Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/130 28.06.2016 (Ausgegeben am 28.06.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dagmar Zoschke (DIE LINKE) Einhaltung der Hilfsfristen gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen- Anhalt (RettDG LSA) in der Praxis Kleine Anfrage - KA 7/21 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie häufig konnte die Hilfsfrist von 12 Minuten gemäß § 7 Absatz 4 RettDG LSA für den Rettungsdienstwagen seit 2013 eingehalten werden? Bitte in Jahresschritten und getrennt nach Landkreisen/kreisfreien Städten , sowie in absoluten als auch prozentualen Zahlen auflisten. Für das Kalenderjahr 2013 liegen die gewünschten Daten dem für Rettungswesen zuständigen Ministerium nicht vor. Aufgrund der Kürze der Zeit für die Beantwortung der Kleinen Anfrage war die umfangreiche Datenerhebung bei den Trägern des Rettungsdienstes auch nicht möglich. 2014 Landkreis / kreisfreie Stadt Anzahl der RTW Einsätze Hilfsfristerfüllung In Prozent ABI 12 17.112 12.136 70,92 BK 20 12.949 11.919 92,05 BLK 10 21.310 14.947 70,14 HZ 15 35.097 15.302 43,60 JL 5 7.670 5.735 74,77 MSH 13 16.179 14.150 87,46 2 SAW 0* 0* 0* 0* SDL 11 10.790 8.508 78,85 SK (Teilbereich MQ) 10 13.661 10.947 80,13 SLK 22 25.450 23.154 90,98 WB 12 13.114 9.732 74,21 DE 4 6.889 5.556 80,65 Hal (und nördlicher SK) 17 30.620 27.369 89,38 MD 12 24.714 20.396 82,53 Gesamt: 163 235.555 179.851 76,35 * Zahlen für den Landkreis Altmarkkreis Salzwedel liegen aufgrund der Besonderheit der Bildung der gemeinsamen integrierten Leitstelle (ILS) im Landkreis Stendal zum 1.12.2013 nicht vor. 2015 Landkreis / kreisfreie Stadt Anzahl der RTW Einsätze Hilfsfristerfüllung In Prozent ABI 15 18.325 14.785 80,68 BK 20 15.348 13.096 85,33 BLK 13 23.416 19.388 82,80 HZ 17 24.428 16.252 66,53 JL 6 8.598 7.065 82,17 MSH 15 13.257 11.573 87,30 SAW 8,5 8.676 7.960 91,75 SDL 11 11987 8.865 73,96 SK (Teilbereich MQ) 10 14.960 12.000 80,21 SLK 22 26.586 23.734 89,27 WB 12 14.229 10.535 74,04 DE 4 8.491 6.689 78,78 Hal (und nördlicher SK) 17 31.257 28.036 89,70 MD 13 25.773 21.892 84,94 Gesamt: 183,5 245.331 201.870 82,28 3 2. Wie häufig konnte die Hilfsfrist von 20 Minuten gemäß § 7 Absatz 4 RettDG LSA für die/den Notärztin/Notarzt seit 2013 eingehalten werden? Bitte in Jahresschritten und getrennt nach Landkreisen/kreisfreien Städten , sowie in absoluten als auch prozentualen Zahlen auflisten. 2014 Landkreis / kreisfreie Stadt Anzahl der NEF Einsätze Hilfsfristerfüllung In Prozent ABI 4 8.311 7.908 95,15 BK 3 683 670 98,10 BLK 4 7.823 5.768 73,73 HZ 4 9.324 4.006 42,96 JL 3 4.366 4.182 95,79 MSH 3 6.246 5.674 90,84 SAW 0* 0* 0* 0* SDL 5 4.603 4.220 91,68 SK (Teilbereich MQ) 3 5.582 5.049 90,45 SLK 5 9.443 9.146 96,85 WB 3 4.105 3.567 86,89 DE 2 3.421 2.812 82,20 HAL und nördlicher SK) 3 11.916 11.061 92,82 MD 3 8.056 7.940 98,56 Gesamt: 45 83.879 72.003 85,84 * Zahlen für den Landkreis Altmarkkreis Salzwedel liegen aufgrund