Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1308 27.04.2017 (Ausgegeben am 27.04.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Wulf Gallert (DIE LINKE) Aktivitäten sogenannter Sekten und Weltanschauungsgruppen Kleine Anfrage - KA 7/703 Vorbemerkung des Fragestellenden: Auch in Deutschland gibt es Aktivitäten von sogenannten Sekten und Weltanschauungsgruppen , deren Ziele mit den Grundwerten des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt nicht vereinbar sind. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Vorbemerkung der Landesregierung: Die Begriffe „Sekten“ und „Weltanschauungsgruppen“ sind nicht eindeutig definiert. So stellte die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages in ihrem Abschlussbericht von 1998 zum Thema „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“ fest, dass der Begriff „Sekte“ unpräzise und missverständlich sei und schlug vor, stattdessen die Bezeichnung „Neue religiöse und ideologische Gemeinschaften und Psychogruppen “ zu verwenden. Dem gegenüber steht die wissenschaftliche Verwendung des Sekten-Begriffs als „durch Abspaltung von einer größeren Religion entstandene, relativ kleine und exklusive Gemeinschaft“, deren Hauptmerkmale „in ihrer von der Mutterreligion abweichenden Lehre und Praxis“ liegen. Der letzteren - als Fachterminus in der Theologie, Soziologie und Religionswissenschaft vorherrschenden - Definition schließt sich die Landesregierung an. Bezogen auf den Begriff „Weltanschauungsgruppen“ wird die Definition zugrunde gelegt , die die Landesregierung bereits im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage 5/6984, veröffentlicht als LT-Drucksache 5/2323 vom 4. Dezember 2009, verwendete . Danach sind Weltanschauungsgemeinschaften solche Gemeinschaften, 2 die sich die Pflege einer nicht religiösen Weltanschauung zur Aufgabe gemacht haben . Mit den Grundwerten des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Sachsen- Anhalt nicht zu vereinbarende Ziele werden als Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gemäß § 4 Absatz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Satz 1 c) und Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) verstanden. 1. Sind der Landesregierung Aktivitäten solcher Gruppen seit 2011 in Sachsen -Anhalt bekannt? Wenn ja, welche sind das? Wie groß ist ihre Mitgliederzahl und in welchen Gemeinden des Landes sind sie aktiv? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Aktivitäten sogenannter Sekten und Weltanschauungsgruppen im Land Sachsen-Anhalt seit dem Jahr 2011 vor, welche Bestrebungen aufweisen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. 2. Welche dieser Aktivitäten richten sich insbesondere an Kinder und Jugendliche ? Bitte nach Gruppierung, Art, Umfang und Ort der Aktivität aufschlüsseln . Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Wie viele Fälle von Gefährdung des Kindeswohls oder des Jugendschutzes durch sogenannte Sekten und Weltanschauungsgruppen sind der Landesregierung bekannt? Bitte nach Jahr, Sekte und Art der Gefährdung aufschlüsseln. Konkrete Fälle der Gefährdung des Kindeswohls oder des Jugendschutzes durch sogenannte Sekten und Weltanschauungsgruppen sind der Landesregierung nicht bekannt.