Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1333 02.05.2017 (Ausgegeben am 02.05.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Christina Buchheim (DIE LINKE) Förderprogramme für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen Kleine Anfrage - KA 7/722 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Förderprogramme stehen den Kommunen für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen zur Verfügung? Förderprogramme des Landes im engeren Sinne stehen nicht zur Verfügung, da die Ausrüstung der Feuerwehren nach dem Brandschutzgesetz Aufgabe der Gemeinden ist. Das Land stellt aber im Landeshaushalt Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung sowie der Zentralen Beschaffung von Brandschutzfahrzeugen zur Verfügung. Diese betragen 3,1 Millionen Euro im Jahr 2017 und 6,1 Millionen Euro im Jahr 2018. Die Beträge werden jeweils zur Hälfte für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen genutzt. 2. Bei wem, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Konditionen können die Fördermittel jeweils beantragt werden? Zuwendungen sind beim Landesverwaltungsamt zu beantragen. Die Förderung durch Teilnahme an der Zentralen Beschaffung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Sport. Die Förderfähigkeit richtet sich nach der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der beantragten Maßnahme. 2 3. In welcher Höhe sind Eigenmittel für die Inanspruchnahme der Fördermittel jeweils aufzubringen? Die Höhe der erforderlichen Eigenmittel ist abhängig von den Gesamtkosten der einzelnen Maßnahme (zwischen 80.000 und 545.000 Euro) und der jeweils bewilligten Zuwendung. Bei der zentralen Beschaffung liegt die Höhe der Eigenmittel zwischen rund (Beträge jeweils in Euro) 50.000 (MTF), 100.000 (GW- L2), 200.000 (LF 20), 220.000 (HLF 20) und 290.000 bzw. 360.000 (DLA K23/12). Die Beträge weichen im Einzelnen wegen der von den Gemeinden unterschiedlich beauftragten Beladung ab. Im Durchschnitt lag die Förderhöhe bei etwa 40% der Gesamtkosten. 4. Werden die Fördermittel als Zuschuss oder als Darlehen gewährt? Die Fördermittel werden als Zuschuss gewährt.