Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1295 25.04.2017 (Ausgegeben am 25.04.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dr. Andreas Schmidt (SPD) Abgeordnete Dr. Verena Späthe (SPD) Sachstand Umsetzung der Baumaßnahme B 181n (Ortsumfahrung Wallendorf /Zöschen) Kleine Anfrage - KA 7/691 Vorbemerkung der Fragestellenden: In der Regionalausgabe Merseburg der Mitteldeutschen Zeitung vom 28./29. Januar 2017 war zu lesen, dass die Ortsumgehung Wallendorf/Zöschen (B 181n) trotz vordringlichem Bedarf im Bundesverkehrswegeplan laut Landesstraßenbaubehörde (LSBB) „kurzfristig nicht forciert wird“. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Mit Beschluss des Deutschen Bundestages vom 23. Dezember 2016 wurde das Sechste Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (6. FStrAbÄndG) verabschiedet. Anlage dieses Gesetzes ist der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (BPL), der mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt am 31. Dezember 2016 in Kraft getreten ist. Der BPL basiert auf dem durch die Bundesregierung aufgestellten Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030), welcher auf Basis entsprechender Projektanmeldungen der Länder erarbeitet wurde. Die Beantwortung einzelner Fragen erfolgt mit Bezug auf den in Anlage des 6. FStrAbÄndG verabschiedeten BPL. 2 1. Wie hoch ist das durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellte Budget zur Umsetzung von vordringlichen Bauvorhaben aus dem Bundesverkehrswegeplan bezogen auf das Land Sachsen-Anhalt? Der BPL enthält für Sachsen-Anhalt insgesamt 61 Vorhaben. Davon sind 7 Vorhaben in der Kategorie laufend und fest disponiert sowie 23 Vorhaben in der Kategorie Vordringlicher Bedarf (VB) eingeordnet. Die Umsetzung aller 61 Vorhaben des BPL macht ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund 3 Mrd. € erforderlich (Gesamtkosten der Vorhaben gemäß BVWP 2030). Davon fallen 0,507 Mrd. € auf die laufend und fest disponierten Vorhaben und 1,512 Mrd. € auf die Vorhaben des VB. 2. Welche Baumaßnahmen im Land Sachsen-Anhalt wurden als vordringliche Projekte in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen? Bitte einzeln auflisten. Im BPL sind folgende 23 Vorhaben im VB eingeordnet: Nr. gemäß Bedarfsplan Straße Projektbezeichnung Gesamtkosten gemäß BVWP 2030 [Mio. EUR] 1197 A 14 Anschlussstelle (AS) Dahlenwarsleben - Landesgrenze (Lgr.) Sachsen-Anhalt/Brandenburg 673,0 1200 B 1 Ortsumgehung (OU) Burg 31,4 1206 B 6 OU Großkugel-Gröbers-Halle, Bruckdorf 26,3 1207 B 6n A 9/ B 6n bis B 184 24,9 1211 B 71 OU Estedt 5,7 1215 B 71 A 14 bis Haldensleben 63,7 1218 B 80 OU Aseleben 8,8 1221 B 81 OU Halberstadt 42,0 1225 B 87 OU Weißenfels (Südtangente) 24,5 1226 B 87 Naumburg bis LGr. Sachsen-Anhalt/Thüringen 102,8 1230 B 107 OU Oranienbaum 12,6 1231 B 107 OU Jerichow 11,1 1235 B 180 OU Aschersleben/ Süd - Quenstedt 24,2 1236 B 181 OU Zöschen-Wallendorf-Merseburg 89,3 1239 B 183 OU Prosigk 5,0 1240 B 184 OU Roßlau/Tornau 34,5 1242 B 184 OU Wahlitz/OU Menz/OU Königsborn/OU Heyrothsberge 34,1 1247 B 187 OU Jessen-Listerfehrda-Elster-Iserbegka-Mühlanger 48,1 1248 B 187 AS Coswig bis Wittenberg 104,5 1251 B 188 OU Miesterhorst 13,4 1252 B 188 OU Oebisfelde, 2.BA 21,8 1254 B 244 OU Wernigerode 90,4 1255 B 246/B246a OU Wanzleben 20,0 3 3. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosten für Planungsleistungen zur Realisierung aller vordringlichen Baumaßnahmen im Bundesverkehrswegeplan bezogen auf das Land Sachsen-Anhalt? Für die Finanzierung aller notwendigen Planungsleistungen, von der Vorplanung bis zur Realisierung der Projekte, werden jeweils ca. 15 % der Baukosten eines Projektes veranschlagt. 4. Aus welchen Gründen wird die Baumaßnahme B 181n trotz hoher NKV- Quote (Nutzen-Kosten-Verhältnis) nicht realisiert? Das Vorhaben soll vor dem Hintergrund seiner Ausweisung im VB im Geltungszeitraum des BVWP 2030 realisiert werden. 5. Wie ist der Planungsstand für die Baumaßnahme B 181 n? Mit der Planung des Vorhabens B 181 OU Wallendorf-Zöschen-Merseburg wurde noch nicht begonnen. Die Planungsaufnahme in Form der Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens ist für 2017 vorgesehen. 6. Wie hoch sind die geschätzten Kosten für die Baumaßnahme B 181n? Wie hoch sind die durch das Land Sachsen-Anhalt zu tragenden Planungskosten für die Baumaßnahme B 181n? Gemäß BVWP 2030 liegen die Gesamtkosten für das Vorhaben B 181 OU Wallendorf-Zöschen-Merseburg bei 89,3 Mio. €. Die Planungskosten werden auf ca. 15 % der Baukosten geschätzt. 7. Welche Baumaßnahmen weisen bessere NKV-Quoten als die Baumaßnahme B 181 n auf? Bitte listen sie die einzelnen Baumaßnahmen auf. Ein höheres Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) als das des Vorhabens B 181 OU Wallendorf-Zöschen-Merseburg (NKV = 5,3) haben die Vorhaben B 71 OU Estedt (NKV = 7,8), B 81 OU Halberstadt (NVK = 6,0) und B 87 OU Weißenfels (Südtangente) (NKV = 5,5). 8. Welche Baumaßnahmen mit vordringlichem Bedarf im Bundesverkehrswegeplan sollen anstelle der Baumaßnahme B 181n realisiert werden? Bitte listen Sie die einzelnen Baumaßnahmen und deren geplante Kosten auf. Es ist beabsichtigt, alle Vorhaben der Kategorie VB des BPL bis 2030 zum Baurecht zu führen und nach Vorlage des bestandkräftigen Baurechtes sowie der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu realisieren. 4 Zur Auflistung der 23 Vorhaben des VB einschließlich deren Gesamtkosten gemäß BVWP 2030 wird auf die Beantwortung zu Frage 2 verwiesen. 9. Wann wird nach Einschätzung der Landesregierung eine Realisierung der Baumaßnahme B 181n erfolgen? Bei einer durchschnittlichen Planungszeit vom Beginn der Planung bis zum Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses von ca. 10 Jahren wäre mit der Realisierung der B 181 OU Wallendorf-Zöschen-Merseburg voraussichtlich ab 2028 zu rechnen. Bei einem früheren Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses ist auch ein früherer Baubeginn denkbar.