Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1337 02.05.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 03.05.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Büttner (AfD) Denkmalschutzgesetz, Finanzmittel gemäß § 20 DSchG LSA Kleine Anfrage - KA 7/637 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat in Art. 36 Abs. 4 seiner Landesverfassung den Schutz der Kulturdenkmale als „Staatsziel“ formuliert. Das „Staatsziel“ verpflichtet das Land, im Rahmen des Möglichen alles Erforderliche zu tun, um dieses Ziel zu erreichen . Das Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sieht vor, dass das Land im Rahmen der dafür bereitgestellten Mittel zu den Kosten der Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmalen einen Beitrag leistet (§ 20 DSchG LSA). Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Vorbemerkung: Der Abgeordnete Matthias Büttner fragt nach den finanziellen Mitteln für die Sanierung von Denkmalen, die gemäß § 20 Abs. 2 DenkmSchG seit 1991 oder später zur Verfügung standen. Es geht ihm dabei um die Ermittlung der Zuwendungsempfänger , ob es sich um Privatpersonen, Vereine, Kirchen usw. gehandelt hat. Diese Fragen können nur zum Teil beantwortet werden. Es existieren Statistiken erst mit der Schaffung des Landesverwaltungsamtes im Jahr 2004. Die Daten der in der Zeit davor für die Denkmalpflegeförderung zuständigen Regierungspräsidien liegen nicht oder nur unvollständig vor. 2 Frage 1 Wie viele Kulturdenkmale i. S. des § 2 Abs. 2 DSchG LSA sind in Sachsen- Anhalt gegliedert in - Baudenkmale, - Denkmalbereiche, - archäologische Kulturdenkmale, - archäologische Flächendenkmale, - bewegliche Kulturdenkmale, - Kleindenkmale erfasst? Die Kulturdenkmale verteilen sich gemäß § 2 Abs. 2 DenkmSchG wie folgt: Kreis Baudenkmal Denkmalbereich Kleindenkmal SAW 1.149 49 76 ABI 1.516 89 114 BLK 3.736 572 240 HARZ 5.207 316 74 JL 677 12 59 DE 607 38 19 HAL 2.589 50 46 MD 1732 74 41 BK 2036 193 80 MSH 2.333 168 158 SK 1.814 200 68 SLK 2.348 140 103 SDL 1.528 58 116 WB 1.589 64 84 28861 2023 1278 Im Bereich der Bau- und Kunstdenkmalpflege sind 72 bewegliche Denkmale verzeichnet . In der Datenbank der Bodendenkmalpflege sind erfasst: 29.717 archäologische Fundstellen bzw. Kulturdenkmale, 73 archäologische Flächendenkmale und 2.396 Kleindenkmale. Frage 2 Wie hoch waren die jährlichen, vom Land nach § 20 DSchG LSA bereitgestellten (reservierten) Finanzmittel für die Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmalen seit 1991 (bis 2016) und wie hoch war die Summe der tatsächlich abgerufenen Mittel (Jahreszahl, Haushaltsstelle, Summen in Euro) in diesen Haushaltsjahren? Das Land Sachsen-Anhalt trägt, unbeschadet bestehender Verpflichtungen, zu den Kosten der Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmalen nach Maßgabe der 3 im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel bei, § 20 Abs.1 DenkmSchG LSA. Eine genaue Statistik wird dazu erst ab 2010 geführt. Entsprechende Angaben ab 2010 sind den folgenden Tabellen zu entnehmen: Haushaltsjahr 2010 Kapitel/ Titelgruppe Förderprogramm Durch das Land bereitgestellte Mittel Bewilligte Mittel Tatsächlich abgerufene Mittel 0703/TGr. 61 Reformationsjubiläum 2017 937.200,00 € 937.200,00 € 937.200,00 € 0785/TGr. 62 Denkmalpflege 1.996.000,00 € 1.987.977,19 € 1.987.977,19 € 0785/TGr. 65 UNESCO- Projekte 180.200,00 € 180.200,00 € 180.200,00 € 0787/TGr. 71 Allg. Musikförderung/ Orgelförderung 