Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1380 10.05.2017 (Ausgegeben am 10.05.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dr. Falko Grube (SPD) Investitionsbedarf für das Herstellen einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV Kleine Anfrage - KA 7/756 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Personenbeförderungsgesetz sieht vor, „für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen “ (§ 8 Abs. 3 PBefG). Die Landeshauptstadt Magdeburg hat dazu einen Magdeburger Standard (Magdeburger Standard der Barrierefreiheit im Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) - Magdeburger Standard (DS0040/16)) als Zielvorgabe für eine konkrete Untersuchung aller vorhandenen Haltestellen, für Bauvorhaben und Fahrzeugausstattungen beschlossen. Den Investitionsbedarf für den barrierefreien Umbau aller Haltestellen schätzt sie derzeit auf 75 Mio. Euro. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Gibt es entsprechende Zielvorgaben hinsichtlich der Barrierefreiheit für das Land Sachsen-Anhalt? Wenn ja, bitte ausführen? Zielvorgaben bestehen bei der Förderung von Neu- und Ausbauvorhaben. Danach sind die Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen zu berücksichtigen und den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend zu entsprechen. Darüber hinaus gibt es über die ohnehin bestehenden gesetzlichen Regelungen noch keine strategischen Vorgaben. Der Thematik wird im Rahmen der Neuaufstellung des ÖPNV-Plans des Landes ein eigenes Kapitel gewidmet. 2 2. Sind der Landesregierung entsprechende Zielvorgaben auch aus anderen Kommunen bekannt? Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund hat einen Handlungsleitfaden erstellt, der zunächst die bestehenden gesetzlichen Vorgaben und technischen Regelwerke aufgreift und Umsetzungs- sowie Priorisierungsempfehlungen gibt. Weiterhin wurde der NASA GmbH ein entsprechendes Planungspapier der Stadt Weißenfels übergeben. 3. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Investitionsbedarf für das Herstellen einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV in Sachsen-Anhalt? Der Landesregierung liegen weder Kostenschätzungen von DB Station&Service noch von den Aufgabenträgern des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs vor.