Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1352 04.05.2017 (Ausgegeben am 04.05.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Sturm (CDU) Umsetzung der Koalitionsvereinbarung 2016 bis 2021 zum Breitbandkabel im Land Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/749 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Koalitionsvereinbarung 2016 bis 2021 zwischen CDU, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN ist detailliert festgelegt, dass und wie die Installation von Breitbandkabel im Land in dieser Legislaturperiode erfolgen soll. Danach ist vorgesehen, einen flächendeckenden Ausbau des Breitbandes anzusteuern, und zwar mit einer Übertragungsrate von 100 Mbit/s für Unternehmen und Gewerbegebiete bis zum Jahre 2018 und für Privathaushalte und öffentliche Institutionen bis Ende 2018 mit einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Frage 1: Wie ist der Stand der Umsetzung zum 31. März 2017 1.1. für Unternehmen und Gewerbetriebe? 1.2. für Privathaushalte? Antwort zu Frage 1: Gemäß der aktuellen Breitbandstatistik des TÜV Rheinland zu den aktuellen Versorgungszahlen von Ende 2016, veröffentlicht auf der CeBIT im März 2017, werden derzeit 48,4 Prozent der Haushalte in Sachsen-Anhalt mit 50 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit versorgt. Die Quote der Versorgung von Unternehmen in Gewerbegebieten mit 100 Mbit/s wird nicht gesondert erfasst. Der geförderte Breitbandausbau in Sachsen-Anhalt ist zum Stichtag 31. März 2017 flächendeckend vorbereitet bzw. hat bereits begonnen. Insgesamt 45 Förderverfah- 2 ren in den 11 Landkreisen und der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau sind angeschoben , in 23 Fällen wurden zur Entlastung der kommunalen Haushalte parallel Bundesund Landesförderung beantragt. Das gesamte beantragte Fördervolumen (Bundesund Landesförderung, ohne kommunale Eigenanteile) beläuft sich auf rund 200 Mio. Euro. Frage 2: Zur reibungslosen Umsetzung hat die Landesregierung Modellkreise gebildet, die zeigen sollten, wie man die Umsetzung rasch in den Griff bekommt. 2.1. Welche Landkreise wurden als Modellkreise festgelegt? 2.2. Wie ist der Stand der Umsetzung in dem/den Modellkreis(en)? 2.3. Welche Probleme haben sich in dem/den Modellkreis(en) bei der Umsetzung ergeben? Antwort zu Frage 2: Der Begriff der „Modellkreise“ wurde von der seinerzeit zuständigen Staatskanzlei in einer frühen Phase der Vorbereitung der NGA-Breitbandförderung verwendet. Damit wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass einige Landkreise in der Vorbereitung der Breitbandförderung deutlich weiter waren als andere. Diese Landkreise, zu denen auch der Burgenlandkreis zählte, wurden vorübergehend als „Modellkreise“ bezeichnet . Neben dem Burgenlandkreis sind auch die Altmarkkreise, die schon einen Zweckverband gegründet hatten, sowie der Landkreis Wittenberg und der Landkreis Harz zu nennen. Diesen Kreisen wurde eine besonders intensive Betreuung durch Staatskanzlei und Breitbandberater zuteil. Da sich mittlerweile alle Landkreise in durch Bundes- und Landesrichtlinien determinierten Förderverfahren befinden, spielt das Konzept eines „Modellkreises“ mit ggf. besonderen Initiativen keine Rolle mehr. Frage 3: Sieht die Landesregierung das Ziel, einen flächendeckenden Ausbau des Breitbandes im Lande zu erreichen, als realisierbar 3.1. für die Unternehmen und Gewerbebetriebe mit einer Übertragungsrate von 100 Mbit/s bis 2018? 3.2. für private Haushalte und öffentliche Institutionen mit einer Übertragungsrate von 50 Mbit/s bis Ende 2018 für erreichbar an (wobei jeweils einzeln zu den drei Punkten Stellung genommen werden soll)? Antwort zu Frage 3: Das Ziel einer flächendeckenden Versorgung bis Ende 2018 mit den in der Frage genannten Bandbreiten dürfte sowohl für Unternehmen und Gewerbebetriebe als auch für private Haushalte und öffentliche Institutionen nur schwer zu erreichen sein. Der Grund liegt zum einen in dem hohen zeitlichen Aufwand, der für rechtssichere Förderverfahren zu betreiben ist und zwangsläufig zu späteren Bewilligungen geführt hat. Zum zweiten haben viele Kommunen - vor allem diejenigen in Haushaltskonsolidierung - von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Bundes- und Landesförderung zu kombinieren und so den Eigenanteil bei der Förderung bis auf Null zu reduzieren. Auch diese „Doppelbeantragung“ hat in vielen Fällen zu längeren Verfahrensdauern geführt. Drittens findet Breitbandausbau derzeit deutschlandweit mit hoher Intensität statt, sowohl was den geförderten Ausbau als auch was den nicht zu fördernden eigenwirtschaftlichen Ausbau angeht. Sowohl Telekommunikationsunternehmen als 3 auch Planer und Tiefbauer sind nicht nur in Sachsen-Anhalt gefordert, sondern auch in allen anderen Bundesländern. Dies führt zwangsläufig zu längeren Realisierungszeiträumen bei diversen Ausbauvorhaben. Frage 4: Wie verläuft der Breitbandausbau im Burgenlandkreis? 4.1. in Bezug auf die Bereitstellung finanzieller Mittel? 4.2. Trifft es zu, dass große bürokratische Hürden zu bewältigen sind, die seitens des Landkreises als „Monstrum“ bezeichnet wurden (Fundstelle Protokoll Sitzung des Kreistages am 27. Februar 2017, Bericht des Landrates an den Kreistag)? 4.3. Lässt sich das zeitliche Ziel der Umsetzung angesichts dieser bürokratischen Hürden noch erreichen speziell a) in der Stadt Naumburg (Saale)? b) in der Verbandsgemeinde Unstruttal? c) in der Verbandsgemeinde Wethautal? Antwort zu Frage 4: Der Breitbandausbau im Burgenlandkreis läuft gut. Die für eine flächendeckende Erschließung bei Bund und Land beantragten Fördermittel werden in Kürze in Form von Bewilligungsbescheiden dem Landkreis zur Verfügung gestellt. In Bezug auf „bürokratische Hürden“ ist festzuhalten, dass auch für den Burgenlandkreis die in der Antwort zu Frage 3 getroffenen Feststellungen gelten. Die Landesregierung teilt jedoch nicht die vom Fragesteller zitierte Auffassung, nach der die Breitbandverfahren ein „Monstrum“ darstellen. Das zeitliche Umsetzungsziel Ende 2018 in der Stadt Naumburg und den Verbandsgemeinden Unstruttal bzw. Wethautal zu erreichen, dürfte schwierig werden. Auch hier wird auf die entsprechenden Ausführungen in der Antwort zu Frage 3 verwiesen.