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 0787/TGr. 86 Maßnahmen gem. § 9 Lotto-Toto-G 1.985.486,00 € 1.911.485,80 € 1.416.016,00 € Gesamt: 5.148.886,00 € 5.066.862,99 € 4.571.393,19 € Haushaltsjahr 2011 Kapitel/ Titelgruppe Förderprogramm Durch das Land bereitgestellte Mittel Bewilligte Mittel Tatsächlich abgerufene Mittel 0703/TGr. 61 Reformationsjubiläum 2017 0785/TGr. 62 Denkmalpflege 1.909.370,00 € 1.907.306,23 € 1.907.306,23 € 0785/TGr. 65 UNESCO- Projekte 227.900,00 € 227.836,00 € 227.836,00 € 0787/TGr. 71 Allg. Musikförderung/ Orgelförderung 50.000,00 € 49.850,00 € 49.850,00 € 0787/TGr. 86 Maßnahmen gem. § 9 Lotto-Toto-G 2.419.770,00 € 2.341.552,00 € 1.685.851,72 € Gesamt: 4.607.040,00 € 4.526.545,09 € 3.870.743,95 € Haushaltsjahr 2012 Kapitel/ Titelgruppe Förderprogramm Durch das Land bereitgestellte Mittel Bewilligte Mittel Tatsächlich abgerufene Mittel 0703/TGr. 61 Reformationsjubiläum 2017 2.730.400,00 € 2.630.400,00 € 1.997.417,85 € 0785/TGr. 62 Denkmalpflege 1.115.200,00 € 1.114.031,00 € 1.114.031,00 € 0785/TGr. 65 UNESCO- Projekte 163.394,00 € 163.134,00 € 163.134,00 € 0787/TGr. 71 Allg. Musikförderung/ Orgelförderung 50.000,00 € 48.658,31 € 48.658,31 € 0787/TGr. 86 Maßnahmen gem. § 9 Lotto-Toto-G 968.486,00 € 963.036,00 693.453,90 € Gesamt: 5.027.480,00 € 4.919.259,31 € 4.016.695,06 € 4 Haushaltsjahr 2013 Kapitel/ Titelgruppe Förderprogramm Durch das Land bereitgestellte Mittel Bewilligte Mittel Tatsächlich abgerufene Mittel 0703/TGr. 61 Reformationsjubiläum 2017 6.553.150,00 € 6.553.150,00 € 1.362.985,06 € 0785/TGr. 62 Denkmalpflege 787.800,00 € 787.800,00 € 787.800,00 € 0785/TGr. 65 UNESCO- Projekte 541.151,03 € 541.100,74 € 541.100,74 € 0787/TGr. 71 Allg. Musikförderung/ Orgelförderung 48.600,00 € 48.600,00 € 48.600,00 € 0787/TGr. 86 Maßnahmen gem. § 9 Lotto-Toto-G 1.810.373,00 € 835.382,07 € 835.382,07 € Gesamt: 9.741.074,03 € 8.766.032,81 € 3.575.867,87 € Haushaltsjahr 2014 Kapitel/ Titelgruppe Förderprogramm Durch das Land bereitgestellte Mittel Bewilligte Mittel Tatsächlich abgerufene Mittel 0703/TGr. 61 Reformationsjubiläum 2017 17.249.147,00 € 17.249.147,00 € 5.745.816,96 € 0785/TGr. 62 Denkmalpflege 936.160,00 € 879.660,00 € 879.660,00 € 0785/TGr. 65 UNESCO- Projekte 513.300,40 € 472.882,80 € 472.882,80 € 0787/TGr. 71 Allg. Musikförderung/ Orgelförderung 35.000,00 € 0,00 0,00 0787/TGr. 86 Maßnahmen gem. § 9 Lotto-Toto-G 1.008.200,00 € 1.008.200,00 € 238.579,31 € Gesamt: 19.741.807,40 € 19.613.989,80 € 7.336.939,07 € Haushaltsjahr 2015 Kapitel/ Titelgruppe Förderprogramm Durch das Land bereitgestellte Mittel Bewilligte Mittel Tatsächlich abgerufene Mittel 0703/TGr. 61 Reformationsjubiläum 2017 16.548.330,45 € 16.501.586,74 € 6.169.626,66 € 0785/TGr. 62 Denkmalpflege 1.790.387,90 € 1.790.365,34 € 1.790.365,34 € 0785/TGr. 65 UNESCO- Projekte 488.286,00 € 484.591,45 € 454.591,45 € 0787/TGr. 71 Allg. Musikförderung/ Orgelförderung 70.000,00 € 70.000,00 € 70.000,00 € 0787/TGr. 86 Maßnahmen gem. § 9 Lotto-Toto-G 590.115,10 € 528.950,00 € 524.850,00 € Gesamt: 19.487.119,45 € 19.375.493,53 € 9.009.443,45 € Haushaltsjahr 2016 Kapitel/ Titelgruppe Förderprogramm Durch das Land bereitgestellte Mittel Bewilligte Mittel Tatsächlich abgerufene Mittel 0703/TGr. 61 Reformationsjubiläum 2017 14.334.974,06 € 14.334.974,06 € 12.694.316,70 € 0785/TGr. 62 Denkmalpflege 1.233.565,00 € 1.192.910,00 € 1.192.910,00 € 0785/TGr. 65 UNESCO- Projekte 424.327,00 € 424.326,00 € 424.326,00 € 0787/TGr. 71 