Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1391 11.05.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 11.05.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wohnsituation von Leistungsbeziehenden nach dem SGB II Kleine Anfrage - KA 7/752 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Wie hoch liegen die anerkannten laufenden Wohnkosten je Bedarfsgemeinschaft im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende? Angaben bitte für die Jahre 2011 bis 2016 und differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Antwort kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Alle Auswertungen erfolgten auf Basis des Monatswertes November eines jeden Jahres. Der November wurde gewählt, weil es in diesem Monat in allen sechs betrachteten Jahren nur bei einem Grundsicherungsträger zu Lieferausfällen bzw. unplausiblen (d. h. in der Regel unvollständigen) Daten für die Statistik der Bundesagentur für Arbeit kam. Die ausgewiesenen Werte schwanken von Monat zu Monat kaum. Weitere Daten können in der offiziellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit unter https://statistik.arbeitsagentur.de Statistik nach Themen Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen / Einkommen / Bedarfe / Wohnkosten Wohnund Kostensituation - Deutschland, Länder, Kreise, Jobcenter eingesehen werden. 2 Anerkannte Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) Sachsen-Anhalt (Gebietsstand November 2016) Ausgewählte Berichtsmonate Durchschnittliche anerkannte laufende Wohnkosten je Bedarfsgemeinschaft in Euro* Nov 11 Nov 12 Nov 13 Nov 14 Nov 15 Nov 16 Sachsen-Anhalt insgesamt 320 323 330 339 340 347 Dessau-Roßlau, Stadt 332 338 359 363 357 358 Halle (Saale), Stadt 348 359 359 363 366 375 Magdeburg, Landeshauptstadt 349 349 359 367 368 370 Altmarkkreis Salzwedel x 308 319 320 331 326 Anhalt-Bitterfeld 326 329 337 343 340 344 Börde 313 320 327 325 321 348 Burgenlandkreis 323 329 336 342 345 347 Harz 294 310 307 331 331 334 Jerichower Land 288 294 304 315 319 328 Mansfeld-Südharz 295 301 314 324 327 333 Saalekreis 341 339 345 361 361 367 Salzlandkreis 295 291 293 308 307 315 Stendal 298 303 309 313 311 320 Wittenberg 310 300 304 315 312 323 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *: Summe aus Unterkunftskosten, laufenden Betriebskosten und Heizkosten je Bedarfsgemeinschaft mit laufenden anerkannten KdU>0. x: Wert nicht verfügbar, Wert für Sachsen-Anhalt hochgerechnet. 2. Inwieweit wird vonseiten der Jobcenter geprüft, ob es vor Ort de facto verfügbaren Wohnraum im Rahmen der anerkannten Wohnkosten gibt? Soweit ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung nach SGB II und SGB XII vorliegt, werden bereits bei dessen Erstellung die Verfügbarkeit von angemessenem Wohnraum anhand der Angebotsmieten geprüft und die abstrakt-generellen Angemessenheitsgrenzen entsprechend festgelegt. Andernfalls wäre das Konzept spätestens bei der sozialgerichtlichen Kontrolle als nicht ausreichend schlüssig zu bewerten. Erkenntnisse, wie darüber hinaus in jedem Einzelfall bei der Einleitung eines Kostensenkungsverfahrens nach § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II verfahren wird, liegen der Landesregierung nicht vor. 3. Wie hoch liegt der Anteil der anerkannten laufenden Wohnkosten je Bedarfsgemeinschaft zu den tatsächlich laufenden Wohnkosten je Bedarfsgemeinschaft