Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1296 25.04.2017 (Ausgegeben am 25.04.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Verena Späthe (SPD) Schleusenbenutzung an Saale und Unstrut Kleine Anfrage - KA 7/708 Vorbemerkung des Fragestellenden: Entsprechend des Koalitionsvertrags von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN soll der Tourismus in Sachsen-Anhalt weiter befördert werden. Dabei soll den Rad-, Wasser- und Wanderwegen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Tourismus ist ein wichtiger Faktor gerade auch im südlichen Landesteil mit den neu entstandenen Seen, gut erhaltener und historisch wertvoller Bausubstanz und zahlreichen interessanten Angeboten für Besucher nicht nur aus der Region. Viele private Initiativen tragen dazu bei, unser Bundesland bekannter zu machen und Gäste zum Verweilen einzuladen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Die gut ausgebauten Wasserstraßen Saale und Unstrut im Süden des Landes gelten als Geheimtipp für spannende Kanufahrten und naturnahe Beobachtungen von Flora und Fauna. Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, diese Bedingungen zu erhalten und auszubauen? Bezogen auf die Saale ist aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten - zum einen als Bundeswasserstraße zwischen den Flusskilometern 0 (Mündung in die Elbe) und 124,2 (bei Bad Dürrenberg) (unterer Saaleabschnitt in Sachsen-Anhalt) und zum anderen als Landesgewässer ab km 124,2 (bei Bad Dürrenberg) bis zur Landesgrenze Freistaat Thüringen (oberer Saaleabschnitt in Sachsen-Anhalt) - zu differenzieren. So liegt die Zuständigkeit für die Bundeswasserstraße Saale beim Bund. 2 Die Zuständigkeit und damit auch die Unterhaltungspflicht für den oberen Saaleabschnitt in Sachsen-Anhalt und auch die Unstrut, als Gewässer 1. Ordnung, obliegen dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW). Diese umfasst neben der Pflege und Entwicklung des Gewässers die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses. Da es sich bei dem genannten Saaleabschnitt und der Unstrut nicht um schiffbare Gewässer gemäß § 32 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) handelt, gehört dazu nicht die Erhaltung der Schiffbarkeit. Maßnahmen wie z. B. die Freihaltung der Fahrrinne gehören demzufolge nicht zu den Aufgaben des LHW. Die wassertouristische Entwicklung an Saale und Unstrut wurde durch den LHW in den vergangenen Jahren kontinuierlich unterstützt. So erfolgt beim Betrieb der Schleusen im oberen Saaleabschnitt und der Unstrut, die neben der Aufgabe der Wasserabführung im Hochwasserfall auch die Funktion von Schiffsschleusen erfüllen, eine intensive Abstimmung mit den Belangen des Wassertourismus. Die Schleusenzeiten innerhalb der Bootssaison von Ostern bis Anfang Oktober wurden verlängert und soweit möglich an den touristischen Wünschen ausgerichtet. Schleusungen für Kanutouristen sind nach wie vor kostenfrei . Ergänzend zur regulären Gewässerunterhaltung wurden in den Jahren 2008/2009 im Bereich des oberen Saaleabschnitts durch die Landesregierung Maßnahmen zur Freihaltung der Fahrrinne durch Sedimententnahme finanziert und durch den LHW fachlich begleitet. Aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum touristischen Netzwerk „Blaues Band“ besteht für den oberen Saaleabschnitt und die Unstrut die erforderliche Förderpräferenz im Rahmen der Landesregelungen zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Diese Förderung dient dem Ausbau und der Erweiterung touristischer Infrastrukturmaßnahmen an Wasserstraßen. Folgende zwei Beispiele geben die aktuelle Entwicklung wieder. So schließt ein für die Stadt Halle entwickeltes Wasserstraßenkonzept auch die Entwicklungsperspektiven für den Wassertourismus mit ein. Dabei will die Stadt Halle der stetig zunehmenden Nachfrage im Segment der muskelbetriebenen Boote durch die Erschließung brachliegender oder nur schlecht nutzbarer Wasserläufe (Saale- Nebenarme) nachkommen und durch den Ausbau der Infrastruktur hier attraktive Angebote schaffen. Zur wassertouristischen Erschließung gehören auch der Ausbau der Rad- und Fußwege entlang der Wasserläufe, neue Brückenbauten sowie der Ausbau gewerblicher Angebote. Die Stadt Naumburg investiert umfassend in die öffentliche Neuerschließung des Blütengrundes u. a. mit der Schaffung eines öffentlichen Bootsanlegers. Die Stadt möchte damit die Qualität von wassertouristischen Angeboten steigern und seine Attraktivität als touristisches Ausflugsziel erhöhen. 