Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1285 21.04.2017 (Ausgegeben am 24.04.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter André Poggenburg (AfD) Kostenaufkommen durch abgebrochene aufenthaltsbeendende Maßnahmen Kleine Anfrage - KA 7/699 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Beantwortung der Kleinen Anfrage KA 7/425 (Drucksache 7/840) zeigt in Anlage 2 die Anzahl der nicht vollzogenen Rückführungen von Ausländern, sowie die Gründe eines Nichtvollzuges. Ferner heißt es in der Beantwortung, dass „[es sich] in den Fällen eines Abbruchs aufenthaltsbeendender Maßnahmen aufgrund des Verhaltens der Ausreisepflichtigen […] meist um verbale Äußerungen und passiven Widerstand [handelte], aufgrund dessen der jeweilige Flugkapitän die Beförderung ablehnte .“ Zudem weist die Beantwortung aus, dass es in insgesamt 561 Fällen auf „Sonstiges“ zurückzuführen sei, dass eine Abschiebung nicht vollzogen werden konnte. Insgesamt , so ist der Beantwortung zu entnehmen, seien 7.058 Abschiebungen nicht vollzogen worden. Sämtliche folgenden Fragen beziehen sich auf den Erhebungszeitraum der oben erwähnten Kleinen Anfrage und ihrer Beantwortung. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Kosten sind dem Land Sachsen-Anhalt durch den Abbruch geplanter , jedoch nicht vollzogener Rückführungen entstanden? Bitte entsprechend den Gründen des Nichtvollzuges aufschlüsseln. 2 Kosten für gescheiterte Rückführungen werden nicht gesondert erfasst. Zur Ermittlung der betreffenden Kosten wäre eine Einzelfallauswertung aller Kostenrechnungen im für die Organisation von Rückführungen zuständigen Referat Zentrales Rückkehrmanagement des Landesverwaltungsamtes und in den Ausländerbehörden notwendig, die in der Kürze der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen vorgegebenen Zeit nicht realisierbar ist. 2. In wie vielen Fällen wurde, nach einer nicht vollzogenen Rückführung, ein erneuter Abschiebevorgang angesetzt und in wie vielen dieser Fälle konnte die Rückführung sodann vollzogen werden? Im Jahr 2016 erfolgte in 759 Fällen nach zunächst nicht vollzogener Rückführung mindestens ein weiterer Abschiebungsversuch. In 210 Fällen war der erneute Versuch erfolgreich. Aufgrund fehlender statistischer Erhebungen für Angaben aus den Jahren 2013 bis 2015 wäre eine Einzelfallauswertung im Referat Zentrales Rückkehrmanagement des Landesverwaltungsamtes und in den Ausländerbehörden des Landes notwendig, die in der Kürze der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen vorgegebenen Zeit nicht realisierbar ist. 3. In wie vielen Fällen der aus sonstigen Gründen nicht vollzogenen Rückführungen waren Demonstrationen oder Verhinderungsversuche Dritter ursächlich für einen Nichtvollzug? Sofern dies der Fall gewesen ist, bitte nach Vorfall und inklusive Tathergang, entstandener Kosten und etwaiger juristischer Folgen darstellen und aufschlüsseln. Aufgrund fehlender statistischer Erhebungen wäre hierzu eine Einzelfallauswertung im Referat Zentrales Rückkehrmanagement des Landesverwaltungsamtes notwendig, die in der Kürze der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen vorgegebenen Zeit nicht realisierbar ist.