im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende? Angaben bitte für die Jahre 2011 bis 2016 und differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Antwort kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: 3 Anteil der anerkannten an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) Sachsen-Anhalt (Gebietsstand November 2016) Ausgewählte Berichtsmonate Durchschnittliche anerkannte laufende Wohnkosten je Bedarfsgemeinschaft in Prozent der tatsächlichen laufenden Wohnkosten je Bedarfsgemeinschaft* Nov 11 Nov 12 Nov 13 Nov 14 Nov 15 Nov 16 Sachsen-Anhalt insgesamt 95 % 95 % 95 % 95 % 96 % 96 % Dessau-Roßlau, Stadt 95 % 96 % 97 % 97 % 96 % 96 % Halle (Saale), Stadt 95 % 94 % 94 % 95 % 96 % 97 % Magdeburg, Landeshauptstadt 94 % 93 % 93 % 95 % 95 % 95 % Altmarkkreis Salzwedel x 95 % 94 % 94 % 97 % 97 % Anhalt-Bitterfeld 97 % 96 % 96 % 97 % 98 % 98 % Börde 94 % 94 % 95 % 94 % 95 % 95 % Burgenlandkreis 96 % 97 % 97 % 97 % 98 % 98 % Harz 94 % 96 % 94 % 94 % 96 % 97 % Jerichower Land 90 % 91 % 92 % 91 % 93 % 94 % Mansfeld-Südharz 97 % 95 % 96 % 97 % 96 % 97 % Saalekreis 96 % 96 % 97 % 98 % 98 % 98 % Salzlandkreis 94 % 95 % 95 % 94 % 95 % 95 % Stendal 94 % 93 % 93 % 93 % 94 % 94 % Wittenberg 99 % 96 % 95 % 95 % 94 % 95 % © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *: Summe aus Unterkunftskosten, laufenden Betriebskosten und Heizkosten je Bedarfsgemeinschaft mit laufenden anerkannten KdU>0. x: Wert nicht verfügbar, Wert für Sachsen-Anhalt hochgerechnet. Alle Auswertungen erfolgten auf Basis des Monatswertes November eines jeden Jahres. Der November wurde gewählt, weil es in diesem Monat in allen sechs betrachteten Jahren nur bei einem Grundsicherungsträger zu Lieferausfällen bzw. unplausiblen (d. h. in der Regel unvollständigen) Daten für die Statistik der Bundesagentur für Arbeit kam. Die ausgewiesenen Werte schwanken von Monat zu Monat kaum. Weitere Daten können in der offiziellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit unter https://statistik.arbeitsagentur.de Statistik nach Themen Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen / Einkommen / Bedarfe / Wohnkosten Wohn- und Kostensituation - Deutschland, Länder, Kreise, Jobcenter eingesehen werden. 4. Wie oft werden in Sachsen-Anhalt nach Verstreichen der 6-Monats-Frist zur Senkung der Mietkosten auf das anerkannte Niveau (§ 22 Abs. 1 SGB II) fortan nur noch abgesenkte Mietkosten übernommen? Angaben bitte für die Jahre 2011 bis 2016 und differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten. 4.1. Wie hoch liegt die durchschnittliche Differenz zwischen den tatsächlichen Mietkosten und der nach Ablauf der 6-Monats-Frist übernommenen abgesenkten Mietkosten? Hierzu hat die Landesregierung den Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit befragt . Die statistischen Daten können nicht im Sinne der Fragen ausgewertet werden, da statistisch nicht erhoben wird, aus welchen Gründen die anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung ggf. niedriger als die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung sind. Nicht in jedem Fall stellt die Ursache das Verstreichen der Sechsmonatsfrist dar. Weitere Erkenntnisse liegen der Landesregierung hierzu nicht vor. 4 4.2. Wie hoch liegt der Anteil derjenigen Bedarfsgemeinschaften, bei denen nur noch abgesenkte Mietkosten übernommen werden im Verhältnis zur Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften? Angaben