Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1334 02.05.2017 (Ausgegeben am 02.05.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Abschiebungen nach Afghanistan Kleine Anfrage - KA 7/732 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Nach welchen Kriterien wurden die Personen ausgewählt, die aus Sachsen -Anhalt via Sammelabschiebung vom Münchener Flughafen am 22. Februar 2017 nach Afghanistan verbracht wurden? Es handelte sich um vollziehbar ausreisepflichtige, männliche, allein reisende Personen, für die die Voraussetzungen nach der Gemeinsamen Absichtserklärung über die Zusammenarbeit im Bereich der Migration zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Islamischen Republik Afghanistan vorlagen. Demnach wird in jedem Verfahren, in dem es um internationalen Schutz und, im Falle einer Ablehnung, um ein anschließendes Rückführungsverfahren afghanischer Staatsangehöriger geht, bestehendes internationales, europäisches und nationales Recht angewendet und sichergestellt, dass die folgenden Faktoren gebührend berücksichtigt werden: die individuelle Bedrohung, der sich die Person bei Rückkehr möglicherweise ausgesetzt sieht; der besondere Schutzbedarf Minderjähriger; die Rechte von Familien; die besondere Lage alleinstehender Frauen; schwere Erkrankungen, für die es in Afghanistan keine ausreichende medizinische Versorgung gibt oder die eine sichere Rückkehr unmöglich machen; 2 das Recht jedes Einzelnen, alle verfügbaren Rechtsmittel zu ergreifen, wie es die Rechtswegegarantie nach Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz vorsieht. 2. Plant die Landesregierung in absehbarer Zeit weitere Abschiebungen nach Afghanistan und falls ja, welche grundsätzlichen Regeln legt sie dieser Planung zugrunde? Die Landesregierung plant weitere Abschiebungen nach Afghanistan. Die Grundlage bildet die unter Frage 1 genannte Absichtserklärung. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Sicherheitslage in den einzelnen Regionen Afghanistans? Das Auswärtige Amt stellt in seinem aktuellen Lagebericht (Stand 19. Oktober 2016) generell fest, dass in Afghanistan keine vom Staat organisierte Gewalt gegen die eigene Bevölkerung ausgeübt wird. Danach ist sich die afghanische Regierung ihrer Schutzverantwortung für die eigene Bevölkerung bewusst, allerdings nicht immer in der Lage, diese auch effektiv umzusetzen. Nach Einschätzung des Bundesministeriums des Innern sind die afghanischen Sicherheitskräfte aber in der Lage, in den meisten urbanen Zentren und in mehreren Provinzen die Sicherheitslage ausreichend zu kontrollieren. Ein gemeinsames Schreiben von Staatssekretärin Dr. Haber, Bundesministerium des Innern , und Staatssekretär Lindner, Auswärtiges Amt, vom 24. Februar 2017 bekräftigt nochmals diese Einschätzung. Vor diesem Hintergrund schätzt die Landesregierung die Sicherheitslage in Afghanistan als ausreichend ein, um Rückführungen aus Deutschland unter dem Gebot der Einzelfallprüfung realisieren zu können. 4. Wie bewertet die Landesregierung die individuelle Sicherheit bestimmter Geflüchteten-Gruppen nach ihrer Rückkehr, wie z. B. Personen, die für westliches Militär gearbeitet haben bzw. von diesen ausgebildet wurden? Eigene Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor. Einem besonderen Sicherheitsrisiko für im Bundesgebiet aufhältige afghanische Staatsangehörige bestimmter Gruppen nach Rückkehr nach Afghanistan wird vor allem dadurch Rechnung getragen, dass im Asylverfahren in jedem Einzelfall Schutzansprüche und zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse geprüft werden. Die Landesregierung nimmt vor diesem Hintergrund keine eigene Bewertung zur individuellen Sicherheit bestimmter Personengruppen vor.