Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/131 28.06.2016 (Ausgegeben am 28.06.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Übermittlung von Daten im Zusammenhang mit dem Dritt-Liga-Spiel SC Preußen Münster gegen 1. FC Magdeburg Kleine Anfrage - KA 7/22 Vorbemerkung/Begründung des Fragestellenden: Zum Dritt-Liga-Spiel des 1. FC Magdeburg am 22. April 2016 in Münster gibt es unterschiedliche mediale Darstellungen. Alle Darstellungen lassen jedoch die Spekulation zu, dass personenbezogene Daten von Fans des 1. FC Magdeburg an Behörden in Nordrhein-Westfalen weitergegeben wurden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wurden im Vorfeld des Spiels des 1. FC Magdeburg gegen Preußen Münster am 22. April 2016 personenbezogene Daten an Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. an den Verein Preußen Münster übermittelt? Durch die zuständige Polizeibehörde des Landes Sachsen-Anhalt wurden keine personenbezogenen Daten von Fußballfans des 1. FC Magdeburg übermittelt. Im Rahmen der Berichterstattung im Vorfeld des Spiels wurden der Polizeidienststelle in Münster nur drei Namen und Erreichbarkeiten von Mitarbeitern des Vereins 1. FC Magdeburg übermittelt. Die Übermittlung dieser Namen und Erreichbarkeiten erfolgte in Abstimmung mit den Betroffenen an die Polizeidienststelle in Münster und ermöglichte der dortigen Polizeidienststelle, direkt mit dem Fußballverein in Magdeburg Kontakt aufzunehmen. 2 2. Wenn ja, a) welche Daten wurden übermittelt? b) von wie vielen Personen wurden diese Daten übermittelt? c) an welche Behörden und sonstige Dritte wurden diese Daten übermittelt ? d) auf welcher rechtlichen Grundlage wurden diese Daten übermittelt? Auf die Beantwortung der Frage 1 wird verwiesen. 3. Wurden mögliche Informationen über anreisende Fans ohne Eintrittskarten bzw. mit Pyrotechnik an die Polizei in Nordrhein-Westfalen weitergegeben ? Wenn ja, woher stammen diese Erkenntnisse? Im Rahmen der Berichterstattung im Vorfeld des Spiels wurde der Polizeidienststelle in Münster mitgeteilt, dass Fußballfans des 1. FC Magdeburg gelegentlich pyrotechnische Erzeugnisse mitführen, um diese anlassbezogen zu zünden. Eine Information, dass Fans des 1. FC Magdeburg ohne Eintrittskarten anreisen lag der Landespolizei Sachsen-Anhalt nicht vor. Die Polizeidienststelle in Münster wurde jedoch darauf hingewiesen, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass es bei einem geschlossenen Anmarsch der gewaltbereiten bzw. gewaltsuchenden Fans zu Versuchen kommen kann, die Einlasskontrollen zu überlaufen bzw. zu überrennen. Die übermittelten Informationen zum Verhalten von Fans des 1. FC Magdeburg basierten auf der Auswertung des Fanverhaltens bei vorangegangenen Fußballspielen . 4. Wurden Informationen über mögliche Treffpunkte von Fans des 1. FCM an Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen übermittelt? Wenn ja, stammen diese Informationen aus allgemeinzugänglichen Quellen? Der Landespolizei Sachsen-Anhalt lagen keine Erkenntnisse über mögliche Treffpunkte von Fans des 1. FC Magdeburg vor.