bitte für die Jahre 2011 bis 2016 und differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten. Eine Auswertung ist lediglich dahingehend möglich, wie hoch der Anteil der Bedarfsgemeinschaft insgesamt ist, für welche geringere anerkannte Kosten der Unterkunft und Heizung als die tatsächliche Kosten ausgewiesen werden. Allerdings stellt nicht in jedem Fall das Verstreichen der Sechsmonatsfrist bei Unangemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung die Ursache dar. Weitere darunter fallende Tatbestände sind in § 22 Abs. 1 Satz 2, Abs. 1a und Abs. 5 Satz 1 SGB II genannt. Soweit eine Antwort möglich ist, kann diese der Anlage entnommen werden. Alle Auswertungen erfolgten auf Basis des Monatswertes November eines jeden Jahres. Der November wurde gewählt, weil es in diesem Monat in allen sechs betrachteten Jahren nur bei einem Grundsicherungsträger zu Lieferausfällen bzw. unplausiblen (d. h. in der Regel unvollständigen) Daten für die Statistik der Bundesagentur für Arbeit kam. Die ausgewiesenen Werte schwanken von Monat zu Monat kaum. Weitere Daten können in der offiziellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit unter https://statistik.arbeitsagentur.de Statistik nach Themen Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen / Einkommen / Bedarfe / Wohnkosten Wohnund Kostensituation - Deutschland, Länder, Kreise, Jobcenter eingesehen werden. 5. Wie viele Neuanmietungen sind in den Jobcentern in den jeweiligen Wohnungsmarkttypen in Sachsen-Anhalt registriert? Angaben bitte samt jeweiliger Wohnungsgröße, monatlicher Grundmiete und Anzahl der Personen im Haushalt für die Jahre 2011 - 2016. 5.1. Wie viele Anträge auf eine Neuanmietung wurden gegenüber den Jobcentern gestellt, die aufgrund nicht anerkannter Wohnkosten abgelehnt wurden? Bitte auch als vom-Hundert-Satz zur Gesamtzahl der Anträge auf Neuanmietung. Statistische Daten hierzu werden beim Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit nicht erfasst. Anderweitige Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. 6. Inwieweit verfügen die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt über ein sogenanntes „schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung der anerkannten Wohnkosten? Bitte samt der Angabe seit wann das Konzept vorliegt. Die Landesregierung hat zur Beantwortung der Frage eine aktuelle Erhebung bei den kommunalen Grundsicherungsträgern des Landes durchgeführt. Das Ergebnis ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: 5 kommunaler Träger schlüssiges Konzept ggf. Zeitpunkt des Inkrafttretens Dessau-Roßlau, Stadt ja 01.07.2014 Halle (Saale), Stadt ja 2012 Magdeburg, Landeshauptstadt ja 2015 Altmarkkreis Salzwedel ja 01.01.2015 Landkreis Anhalt-Bitterfeld ja 2012 Landkreis Börde ja 2013 Burgenlandkreis ja 2012 Landkreis Harz ja 01.08.2012 Landkreis Jerichower Land ja 2014 Landkreis Mansfeld-Südharz nein entfällt Landkreis Saalekreis ja 2013 Salzlandkreis ja 2012 Landkreis Stendal ja 2011 Landkreis Wittenberg ja 01.04.2011 Über die Schlüssigkeit der von den kommunalen Trägern erstellten Konzepte zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten im Sinne der bundessozialgerichtlichen Rechtsprechung vermag die Landesregierung derzeit keine verbindliche Aussage zu treffen, weil das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt bislang über keines der kommunalen Konzepte abschließend