Allg. Musikförderung/ Orgelförderung 35.000,00 € 33.550,00 € 33.550,00 € 0787/TGr. 86 Maßnahmen gem. § 9 Lotto-Toto-G 670.000,00 € 670.000,00 € 275.000,00 € Gesamt: 16.697.866,06 € 16.655.760,06 € 14.620.102,70 € 5 Frage 3 Wie hoch waren die jährlichen Teilsummen der abgerufenen Mittel für die Zuwendungsempfängergruppen : - Land (Landesliegenschaften), - Gemeinden, - Kirchen und Religionsgemeinschaften, - übrige Körperschaften des öffentlichen Rechts, - Private zu den aus der Antwort zur Frage 1 ab 2010 aufgeführten Jahressummen? Das Land Sachsen-Anhalt war in keinem Fall Zuwendungsempfänger. Die weiteren Angaben zu den übrigen Zuwendungsempfängergruppen sind den folgenden Tabellen zu entnehmen. Für 2016 liegt noch keine Statistik vor. Haushaltsjahr 2010 Zuwendungsempfänger Höhe der abgerufenen Landesmittel in € Privatpersonen 36.500,00 Gebietskörperschaften 1.136.400,00 Kirche 1.040.355,00 Vereine 1.068.638,19 Körperschaften des öffentlichen Rechts 929.500,00 sonstige 360.000,00 Haushaltsjahr 2011 Zuwendungsempfänger Höhe der abgerufenen Landesmittel in € Privatpersonen 48.200,00 Gebietskörperschaften 840.628,86 Kirche 778.542,00 Vereine 1.063.786,00 Körperschaften des öffentlichen Rechts 485.000,00 sonstige 654.587,09 Haushaltsjahr 2012 Zuwendungsempfänger Höhe der abgerufenen Landesmittel in € Privatpersonen 108.200,00 Gebietskörperschaften 795.217,85 Kirche 1.750.581,21 Vereine 572.977,00 Körperschaften des öffentlichen Rechts 374.719,00 sonstige 415.000,00 6 Haushaltsjahr 2013 Zuwendungsempfänger Höhe der abgerufenen Landesmittel in € Privatpersonen 69.325,00 Gebietskörperschaften 904.809,74 Kirche 685.481,64 Vereine 380.901,00 Körperschaften des öffentlichen Rechts 981.850,49 sonstige 553.500,00 Haushaltsjahr 2014 Zuwendungsempfänger Höhe der abgerufenen Landesmittel in € Privatpersonen 24.500,00 Gebietskörperschaften 3.167.221,96 Kirche 2.443.345,00 Vereine 472.922,11 Körperschaften des öffentlichen Rechts 1.132.040,00 sonstige 96.910,00 Haushaltsjahr 2015 Zuwendungsempfänger Höhe der abgerufenen Landesmittel in € Privatpersonen 9.041,00 Gebietskörperschaften 3.795.065,76 Kirche 801.673,00 Vereine 691.126,69 Körperschaften des öffentlichen Rechts 3.027.608,00 sonstige 684.929,00 Frage 4 Wie viele Förderanträge wurden jährlich ab 2010 zur Förderung der Sanierung von Baudenkmalen gestellt und wie viele davon mussten wegen fehlender Finanzierbarkeit abgelehnt werden? Die Antwort ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Haushaltsjahr Fördermittelanträge Denkmalschutz insgesamt abgelehnt 2010 317 217 2011 269 182 2012 258 191 2013 197 158 2014 213 165 2015 138 90 2016 153 103 7 Frage 5 Welches Förderprogramm bzw. welche Förderprogramme wird es ab 2017 für die Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmalen geben und wie lautet der Inhalt der Zuwendungsbedingungen (Richtlinie)? Falls es keine Förderprogramme geben soll, warum richtet die Landesregierung keine ein? Es ist eine neue, aktualisierte Denkmalpflegeförderrichtlinie erarbeitet worden, die sich zurzeit in der Abstimmung befindet. Frage 6 Welche konkret zu nennenden Kriterien müssen erfüllt sein, um ein Gebäude als Baudenkmal gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 DSchG LSA festzustellen? Das Denkmalverzeichnis der Bau- und Kunstdenkmale wurde im Wesentlichen zwischen 1991 und 2002 systematisch durch die sog. Schnellerfassung erstellt und wird seither punktuell vertieft, ergänzt bzw. dort, wo durch