Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1396 12.05.2017 (Ausgegeben am 12.05.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kerstin Eisenreich (DIE LINKE) Offene Beitragsforderungen und mögliche Konsequenzen Kleine Anfrage - KA 7/764 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Wie hoch sind aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen kommunalen Aufgabenträger sowie nach Herstellungsbeitrag I und Herstellungsbeitrag II jeweils die derzeit offenen Forderungen aus den Beitragsbescheiden für leitungsgebundene Einrichtungen, die nach Maßgabe des § 18 Abs. 2 KAG- LSA seit dem 1. Januar 2015 erlassen worden sind? 2. Wie hoch ist jeweils der Anteil der entstandenen Zinsen? 3. Welche Vorschriften wurden jeweils zur Berechnung der Zinsen herangezogen ? Ich bitte, die Fragen 1 bis 3 in einer tabellarischen Übersicht zu beantworten . Die entsprechenden Angaben zur Beantwortung der Fragen 1 bis 3 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Einige Aufgabenträger sahen sich nicht in der Lage, die entsprechenden Angaben innerhalb der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit bei fortlaufender Aufgabenerledigung zu ermitteln. 4. Gegenüber welchen Unternehmen gibt es derzeit in welcher Höhe offene Beitragsforderungen? In wie vielen Fällen könnte das Eintreiben der offenen Beitragsforderung zur Unternehmensinsolvenz und in der Folge zur Vernichtung von wie vielen Arbeitsplätzen führen? Gem. § 6 Abs. 8 Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) ist zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides der Grundstückseigen- 2 tümer oder der Erbbauberechtigte beitragspflichtig. Ob es sich bei den Beitragspflichtigen um natürliche Personen oder Unternehmen handelt, ist für die Erhebung von Beiträgen nicht von Bedeutung. Den kommunalen Aufgabenträgern liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob die Erhebung von Beiträgen gegenüber Unternehmen zu einer Insolvenz geführt haben könnte und dadurch eventuell Arbeitsplätze verloren gegangen sein könnten. Auch Unternehmen können gem. § 13a KAG-LSA unter den dort genannten Voraussetzungen von Billigkeitsmaßnahmen Gebrauch machen. 3 Anlage Aufgabenträger Beitragsart Frage 1 Frage 2 Frage 3 Altmarkkreis Salzwedel Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung Landkreis Anhalt-Bitterfeld AZV Westliche Mulde HB I Fehlmeldung 2.400,00 € §§ 13, 13 a KAG-LSA HB II Fehlmeldung AWZ Elbe-Fläming keine Rückmeldung keine Rückmeldung keine Rückmeldung AV Köthen keine Rückmeldung keine Rückmeldung keine Rückmeldung AZV Raguhn-Zörbig Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung Abwasserzweckverband Aken (Elbe) HB I 1.101,87 € 345,95 € -§ 13 Abs. 1 Nr. 5.b) KAG-LSA - ab 17.Juni 2016 § 13 Abs. 4 KAG-LSA HB II Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung Landkreis Börde keine Rückmeldung keine Rückmeldung keine Rückmeldung Burgenlandkreis Verbandsgemeinde An der Finne Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung AZV Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung AZV Naumburg Fehlmeldung 12.830,25 € bis 23.06.2016 § 13 Abs. 1 Nr.5.b) KAG-LSA, danach § 13 Abs. 4 KAG-LSA Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Bad Dürrenberg Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung AZV Unstrut - Finne Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung Abwasserbeseitigung Weißenfels – Anstalt öffentlichen Rechts Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung Eigenbetrieb Abwasser Zeitz Fehlmeldung 133.078,49 € Fehlmeldung Landkreis Harz keine Rückmeldung keine Rückmeldung keine Rückmeldung Landkreis Jerichower Land Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung Landkreis Mansfeld-Südharz WAZV Wipper-Schlenze Fehlmeldung Fehlmeldung Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung Verbandsgemeinde Goldene Aue Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung 4 Aufgabenträger Beitragsart Frage 1 Frage 2 Frage 3 Landkreis Saalekreis AZV Mersburg HB II 318.610,00 € 28.700,72 € § 13 Abs. 1 Nr. 5.b) KAG-LSA für die anderen Aufgabenträger Fehlmeldung Salzlandkreis keine Rückmeldung keine Rückmeldung keine Rückmeldung Landkreis Stendal Hansestadt Havelberg Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung Hansestadt Osterburg(Altmark) Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung Hansestadt Stendal Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung Stadt Bismark (Altmark) Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung Stadt Tangerhütte Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung Stadt Tangermünde Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung Berbandsgemeinde Elbe-Havel-Land Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung Landkreis Wittenberg Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Gräfenhainichen HB II 5.910,06 € 846,00 € Satzung i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr.5.b) KAG-LSA Eigenbetrieb Annaburg Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung WAZV Elbe Elster Jessen Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung Wasserzweckverband Oraninebaum-Wörlitz-Vockerode Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung Stadtwerke Coswig Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung Wasserverband Heiderand Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung Trinkwasserverband Kemberg-Pratau Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung Entwässerungsbetrieb Lutherstadt Wittenberg; Stadtwerke Wittenberg Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung Abwasserverband Cosiwg Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung AZV Elbaue-Heiderand Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung Stadt Dessau/Rosslau Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung Stadt Halle (Saale) Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung