Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1311 27.04.2017 (Ausgegeben am 27.04.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Mrosek (AfD) Zwei Kinder bei Prügelei in Dessauer Freier Sekundarschule verletzt Kleine Anfrage - KA 7/707 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtete am 8. März 2017 im lokalen Teil „Anhalt Kurier “, dass es zu einer Auseinandersetzung vor der Freien Sekundarschule in der Dessauer Wasserwerkstraße kam, in der zwei Kinder verletzt worden sind. Die Verletzungen wurden polizeilich dokumentiert. Es gab auch Schläge und Tritte gegen den Kopf bei einem Jungen aus der 7. Klasse und bei einem Mädchen aus der 5. Klasse. Ein Notarzt musste die beiden Kinder behandeln, die dann ins Krankenhaus gebracht worden sind. Beide Kinder gaben gegenüber der Polizei an, von ausländischen Kindern angegriffen worden zu sein. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Wo war die Schüleraufsicht zu diesem Zeitpunkt? Die Auseinandersetzung ereignete sich außerhalb des Schulgeländes im öffentlichen Raum an einer Bushaltestelle. Der Ereignisort lag somit nicht im aufsichtspflichtigen Bereich. Die Schulaufsicht erfolgt ausschließlich auf dem Schulgelände und wird dort auch vor und nach dem Unterricht gewährleistet. 2. Wie schwer waren die Verletzungen der beiden Kinder? Bei den Geschädigten handelte es sich um ein Mädchen im Alter von 11 Jahren und einen Jungen im Alter von 13 Jahren. Das Mädchen erlitt eine Nasenbeinprellung, die nicht stationär behandelt werden musste. Auf Empfehlung der Ärzte blieb sie der Schule einen Tag fern. 2 Der Junge litt unter Schwindel und wurde drei Tage stationär behandelt. Für weitere drei Tage trug er eine so genannte Halskrause. 3. Wie alt waren die ausländischen Kinder? Die ausländischen Kinder waren 12 und 13 Jahre alt. 4. Wie viele ausländische Kinder waren beteiligt? An der Auseinandersetzung waren drei Kinder ausländischer Herkunft beteiligt. 5. Welche Nationalitäten haben die ausländischen Kinder? Die drei Kinder stammen aus der Arabischen Republik Syrien. 6. Gibt es ähnliche Fälle an Schulen in Sachsen-Anhalt? Die Landesregierung interpretiert die Frage nach „ähnlichen Fällen an Schulen in Sachsen-Anhalt“ dahingehend, dass es sich um tätliche Auseinandersetzungen an Schulen gehandelt hat, bei denen die Tatverdächtigen eine ausländische Staatsangehörigkeit und die Opfer die deutsche Staatsangehörigkeit aufwiesen und Tatverdächtige und Opfer jeweils zwischen 6 und unter 18 Jahren alt waren. Dahingehende Auskünfte können nur hinsichtlich aufgeklärter Fälle erfolgen, bei denen die Tatverdächtigen ermittelt werden konnten. Eine unter diesen Vorgaben in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Sachsen-Anhalt durchgeführte Recherche ergab für das Jahr 2016 insgesamt 28 Körperverletzungsdelikte. Dabei wurden 47 Tatverdächtige bzw. tatverdächtige Kinder und 35 Opfer registriert. In 14 Fällen handelte es sich um Delikte der schweren und gefährlichen Körperverletzung und in 14 Fällen um Delikte der vorsätzlichen einfachen Körperverletzung.