der Besonderheit der Bildung der gemeinsamen integrierten Leitstelle (ILS) im Landkreis Stendal zum 1.12.2013 nicht vor. 2015 Landkreis / kreisfreie Stadt Anzahl der NEF Einsätze Hilfsfristerfüllung In Prozent ABI 5 8.825 8.468 95,95 BK 3 4.054 3.689 91,00 BLK 4 8.805 8.449 95,96 HZ 5 8.008 6.745 84,23 4 JL 3 4.347 4.108 94,50 MSH 4 5.100 4.646 91,10 SAW 3 3.100 2.846 91,81 SDL 5 5.404 4.843 89,62 SK (Teilbereich MQ) 3 5.968 5.463 91,54 SLK 5 9.645 9.261 96,02 WB 3 4.576 3.856 84,27 DE 2 2.968 2.816 94,88 HAL und nördlicher SK) 3 12.098 11.335 93,69 MD 3 8.466 8.299 98,03 Gesamt: 51 91.364 84.824 92,84 3. Wie bewertet die Landesregierung die Rechtswirklichkeit der Hilfsfristen in Sachsen-Anhalt? Um die Versorgungsziele in der Notfallrettung in einem Rettungsdienstbereich zu erreichen, sind gemäß § 7 Abs. 4 Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) unter anderem die Hilfsfristen gemäß § 2 Abs. 17 RettDG LSA als planerische Größe zu berücksichtigen. Bei den Planungen sind die Standorte der Rettungswachen durch die Träger des Rettungsdienstes so zu bestimmen , dass unter gewöhnlichen Bedingungen die Hilfsfrist in 95 % aller Notfälle eingehalten werden kann. Die 95 % bilden damit die gesetzgeberische Richtgröße . Da in einem Kalenderjahr nicht immer gewöhnliche Bedingungen herrschen , sind auch Quoten unterhalb dieser Grenze als ausreichend anzusehen. Statistiken über außergewöhnliche Bedingungen, die zur Nichteinhaltung der Hilfsfristen führen, werden durch die Träger des Rettungsdienstes nicht geführt. Da einheitliche Parameter für die Hilfsfristerfüllung vorgegeben wurden, die laufend weiterentwickelt werden, liegen realistische Zahlenwerte bei der Hilfsfristerfüllung in Sachsen-Anhalt vor. Ein Abgleich dieser Prämissen mit der tatsächlichen Entwicklung für die Jahre 2014 und 2015 zeigt, dass im Bereich der Erfüllung der Hilfsfristen eine deutliche Verbesserung zu verzeichnen ist. Die Landesregierung bewertet die Gesamtentwicklung daher positiv. 4. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um die Einhaltung der Hilfsfristen zu forcieren? Bei der Einhaltung der Hilfsfrist wird ein punktueller Verbesserungsbedarf bei den Notarzteinsatzfahrzeugen und ein genereller Verbesserungsbedarf bei den Rettungstransportwagen gesehen. 5 Daher führt das für Rettungswesen zuständige Ministerium zusammen mit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt bereits seit Juni 2015 laufend Beratungsgespräche zur Verbesserung der Hilfsfristerfüllung mit den Trägern des Rettungsdienstes durch. Diese werden auch in den nächsten Kalenderjahren fortgesetzt und haben bereits in 2015 zu einer ersten Verbesserung der Hilfsfristerfüllung in Sachsen-Anhalt beigetragen. Die Umsetzung der besprochenen Maßnahmen durch die Träger des Rettungsdienstes nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch, so dass die Verbesserung in der Hilfsfristerfüllung erst mit einer zeitlichen Verzögerung zum Tragen kommt.