Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/135 28.06.2016 (Ausgegeben am 29.06.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Erhöhung der Personalstärke der Landespolizei Kleine Anfrage - KA 7/24 Vorbemerkung/Begründung des Fragestellenden: Der Koalitionsvertrag von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht die langfristige Erhöhung der Personalstärke der Landespolizei auf 7.000 Stellen vor. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Stellen für den Polizeivollzug sind derzeit in Sachsen-Anhalt besetzt ? Mit Stand 01.04.2016 sind in der Landespolizei Sachsen-Anhalt 6.197 Stellen des Polizeivollzugsdienstes besetzt. 2. Wie viele Polizisten für den Vollzugsdienst können derzeit jedes Jahr in Sachsen-Anhalt ausgebildet werden? Die Anzahl der zu besetzenden Stellen im Vorbereitungsdienst wird jeweils durch das Ministerium für Inneres und Sport festgelegt. Diese Festlegung erfolgt aufgrund von personalplanerischen und haushalterischen Rahmenbedingungen . Die Anzahl der zu besetzenden Stellen im Vorbereitungsdienst wird im Vorfeld diesen Bedingungen planerisch angepasst und erforderlichenfalls mit den notwendigen Änderungen der personellen, sächlichen und organisatorischen Voraussetzungen an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt flankiert. 2 Während in den Jahren 2014 und 2015 insgesamt jeweils 200 Polizeianwärter und Polizeianwärterinnen ihren Vorbereitungsdienst begonnen haben, wurde die Einstellungszahl der Polizeianwärter und Polizeianwärterinnen für 2016 bereits auf 350 erhöht. Für 2017 werden derzeit die entsprechenden Rahmenbedingungen vorbereitet, um 700 Polizeianwärter und Polizeianwärterinnen ausbilden zu können. 3. Wie viele Polizisten für den Vollzugsdienst wurden in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 in Sachsen-Anhalt ausgebildet? Die Anzahl der Polizeianwärter und Polizeianwärterinnen, die ihren Vorbereitungsdienst in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 erfolgreich beendet haben, stellt sich wie folgt dar: 2011 134 2012 140 2013 142 2014 137 2015 143 4. Mit wie vielen Ruhestandseintritten ist bei dem Vollzugsdienst bis 2021 zu rechnen? Entsprechend der prognostischen Entwicklung der Anzahl der Polizeivollzugsbeamten und Polizeivollzugsbeamtinnen der Behörden und Einrichtungen der Landespolizei stellt sich die Anzahl der Altersabgänge im Polizeivollzug wie folgt dar: 2016 305 2017 313 2018 304 2019 284 2020 341 2021 309 5. Wie viele Polizisten für den Vollzugsdienst werden bis 2021 neu eingestellt ? Grundlage der gegenwärtigen Planung für die Einstellung von Polizeianwärtern und Polizeianwärterinnen ist es, bis Ende 2020 eine Polizeistärke von insgesamt 6.400 Polizeivollzugsbeamten und Polizeivollzugsbeamtinnen zu erreichen . Hierzu werden zunächst 2016 insgesamt 350 Polizeianwärter und Polizeianwärterinnen eingestellt. Für 2017 sollen weitere 700 Polizeianwärter und Polizeianwärterinnen ihren Vorbereitungsdienst beginnen. In welchem Umfang Polizeianwärter und Polizeianwärterinnen tatsächlich eingestellt werden, obliegt stets der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers. 3 6. Auf welche Bereiche verteilen sich die geplanten Neueinstellungen? Vorgesehen ist, die jeweiligen entsprechenden Neueinstellungsmöglichkeiten durch die entsprechende Erhöhung der Polizeianwärtereinstellungen jeweils hälftig auf die Laufbahngruppen 1 und 2 zu verteilen.