Verlust von Denkmalwerten geboten, berichtigt. Der Prüfvorgang für einen historischen Gegenstand auf seine Denkmaleigenschaften hin beginnt mit der Ermittlung der Denkmalfähigkeit, also seiner möglichen besonderen Bedeutungen entsprechend der sechs Kriterien, die im § 2 (1) DenkmSchG LSA niedergelegt sind (besondere geschichtliche, kulturell-künstlerische, wissenschaftliche , kultische, technisch-wirtschaftliche, städtebauliche Bedeutung). Nach der Prüfung der Denkmalfähigkeit werden die Kriterien der Denkmalwürdigkeit abgefragt: unter anderem eine ausreichende Authentizität und Integrität, ein exemplarischer Wert oder ein Seltenheitswert, eine besondere handwerkliche oder materielle Qualität. Entscheidend bei der Bewertung ist das jeweilige örtliche oder regionale Betrachtungsfeld . Frage 7 Sind diese unter Ziffer 6 genannten Kriterien in allen Bundesländern einheitlich ? Wenn nein, warum nicht? Der wissenschaftliche Prüfungsvorgang auf Denkmalfähigkeit und -würdigkeit eines Baudenkmals wird durch die Rechtsprechung der letzten Jahre bestimmt. Die zuständigen Inventarisatoren der 18 deutschen Denkmalfachämter sind in kontinuierlichem , fachlichem Austausch in der Arbeitsgruppe Inventarisation der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger. Zwar geben die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer leicht variierte Bedeutungskategorien an, doch hat dies kaum Einfluss auf den Auswahlprozess, da über allen Bedeutungskategorien die der "besonderen geschichtlichen Bedeutung" steht. Der Denkmalbegriff ist ein geschichtlicher, worunter die Kunstgeschichte, die Sozialoder Zeitgeschichte, die Stadtbaugeschichte oder die Technikgeschichte u.a.m. subsummiert sind. 8 Frage 8 Auf welcher verwaltungsrechtlichen und fachlichen Basis (unter Nennung aller Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und sonstiger Dokumente) bestimmen das Denkmalfachamt und die Denkmalschutzbehörden bei Baudenkmalen die Farbgestaltung, Materialauswahl und die Rekonstruktionsweise der geschützten Gebäudeteile? Es existieren Standards, allerdings gibt es bewusst keinen Katalog fester Regeln, da für jedes Vorhaben der Instandsetzung eine Vielzahl von Parametern geprüft und bewertet werden müssen. Diese fließen in die vom LDA formulierten denkmalpflegerischen Zielstellungen ein. Ein Standard ist, dass die an denkmalgeschützten Bauwerken bzw. Gärten- und Parks durch Bauforschung, restauratorische Voruntersuchungen, ggf. Grabungen ermittelten Befunde früherer Zeitschichten (Farbe, Material, Konstruktionselemente ) und die Ergebnisse archivalischer Recherchen maßgeblich für die denkmalpflegerischen Zielstellungen sind. Aufgrund der Erfahrungen der Querschnitts- und Gebietsreferenten der Denkmalfachbehörde sowie der Mitarbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörden können im Analogieschluss Zielstellungen empfohlen oder festgelegt werden, insbesondere dort, wo keine örtlichen Gestaltungssatzungen gelten. In Sachsen-Anhalt und Sachsen arbeitet das Institut für Diagnostik und Konservierung (IDK) für die Denkmalpflege und gibt bauklimatische, physikalische, chemische, mineralogische und geologische Gutachten an Denkmalbaustellen ab. Es gibt eine Anzahl von Arbeitshilfen, wissenschaftlichen Standardwerken sowie internationalen Charten, die auch für die Arbeit in Sachsen-Anhalt leitend sind: International sind es die Charta von Venedig und ihre Folgedokumente, die Burra Charta sowie das Dokument von