befunden hat. Festzustellen ist allerdings, dass, soweit Konzepte vorliegen, diese mit erheblichem Aufwand und regelmäßig unter Beiziehung eines darauf spezialisierten externen Anbieters erstellt wurden. Die Fortschreibung erfolgt analog § 22c Abs. 2 SGB II. Insofern geht die Landesregierung aktuell von der Schlüssigkeit der Konzepte aus. Zudem ist bei geringen Mängeln eine Heilung im (landes-) sozialgerichtlichen Verfahren möglich. Soweit kein Konzept erarbeitet wurde, dienen als Grundlage für die Angemessenheit dieser Kosten nach SGB II und SGB XII die aktuellen Tabellenwerte des § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) zzgl. eines Sicherheitszuschlages in Höhe von 10 %. 7. Wie oft wird die Übernahme von Mietschulden gemäß § 22 Abs. 8 SGB II in Sachsen-Anhalt beantragt? Angaben bitte differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten für die Jahre 2011 bis 2016 samt Vom-Hundert-Satz der genehmigten Anträge zur Gesamtzahl. Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Anträge auf (darlehensweise ) Übernahme von Mietschulden müssen von den Jobcentern statistisch nicht erfasst werden. In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit werden nur die gewährten (nicht die beantragten) und nur die Leistungen nach § 22 Abs. 8 SGB II insgesamt geführt. Eine Aussage nur zur Darlehensgewährung für Mietschulden als ein Teil des Leistungsspektrums des § 22 Abs. 8 SGB II ist daher nicht möglich. 6 Anlage Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit anerkannten KdU kleiner als tatsächliche KdU an allen BG mit laufenden anerkannten KdU Sachsen-Anhalt (Gebietsstand November 2016) Ausgewählte Berichtsmonate Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit anerkannten KdU < tatsächliche KdU an allen BG* in Prozent dar.: Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit anerkannten Unterkunftskosten nettokalt < tatsächliche Unterkunftskosten nettokalt in Prozent Nov 11 Nov 12 Nov 13 Nov 14 Nov 15 Nov 16 Nov 11 Nov 12 Nov 13 Nov 14 Nov 15 Nov 16 Sachsen-Anhalt insgesamt 30 % 30 % 30 % 29 % 25 % 23 % 21 % 22 % 23 % 23 % 21 % 20 % Dessau-Roßlau, Stadt 30 % 24 % 14 % 15 % 26 % 26 % 23 % 20 % 11 % 13 % 21 % 22 % Halle (Saale), Stadt 28 % 31 % 30 % 29 % 21 % 15 % 25 % 28 % 26 % 26 % 19 % 14 % Magdeburg, Landeshauptstadt 36 % 40 % 40 % 37 % 35 % 33 % 34 % 38 % 38 % 35 % 32 % 30 % Altmarkkreis Salzwedel x 32 % 35 % 38 % 21 % 21 % x 31 % 32 % 33 % 21 % 21 % Anhalt-Bitterfeld 19 % 29 % 28 % 27 % 17 % 15 % 16 % 22 % 21 % 21 % 17 % 15 % Börde 47 % 41 % 31 % 32 % 32 % 30 % 20 % 20 % 17 % 16 % 17 % 18 % Burgenlandkreis 19 % 13 % 18 % 18 % 14 % 14 % 9 % 7 % 13 % 13 % 14 % 14 % Harz 43 % 28 % 35 % 34 % 25 % 23 % 19 % 14 % 23 % 26 % 25 % 23 % Jerichower Land 61 % 55 % 53 % 54 % 43 % 33 % 37 % 34 % 33 % 36 % 37 % 31 % Mansfeld-Südharz 17 % 17 % 18 % 16 % 15 % 14 % 11 % 11 % 10 % 9 % 10 % 10 % Saalekreis 28 % 27 % 18 % 12 % 12 % 13 % 24 % 24 % 14 % 10 % 12 % 13 % Salzlandkreis 28 % 27 % 29 % 30 % 30 % 28 % 20 % 20 % 21 % 23 % 23 % 22 % Stendal 40 % 43 % 45 % 47 % 41 % 39 % 25 % 29 % 31 % 33 % 27 % 26 % Wittenberg 6 % 22 % 30 % 35 % 37 % 34 % 4 % 16 % 23 % 27 % 27 % 26 % © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *: Summe aus Unterkunftskosten, laufenden Betriebskosten und Heizkosten je Bedarfsgemeinschaft mit laufenden anerkannten KdU>0. x: Wert nicht verfügbar, Wert für Sachsen-Anhalt hochgerechnet.