Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1392 11.05.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 11.05.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Marcus Spiegelberg (AfD) Enkeltrick Kleine Anfrage - KA 7/758 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der sogenannte „Enkeltrick“, der auch „Neffentrick“ genannt wird, ist ein sehr beliebtes Vorgehen von Trickbetrügern gegen ältere, hilflose und auch sehr oft alleinstehende Personen. In der Bundesrepublik Deutschland, aber auch im Land Sachsen- Anhalt, entstehen dadurch jährlich schwere Schäden in Millionenhöhe - von den traumatischen Auswirkungen auf die Opfer ganz zu schweigen. So fiel beispielsweise eine 83-jährige Frau aus Zeitz im September 2016 auf eine junge Frau herein, die sie um 8.000 Euro betrogen hat. Eine 85-jährige Dame aus dem Freistaat Sachsen wurde im Dezember des letzten Jahres sogar um 35.000 Euro betrogen. Aktuell existiert weder in Deutschland, noch in Sachsen-Anhalt, eine zentrale Statistik über die Anzahl von „Enkeltrick-Fällen“, da die Taten beim Bundeskriminalamt nicht gesondert, sondern als Betrug erfasst werden. Hier muss sich dringend etwas ändern. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Wie viele „Enkeltrick-Fälle“ sind dem Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt seit dem Auftreten dieser Methode in Sachsen-Anhalt bekannt? Wie hoch wird die Dunkelziffer von Opfern dieser Methode geschätzt? 2 2. Wie hoch ist die Anzahl der jährlichen Fälle seit dem Auftreten dieser Methode ? Bitte nach Kreisen, Geschlecht und Alter der Opfer aufschlüsseln. 3. Wie hoch ist die geschätzte Dunkelziffer von Personen, die dem „Enkeltrick“ zum Opfer gefallen sind? 4. Welcher finanzielle Schaden ist seit dem Auftreten des „Enkeltricks“ in Sachsen-Anhalt entstanden? Bitte den gesamten Schaden jährlich angeben. Die Fragen 1 bis 4 werden zusammen beantwortet. Der sogenannte Enkeltrick ist eine Erscheinungsform des Betrugs gemäß § 263 des Strafgesetzbuchs (StGB). In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden unter anderem die der Polizei bekannt gewordenen rechtswidrigen Straftaten, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche sowie die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen und Opfer registriert. Sie bildet somit das Hellfeld ab. Der sogenannte Enkeltrick wird bislang nicht gesondert in der PKS erfasst. Insofern sind entsprechende statistische Aussagen hierzu nicht möglich. Als Dunkelfeld wird die Differenz zwischen den amtlich registrierten Straftaten (Hellfeld ) und der vermutlich begangenen Kriminalität bezeichnet. Das Verhältnis zwischen der Zahl der statistisch ausgewiesenen und der wirklich begangenen Straftaten wird Dunkelziffer genannt. Weder zum Dunkelfeld noch zur Dunkelziffer liegen Erkenntnisse vor. 5. Sind Maßnahmen von der Landesregierung geplant, um massiver und konsequenter gegen diesen Betrug vorzugehen? Die Sicherheit älterer Menschen steht gerade im Hinblick auf den demografischen Wandel in Sachsen-Anhalt im Fokus der Präventionsarbeit der Polizei. So werden vor allem Seniorinnen und Senioren regelmäßig in Form einer bedarfsangepassten Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit insbesondere für altersbezogene Kriminalitätsphänomene sensibilisiert und über Verhaltensempfehlungen informiert. Ferner engagieren sich seit vielen Jahren pensionierte Polizeibeamte ehrenamtlich als Seniorensicherheitsberater mit dem Ziel, Kriminalitätsängste älterer Menschen abzubauen, für aktuelle Kriminalitätsphänomene zu sensibilisieren und geeignete Verhaltenshinweise zu geben. Dadurch stärken sie den polizeilichen Opferschutz und tragen zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls älterer Menschen bei. Ergänzend werden dafür geeignete Präventionsmedien der Landespolizei und des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) verwendet. 6. Plant das Landeskriminalamt oder das Innenministerium die „Enkeltrick- Fälle“ separat zu erfassen? Im Rahmen der Weiterentwicklung der bundesweiten Erfassung der Daten in der PKS ist die Einführung eines neuen PKS-Kataloges „Phänomene“ voraussichtlich ab dem 1. Januar 2018 vorgesehen, der die Auswertung aller erfassten Betrugsdelikte mit der Phänomenologie des sogenannten Enkeltricks ermöglichen wird. 3 7. Welche staatlichen Angebote können Betroffene zur Bewältigung der traumatischen Erfahrungen nutzen? Im Rahmen der Anzeigenerstattung bei der Polizei wird jedem Opfer einer Straftat das von der Justiz bereitgestellte Merkblatt „Welche Rechte habe ich als Opfer“ ausgehändigt . Dieses Merkblatt wird durch eine Anlage ergänzt, welche die Anschriften von überwiegend regionalen, aber auch einigen überregionalen Opferhilfeeinrichtungen enthält (Anlage). Den Betroffenen steht es frei, Angebote der Opferhilfeeinrichtungen wahrzunehmen. AndersonD Textfeld Anlage zur Kleinen Anfrage 7/758