Nara. In Sachsen-Anhalt wurden 2008 auf Initiative des Kultusministers die Standards der Bau- und Kunstdenkmalpflege als Grundsätze des fachlichen Entscheidens formuliert und veröffentlicht. Diese beziehen die Charta von Venedig ein. Für die Denkmalfachbehörden sind vor allem die gemeinsam von den 10 Arbeitsgruppen der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger (VdL) erstellten Arbeitsblätter und -hefte maßgeblich. (http://www.vdl-denkmalpflege.de/veroeffentlichungen /arbeitsblaetter.html). Die eher theoretischen Standards und Arbeitshilfen werden ergänzt durch den beständigen , intensiven wissenschaftlichen Diskurs und den Austausch über praktische Fragen der Denkmalpflege. Auf Bundesebene arbeitet seit 1973 das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK, angebunden bei der Beauftragten für Kultur und Medien), dessen Facharbeitsgruppen grundsätzliche und aktuelle Fragen der Denkmalpflege 9 erörtern. Das DNK veröffentlicht mit weiter Streuung regelmäßig Arbeitshilfen und andere Formate. Die auf den Jahrestagungen der VdL sowie bei Arbeitsgruppensitzungen erörterten Themen und Problemstellungen etablieren einen generellen Standard der Denkmalpflegepraxis und -theorie. Durch die intensive Vernetzung der Fachbehörden in der Bundesrepublik untereinander werden zu spezifischen Problemen Anfragen an Spezialisten in Denkmalämtern anderer Bundesländer gestellt. Die Merkblätter der WTA, der Wissenschaftlich-technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege (http://wta-international.org/schriften/ wta-merkblaetter/) sind ein wesentlicher und verbreiteter Leitfaden für verschiedene Gewerke und Problemlösungen der Bautechnik. Es gibt jährlich eine große Zahl von Veröffentlichungen und Fachtagungen zu Qualitätsstandards der praktischen Denkmalpflege. Eines der wichtigsten Foren ist die Denkmalmesse in Leipzig mit ihren Begleitveranstaltungen. Die Denkmalbehörden bestimmen in der Praxis die angemessenen Reparaturstrategien , Farbfassungen oder die Gestaltung von hinzuzufügenden Teilen wie Fenstern oder Türen im Dialog mit dem Eigentümer und seinen Planern und Fachgutachtern. Gerade bei komplexen Denkmalen mit multifaktoriellen Schadensbildern sind die Phasen der Anamnese, Diagnose und die Therapieplanung lange und im Idealfall gemeinschaftliche Prozesse. Frage 9 Warum weichen die Auflagen des Denkmalfachamtes und der Denkmalschutzbehörden zur denkmalgerechten Rekonstruktionsgestaltung von Gebäudeteilen z. B. hinsichtlich der Farbgestaltung (Fassade, Dach, Fensterrahmen) und der Materialauswahl (Holz, Kunststoff) von denen in anderen Bundesländern bei denkmalgeschützten Gebäuden der gleichen Bauepoche und Bauart mitunter ab? Die Annahme, es gäbe vergleichbare Denkmale und daraus müssten zwingend gleiche Gestaltungs- oder Handlungsstrategien fußen, entspricht nicht der Denkmalpflegepraxis . Selbst identische Bauten, wie zum Beispiel in einer Siedlung, haben unterschiedliche Schadensbilder, unterschiedliche Zeitschichten, unterschiedliche Befunde und nicht zuletzt unterschiedliche Eigentümer mit unterschiedlichen Wünschen und Plänen. Insofern variieren die denkmalpflegerischen Zielstellungen für die Instandsetzung. Unabhängig von diesen Parametern gibt es durchaus eine jeweilige regionale Praxis der praktischen Denkmalpflege. Diese hat mit der jeweiligen Tradition der Denkmalpflege zu tun, mit regionalen Baumaterialien und Konstruktionen, mit der regionalen Handwerks- und Planungspraxis aber auch mit ästhetischen Normen der Regionen. Die Vielfalt sollte als Wert einer Vielfalt der Regionen in einem föderalen Staat betrachtet werden. 