - 1 Stellplatz - für die Ofw Fienstedt Gesamtkosten: 330.000,00 € 75.000,00 13 Verbandsgemeinde An der Finne, Ofw Bad Bibra BLK Erweiterung des FH um 3 Stellplätze nebst Sozialtrakt und Schulungsraum für die Ofw Bad Bibra Gesamtkosten: 768.931,94 € 105.000,00 14 Stadt Tangermünde, Ofw Langensalzwedel SDL Umbau eines ehemaligen Gemeindebüros zu einem FH durch Anbau einer Fahrzeughalle für die Ofw Langensalzwedel Gesamtkosten: 156.680,89 € 54.838,31 17.267.285,25 3.101.807,31