2. Auch die Gastschifffahrt auf Saale und Unstrut erfreut sich großer Beliebtheit - bei der einheimischen Bevölkerung und bei den Besuchern. Seitens der Flussanliegerkommunen sind in den letzten Jahren Investitionen in diesem Bereich erfolgt, so z. B. durch Schiffsanleger und barrierearme Zufahrten. Welchen Stellenwert haben diese Maßnahmen im Tourismuskonzept des Landes? 3 Im Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2020 wird der Wassertourismus gemeinsam mit dem Netzwerk Blaues Band als relevantes Vermarktungsthema für den nationalen Markt und mit landesweiter Bedeutung eingeschätzt. Konkret heißt es dort: „Mit dem Blauen Band hat Sachsen-Anhalt ein eigenständiges und vielseitiges Angebotsprofil im Wassertourismus entwickelt. Schon heute bietet das Bootswandern an Saale und Unstrut für die Region ein eigenständiges und gut nachgefragtes Angebot ( ... ).“ 3. Wie viele Schleusen befinden sich zwischen Halle und der Landesgrenze auf der Saale und wie viele Schleusen befinden sich in Sachsen-Anhalt auf der Unstrut? Zwischen Halle und der Landesgrenze zum Freistaat Thüringen befinden sich insgesamt 12 Schleusen auf der Saale. Davon liegen 7 im Bereich der Bundeswasserstraße Saale, d. h. zwischen Halle-Trotha und Bad Dürrenberg, und 5 im Bereich des oberen Saaleabschnitts und damit in Trägerschaft des Landes . Auf der Unstrut in Sachsen-Anhalt befinden sich ebenfalls 5 Schleusen. 4. In den letzten Jahren wurden die Schleusen entlang der Saale, insbesondere im Raum Merseburg/Leuna, aufwendig saniert. Trotzdem ist eine Nutzung für Fahrgastschiffe nur in den Sommermonaten möglich. Gibt es die Möglichkeit, die Schleusensysteme so umzugestalten, dass Schiffsführer allein und eigenverantwortlich die Schleusung durchführen können ? 5. Welche gesetzlichen Vorgaben regeln die Benutzung von Schleusen durch Dritte und welche Änderungen wären notwendig, um die Selbstschleusung bei Fahrgastschiffen zu ermöglichen? Aufgrund Ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 gemeinsam beantwortet. Bezogen auf die Schleusen entlang der Bundeswasserstraße Saale wird auf die Zuständigkeit des Bundes verwiesen (siehe Antwort zu Frage 1). Für die Schleusen im Bereich des oberen Saaleabschnitts - in Zuständigkeit des Landes - hat der LHW in einer Untersuchung prüfen lassen, wie die Voraussetzungen für einen Betrieb ohne Bedienpersonal geschaffen werden können. Im Ergebnis der Untersuchung wurde festgestellt, dass eine solche aufwändige Umstellung derzeit wirtschaftlich nicht realisierbar ist. Dabei war ebenfalls zu berücksichtigen, dass die denkmalgeschützten Schleusenbauwerke in Saale und Unstrut aufgrund ihrer Bauart ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für Wasserwanderer aufweisen und daher aus Sicherheitsgründen (Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers) eine fachlich qualifizierte Aufsicht erfordern . Aus diesem Grund wird die eigenverantwortliche Schleusung vonseiten der Landesregierung aktuell nicht weiter verfolgt. Gesetzliche Vorgaben zur Regelung der Benutzung von Schleusen an Landesgewässern - analog Anhang 2 zu Anlage 6 der BinSch-SportbootVermV (Merkblatt über das Verhalten in Schleusen) - sind nicht vorhanden. Als Eigentümer 4 informiert der LHW die Nutzer über potenzielle Gefahren und das richtige Verhalten an den Schleusen individuell mit Hilfe von Warn- und Hinweisschildern sowie mündlich.