Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1379 10.05.2017 (Ausgegeben am 10.05.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hagen Kohl (AfD) Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt - Personalausstattung Kleine Anfrage - KA 7/755 Vorbemerkung des Fragestellenden: Soweit der Fragesteller den Begriff „externe Bewerber“ verwendet, sind damit Personen gemeint, die sich zuvor nicht in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis mit dem Land Sachsen-Anhalt befanden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1 Wie viele Personalstellen waren jeweils zum Stichtag 1. Januar in den Jahren 2008 bis 2017 in der Landeszentrale für politische Bildung eingerichtet und wie viele davon besetzt? Antwort: Die Angaben sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. 2 HH-Jahr Stellen laut Haushaltsplan (einschließlich Leerstellen) davon besetzt am 1. Januar des Jahres 2008 16 16 2009 16 16 2010 16 16 2011 16 16 2012 17 13 2013 17 14 2014 16 15 2015 16 15 2016 16 16 2017 18 15 Frage 2 Sofern in den Jahren 2008 bis 2016 Personalstellen neu- oder nachbesetzt wurden, sind wie viele dieser Stellen für Bewerber aus dem Landesdienst und wie viele für externe Bewerber ausgeschrieben gewesen? Antwort: In den Kalenderjahren 2008 bis 2016 sind in der Landeszentrale für politische Bildung (LpB) insgesamt fünf neu- oder nachbesetzte Stellen extern und zwei Stellen intern ausgeschrieben gewesen. Darüber hinaus wurden im Jahr 2015 mit Einwilligung des Ministeriums der Finanzen drei befristete Arbeitsverhältnisse zur Umsetzung der Kampagne „Demokratie stärken “ ausgeschrieben und abgeschlossen. Frage 3 Wie viele der in Frage 2 genannten Stellen wurden mit externen Bewerbern besetzt , weil eine vorherige Ausschreibung innerhalb der Landesverwaltung erfolglos verlief? Vorbemerkung: In den Jahren 2008 bis 2011 war vor der Besetzung einer Stelle mit einem externen Bewerber zuvor eine sog. Negativbescheinigung durch das PSC einzuholen (vgl. Ziff. 4.1.6 Abs. 3 des GemRdErl. der StK und Min. vom 15. März 2007). In den Jahren 2012 bis 2016 waren externe Neueinstellungen grundsätzlich zulässig, soweit sich die Anzahl der externen Neueinstellungen im Rahmen der Neueinstellungskorridore des Personalentwicklungskonzeptes (PEK) der Landesregierung bewegte. Befristete externe Einstellungen (bspw. auch für Elternzeitvertretungen) waren nur mit vorheriger Zustimmung des Ministeriums für Finanzen zulässig. 3 Antwort: Vier der in der Antwort zu Frage 2 genannten fünf extern ausgeschriebenen Stellen wurden mit externen Bewerbern besetzt. Im Jahr 2015 wurden die drei extern ausgeschriebenen und bis 31. Dezember 2016 befristeten Arbeitsverhältnisse zur Umsetzung der Kampagne „Demokratie stärken“ geschlossen. Die Personalausgaben wurden aus dem vom Land gesondert für diese Zweckbestimmung in der Titelgruppe 62 bei Kapitel 07 04 zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln finanziert. Diese befristeten Kräfte sind nicht Bestandteil der Übersicht zur Frage 1, da für diese Personen innerhalb der Titelgruppe 62 keine Stellen im Stellenplan der Landeszentrale für politische Bildung ausgewiesen waren. Frage 4 Erfolgten Stellenbesetzungen ohne vorherige Ausschreibung? Falls ja, wie viele Fälle betrifft das und welches waren die Gründe für den Verzicht auf das oder die Auswahlverfahren? Antwort: In den Jahren 2014 und 2016 wurde jeweils eine freie Stelle durch die Versetzung eines Beamten bzw. eines bereits im Landesdienst beschäftigten Tarifbeschäftigten des Ministeriums für Bildung an die LpB besetzt. Der Dienstherr/Arbeitgeber hat ein Ermessen, ob er im konkreten Einzelfall eine Stelle im Wege einer Beförderung bzw. Höhergruppierung oder im Wege der Versetzung /Umsetzung einer/eines geeigneten Beschäftigten besetzen möchte. Der Grundsatz der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz gilt nicht bei bloßen Umsetzungen oder Versetzungen, weil es sich hierbei nicht um Ernennungen handelt. Die Entscheidungen jeweils für eine Versetzung hatten den Hintergrund, dass geeignetes und wechselbereites Personal vorhanden war. Zudem wurde im Jahr 2015 befristet bis 2016 eine Elternzeitvertretung für eine Bürosachbearbeiterin der LpB eingestellt. Diese Beschäftigte hatte sich zuvor im Rahmen einer externen Stellenausschreibung für einen befristeten Vertretungsbedarf im Ministerium für Bildung beworben. Da die fachlichen und persönlichen Anforderungen beider Stellen im MB und der LpB im Wesentlichen identisch waren, konnte - im Sinne einer zügigen Personalauswahl mit angemessenem Aufwand - aus dem Bewerberfeld der Stellenausschreibung im Ministerium für Bildung eine Beschäftigte direkt für die Elternzeitvertretung in der LpB gewonnen werden.