10 Das Denkmalfachamt schlägt der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde Maßnahmen zur Umsetzung vor. Die Entscheidung über ihre Umsetzung trifft aber die untere Denkmalschutzbehörde. In Sachsen-Anhalt gilt gemäß § 8 Abs. 1 Denkm SchG eine Benehmensregelung. Das Denkmalfachamt hat insofern eine Beratungsfunktion . Frage 10 Sieht die Landesregierung die gebremste bauliche Entwicklung oder den Sanierungsstau bei Baudenkmalen in vielen Gemeinden Sachsen-Anhalts durch die Auflagen und/oder die mitunter schleppende Arbeitsgeschwindigkeit der Denkmalschutzbehörden mitverursacht? Es gibt keine schleppende Arbeitsgeschwindigkeit in den denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren , weil die letzte Novellierung des Denkmalschutzgesetzes von 2005 die Fristen zur Erteilung von Genehmigungen klar geregelt hat. Der Tatbestand der Genehmigungsfiktion ermöglicht dem Antragsteller, im Falle einer ausbleibenden Reaktion der Genehmigungsbehörde sein Vorhaben wie beantragt umzusetzen. Engpässe können bei Beratungswünschen außerhalb der Genehmigungsverfahren entstehen, da sowohl Denkmalschutzbehörden als auch die Denkmalfachbehörden mit knappen Personalressourcen arbeiten und ggf. Beratungskapazitäten nicht im gewünschten Maße zur Verfügung stehen. Der Sanierungsstau im historischen Baubestand in Sachsen-Anhalt - der im Übrigen deutlich geringer geworden ist - ist nachgewiesenermaßen multifaktoriell bedingt. Ob das Zurückschrecken vor denkmalpflegerischen Auflagen diesen Sanierungsstau mit verursacht, ist bislang nicht empirisch belegt. Dennoch hat hier der Gesetzgeber 2005 reagiert und die Zumutbarkeitsklauseln zu Gunsten der Denkmaleigentümer und der revitalisierenden Stadtentwicklung präzise definiert. Frage 11 Gibt es eine bundesländerübergreifende Zusammenarbeit und den Wissensaustausch der Mitarbeiter der Denkmalfachämter und wenn ja, wie oft und auf welche Weise findet diese Zusammenarbeit bzw. dieser Erfahrungsaustausch statt? Wenn nein, ist eine solche Zusammenarbeit geplant? Es gibt seit Gründung der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger (VdL) 1951 einen intensiven fachlichen Austausch und die intensive gemeinsame Fortbildung in fachlichen Fragen innerhalb der VdL sowie zusammen mit vielen assoziierten Partnern. Jährlich findet eine mehrtägige Jahrestagung unter einem denkmalpflegerischen Schwerpunktthema statt. Zehn Facharbeitsgruppen (http://www.vdl-denkmalpflege .de/arbeitsgruppen.html) sowie ein jüngst gegründeter ständiger Ausschuss zu Fragen des Welterbemanagements unter Leitung der Landeskonservatorin von Sachsen-Anhalt sorgen für einen beständigen Austausch untereinander sowie für die Verbreitung des Wissens in den Fachämtern und darüber hinaus. Das Land Sachsen-Anhalt ist Mitglied im Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz . 11 Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz bildet auf Bundesebene eine Klammer um die wesentlich föderal geprägte Denkmalpflege. Bund, Länder, Gemeinden , Kirchen, Fachorganisationen, Vereine und private Bürgerinitiativen arbeiten im Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz zusammen: eine nationale Schnittstelle für die Belange des Denkmalschutzes, der Baudenkmalpflege und der archäologischen und erdgeschichtlichen Denkmalpflege.