Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1370 09.05.2017 (Ausgegeben am 09.05.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kerstin Eisenreich (DIE LINKE) Förderung der kostendeckenden Tätigkeit in der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung Kleine Anfrage - KA 7/766 Vorbemerkung des Fragestellenden: Für das laufende Haushaltsjahr wurden im Rahmen der Sanierungs- und Liquiditätshilfe für die Zweckverbände der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung im Landeshaushalt finanzielle Mittel bereitgestellt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. In welcher Weise konnten Zuschüsse aus Landesmitteln bisher dazu beitragen , kostendeckende und wirtschaftlich arbeitende Strukturen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung zu ermöglichen? Die Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung sind in der Zeit von 1995 bis 2004 mit Landeshilfen in Höhe von 352,82 Mio € unterstützt worden. Die Zahlungen wurden auf folgender Grundlage ausgereicht: Sanierungshilfemittel - nach der Richtlinie über die Gewährung von Liquiditäts - sowie Zins- und Tilgungshilfen für Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung in Sachsen-Anhalt (Sanierungshilfe-Richtlinie) vom 01.06.1995, Umschuldungshilfen - nach der entsprechend ergänzten Sanierungshilfe- Richtlinie vom 15.10.1999, Teilentschuldungshilfen - nach der entsprechend ergänzten Sanierungshilfe- Richtlinie vom 15.06.2000. 2 Die Hilfen waren in der Regel an Auflagen zur Verbesserung der Struktur durch Zweckvereinbarung oder Fusion mit Nachbarverbänden gebunden. Der in der 3. Wahlperiode gebildete Unterausschuss zur Lösung der Abwasserproblematik hat sich im Einzelnen damit beschäftigt, wie die Hilfen des Landes zur Verbesserung der Strukturen im Abwasserbereich wirksam werden. Es wird auf den Abschlussbericht des Unterausschusses, Drs. 3/70/5315 B, verwiesen. Darüber hinaus hatte der Landtag die Landesregierung mit Beschluss vom 17.04.2008 beauftragt, eine Kostenanalyse zur Entgeltsituation der Aufgabenträger im Land Sachsen-Anhalt, getrennt für Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung , vorzulegen und darin die Wirkung der Sanierungshilfen darzustellen . Die Landesregierung hat mit Datum vom 25.02.2009 für die Abwasserbeseitigung und mit Datum vom 04.05.2010 für die Trinkwasserversorgung berichtet. Auf die Drs. 5/1828 und 5/2585 wird verwiesen. Inzwischen erheben die Aufgabenträger grundsätzlich kostendeckende Entgelte und Umlagen nur für die Kosten, die nach dem Kommunalabgabengesetz nicht gebührenfähig sind. 2. Welche Konsequenzen ergeben sich für die Zukunft? Das Sanierungs- und Teilentschuldungsprogramm für Abwasserzweckverbände ist erfolgreich abgeschlossen worden. Die Landesregierung hat ihre Vorstellungen zur Erreichung effizienterer Strukturen der Aufgabenträger der öffentlichen Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung in Sachsen-Anhalt beschlossen, die Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Ver- und Entsorgungsunternehmensstruktur sein sollen. Die Aufgabenträger der öffentlichen Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung in Sachsen-Anhalt müssen sich in Zukunft auf erheblich veränderte sozioökonomische Rahmenbedingungen einstellen. Wegen der Immobilität und langen Abschreibungszeiträume der Anlagen der Siedlungswasserwirtschaft beschränken sich kurzfristige Anpassungsmöglichkeiten zum wesentlichen Teil auf betriebliche und organisatorische Optimierung. Daher hat die Landesregierung die Vorstellungen entwickelt, die dem bereits laufenden Prozess der organisatorischen Optimierung in Sachsen-Anhalt weitere Impulse geben sollen. Bei der Entwicklung dieser Vorstellungen sind die Aufgabenträger frühzeitig einbezogen worden. Ergebnisse der schriftlichen Anhörung sind weitgehend eingeflossen . Die bisherigen Kooperationen und Zusammenschlüsse haben sich positiv auf die Leistungsfähigkeit der Aufgabenträger ausgewirkt. Um die Folgen des demografischen Wandels für die Kosten und Finanzierbarkeit der Aufgaben der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung gering zu halten, müssen rechtzeitig und vorausschauend Anpassungsmaßnahmen veranlasst werden. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie wird diesen Prozess auch weiterhin begleiten.